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Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 03.06.2019

Betreff: Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen Vorgang: M 148/18; OM 3663/18 OBR 12; M 69/19 Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023") hatte der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vorgeschlagen, erstens eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, zweitens eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord sowie drittens ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Mit der nun vorgelegten Vorlage M 69 möchte der Magistrat die Errichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21 vorziehen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Standortüberlegungen des Magistrates so weit vorangeschritten sind, dass eine entsprechende Errichtung realistisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Anregung vom 14.09.2018, OM 3663, nunmehr zeitnah zu beantworten beziehungsweise umzusetzen und insbesondere Auskunft über die für die Errichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord in Betracht kommenden Grundstücke zu erteilen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat bereits am 14.09.2018 um die entsprechende Auskunft ersucht und am 25.01.2019 daran erinnert, ohne dass bislang eine entsprechende Antwort vorliegt. Diese ist nunmehr dringend vor dem Hintergrund der Vorlage M 69 nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen