Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Dem folgenden Planungsrahmen Weiterführende Schulen wird zugestimmt. Er gilt für alle Neubauplanungen künftiger weiterführender Schulen in Frankfurt am Main sowie für die standortspezifische Definition des neuen Standorts 6-zügiges Gymnasium Nord. Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen beschreibt die Festlegungen schulformübergreifend für Gymnasien und Gesamtschulen. Baulich-räumliche Qualitätskriterien sind für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II formuliert und als Äquivalent auch grundlegend für Neubauplanungen anderer Schulformen weiterführender Schulen.
- Den im Planungsrahmen beschriebenen Ausgangslagen und Entwicklungszielen eines leistungsfähigen Schulbaus wird zugestimmt.
- Der räumlichen Öffnung des Schulgebäudes und der standortspezifischen Prüfung zur funktionalen Verschränkung von Schulgebäuden mit neu entstehenden Wohngebieten wird zugestimmt.
- Der Integration von bedarfsorientierten Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 4.1 Alle Weiterführenden Schulen machen Ganztagsangebote und werden dafür mit multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten ausgestattet. 4.
- Das Recht auf inklusive Bildung wird künftig gleichermaßen von Gesamtschulen und Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung realisiert. Angemessene Vorkehrungen zur infrastrukturellen und systemischen Stärkung der Inklusion an weiterführenden Schulen werden im Rahmen einer regionalen Bedarfsplanung umgesetzt.
- Das Flächenprogramm kann im Einzelfall in angemessenem Umfang und in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien an die Gegebenheiten verfügbarer Grundstücke angepasst werden, wenn es sich im Grundsatz um einen geeigneten Schulstandort handelt und Dringlichkeit besteht. Die Entscheidung, ob sich ein Grundstück für eine Schule eignet, wird vom Stadtschulamt als fachlichem Bedarfsträger im Einvernehmen mit dem Amt für Bau und Immobilien getroffen.
- Den Flächenbedarfen nach jeweiliger Zügigkeit wird zugestimmt.
- Die Flächengrößen einzelner Räume innerhalb eines Nutzungsbereichs werden für die künftigen weiterführenden Schulen projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Das Amt für Bau und Immobilien wirkt im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte und Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) verbindlich an der Planungsphase Null unter Federführung des Stadtschulamtes mit. Die definierten Gesamt-Flächenbedarfe sind verbindlich und werden nicht überschritten. Sollte in Sonderfällen eine Ausnahme von dieser Regel notwendig erscheinen, wird am Ende der Planungsphase Null ein Stadtverordnetenbeschluss eingeholt.
- Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen ist nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 9.1 die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit den Akteurinnen und Akteuren aus Schule und Verwaltung im Zeitraum zwischen September 2018 und Juni 2019 mit der Konkretisierung für Gymnasien und Gesamtschulen erarbeitet wurden. Exemplarisch für die Entwicklung zukunftsfähiger Schulbauten stand hier der Planungsprozess zum 6-zügigen Gymnasialstandort für das Gymnasium Nord im Wohngebiet Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt. Entwickelt wurde ein tragfähiges räumliches Organisationskonzept, das auf die aktuellen pädagogischen Herausforderungen in weiterführenden Schulen eingeht. Parallel zu den Festlegungen für gymnasiale Standorte wurden in vergleichbarer Weise auf Grundlage der Erkenntnisse der Entwicklungsplanung zur IGS-Süd ("Inklusive Schulen planen und bauen 2017") die Entwicklungskriterien für Gesamtschulen standortübergreifend für den Planungsrahmen Weiterführende Schulen definiert. 9.2 für den Standort Gymnasium Nord die Festlegungen des Planungsrahmens Weiterführende Schulen spezifiziert wurde. Der "Endbericht Entwicklungsplanung Gymnasium Nord" bildet damit die Grundlage für die Umsetzungsplanung und den Architektenwettbewerb. 9.3 das Modellraumprogramm für Gymnasien, M 188 aus 2009 sowie das Modellraumprogramm M 122 aus 2010 für Gesamtschulen jeweils für Neubauten von Schulen damit grundsätzlich abgelöst wird. Ausschließlich für die Sportflächen gelten bis zum Beschluss eines zu erarbeitenden allgemeingültigen Planungsrahmens für Schulsport und Freiraum weiterhin die Festlegungen der bisherigen Modellraumprogramme M 188 (2009), M 122 (2010) und MB 1171 (2006) unter zusätzlicher Berücksichtigung eines Flächenbedarfs für Ganztagsangebote im Umfang von 1 Wochenstunde pro Klasse. 9.4 für die Flächenanforderungen in Bestandsbauten eine gesonderte Vorlage eingebracht wird.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
46
46. Sitzung Ausschuss für Bildung und Integration
TO I
Einstimmige Annahme
46
46. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO II
Einstimmige Annahme
51
51. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung)
Ablehnung:
AfD ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP
Enthaltung:
FRAKTION FRANKFURTER BFF