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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69

Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3148 (M 148)

  1. Die in der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2017-2023 unter Punkt 4.7 beschlossene Schulorganisationsmaßnahme wird zeitig um ein Jahr vorgezogen.

  2. Die Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird wie folgt beschlossen: Vorgezogene Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21.

  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung zur vorgezogenen Umsetzung der mit dem iSEP 2017-2023 am 27.09.2018 beschlossenen Maßnahme "4.7 Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord" gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung: Da Frankfurt am Main und damit die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur stark wachsen, wird der integrierte Schulentwicklungsplan seit 2016 jährlich fortgeschrieben. Damit sind die schulischen Bedarfe transparent dokumentiert und notwendige Errichtungsmaßnahmen von neuen Schulen frühzeitig beschrieben. Darüber hinaus wird jährlich eine Prüfung der Übergangszahlen von der Klasse 4 zur Klasse 5 mit den Prognosezahlen vorgenommen. Der im iSEP 2017-2023 beschriebene Bedarf für ein Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2021/22 muss mittlerweile frühzeitiger gedeckt werden. Die im M 148 aufgeführte Schulorganisationsmaßnahme "4.7 Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord" wird bereits ein Schuljahr früher als beschlossen und damit schon zum Schuljahr 2020/21 benötigt. Die Planung zur vorgezogenen Errichtung ist mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Daher ist für den Planungszeitraum 2017-2023 die folgende vorgezogene Neuerrichtung gemäß § 146 HSchG und damit infrastrukturelle Kapazitätsanpassung erforderlich. - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2020/21 Die Gründe für die notwendige vorgezogene Errichtung des Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord sind im Folgenden aufgeführt.
    • a)Zahl der Schülerinnen und Schüler steigt Bis zum Schuljahr 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen - also Grundschulen und weiterführende Schulen - auf rund 72.000 anwachsen (ohne Förderschulen). Das heißt, es kommen weitere ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler hinzu, die einen Schulplatz benötigen. Betrachtet man insbesondere das Feld der weiterführenden Schulen, stellen sich die Schülerzahlen am Übergang Klasse 4/5 bzw. Klasse 10/11 wie folgt dar: · Für die Sekundarstufe I ist ein Anstieg um 1.000 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 prognostiziert (5.741 im Schuljahr 2018/19 auf 6.741 im Schuljahr 2024/25). · Für die Sekundarstufe II ist ein Anstieg um rund 880 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 prognostiziert (2.294 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19 auf 3.179 im Schuljahr 2024/25).
    • b)Konstant hohe Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen Neben der steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt mit einem Schulplatz versorgt werden müssen, hat auch das Anwahlverhalten der Eltern Auswirkung auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende kommunale Bildungsinfrastruktur. Das heißt, welche Schulform und welche Schulen Eltern für ihr Kind am Übergang 4/5 wählen, beeinflusst die Auslastung der vorhandenen weiterführenden Schulen. Insbesondere das Gymnasium und auch die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schule von der Mehrheit der Eltern favorisiert und nachgefragt. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für Gymnasien lag zum Schuljahr 2018/2019 bei 52,8% und es gibt keine Anzeichen, die auf einen Rückgang in den kommenden Schuljahren hinweisen würden. Insgesamt sind die Frankfurter Gymnasien aufgrund einer kontinuierlich hohen Nachfrage von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Aus der aktuellen Prüfung der Übergangszahlen Klasse 4 in Klasse 5 mit den Prognosezahlen ergibt sich ein rechnerisches Defizit von 140 Plätzen an Gymnasien zum Schuljahr 2019/2020. Um diesen Bedarf zu decken, kommt es an bestehenden Gymnasien einmalig zu Klassenmehrbildungen. Um stadtweit auskömmliche Gymnasialkapazitäten frühzeitig zu schaffen und eine Entlastung vorhandener Gymnasien zu ermöglichen, ist die Errichtung des beschlossenen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord bereits zum Schuljahr 2020/21 notwendig. B. Alternativen Keine. C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Mit der zeitig vorgezogenen Errichtung der Schulorganisationsmaßnahme sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2019, NR 880 Antrag vom 16.06.2019, OF 251/16 Antrag vom 17.06.2019, OF 844/2

Beratungsverlauf 21 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 8
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 32
OBR 9
TO II, TOP 1
Angenommen
Die Vorlage M 69 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 3
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 12
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 15
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 2
TO I, TOP 28
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1322 2019 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf V 1322 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 844/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 14
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 11
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Linke Grüne BFF FDP
Ablehnung:
SPD
Sitzung 31
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 880 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF
Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 4
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke Bff Und Dffm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 7
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 10
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 13
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 16
TO I, TOP 12
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1348 2019 1. Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 251/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke
Sitzung 32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 880 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP Frankfurter
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF
Sitzung 55
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Sitzung 34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 34
Angenommen
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 880 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung 35
KAV
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4252,

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