Meine Nachbarschaft: Haenischstraße
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Vorlagen
Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4937 entstanden aus Vorlage: OF 544/11 vom 02.01.2024 Betreff: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen Vorgang: OM 3817/23 OBR 11; ST 2094/23 Der Magistrat wird gebeten, auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen der Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu markieren und etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen. Begründung: Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates 11 nicht beantwortet. In der Stellungnahme ST 2094 sagt der Magistrat nur, der Straßenabschnitt werde nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels wiederhergestellt, also in cirka zehn Jahren. Der Ortsbeirat hatte aber um sofortige Maßnahmen gebeten. Diese können auch in kostengünstigen provisorischen Markierungen, Beschilderungen und Absperrungen bestehen. Es kommt hinzu, dass die VGF ein weiteres Tor zu ihrem Gelände östlich vom o. g. Straßenabschnitt gebaut hat, sodass mit mehr Verkehr zu rechnen ist. Nachrichtlich die Begründung der Anregung vom 24.04 2023, OM 3817: "Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße Am Sausee eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr, überwiegend der Elterntaxis, betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen sollen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: Rainer Frey Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
GustavBehringerStraße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 15.03.2023 Betreff: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen Der Magistrat wird gebeten, - auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu bauen oder sichere Wege zu markieren; - etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen; - Hinweisschilder auf dem Parkplatz gegenüber der Pestalozzischule anzubringen. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße Am Sausee eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr, überwiegend der Elterntaxis, betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen sollen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Antrag vom 02.01.2024, OF 544/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4937 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Schulwegsicherung Haenischstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6229 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 22.06.2020 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: 1. gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019: am Fußgängerüberweg (FGÜ) vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen; 2. gemäß dem Protokoll vom 13.12.2019: in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen; 3. den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen; 4. Installation einer Fußgängerampel über die Gustav-Behringer-Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase; 5. Installation einer Beleuchtung des Überweges Gustav-Behringer-Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg); 6. Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens; 7. Einführung der Schülerinnen und Schüler durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden; 8. Kontaktaufnahme mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel, um zu vereinbaren, dass die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden; 9. Installation eines Blinklichtes an der Kreuzung Erlenbruch/Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken. Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o. g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, dass der Lieferverkehr von zwei Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr, der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht, zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav-Behringer-Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich, dass Maßnahmen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5700 entstanden aus Vorlage: OF 648/11 vom 22.12.2019 Betreff: Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Bei der Ortsbegehung vor der Pestalozzischule am 13.12.2019 bezüglich der Sicherheit des Schulweges wurde festgestellt, dass die gesamte Haenischstraße sehr dunkel ist. Für die Grundschulkinder ist das in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich, sie sind kaum zu sehen und haben selbst keinen Überblick. Der Schulweg ist ohnehin durch die aktuell ausgeführten Baumaßnahmen zum Riederwaldtunnel sehr unübersichtlich, eine bessere Beleuchtung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 790 Aktenzeichen: 91 52
Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in de
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5699 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 22.12.2019 Betreff: Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten, die Forderung für die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße gegenüber Hessen Mobil zu bekräftigen und eine Ablehnung dieser Maßnahme nicht zu akzeptieren. Weiterhin sorgt der Magistrat und Hessen Mobil dafür, dass die Einbauten der erforderlichen Lärmschutzfenster und einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule zeitnah vor dem Sommer erfolgen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/ 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Laut Presseberichten scheint es gesichert zu sein, dass in der Pestalozzischule sowohl Schallschutzfenster als auch eine Lüftungsanlage installiert werden. Es ist notwendig, dass diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden, da die extreme Hitze bereits im letzten Sommer für schlechte Lernbedingungen sorgte. Zudem ist die Baustelle mittlerweile noch näher an die Schule gerückt. Für große Irritation sorgt die Aussage von Hessen Mobil, die eine Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße nicht für erforderlich hält, weil die Berechnungen eine solche Maßnahme nicht begründen. Es war die konkrete Aussage auf der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Werte in diesem Bereich nicht eingehalten werden. Dies bewog den Ortsbeirat dazu, einen Antrag auf die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße zu stellen. Vom Magistrat wird erwartet, dass er hier im Sinne der betroffenen Schulgemeinde schnell tätig wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1585 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12
Lichtsignalanlage in der Haenischstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5107 entstanden aus Vorlage: OF 605/11 vom 30.08.2019 Betreff: Lichtsignalanlage in der Haenischstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Lichtsignalanlage in der Haenischstraße ein gelbblinkendes Warnlicht anzubringen, das auf den Fußgängerüberweg am Erlenbruch hinweist. Ebenso sind Warnlichter aus der Gegenrichtung, Schäfflestraße auf den Erlenbruch hin, zu installieren. Begründung: Der Fußgängerbereich auf dem Erlenbruch ist weit entfernt von den Lichtsignalanlagen in der Haenischstraße sowie der Schäfflestraße und wird daher von Autofahrenden häufig übersehen. Da hier besonders viele Kinder queren, die sich auf dem Schulweg befinden, ist es notwendig, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2330 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 519/11 vom 29.01.2019 Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße/Haenischstraße zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass der Fußgängerüberweg (offizieller Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule) frei bleibt und nicht durch Rückstau blockiert wird. Es ist weiter zu prüfen, ob dies durch eine Gleichschaltung der Autoampeln, die stadtein- und -auswärts zu unterschiedlichen Zeiten auf Rot schalten, erreicht werden kann. Die Grün- und Rotphasen für Fußgänger und Autos sind so anzupassen, dass für die stadtauswärts fahrenden Autos genug Zeit bleibt den Kreuzungs- und Fußgängerbereich freizuräumen, bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Es ist zudem zu prüfen, ob es geeignete Warnhinweise für Autofahrer gibt, die zulässig sind und direkt vor der Fußgängerampel installiert werden können, da es auch immer wieder vorkommt, dass Autofahrer die grüne Fußgängerampel gänzlich unbeachtet lassen und den Fußgängerweg überfahren (s. Bild). Begründung: Die Ampel für Autos stadteinwärts schaltet ca. zehn bis 20 Sekunden früher auf Rot als die Ampel stadtauswärts. Dadurch befahren die Autos stadtauswärts noch den Kreuzungsbereich während die Autos stadteinwärts bereits stehen. Auf den Gefahrenbereich wurde vom Ortsbeirat immer wieder hingewiesen und mit verschieden Anträgen Lösungsvorschläge gemacht, die alle abgelehnt wurden. Die Gefahr für Fußgänger, insbesondere für die Grundschulkinder, ist definitiv zu groß. Regelmäßig berichten Kinder, Eltern sowie Anwohnerinnen und Anwohner von gefährlichen Situationen. Der Magistrat muss hier schnell eine Lösung finden, es ist eine Frage der Zeit, bis an dieser Kreuzung jemand zu Schaden kommt! Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 906 Aktenzeichen: 32 1
Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V.
Antrag vom 27.01.2019, OF 521/11 Betreff: Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben: Wurden die Veranstaltungen der Gaststätte DIVA im Juli 2018 auf dem Gelände der Eintracht Frankfurt e.V. anlässlich der Fußballweltmeisterschaft ordnungsgemäß angemeldet? Falls ja, bittet der OBR um Beantwortung folgender Fragen: Wie viel Besucher wurden im Anmeldeformular angegeben? Wurde ein Sicherheitskonzept vorgelegt? Gab es Auflagen zur Lautstärke? Wurde mit den Behörden An und Abfahrt, sowie die Parkplatzsituation besprochen? Gab es sonstige Auflagen der Genehmigungsbehörde? Begründung: Durch das von der Gaststätte "Diva" auf dem Gelände des Fussball-Leistungszentrums am Riederwald ausgerichtete "Public Viewing" während der Fussball-Weltmeisterschaft 2018 kam es im Bereich der Vatterstr./Haenischstr./Gustav-Behringer-Str./ Alfred-Pfaff-Str. zu chaotischen Verkehrsverhältnissen. Der Abfluss der Autos in den oben benannten Straßen dauert zum Teil bis in die frühen Morgenstunden. Polizei und Ordnungsamt waren zu einem späteren Zeitpunkt involviert, konnten den Ansturm aber auch nur sehr begrenzt kontrollieren. Hubkonzert bis 4 Uhr in den Morgenstunden ließen die betroffenen AnwohnerInnen nicht schlafen. Es gab Schlägereien mit mehreren Personen, auch diese sind polizeibekannt. Besucher der Veranstaltung urinierten in die Hauseingänge. Es wurden Schüsse aus Schreckschusspistolen abgegeben. Weiter kam es zu einem Unfall zwischen einem Auto und der U-Bahn. Die Haenischstraße und Vatterstraße wurden von der Polizei abgesperrt, AnwohnerInnen konnten Ihre Wohnungen mit dem Auto nicht mehr erreichen. Besonders gravierend war zudem dass ein Rettungswagen einen Einsatzort im hinteren Bereich der Vatterstraße nicht erreichen konnte. Er fuhr schließlich über die Grünanlage hinter der U-Bahn Station Schäfflestraße an die Siedlung heran. Zu Fuß wurde dann die Einsatzstelle erreicht und der Patient wurde mit der Trage zum Rettungswagen transportiert. Es handelte sich um einen lebenswichtigen Einsatz, diese Verzögerung war definitiv gefährlich. Es ist fraglich ob der Veranstaltungsort für Großveranstaltungen (bei Spielen der Kroatischen Mannschaft waren geschätzt über 3.000 Besucher im Stadion am Riederwald) geeignet ist. Sowohl die verkehrliche als auch die sanitäre Situation lassen Veranstaltungen in dieser Größenordnung nicht zu. Den Menschen im verkehrlich ohnehin hochbelasteten Frankfurter Osten sind solche zusätzliche Belastungen nicht zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 521/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE. GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- Zufahrt
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053 entstanden aus Vorlage: OF 505/11 vom 28.11.2018 Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an eine andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Vorgang: OA 196/17 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044; B 158/18; OM 3515/18 OBR 11; ST 2247/18 Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die Kita sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos, welche die Vatterstraße erreichen wollen, ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf die Vorlagen OA 196 und OM 3515 sowie auf den vorletzten Absatz des Magistratsberichts B 158. Begründung: Der Magistratsbericht B 158 wird abgelehnt. Die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern, die von Hessen Mobil beauftragt wurden. Es ist nicht zu erkennen, dass sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher, dass es über einen Zeitraum von mindestens zweieinhalb Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar, dass der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist. Dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten, die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist. Bei einer Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, dass es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist, dass die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden. Und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument, dass eine alternative Zufahrt außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 Metern führt, nicht relevant. Für Pkws stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben. Im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur sechs Meter hoch sein, nicht zehn Meter wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweist der Ortsbeirat erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt, auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, der Ortsbeirat hatte auch dies schon erwähnt und fragt, ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf, dass die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen, widerspricht erstens der o. g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, dass vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich, ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon einmal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten, dass dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde sowie Bürgerinnen und Bürger erwarten weiterhin, dass der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert, dass die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 196 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3515 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 624 Aktenzeichen: 66 0
Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3516 entstanden aus Vorlage: OF 394/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil die fehlende Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße einzufordern beziehungsweise darzulegen, ob entsprechende Einwendungen beim Regierungspräsidium eingereicht wurden. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158, verweist der Magistrat darauf, dass die Verlängerung der Lärmschutzwand um circa 260 Meter über die Haenischstraße notwendig ist. Es ist nicht verständlich, dass durch ein vom Magistrat beauftragtes Gutachten die Tatsache bekannt ist, das die Lärmschutzwand, so wie sie geplant ist, nicht ausreichend ist, gleichzeitig jedoch gesagt wird, dass es nicht erkennbar ist, ob diese Maßnahme von Hessen Mobil tatsächlich vorgesehen ist. Die aktuellen Planungen zeigen eindeutig, dass diese Maßnahme nicht geplant wurde, obwohl Hessen Mobil von der Problematik Kenntnis hatte. Vom Magistrat wird erwartet, dass im Interesse der Schulgemeinde gehandelt wird und die Verlängerung der Lärmschutzwand nicht "gewünscht", sondern gefordert wird. Betroffene Klassenräume und der Schulhof können sonst vor Baulärm nicht geschützt werden. Ein Schulbetrieb wird während der Bauzeit, es wird von mindestens sieben Jahren ausgegangen, sonst nicht möglich sein. Ohne diese Maßnahme sind die Unterrichtsräumen, der Pausenhof und der Hort nicht ausreichend geschützt und ein regulärer Schulbetrieb kann nicht stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch
Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der UBahnTrasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße
Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ortsbeiratszuschuss zur Aufstellung eines Schaukastens in der Vatterstraße
Antrag vom 07.09.2016, OF 65/11 Betreff: Ortsbeiratszuschuss zur Aufstellung eines Schaukastens in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement im Riederwald, an der Ecke Vatterstraße / Haenischstraße, einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Er soll Aushänge für Veranstaltungen und Informationen der Riederwälder Vereine, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch die Bürgerinitiative Riederwald (BIR). Die Maßnahme ist durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 Euro brutto zu finanzieren. Begründung: Im Riederwälder Forum kam zur Sprache, dass sich die BürgerInnen in der Vatterstraße und den umliegenden Straßen vom Leben in der Riederwaldsiedlung abgeschnitten fühlen. Umgekehrt sind die Riederwälder Vereine und Initiativen darauf angewiesen, ihre Angebote und Veranstaltungen möglichst breit zu bewerben. Von der Bürgerinitiative wurde daher die Idee eines Informationsschaukastens angeregt. Der Platz neben der Parkbank Ecke Vatterstraße / Haenischstraße würde sich hierfür gut eignen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2016 Die Vorlage OF 65/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Müllbehälter rechts vom Eingang der Pestalozzischule
Antrag vom 09.07.2016, OF 62/11 Betreff: Müllbehälter rechts vom Eingang der Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten: den Müllbehälter rechts neben dem Eingang an der Pestalozzischule zu entfernen und in der Nähe der Sitzbank Ecke Haenischstraße / Vatterstraße zu installieren. Begründung: Der Müllbehälter ist am Verkehrsschild Füßgängerüberweg / Zebrastreifen angebracht und völlig in einer Hecke eingewachsen. Er ist kaum zu sehen und wird daher wenig benutzt, wohingegen gegenüber an der Sitzbank ein Mülleimer fehlt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 62/11 wurde zurückgezogen.
Aufstellung eines Schaukastens (Stadtteilfenster) in der Vatterstraße
Antrag vom 09.07.2016, OF 63/11 Betreff: Aufstellung eines Schaukastens (Stadtteilfenster) in der Vatterstraße Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement Riederwald, auf der Ecke Vatterstrasse / Haenischstrasse einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Er soll Aushänge für Veranstaltungen der Riederwälder Vereine, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch die Bürgerinitiative Riederwald (BIR). Wir beantragen, die Maßnahme durch das Ortsbeiratsbudget finanzieren. Begründung: Im Riederwälder Forum kam zur Sprache, dass sich die BürgerInnen in der Vatterstrasse und den umliegenden Straßen vom Leben in der Riederwaldsiedlung abgeschnitten fühlen. Umgekehrt sind die Riederwälder Vereine und Initiativen darauf angewiesen, ihre Angebote und Veranstaltungen möglichst breit zu bewerben. Von der Bürgerinitiative wurde daher die Idee eines Informationsschaukastens angeregt. Der Platz neben der Parkbank Ecke Vatterstraße / Haenischstraße würde sich hierfür gut eignen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 63/11 wurde zurückgezogen.
Standort des Bücherbusses im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 316 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 16.06.2016 Betreff: Standort des Bücherbusses im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Haltstelle des Stadtbüchereibusses wieder in das Zentrum des Riederwalds, bevorzugt im Bereich der Schäfflestraße, zu verlegen. Begründung: Der Standort des Bücherbusses wurde vorrübergehend in die Haenischstraße an die Pestalozzischule verlegt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Riederwalds wünschen sich dringend, dass diese Haltestelle zurück in das Zentrum des Stadtteils verlegt wird. Für die überwiegende Anzahl der Bewohnerinnnen und Bewohner des Riederwalds ist der Bücherbus derzeit nur sehr schwer erreichbar. Durch den zu abgelegenen Standplatz sind hiervon besonders ältere und gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger sowie Familien mit kleinen Kindern betroffen. Der Bus soll ein Ersatz für die ehemalige Stadtteilbibliothek im Herzen des Riederwalds sein. Dies ist durch seinen jetzigen Standort nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1373 Aktenzeichen: 41 2
Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0
A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
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