Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024
Beschlussvorschlag
- Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung zum Schuljahr 2025/26 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Auf der Steinern Straße mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2024/25 4.3 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Silobad/Silogebiet I zum Schuljahr 2025/26 4.4 Errichtung einer dreizügigen Grundschule Heddernheim zum Schuljahr 2021/22 4.5 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Rebstock II zum Schuljahr 2021/22 4.6 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Niederrad II mit Cluster für Sonderbedarfe, Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohnungsneubaus 4.7 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Innenstadt mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2021/22 4.8 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2022/23 4.9 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Süd zum Schuljahr 2023/24 4.10 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2021/22 4.11 Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2021/22.
Begründung
A. Allgemeines
Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die letzte Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes (iSEP) wurde am 27.09.2018 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2017-2023. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4252 (M 69), wurde eine Maßnahme (Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums) aufgrund der Bedarfslage um ein Schuljahr vorgezogen. Das Bevölkerungswachstum in der Stadt Frankfurt am Main hält weiter an. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Hauptwohnung im Melderegister gemeldet waren, lag am 31.12.2018 bei 747.848 (+ 6.755 zum Vorjahr). In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich durchschnittlich 563 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter. Die Stadtteile Gallus, Kalbach-Riedberg und Bockenheim verzeichnen dabei den größten Bevölkerungszuwachs. Darüber hinaus hat Frankfurt am Main eine internationale Stadtbevölkerung: von den weltweit 197 Staaten waren im Jahr 2018 Menschen aus 179 Staaten in Frankfurt gemeldet. Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben. Um dem erwarteten Bevölkerungswachstum angemessen begegnen zu können, wird dem Wohnungsbedarf durch Neubaugebiete (Wohnbaupotentiale) und Nachverdichtungen im Bestand bzw. durch verschärfte Bautätigkeit begegnet. Bis 2030 müssen 90.000 Wohnungen geschaffen werden, um dem Wohnungsbedarf zu entsprechen. In den Wohnbauentwicklungsprogrammen der Stadt Frankfurt am Main sind mehr als 30.000 Wohneinheiten in verschiedenen Neubaugebieten für die nähere Zukunft vorgesehen. Hinzu kommen Nachverdichtungsmaßnahmen in erheblichem Umfang. All dies erzeugt unmittelbar schulische Bedarfe vor Ort, denn mit dem Einwohnerwachstum steigt auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Frankfurt. Bis zum Schuljahr 2024/25 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen auf rund 73.400 anwachsen (ohne Förderschulen), das heißt um ca. 10.500 Schülerinnen und Schüler im Vergleich zum Schuljahr 2018/19.