Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1474 (M 250)
- Die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden Schulen und die sonderpädagogische Förderung der Stadt Frankfurt am Main als integrierter Schulentwicklungsplan gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) und § 80 des Achten Sozialgesetzbuches wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 2.1 die Grundlagen der vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplanung im Zeitraum Mai bis Oktober 2014 in einem Beteiligungsverfahren entwickelt wurden. 2.2 bei der Planung der schulorganisatorischen Maßnahmen die im Magistratsvortrag M 9 vom 17.01.2014 priorisierte Wohnbaulandentwicklung in besonderer Weise berücksichtigt wurde. 2.3 die beschriebenen Maßnahmen mit dem Landesschulamt/Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 2.4 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 3 HSchG zu den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen, die Anhörungen des Stadtelternbeirates und des StadtschülerInnenrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs. 1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. - Errichtung einer Grundschule im Europaviertel - Errichtung einer Grundschule im Gallusviertel - Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock - Errichtung einer Grundschule in Bockenheim - Errichtung einer Grundschule in Unterliederbach - Errichtung einer Grundschule in Niederrad - Jahrgangsweise Aufhebung der Holbeinschule - Jahrgangsweise Aufhebung der Schwanthalerschule - Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen - Jahrgangsweise Aufhebung der Salzmannschule - Errichtung einer kooperativen Gesamtschule in Niederrad - Aufhebung der Sophienschule - Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Karmeliterschule - Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Ludwig-Richter-Schule Errichtung eines Gymnasiums - Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Kalbach-Riedberg - Errichtung einer gymnasialen Oberstufe
- Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen in den Gestaltungsfeldern 5.1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen 5.2 Regionalisierung 5.3 Infrastruktur, Gebäude, Räume, Ausstattung 5.4 Entwicklung einer Gesamtkonzeption für IT-Infrastruktur und Medien 5.5 Kommunikation und Beteiligung 5.6 Modellregion Inklusive Schulentwicklung 5.7 Ganztägig arbeitende Schule 5.8 Übergänge 5.9 Bildungsbeteiligung erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel, wobei für die unter Ziffer 3 genannten Projekte die vorherige Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums erforderlich ist.
- Über die Aufnahme von Mitteln zur Umsetzung der Projekte des Schulentwicklungsplans und deren zeitlichen Einordnung sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.
- Bei städtischen Investitionen sind entsprechend den städtischen Regelungen für die einzelnen Maßnahmen gesonderte Planungsmittelfreigaben in der Regel durch den Magistrat und Bau- und Finanzierungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in denen auch alle Folgekosten und der jeweilige Bedarf unter Berücksichtigung eventueller neuerer Entwicklungen darzustellen sind. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die letzte Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen wurde am 01.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und in sieben Teilen in den Jahren 2009, 2010, 2012, 2013 und 2014 fortgeschrieben. Der Schulentwicklungsplan für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005 verabschiedet. Am 20.11.2014 beschlossen die Stadtverordneten, dass die Stadt Frankfurt Modellregion für inklusive Schulentwicklung des Landes Hessen wird. Des Weiteren wurde im Jahr 2008 die so genannte "bildungsnahe" Jugendhilfe am Ort Schule in der Stadt Frankfurt neu beordnet und dem Stadtschulamt übertragen mit dem Ziel, ein integriertes Bildungsmanagement zu gewährleisten. Bei der vorliegenden Schulentwicklungsplanung handelt es sich also nicht um eine reguläre Fortschreibung der bisherigen Schulentwicklungspläne, sondern um eine integrierte Schulentwicklungsplanung. Dazu gehört neben der Zusammenführung der bislang getrennten Pläne der allgemeinbildenden Schulen (SEP-
- A)und der Sonderpädagogischen Förderung (SEP-
