Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5
Bericht
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wurde der Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main beschlossen. Seitdem werden die vorhandenen Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt. Die vorhandenen Gasleuchten werden dabei vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit der Masten ausgetauscht. Grundlage dafür sind Standsicherheitsprüfungen und Sachverständigengutachten. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Zuge der Ausführung von städtischen Baumaßnahmen oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Schwerpunktmäßige Umrüstungen im Ortsbezirk 3: Unter den genannten Rahmenbedingungen erfolgte im Jahr 2024 die Festlegung zur Umrüstung von 57 Straßenabschnitten im gesamten Stadtgebiet in Frankfurt am Main. Hiervon lagen 3 Straßen im Ortsbezirk 3. Eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung ist, wie auch in vorherigen Berichten beschrieben, gegenwärtig nicht umsetzbar, da aufgrund der Ergebnisse der Mastprüfungen aus Sicherheitsgründen zunächst vorrangig auch in anderen Stadtteilen eine erhebliche Anzahl von Masten auszutauschen ist. Beauftragungen und Mittelabfluss: In der Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 wurden die technischen Planungen für den Umbau der Gasbeleuchtung in 57 Straßen abgeschlossen. In 40 Straßenabschnitten davon erfolgte bereits die Umrüstung. Die durch die laufenden Baumaßnahmen gebundenen Haushaltsmittel betrugen zum 31.12.2024: 13.797.441,46 €. Vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 wurden für die Umrüstung der Gasbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 6.780.179,10 € abgerechnet (davon im Ergebnishaushalt 2.583.645,63 € und im Investitionsprogramm 4.196.533,47 €). Erläuterung: Aufgrund technisch oder finanziell bedingter Veränderungen bei der Umrüstung von Gasleuchten kann die ursprünglich vorgesehene Priorisierung nicht immer eingehalten werden. Die Ausführung einiger Maßnahmen muss verschoben werden, teilweise werden zusätzliche Maßnahmen neu aufgenommen.