Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM
4753 entstanden aus
Vorlage: OF 448/12 vom
03.06.2019 Betreff: Standorte und Standortüberlegungen für die
geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige
Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen Vorgang:
M 148/18; OM 3663/18 OBR 12; M
69/19 Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter
Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023")
hatte der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG
vorgeschlagen, erstens eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, zweitens
eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord sowie drittens ein sechszügiges
Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Mit der nun vorgelegten Vorlage M 69 möchte der
Magistrat die Errichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion
Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21 vorziehen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass
die Standortüberlegungen des Magistrates so weit vorangeschritten sind, dass
eine entsprechende Errichtung realistisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
die Anregung vom 14.09.2018, OM 3663, nunmehr zeitnah zu beantworten beziehungsweise umzusetzen und insbesondere Auskunft über
die für die Errichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion
Mitte-Nord in Betracht kommenden Grundstücke zu erteilen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat bereits am 14.09.2018 um die
entsprechende Auskunft ersucht und am 25.01.2019 daran erinnert, ohne dass
bislang eine entsprechende Antwort vorliegt. Diese ist nunmehr dringend vor dem
Hintergrund der Vorlage M 69 nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Anregung an den
Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 69
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2395
Auskunftsersuchen
vom 28.08.2020, V
1748 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
12 am 29.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2