- S)auch eine integrierte Planung von Angeboten des öffentlichen Jugendhilfeträgers am Ort Schule. Dieser wichtige Schritt ermöglicht die Entwicklung von ganzheitlichen Lösungsansätzen und beendet ein Nebeneinander von Systemen. Mit einer solchen kommunalen Planung soll das Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung strategisch entwickelt und gesichert werden. Der vorliegende integrierte Schulentwicklungsplan reagiert auf die besonderen Herausforderungen, denen wir in Frankfurt am Main gegenüber stehen. Im Juni 2014 hat die Stadt Frankfurt am Main den Wert von 700.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten und wächst stetig weiter. In jedem Jahr kommen über 400 Kinder zusätzlich in das Frankfurter Schulsystem. Die Bildungsinfrastruktur muss deshalb so aufgestellt werden, dass sie den Anforderungen der nächsten Jahre gerecht werden kann (siehe Anlage Kapitel 2). Schule ist heute mehr denn je Veränderungsprozessen ausgesetzt. Das Gelingen der Bildungsverläufe ist abhängig von den Systemen, die die Schülerinnen und Schüler durchlaufen. Gerade in den Übergängen ist der bewusste Umgang mit Risiko- und Erfolgsfaktoren entscheidend für die erfolgreiche Teilhabe aller am Bildungs- und schließlich am Erwerbssystem. Im Beteiligungsprozess Frankfurt macht Schule wurden Zielperspektiven für die Frankfurter Schullandschaft bis zum Jahr 2030 entwickelt: Allen Kindern und Jugendlichen sollen gute Startchancen eröffnet und der Zugang zu inklusiver Beschulung und Betreuungsangeboten ermöglicht werden. Alle jetzigen und zukünftigen Planungen der Schulentwicklung sollen sich auf diese strategischen Ziele hin ausrichten. (Siehe Anlage Kapitel 4) Für das Erreichen dieser strategischen Ziele haben sich im Prozess Leitprinzipien herausgebildet, die allen anstehenden Planungen eine grundlegende Ausrichtung geben. Alles Handeln soll davon geleitet sein, ob es "vom Kind aus gedacht" stimmig ist. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sollen bei der Planung der Bildungswege und Infrastruktur im Vordergrund stehen. Als Abkehr von einem defizitorientierten Denken soll die Vielfalt in den Vordergrund rücken, die Kinder und ihre Familien mit in die Schule bringen. Für den ganzheitlichen Ansatz der integrierten Schulentwicklungsplanung ist es zudem unabdingbar, dass sich die Bildungssysteme vor Ort vernetzen und kooperieren. Der Beteiligungsprozess hat ergeben, dass sich die Frankfurter Bildungslandschaft als ein vernetztes System weiterentwickeln muss, das auf Vielfalt und Regionalität setzt. Durch diesen Ansatz sollen einzelne Schulen dabei unterstützt werden, Organisationsaufgaben in lokalen Verbünden zu bewältigen, mit denen sie sonst häufig alleine stehen. Sogenannte Bildungsquartiere sollen dabei lokale Organisationseinheiten aus einer oder mehreren Schulen mit den Einrichtungen und Institutionen des direkten Umfeldes bilden. In einer größeren Organisationseinheit, den sogenannten Bildungsregionen sollen Aufgaben gebündelt und koordiniert werden, die für die Quartiere zu groß sind (siehe Anlage Kapitel 5). Im Prozess wurden zudem zehn Gestaltungsprinzipien aufgestellt. Sie stehen an oberster Stelle, wenn es um die Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen geht und sind Maßstab für deren Überprüfung. Ein wichtiges Prinzip ist es zum Beispiel, integrierte und verbundene Systeme zu schaffen, die alle relevanten Aspekte in ihren Beziehungen zueinander denken und entwickeln und nicht auf einzelne Aufgaben zugeschnitten sind. Ein weiteres wichtiges Prinzip betrifft den Bereich Multiprofessionalität. Multiprofessionalität soll insbesondere vor dem Hintergrund einer vielfältigen und regionalisierten Schullandschaft die Qualität von Maßnahmen, Vorhaben, Projekten und Angeboten für die Schülerinnen und Schüler fördern. Ökonomisch denken und handeln ist ein weiteres Beispiel der Gestaltungsprinzipien. Die im Beteiligungsprozess entwickelten konkreten Maßnahmen sind inhaltlich in acht Gestaltungsfeldern gruppiert (siehe Anlage Kapitel 6). Der Begriff Gestaltungsfeld drückt aus, dass die Maßnahmen jeweils Teil eines übergeordneten inhaltlichen Zusammenhangs sind und ineinandergreifen. Insgesamt sind in den acht Gestaltungsfeldern 57 Maßnahmen beschrieben. Im Sinne der weiteren Partizipation sollen diese der Verschiedenheit der Frankfurter Bildungsregionen, Bildungsquartiere und Schulen folgend, jeweils priorisiert und vor Ort mit Leben und Engagement gefüllt werden. Im Gestaltungsfeld 2 "Regionalisierung" finden sich alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass das neue Organisationsmodell für die Frankfurter Schullandschaft implementiert und weiter gestaltet werden kann. Die Maßnahmen im Bereich "Infrastruktur Gebäude, Räume, Ausstattung" als weitere klassische Schulträgeraufgabe im Sinne der Sachleistungen sind im Gestaltungsfeld 3 beschrieben und sollen eine Grundlage zur Planung, Optimierung und Ausstattung von Schulen schaffen. Frankfurter Schulen sollen für Unterricht und Verwaltung mit technischen Geräten gut ausgestattet sein, über schnelle Internetanbindungen verfügen und mit der technologischen Entwicklung in Hard- und Software mithalten können. Die dazu entwickelten Maßnahmen finden sich im Gestaltungsfeld 4 "Entwicklung