Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 69 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan
der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene
Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr
2020/21 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3148 (M 148)
1. Die in der Fortschreibung
des integrierten Schulentwicklungsplans 2017-2023 unter Punkt 4.7 beschlossene
Schulorganisationsmaßnahme wird zeitig um ein Jahr vorgezogen. 2. Die Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146
Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird wie folgt beschlossen: Vorgezogene Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums
in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung zur
vorgezogenen Umsetzung der mit dem iSEP 2017-2023 am 27.09.2018 beschlossenen
Maßnahme "4.7 Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord"
gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146
HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung: Da Frankfurt am Main und damit die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur stark
wachsen, wird der integrierte Schulentwicklungsplan seit 2016 jährlich
fortgeschrieben. Damit sind die schulischen Bedarfe transparent dokumentiert
und notwendige Errichtungsmaßnahmen von neuen Schulen frühzeitig
beschrieben.
Darüber hinaus wird jährlich eine Prüfung der Übergangszahlen von der
Klasse 4 zur Klasse 5 mit den Prognosezahlen vorgenommen. Der im iSEP
2017-2023 beschriebene Bedarf für ein Gymnasium in der Bildungsregion
Mitte-Nord zum Schuljahr 2021/22 muss mittlerweile frühzeitiger gedeckt werden.
Die im M 148 aufgeführte Schulorganisationsmaßnahme "4.7 Errichtung eines
Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord" wird bereits ein Schuljahr früher
als beschlossen und damit schon zum Schuljahr 2020/21 benötigt. Die Planung zur
vorgezogenen Errichtung ist mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt
Frankfurt am Main abgestimmt.
Daher ist für den Planungszeitraum 2017-2023 die folgende vorgezogene
Neuerrichtung gemäß § 146 HSchG und damit infrastrukturelle Kapazitätsanpassung
erforderlich.
- Errichtung eines sechszügigen
Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2020/21
Die Gründe
für die notwendige vorgezogene Errichtung des Gymnasiums in der Bildungsregion
Mitte-Nord sind im Folgenden aufgeführt.
a) Zahl der Schülerinnen und Schüler
steigt
Bis zum Schuljahr 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und
Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen - also
Grundschulen und weiterführende Schulen - auf rund 72.000 anwachsen (ohne
Förderschulen). Das heißt, es kommen weitere ca. 11.000 Schülerinnen und
Schüler hinzu, die einen Schulplatz benötigen. Betrachtet man insbesondere das
Feld der weiterführenden Schulen, stellen sich die Schülerzahlen am Übergang
Klasse 4/5 bzw. Klasse 10/11 wie folgt dar:
·
Für die Sekundarstufe I ist ein Anstieg um 1.000 Schülerinnen und
Schüler im Jahrgang 5 prognostiziert (5.741 im Schuljahr 2018/19 auf 6.741 im
Schuljahr 2024/25). · Für die Sekundarstufe
II ist ein Anstieg um rund 880 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11
prognostiziert (2.294 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19 auf 3.179
im Schuljahr 2024/25). b)
Konstant hohe Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen Neben der
steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt mit einem
Schulplatz versorgt werden müssen, hat auch das Anwahlverhalten der Eltern
Auswirkung auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende kommunale
Bildungsinfrastruktur. Das heißt, welche Schulform und welche Schulen Eltern
für ihr Kind am Übergang 4/5 wählen, beeinflusst die Auslastung der vorhandenen
weiterführenden Schulen. Insbesondere das Gymnasium und auch die integrierte
Gesamtschule werden als weiterführende Schule von der Mehrheit der Eltern
favorisiert und nachgefragt. Die gesamtstädtische Quote der
Erstwünsche für Gymnasien lag zum Schuljahr 2018/2019 bei 52,8% und es gibt
keine Anzeichen, die auf einen Rückgang in den kommenden Schuljahren hinweisen
würden. Insgesamt sind die Frankfurter Gymnasien aufgrund einer kontinuierlich
hohen Nachfrage von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Aus der aktuellen
Prüfung der Übergangszahlen Klasse 4 in Klasse 5 mit den Prognosezahlen ergibt
sich ein rechnerisches Defizit von 140 Plätzen an Gymnasien zum Schuljahr
2019/2020. Um diesen Bedarf zu decken, kommt es an bestehenden Gymnasien
einmalig zu Klassenmehrbildungen. Um stadtweit auskömmliche
Gymnasialkapazitäten frühzeitig zu schaffen und eine Entlastung vorhandener
Gymnasien zu ermöglichen, ist die Errichtung des beschlossenen Gymnasiums in
der Bildungsregion Mitte-Nord bereits zum Schuljahr 2020/21 notwendig.
B.
Alternativen Keine. C. Lösung
Siehe Punkt A. D. Kosten
Mit der zeitig vorgezogenen
Errichtung der Schulorganisationsmaßnahme sind keine zusätzlichen Kosten
verbunden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
06.06.2019, NR 880
Antrag vom
16.06.2019, OF
251/16
Antrag vom 17.06.2019, OF 844/2
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2019, OM 4753
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2019, V
1322
Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1348
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2020, M 85
Auskunftsersuchen
vom 28.08.2020, V
1748
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057
Antrag vom
09.10.2021, OF
197/1
Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 197
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5
am 07.06.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8
am 13.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
32. Sitzung des OBR 9
am 13.06.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 69 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3
am 13.06.2019, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR
12 am 14.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
15 am 14.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1322 2019
1. Der Vorlage
M 69 wird unter Hinweis auf V 1322 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 844/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
14 am 17.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (=
Ablehnung) 31. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 880 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) sowie BFF (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und
U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 18.06.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
10 am 18.06.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
13 am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
16 am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1348 2019
1. Der Vorlage
M 69 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 251/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.
zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 880 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 69 = Annahme, NR 880 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M
69 und NR 888 = Ablehnung) 55. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
25.06.2019, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 34
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 880 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
35. Sitzung der
KAV am 19.08.2019, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 4252, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 40 1