Gymnasium West (Provisorium Jg. 5 bis 7) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.02.2018, M
29 Betreff:
Gymnasium West (Provisorium
Jg. 5 bis 7) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1666 (M
125) 1. Der Errichtung eines Provisoriums für das
Gymnasium West mit Cafeteria wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zum
Schuljahr 2018/19 zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügten
Kostendeckblättern werden wie folgt bewilligt: 10.927.350 € 3. Es dient zur Kenntnis, dass zur Errichtung der
erforderlichen Räumlichkeiten auf bereits vorhandene Container der Stadt
Frankfurt am Main zurückgegriffen wird. Diese befinden sich in aktueller
Nutzung durch die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der
Max-Beckmann-Schule auf dem Riedberg und sind an den Verwendungsort - Am
Römerhof - umzusetzen. 4. Die vorhandenen Container bieten Platz für die
Jahrgänge 5 bis 7. Unter dem Wirtschaftlichkeitsaspekt wird einem
vorübergehenden Leerstand der Räumlichkeiten für die Jahrgänge 6 und 7
zugestimmt. Darüber hinaus wird zugestimmt, die Größe der Küche, der Mensa,
sowie der Mediothek bereits auf den Bedarf der Jahrgänge 5 bis 10 auszulegen.
Gleiches gilt für die Anzahl der Fachräume Musik, Kunst und
Naturwissenschaften. 5. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für das
Provisorium der Jahrgänge 5 bis 7 wird zugestimmt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die vorhandene
Containeranlage nicht den Bestimmungen der Barrierefreiheit und den
Anforderungen an die Passivhausbauweise entspricht. Zur Verbesserung der
Energiebilanz und des Schallschutzes ist bedarfsgerecht ein Austausch der
Fenster und die Nachrüstung einer dezentralen Lüftungsanlage vorzunehmen. Damit
ist der vertretbare Aufwand zur Ertüchtigung der Anlage erschöpft. 7. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der
Maßnahme Sportflächen verwendet werden. Diese werden im Zuge der
Gesamtbeordnung des Areals kompensiert. 8. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass mindestens
für das Schuljahr 2018/19 Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung
gesucht werden.
9. Die Verrechnung der
Aufwendungen in Höhe von 10.927.350 € erfolgt über folgende
Buchungsdaten:
Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium
West (Provisorium), sonst. Aufwendungen
8078 5100 5.007952.500.999.100-700 Gymnasium
West (Provisorium), Cafeteria 8078 5100 5.007953.500.900.100-700 Für das Provisorium werden die Gesamtkosten auf
10.927.350 € geschätzt. Zur Deckung des Restbetrages werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 Mittel in Höhe von 3.613.997,- € des Projektes
5.007226 und 2.000.000,- € des Projektes 5.006888 durch Sollveränderung zur Verfügung
gestellt und als Budgetübertrag vorgesehen. Weitere Mittel von 4.313.353,-
€ sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2018-2021 auf dem Projekt
5.007226 veranschlagt, dessen Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu
beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
der Stadt Frankfurt am Main 2016-2020, (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017,§ 1666 (M 125)) wurde dem Neubau
eines neuen Gymnasiums zugestimmt. Das Gymnasium ist auf Grund des im SEP A
dargelegten Schulplatzbedarfes zum Schuljahr 2018/19 in Betrieb zu nehmen. Dies
kann nur mit einem Provisorium erreicht werden. In Vorgesprächen mit dem
Hessischen Kultusministerium wurde eine Zustimmung zur Neugründung des
Gymnasiums bereits signalisiert. B) Alternativen Keine. Kurzfristig können keine neuen oder leer
stehenden Anlagen in der benötigten Größenordnung zur Verfügung gestellt
werden. C) Lösung 1) Umsetzung der Bestandsanlage Die bereits vorhandene und sich im Besitz der Stadt
Frankfurt befindliche Containeranlage ist derzeit auf dem Riedberg
(Gräfin-Dönhoff-Straße) in Nutzung durch die Neue Gymnasiale Oberstufe -
Außenstelle der Max-Beckmann-Schule. Durch den Auszug der jetzt nutzenden
Schule zu den Osterferien des Schuljahres 2017/18, wird die Anlage frei und