einer Gesamtkonzeption für IT-Infrastruktur und Medien". Das Gestaltungsfeld 5 "Kommunikation und Beteiligung" beschäftigt sich mit dem Themenbereich Kommunikation und Beteiligung als festen Bestandteil der Gesamtstrategie der Schulentwicklung. Professionelle und gut strukturierte Beteiligungsprozesse sollen auf gesamtstädtischer Ebene ebenso wie in den Bildungsregionen und Bildungsquartieren zum Standard werden. Die Maßnahmen der "Modellregion inklusive Schulentwicklung" sind Teil der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Land, sie werden im Gestaltungsfeld 6 näher ausgeführt. Die Entwicklung und der Ausbau von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen ist der Schwerpunkt des Gestaltungsfeldes 7 Das Gestaltungsfeld 8 "Übergänge" beschreibt ein grundlegendes Modell und die notwendigen Kooperationsstrukturen an allen Übergängen entlang der Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen und entwirft Maßnahmen, die das Schulwahlverhalten der Eltern in den Blick nehmen. Die Bildungsbeteiligung aller Kinder zu befördern und die Entkoppelung von Herkunft und Bildungserfolg zu erreichen, darauf sind die Maßnahmen im Gestaltungsfeld 9 ausgerichtet. Sie umfassen eine durchgängige Sprachförderung, Intensivklassen für Seiteneinsteiger und sprechen die Willkommenskultur an Schulen an. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen betrifft das Gestaltungsfeld 1 "Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen". Es umfasst die klassischen und notwendigen Maßnahmen eines Schulentwicklungsplanes und die Planung der Bildungsinfrastruktur zur Sicherstellung eines ausgewogenen, wohnortnahen Schulangebotes. Das schnelle Wachstum der Stadtbevölkerung erfordert im Planungszeitraum infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen. Die schulorganisatorischen Maßnahmen gemäß § 146 HSchG sind nachfolgend aufgeführt. Die Nummerierung entspricht den Kapiteln im integrierten Schulentwicklungsplan. 5.1.1 Errichtung einer Grundschule im Europaviertel 5.1.2 Errichtung einer Grundschule im Gallusviertel 5.1.3 Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock 5.1.4 Errichtung einer Grundschule in Bockenheim 5.1.5 Errichtung einer Grundschule in Unterliederbach 5.1.6 Errichtung einer Grundschule in Niederrad 5.1.8 Jahrgangsweise Aufhebung der Holbeinschule 5.1.9 Jahrgangsweise Aufhebung der Schwanthalerschule 5.1.10 Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen 5.1.11 Jahrgangsweise Aufhebung der Salzmannschule 5.1.12 Errichtung einer kooperativen Gesamtschule in Niederrad 5.1.13 Aufhebung der Sophienschule 5.1.14 Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Karmeliterschule 5.1.15 Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Ludwig-Richter-Schule 5.1.16 Errichtung eines Gymnasiums 5.1.17 Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Kalbach-Riedberg 5.1.18 Errichtung einer gymnasialen Oberstufe Als weitere Maßnahme im Gestaltungsfeld 1 wird unter 5.1.7 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung beschrieben, die jedoch keine schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 146 HSchG darstellt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt nur im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden wäre. Die unter 5.1.7 der Anlage 1 dargestellte Maßnahme (Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung) sowie die unter 5.1.1 bis 5.1.6 und 5.1.8 bis 5.1.18 der Anlage 1 geplanten Schulorganisationsmaßnahmen (Errichtung von Schulen und Aufhebung von Schulen) würden im Bereich der Schulsekretariate und der Schulhausverwaltungen rechnerisch zu jährlichen Einsparungen von 325.000 € und zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von 1.122.030 € führen. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen im Zuge des Stellenplanverfahrens zur nächsten Haushaltsaufstellung 2017 erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Schulentwicklungsplan werden zusätzlich 11 Planstellen im Bereich der Schulhausverwaltung und 12 Planstellen im Bereich der Schulsekretariate benötigt, jeweils bewertet nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Anlage 1_Integrierter_Schulentwicklungsplanung_2015 (ca. 4,5 MB) Anlage 2_Datenteil (ca. 45,1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.07.2015, NR 1244 Antrag vom 22.06.2015, NR 1247 Antrag vom 09.07.2015, NR 1251 Anregung vom 29.06.2015, OA 641 Anregung vom 29.06.2015, OA 642 Anregung vom 30.06.2015, OA 645 Anregung vom 30.06.2015, OA 646 Anregung vom 30.06.2015, OA 648 Anregung vom 10.07.2015, OA 656 Antrag vom 14.06.2015, OF 209/14 Antrag vom 28.06.2015, OF 337/11 Antrag vom 10.07.2015, OF 472/12 Antrag vom 25.08.2015, OF 617/8 Antrag vom 29.06.2015, OF 719/2 Antrag vom 29.06.2015, OF 720/2 Antrag vom 29.06.2015, OF 721/2 Antrag vom 21.08.2015, OF 730/2 Antrag vom 21.08.2015, OF 731/2 Antrag vom 21.08.2015, OF 732/2 Antrag vom 15.06.2015, OF 810/10 Antrag vom 30.06.2015, OF 831/10
