Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Das Konzept zur Schulbauoffensive (SBO) gemäß Anlage 1 und die Priorisierungsliste gemäß Anlage 2 werden beschlossen sowie die Anlagen 3 bis 7 zur Kenntnis genommen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Schulbauoffensive (SBO) als eine gesamtstädtische Aufgabe anzunehmen. Es wird sichergestellt, dass alle notwendigen Dezernate mit den dazugehörenden Ämtern und Organisationseinheiten die SBO prioritär unterstützen und zum Gelingen beitragen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Schulbauoffensive zu starten. Über die zur Umsetzung der Schulbauoffensive benötigten konsumtiven und investiven Mittel ist im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsverfahrens der kommenden Haushalte zu entscheiden.
  4. Die Federführung der SBO übernimmt das Dezernat XI. Für die Kommunikation, Abstimmung und Einbindung der Ämter wird der Realisierungskreis mit den in der Anlage 4 aufgeführten Ämtern und Organisationseinheiten fortgeführt. Die Koordination und Kommunikation der ämterübergreifenden Abstimmungen übernimmt dabei die Stabstelle Schulbau.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass sich die SBO über fünf Jahre erstreckt und jährlich die zu bearbeitenden Bauprojekte benannt werden. In der Anlage 2 sind die ausgewählten Projekte für das Jahr 2024 aufgeführt. Sollte ein priorisiertes Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht umgesetzt werden können, wird ein bereits im Investitionsprogramm enthaltenes Projekt als Nachfolgeprojekt vorgeschlagen, welches dem Magistrat unterjährig zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die letzte Beschlussfassung über die SBO erfolgt im Jahr 2028.
  6. Schulbaumaßnahmen, die eines separaten Beschlusses bedürfen, wie bspw. Anmietungen, werden vorbehaltlich des Beschlusses durch die Stadtverordneten als priorisiertes Projekt in die SBO aufgenommen.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, einmal jährlich einen Statusbericht der SBO vorzulegen. Die Federführung obliegt dem Dezernat XI.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, für die im Rahmen der Schulbauoffensive aufgeführten Schulbauprojekte von den allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wie folgt abzuweichen: a. Die Anmeldung von Haushaltsmitteln und die Bau- und Finanzierungsvorlagen können auf Basis einer Kostenschätzung nach BKI Kennwerten oder Referenzprojekten erfolgen. b. Die im Investitionsprogramm enthaltenden Planungsmittel benötigen keinen zusätzlichen Freigabebeschluss. c. Es können vorgezogene Bau-und-Finanzierungsvorlagen zur Freigabe von Baumitteln vorgelegt werden, um vorgelagerten Maßnahmen wie Auslagerungen und Erschließungsarbeiten beschleunigt bearbeiten zu können. Die Hauptmaßnahme kann im zweiten Schritt durch eine separate Bau- und Finanzierungsvorlage zur Freigabe von Baumitteln vorgelegt werden. d. Die Planungen können unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlages fortgeführt werden (Knoten 725 der Bauwerksrichtlinie). e. Die SBO umfasst sowohl konsumtive als auch investive Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm. Die Gesamtkosten werden projektbezogen über PSP-Elemente (investiv) verrechnet. Eine Deckungsfähigkeit besteht für jeweils die investiven bzw. jeweils die konsumtiven Projekte. f. Die Beschlussfassungen der Bau- und Finanzierungsvorlagen für die in der Anlage 2 aufgeführten priorisierten Projekte werden auf den Magistrat delegiert. g. Für die Beschleunigung der Schulbaumaßnahmen ist es möglich von den im Planungsrahmen festgelegten Planungsphasen Null zur Bedarfsermittlung abzuweichen. Eine Planungsphase erfolgt für die individuelle multifunktionale Raumnutzungskonzeption der verfügbaren Räume.
  9. Es dient zur Kenntnis, dass bei den Maßnahmen der SBO für die Vergabe der Beschaffungs-, Planungs- und Bauleistungen beschleunigte, beziehungsweise vom Gebot des offenen Verfahrens der losweisen Einzelvergabe abweichende Vergabeverfahren geprüft werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden angewandt und im Einzelfall geprüft. Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechender Interessenslage sind die Ausnahmeverfahren anzuwenden.
  10. Die Projekte aus der SBO werden im Rahmen der Regelung zum Nachhaltigen Bauen im Sinne der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit geplant und umgesetzt (Anlage 7).
  11. Die Prüfrechte des Revisionsamtes bleiben unberührt. Das Revisionsamt wird über die Projekte informiert und eingebunden. Nach Abschluss der Projektvorbereitungsphase (Leistungsphase 2 HOAI) werden die Projekte und die im Rahmen der Vorplanung entwickelten Alternativen und wirtschaftlichen Betrachtungen dem Revisionsamt vorgestellt und können nach Vorlage von entsprechenden Unterlagen geprüft werden. Das Revisionsamt ist darüber hinaus im Rahmen der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage frühzeitig zu beteiligen.
  12. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen zusätzliche Kapazitäten in den Bildungsregionen bei neuen Wohngebieten für die soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Hort) vorgesehen werden können. Darüber hinaus wird die Aufstellung von Bebauungsplänen alleinig für den Gemeinbedarf / Schulen empfohlen.
  13. Der Magistrat wird beauftragt, die Schulsportversorgung gesamtstädtisch zu betrachten und zu prüfen, ob weitere und zusätzliche Sportangebote bei einzelnen Projekten geschaffen werden können. Hierfür können pro Bildungsregion zwei Standorte ausgewählt werden, auf denen zusätzliche Sportfelder errichtet werden. Die zusätzlichen Kapazitäten sind mit den Bedarfen der jeweiligen Bildungsregion zu begründen und darzulegen und können im Einzelfall auch mit Bedarfen einer anderen Bildungsregion belegt werden.
  14. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Weiterverwendung und der Erwerb von vorgefertigten Räumlichkeiten, die schon in einer anderen Kommune genutzt wurden, möglich ist. Dieser Beschaffungsweg könnte zeitnah als weitere Alternative zur Bedarfsdeckung von Schulplätzen herangezogen werden.
  15. Für die Umsetzung der 30 priorisierten Bauprojekte (siehe Anlage 2) werden 30 temporäre Stellen für 5 Jahre aus der Stellenplanreserve bewilligt. Diese Stellen sind für alle an der Schulbauoffensive beteiligten Ämter vorgesehen.
  16. Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen finanziellen Belastungen insgesamt 1 Mrd. Euro betragen werden. Diese teilen sich geschätzt auf 540 Mio. € im investivem Bereich und 460 Mio. € im konsumtiven Bereich. Davon stehen bereits folgende Mittel im Investitionsprogramm zur Verfügung: Aktivierungsfähige Aufwendungen (investiv) Jahre Mittel Bedarf Mittel vorhanden Mittel zusätzlich notwendig 2024 20.000.000 € 20.000.000 € 0 € 2025 130.000.000 € 60.000.000 € 70.000.000 € 2026 130.000.000 € 55.000.000 € 75.000.000 € 2027 130.000.000 € 0 € 130.000.000 € 2028 130.000.000 € 0 € 130.000.000 € 540.000.000 € 135.000.000 € 405.000.000 €

Verknüpfte Vorlagen