kann umgesetzt werden. Die Umsetzung der gesamten Anlage ist ebenfalls
erforderlich, da auf dem derzeitigen Grundstück der zukünftige Neubau der
Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg entstehen wird. Am Standort "Am Römerhof" kann die Anlage in ihren
Grundzügen, mit einigen wenigen Änderungen in den Grundrissen, den Raumbedarf
für drei Jahrgänge des neuen sechszügigen Gymnasiums erfüllen. Im Anschluss
daran muss die Anlage für weitere Jahrgänge - vorwiegend im Bereich der
Klassenräume - erweitert werden. In diesem Fall wird ein separater Beschluss
herbeigeführt. Der endgültige Neubau der Schule soll auf dem gleichen Areal
realisiert werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
06.09.2007, § 2443 (NR 522, NR 523, NR 587 Ziff. 1 + 2) sollen Neubauten in
Passivhausbauweise errichtet werden. Da für die Errichtung des Provisoriums auf
bereits vorhandene Container der Stadt Frankfurt a.M. zurückgegriffen wird, die
alleinig dem Mindestwärmeschutz zur Vermeidung von Bauschäden und
Schimmelbildung nach EnEV genügen, kann auch die neu entstehende Anlage keinem
grundsätzlich anderen Standard entsprechen. Zur Verbesserung der Energiebilanz und des
Schallschutzes wird der vertretbare Aufwand zur Ertüchtigung der Anlage mit dem
bedarfsgerechten Austausch der Fenster und der Nachrüstung einer dezentralen
Lüftungsanlage ausgeschöpft. Dies geht konform mit den Leitlinien des
wirtschaftlichen Bauens. Die Errichtung einer Sporthalle auf dem Grundstück
ist zum Schuljahr 2018/19 nicht möglich. Perspektivisch ist auf dem Grundstück
das Angebot von Sportmöglichkeiten geplant. Hierzu sollen auf dem jetzigen Tennenplatz Sporthallen
errichtet werden, die ebenfalls den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung stehen
sollen. Die Vereine werden in die Planungen einbezogen. Die Sportversorgung ist
zunächst über Bestandsturnhallen und/oder Anmietung externer Hallen zu
decken. Die Stellplätze können nicht
unmittelbar an der Schule dargestellt werden. Diese werden auf einem Teil der
alten Tennisanlage auf dem gleichem Grundstück hergerichtet. 2) Raumprogramm Das Raumprogramm wurde analog des
Modellraumprogramms für Gymnasien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 12.11.2009, § 7138 (M 188)) erstellt. Die Raumbedarfe der Jahrgänge 5 bis 7
wurden gemäß den Bedarfen eines sechszügigen Gymnasiums (G9) hochgerechnet und
anschließend unter Berücksichtigung der provisorischen Nutzung in Teilen
gekürzt. Die vorhandenen Räumlichkeiten, insbesondere bei den Fachräumen,
decken teilweise mehr als die Bedarfe der Jahrgänge 5 bis 7. Die Räumlichkeiten der Bestandscontainer der Neuen
Gymnasialen Oberstufe, insbesondere die naturwissenschaftlichen Räume, sind auf
die Schülerzahl von max. 27 ausgelegt. Das neue Gymnasium West wird demnach
abweichend pro Klasse ebenfalls nur 27 Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Damit ergibt sich eine
Gesamtschülerzahl von 486 für die Jahrgänge 5 bis 7 im Provisorium. Bei den
Lehrkräften und der Verwaltung sind für diesen Zeitraum ca. 30 Personen
anzunehmen. Bereich 1 Unterricht Das Gymnasium West ist als sechszügiges Gymnasium
(G9) vorgesehen. Nach dem Stammklassenprinzip ergibt sich für den Jahrgang 5
bis 7 ein Bedarf von 18 Klassenräumen. Weiterhin wird an diesem provisorischen Standort die
Nutzung von einem Profilraum als ausreichend betrachtet. Zur Kompensation
werden Synergien mit Unterrichtsräumen gefunden. Die Anzahl der Fachräume für Naturwissenschaften,
sowie Kunst und Musik mit den dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen
ergeben sich aus der Stundenplantafel. Jeweils zwei Musik- und Kunsträume,
sowie vier naturwissenschaftliche Räume sind bereits in der Bestandsanlage
vorhanden und decken an dieser Stelle den Bedarf an Fachräumen bis
einschließlich zur Jahrgangsstufe 10. Bereich 2 Information/Schülerarbeit Eine Mediothek mit der Größe von 112 qm ist bereits
auf den Bedarf für die Jahrgänge 5 bis 10 ausgelegt. Funktional ist eine große
