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Gymnasium West (Provisorium Jg. 5 bis 7) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.02.2018, M 29 Betreff: Gymnasium West (Provisorium Jg. 5 bis 7) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1666 (M 125) 1. Der Errichtung eines Provisoriums für das Gymnasium West mit Cafeteria wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zum Schuljahr 2018/19 zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügten Kostendeckblättern werden wie folgt bewilligt: 10.927.350 € 3. Es dient zur Kenntnis, dass zur Errichtung der erforderlichen Räumlichkeiten auf bereits vorhandene Container der Stadt Frankfurt am Main zurückgegriffen wird. Diese befinden sich in aktueller Nutzung durch die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule auf dem Riedberg und sind an den Verwendungsort - Am Römerhof - umzusetzen. 4. Die vorhandenen Container bieten Platz für die Jahrgänge 5 bis 7. Unter dem Wirtschaftlichkeitsaspekt wird einem vorübergehenden Leerstand der Räumlichkeiten für die Jahrgänge 6 und 7 zugestimmt. Darüber hinaus wird zugestimmt, die Größe der Küche, der Mensa, sowie der Mediothek bereits auf den Bedarf der Jahrgänge 5 bis 10 auszulegen. Gleiches gilt für die Anzahl der Fachräume Musik, Kunst und Naturwissenschaften. 5. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für das Provisorium der Jahrgänge 5 bis 7 wird zugestimmt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die vorhandene Containeranlage nicht den Bestimmungen der Barrierefreiheit und den Anforderungen an die Passivhausbauweise entspricht. Zur Verbesserung der Energiebilanz und des Schallschutzes ist bedarfsgerecht ein Austausch der Fenster und die Nachrüstung einer dezentralen Lüftungsanlage vorzunehmen. Damit ist der vertretbare Aufwand zur Ertüchtigung der Anlage erschöpft. 7. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahme Sportflächen verwendet werden. Diese werden im Zuge der Gesamtbeordnung des Areals kompensiert. 8. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass mindestens für das Schuljahr 2018/19 Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung gesucht werden. 9. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von 10.927.350 € erfolgt über folgende Buchungsdaten: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium West (Provisorium), sonst. Aufwendungen 8078 5100 5.007952.500.999.100-700 Gymnasium West (Provisorium), Cafeteria 8078 5100 5.007953.500.900.100-700 Für das Provisorium werden die Gesamtkosten auf 10.927.350 € geschätzt. Zur Deckung des Restbetrages werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 Mittel in Höhe von 3.613.997,- € des Projektes 5.007226 und 2.000.000,- € des Projektes 5.006888 durch Sollveränderung zur Verfügung gestellt und als Budgetübertrag vorgesehen. Weitere Mittel von 4.313.353,- € sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2018-2021 auf dem Projekt 5.007226 veranschlagt, dessen Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt am Main 2016-2020, (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017,§ 1666 (M 125)) wurde dem Neubau eines neuen Gymnasiums zugestimmt. Das Gymnasium ist auf Grund des im SEP A dargelegten Schulplatzbedarfes zum Schuljahr 2018/19 in Betrieb zu nehmen. Dies kann nur mit einem Provisorium erreicht werden. In Vorgesprächen mit dem Hessischen Kultusministerium wurde eine Zustimmung zur Neugründung des Gymnasiums bereits signalisiert. B) Alternativen Keine. Kurzfristig können keine neuen oder leer stehenden Anlagen in der benötigten Größenordnung zur Verfügung gestellt werden. C) Lösung 1) Umsetzung der Bestandsanlage Die bereits vorhandene und sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Containeranlage ist derzeit auf dem Riedberg (Gräfin-Dönhoff-Straße) in Nutzung durch die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule. Durch den Auszug der jetzt nutzenden Schule zu den Osterferien des Schuljahres 2017/18, wird die Anlage frei und kann umgesetzt werden. Die Umsetzung der gesamten Anlage ist ebenfalls erforderlich, da auf dem derzeitigen Grundstück der zukünftige Neubau der Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg entstehen wird. Am Standort "Am Römerhof" kann die Anlage in ihren Grundzügen, mit einigen wenigen Änderungen in den Grundrissen, den Raumbedarf für drei Jahrgänge des neuen sechszügigen Gymnasiums erfüllen. Im Anschluss daran muss die Anlage für weitere Jahrgänge - vorwiegend im Bereich der Klassenräume - erweitert werden. In diesem Fall wird ein separater Beschluss herbeigeführt. Der endgültige Neubau der Schule soll auf dem gleichen Areal realisiert werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007, § 2443 (NR 522, NR 523, NR 587 Ziff. 1 + 2) sollen Neubauten in Passivhausbauweise errichtet werden. Da für die Errichtung des Provisoriums auf bereits vorhandene Container der Stadt Frankfurt a.M. zurückgegriffen wird, die alleinig dem Mindestwärmeschutz zur Vermeidung von Bauschäden und Schimmelbildung nach EnEV genügen, kann auch die neu entstehende Anlage keinem grundsätzlich anderen Standard entsprechen. Zur Verbesserung der Energiebilanz und des Schallschutzes wird der vertretbare Aufwand zur Ertüchtigung der Anlage mit dem bedarfsgerechten Austausch der Fenster und der Nachrüstung einer dezentralen Lüftungsanlage ausgeschöpft. Dies geht konform mit den Leitlinien des wirtschaftlichen Bauens. Die Errichtung einer Sporthalle auf dem Grundstück ist zum Schuljahr 2018/19 nicht möglich. Perspektivisch ist auf dem Grundstück das Angebot von Sportmöglichkeiten geplant. Hierzu sollen auf dem jetzigen Tennenplatz Sporthallen errichtet werden, die ebenfalls den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung stehen sollen. Die Vereine werden in die Planungen einbezogen. Die Sportversorgung ist zunächst über Bestandsturnhallen und/oder Anmietung externer Hallen zu decken. Die Stellplätze können nicht unmittelbar an der Schule dargestellt werden. Diese werden auf einem Teil der alten Tennisanlage auf dem gleichem Grundstück hergerichtet. 2) Raumprogramm Das Raumprogramm wurde analog des Modellraumprogramms für Gymnasien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009, § 7138 (M 188)) erstellt. Die Raumbedarfe der Jahrgänge 5 bis 7 wurden gemäß den Bedarfen eines sechszügigen Gymnasiums (G9) hochgerechnet und anschließend unter Berücksichtigung der provisorischen Nutzung in Teilen gekürzt. Die vorhandenen Räumlichkeiten, insbesondere bei den Fachräumen, decken teilweise mehr als die Bedarfe der Jahrgänge 5 bis 7. Die Räumlichkeiten der Bestandscontainer der Neuen Gymnasialen Oberstufe, insbesondere die naturwissenschaftlichen Räume, sind auf die Schülerzahl von max. 27 ausgelegt. Das neue Gymnasium West wird demnach abweichend pro Klasse ebenfalls nur 27 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Damit ergibt sich eine Gesamtschülerzahl von 486 für die Jahrgänge 5 bis 7 im Provisorium. Bei den Lehrkräften und der Verwaltung sind für diesen Zeitraum ca. 30 Personen anzunehmen. Bereich 1 Unterricht Das Gymnasium West ist als sechszügiges Gymnasium (G9) vorgesehen. Nach dem Stammklassenprinzip ergibt sich für den Jahrgang 5 bis 7 ein Bedarf von 18 Klassenräumen. Weiterhin wird an diesem provisorischen Standort die Nutzung von einem Profilraum als ausreichend betrachtet. Zur Kompensation werden Synergien mit Unterrichtsräumen gefunden. Die Anzahl der Fachräume für Naturwissenschaften, sowie Kunst und Musik mit den dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ergeben sich aus der Stundenplantafel. Jeweils zwei Musik- und Kunsträume, sowie vier naturwissenschaftliche Räume sind bereits in der Bestandsanlage vorhanden und decken an dieser Stelle den Bedarf an Fachräumen bis einschließlich zur Jahrgangsstufe 10. Bereich 2 Information/Schülerarbeit Eine Mediothek mit der Größe von 112 qm ist bereits auf den Bedarf für die Jahrgänge 5 bis 10 ausgelegt. Funktional ist eine große und zusammenhängende Mediothek für den Schulbetrieb erforderlich. Bereich 3 Verwaltung/Organisation Die Verwaltungsräume entsprechen fast vollständig den Vorgaben des Modellraumprogramms. Auf die Schülervertretung wurde verzichtet, diese muss mit Synergien anderer Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Es gibt einen gemeinsamen Raum, der als Elternsprech- und Elternbeiratszimmer genutzt werden kann. Bereich 4 Aufenthalt/Verpflegung Die Cafeteria ist bereits perspektivisch für die Jahrgänge 5 bis 10 ausgerichtet. Bei der Auslegung der Cafeteria wird von einer Versorgung von 50% der Schülerinnen und Schüler der Sek I und 30% der Lehrkräfte ausgegangen. Somit ergibt sich im 3-Schicht-System ein Bedarf von 185 qm Speisefläche. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zweite Essensausgabe, auch in mobiler Form, notwendig ist, um die Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler zu verringern und den Schichtbetrieb beim Essen durchführen zu können. Auch ist planerisch innerhalb der Mensa ein Wartebereich vor der Essensaufgabe zu berücksichtigen. Deshalb wird die Anstellfläche von 15 qm als separater Flächenbedarf aufgeführt. Bereich 5 Allgemeine Nebenräume Auf Basis der bestehenden Containeranlagen kann kein Aufzug vorgesehen werden. Eine barrierefreie Gestaltung und Nutzung der Anlage ist nicht möglich. Behinderten-WC ́s sowie andere Maßnahmen im Rahmen der Inklusion können nicht angeboten werden. D) Kosten 1. Investitionsbedarf gesamt: 10.927.350,03 € 2. Für die Errichtung des Provisoriums ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2017 36.902,12 € 58,80 € 2018 8.666.963,76 € 7.030.292,58 € 2019 1.316.288,26 € 2.239.447,98 € 2020 907.195,89 € 1.406.828,61 € 2021 250.722,07 € 3. Zugehörige Folgekosten 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten 228.880 € b) sächliche Folgekosten 214.120 € c) Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 300.502 € Abschreibung 386.441 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Die Berechnung des Personalbedarfs bezieht sich auf die Schülerzahl im Endausbau des Gymnasiums. Geschaffen werden 2,5 Vollzeitstellen für Schulsekretär/innen, Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein mittlerer Jahreswert in Höhe von 53.080 € zu veranschlagen. Weiterhin werden zwei Schulhausverwaltungsstellen geschaffen, Entgeltgruppe 5 TVöD, die jeweils mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 48.090 € anzusetzen sind. 8. Sonstiges -/- Anlage 1_Raumprogramm (ca. 13 KB) Anlage 2_Kostendeckblaetter (ca. 236 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 33 KB) Anlage 4_Flaechenuebersicht (ca. 21 KB) Anlage 5_Soll-Ist-Vergleich (ca. 35 KB) Anlage 6_Grundflaeche (ca. 50 KB) Anlage 7_Plaene_Hochbau (ca. 1,8 MB) Anlage 8_Aussenanlagen_Schule (ca. 2,1 MB) Anlage 9_Aussenanlagen_Stellplaetzenlage (ca. 856 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 12 Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 29 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2503, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018