Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.10.2016, M
189 Betreff:
Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für
den Bereich der Inklusiven Bildung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M
93) 1. Die Teilfortschreibung des
Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 für den Bereich der
sonderpädagogischen Förderung gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG)
wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG
wird beschlossen:
2.1 Die jahrgangsweise Umwandlung
der Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule vom stationären Angebot im
Förderschwerpunkt Sprachheilförderung zur sonderpädagogischen Förderung an
allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen. 2.2 Der Beginn der Umwandlung der Haupt- und
Mittelstufe der Weißfrauenschule ist gekoppelt an den Zeitpunkt der
Neuerrichtung der neuen Integrierten Gesamtschule (iSEP 2015-19 Maßnahme 0117)
zum Schuljahr 2017/18. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die mit dieser Teilfortschreibung des
Integrierten Schulentwicklungsplanes vorgesehenen Schulorganisationsmaßnahmen
gemäß § 146 HSchG der Erfüllung der Auflage des Hessischen Kultusministeriums
im Rahmen der Genehmigung des Integrierten Schulentwicklungsplanes vom
03.03.2016 dient,
3.2 die zum Schuljahr 2017/18
neuzugründenden Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg (iSEP 2015-19
Maßnahme 0117) eine regionale Schwerpunktschule mit besonderer Ausstattung für
den Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ist. Der Abbau der Mittel- und
Hauptstufe der Weißfrauenschule wird mit dem Aufbau der IGS Kalbach-Riedberg
synchronisiert,
3.2 die vorliegende
Teilfortschreibung mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
abgestimmt ist,
3.2 die Anhörungsverfahren der
Schulkonferenz Weißfrauenschule gemäß § 130 HSchG zu der vorgesehenen
Schulorganisationsmaßnahme sowie des Stadtelternbeirates und des
Stadtschülerrates gemäß §§ 115, 123 HSchG zur Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes eingeleitet wurden, 3.3 eine Abstimmung mit benachbarten Schulträgern
gemäß § 145 Abs.1 HSchG mit der Abstimmung des Integrierten
Schulentwicklungsplanes 2015-19 bereits erfolgt ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des
Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der unter Punkt 2.
beschlossenen Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
5. Der Magistrat wird beauftragt, nach Umsetzung der
Schulorganisationsmaßnahmen der Stadtverordnetenversammlung über freiwerdende
Raumkapazitäten am Standort Weißfrauenschule zu berichten und ein Konzept
vorzulegen, wie diese Kapazitäten künftig genutzt werden sollen. Begründung: A. Zielsetzung Die Umwandlung der Mittel- und Hauptstufe der
Weißfrauenschule ist Teil der Kooperationsvereinbarung mit dem Hessischen
Kultusministerium zur Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main
(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, § 5277 (M 161)). In
seiner Genehmigung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 vom
03.03.2016 hat das Hessische Kultusministerium auf die erforderliche Vorlage
einer Teilfortschreibung zur Umwandlung der Mittel- und Hauptstufe der
Weißfrauenschule als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches
Schulgesetz hingewiesen. Die Weißfrauenschule ist eine Schule mit dem
Förderschwerpunkt Sprachheilförderung. Im Schuljahr 2015/16 besuchen 176
Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe der Weißfrauenschule. Die
Jahrgangsbreite liegt zwischen 15 und 41 Schülerinnen und Schülern. Ab dem Schuljahr 2017/2018 erfolgen keine
Neuaufnahmen in der Jahrgangsstufe 5 am Schulstandort der Weißfrauenschule. Die
Sekundarstufe wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2021/22 vollständig
aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler mit
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt
"Sprachheilförderung" wird ab dem Schuljahr 2017/2018, beginnend in der
Jahrgangsstufe 5, ein inklusives Schulangebot in der neu errichteten
integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg bestehen. Die Planungsgruppe der IGS-Kalbach-Riedberg nimmt bei
der Entwicklung des Schulprofils die spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen
und Schüler mit Sprachentwicklungsstörungen auf. Die Weißfrauenschule ist in
der Planungsgruppe der IGS Kalbach-Riedberg vertreten. Darüber hinaus wird der Förderschwerpunkt
Sprachheilförderung gesamtstädtisch an allgemeinbildenden Schulen weiter
gestärkt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Die Grundstufe der Weißfrauenschule bleibt bestehen,
so dass die vorhandenen Stellen des Schulsekretariats und der
Schulhausverwaltung für diese Schule weiterhin erforderlich sind. Anlage Korrektur (ca. 58 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 161
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 09.06.2017, M 125
Bericht des
Magistrats vom 05.08.2019, B 281
Bericht des
Magistrats vom 20.12.2019, B 522
Bericht des
Magistrats vom 28.08.2020, B 393
Bericht des
Magistrats vom 22.01.2021, B 20 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 12 Zuständige
sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1
am 01.11.2016, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12
am 04.11.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird unter
Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 31.10.2016 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER; AfD
und BFF (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO II, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird unter
Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 31.10.2016 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 49
Beschluss: Der Vorlage M 189 wird unter Berücksichtigung des
Schreibens des Hauptamtes vom 31.10.2016 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung)
36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2016, TO I, TOP 4
Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 761, 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 40 1