und zusammenhängende Mediothek für den Schulbetrieb erforderlich. Bereich 3 Verwaltung/Organisation Die Verwaltungsräume entsprechen fast vollständig
den Vorgaben des Modellraumprogramms. Auf die Schülervertretung wurde
verzichtet, diese muss mit Synergien anderer Räumlichkeiten zur Verfügung
gestellt werden. Es gibt einen gemeinsamen Raum, der als Elternsprech- und
Elternbeiratszimmer genutzt werden kann. Bereich 4 Aufenthalt/Verpflegung Die Cafeteria ist bereits perspektivisch für die
Jahrgänge 5 bis 10 ausgerichtet. Bei der Auslegung der Cafeteria wird von einer
Versorgung von 50% der Schülerinnen und Schüler der Sek I und 30% der
Lehrkräfte ausgegangen. Somit ergibt sich im 3-Schicht-System ein Bedarf von
185 qm Speisefläche. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zweite
Essensausgabe, auch in mobiler Form, notwendig ist, um die Wartezeiten der
Schülerinnen und Schüler zu verringern und den Schichtbetrieb beim Essen
durchführen zu können. Auch ist planerisch innerhalb der Mensa ein Wartebereich
vor der Essensaufgabe zu berücksichtigen. Deshalb wird die Anstellfläche von 15
qm als separater Flächenbedarf aufgeführt. Bereich 5 Allgemeine Nebenräume Auf Basis der bestehenden Containeranlagen kann kein
Aufzug vorgesehen werden. Eine barrierefreie Gestaltung und Nutzung der
Anlage ist nicht möglich. Behinderten-WC ́s sowie andere Maßnahmen im Rahmen der
Inklusion können nicht angeboten werden. D) Kosten 1. Investitionsbedarf gesamt: 10.927.350,03 €
2. Für die Errichtung des Provisoriums ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten:
Jahre Verpflichtungen Mittelablauf
bis 2017 36.902,12 €
58,80 €
2018 8.666.963,76 €
7.030.292,58 €
2019 1.316.288,26 €
2.239.447,98 €
2020 907.195,89 €
1.406.828,61 €
2021
250.722,07 €
3. Zugehörige Folgekosten
4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten
228.880 €
b) sächliche Folgekosten
214.120 €
c) Kapitalkosten
kalkulatorische Verzinsung 2,75 %
300.502
€ Abschreibung 386.441 €
5. Jahreserträge
keine
6. Leistung Dritter keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung
der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in
Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Die Berechnung des Personalbedarfs
bezieht sich auf die Schülerzahl im Endausbau des Gymnasiums. Geschaffen werden 2,5 Vollzeitstellen für
Schulsekretär/innen, Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein mittlerer
Jahreswert in Höhe von 53.080 € zu veranschlagen. Weiterhin werden zwei Schulhausverwaltungsstellen
geschaffen, Entgeltgruppe 5 TVöD, die jeweils mit einem mittleren Jahreswert in
Höhe von 48.090 € anzusetzen sind. 8. Sonstiges -/- Anlage 1_Raumprogramm (ca. 13 KB) Anlage 2_Kostendeckblaetter (ca. 236 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 33 KB) Anlage 4_Flaechenuebersicht (ca. 21 KB) Anlage 5_Soll-Ist-Vergleich (ca. 35 KB) Anlage 6_Grundflaeche (ca. 50 KB) Anlage 7_Plaene_Hochbau (ca. 1,8 MB) Anlage 8_Aussenanlagen_Schule (ca. 2,1 MB) Anlage 9_Aussenanlagen_Stellplaetzenlage (ca. 856 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2009, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 09.06.2017, M 125
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 12
Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 12.03.2018, TO I, TOP 11
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; AfD (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) 19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP
16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage M 29 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 2
am 12.03.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 29
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des OBR
12 am 16.03.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 29
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER;
AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 29
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER;
AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§
2503, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018