Beratungsverlauf 28 Sitzungen
Sitzung
42
OBR 5
TO I, TOP 36
a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
45
OBR 2
TO I, TOP 30
1. a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR
14
TO I, TOP 13
Anregung OA 641 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD
Enthaltung:
CDU
Sitzung
42
OBR
11
TO I, TOP 16
Anregung OA 642 2015 1. Die Vorlage M 93 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 337/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
43
OBR 1
TO I, TOP 32
Die Vorlage M 93 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Zustimmung:
SPD Linke BFF FDP
Ablehnung:
Grüne CDU
Sitzung
42
OBR 4
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD
Ablehnung:
FDP
Sitzung
42
OBR 6
TO I, TOP 46
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
45
OBR 7
TO I, TOP 20
Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OA 648 zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Cdu REP
Sitzung
43
OBR
10
TO I, TOP 24
Anregung OA 646 2015 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OA 646 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 810/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 831/10 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 831/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR
13
TO I, TOP 16
Anregung OA 645 2015 Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 645 zugestimmt. Die Vorlage OA 645 lautet: "Errichtung eines neuen Gymnasiums im Frankfurter Norden Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines zusätzlichen neuen Gymnasiums im Frankfurter Norden schnellstmöglich voranzutreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine neue Schule auch für die Schüler aus Nieder-Erlenbach mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Die Schülerinnen und Schüler aus Nieder-Erlenbach, deren Gymnasialempfehlung mit rund 70 Prozent deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt, besuchen zurzeit die Gymnasien im Umland - Bad Vilbel und Bad Homburg - sowie die private Anna-Schmidt-Schule. Deren Kapazitäten sind allerdings begrenzt, insbesondere in Bad Vilbel steigt der Bedarf durch neue Baugebiete. Auch in Nieder-Erlenbach wird durch die steigende Einwohnerzahl in den nächsten Jahren die Nachfrage stetig steigen."
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR
16
TO I, TOP 19
a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
43
OBR 3
TO II, TOP 15
a) Die Vorlage M 93 wird auf Wunsch von CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 8
TO I, TOP 14
a) Die Vorlage M 93 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 9
TO I, TOP 26
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung
45
OBR
15
TO I, TOP 13
a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 12
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP BFF
Sitzung
42
OBR
12
TO I, TOP 8
Anregung OA 656 2015 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OA 656 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 472/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD
Ablehnung:
BFF Linke Gegen Fdp
Sitzung
42
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD BFF Linke FDP Römer Gegen Spd Gegen Fdp Spd Und Fdp STV
Sitzung
43
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.)
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD BFF ÖkoLinX-ARL Römer Linke FDP REP
Sitzung
29
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 12
Die Beratung der Vorlage M 93 wird zurückgestellt.
Sitzung
46
OBR 2
TO I, TOP 12
Anregung an den Magistrat OM 4389 2015 Anregung an den Magistrat OM 4390 2015 Anregung an den Magistrat OM 4391 2015 Anregung an den Magistrat OM 4392 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 731/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 732/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Bff Und Fraktionslos Alle
Sitzung
31
KAV
TO I, TOP 6
1. Die Vorlage M 93 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 646 wird zugestimmt.
Sitzung
42
OBR
16
TO I, TOP 9
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD
Ablehnung:
WBE BFF
Sitzung
43
OBR 8
TO I, TOP 7
1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 617/8 wurde zurückgezogen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
43
OBR 5
TO I, TOP 11
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fag
Sitzung
44
OBR 3
TO II, TOP 16
Die Vorlage M 93 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
46
OBR
15
TO I, TOP 6
Die Vorlage M 93 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
45
OBR 3
TO II, TOP 6
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL