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Meine Nachbarschaft: Funckstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7669 entstanden aus Vorlage: OF 1261/2 vom 08.10.2025 Betreff: Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung, an der Funckstraße/Ecke Friedrich-Naumann-Straße, einen zusätzlichen Sonnenschutz für den größeren Sandkastenbereich (siehe Foto) zu installieren. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer anwohnenden Mutter. Der Spielplatz wird von vielen Familien regelmäßig genutzt und ist ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und Eltern im Quartier. Besonders in den Sommermonaten sind die Spielgeräte und Aufenthaltsflächen jedoch starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt, was nicht nur die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt, sondern auch gesundheitliche Risiken für Kinder mit sich bringt. Ein zusätzlicher Sonnenschutz für den großen Sandkasten würde die Aufenthaltsqualität erheblich verbessern, die Nutzung des Spielplatzes an heißen Tagen ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz im urbanen Raum leisten. Angesichts zunehmend heißer Sommer ist eine solche Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1261/2 Betreff: Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung, an der Ecke Funckstraße / Friedrich-Naumann-Straße, einen zusätzlichen Sonnenschutz für den größeren Sandkastenbereich (siehe Anlage) zu installieren. Begründung: Anregung einer anwohnenden Mutter. Der Spielplatz wird von vielen Familien regelmäßig genutzt und ist ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und Eltern im Quartier. Besonders in den Sommermonaten sind die Spielgeräte und Aufenthaltsflächen jedoch starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt, was nicht nur die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt, sondern auch gesundheitliche Risiken für Kinder mit sich bringt. Ein zusätzlicher Sonnenschutz für den großen Sandkasten würde die Aufenthaltsqualität erheblich verbessern, die Nutzung des Spielplatzes an heißen Tagen ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz im urbanen Raum leisten. Angesichts zunehmend heißer Sommer ist eine solche Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats dringend geboten. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1212/2 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zur Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde und sowie dem Ortsbeirat und der Bevölkerung vorgestellt werden. 2. Wie bereits vom Ortsbeirat2 zweimal Mal angeregt, soll ein ausreichender Ausweichstandort für die Verlagerung der Schule während der Sanierung gefunden werden. Hier wird vorgeschlagen: ehemaliger ADAC-Übungsplatz Am Römerhof. 3. Durch eine zügige Planung der Auslagerung könnten die sanierten Container der ausgelagerten Johanna-Tesch-Schule nach ihrem endgültigen Umzug benutzt werden. 4. Die Grundschule soll ausgelagert werden und als eigenständige Grundschule geführt werden. 5.Bei der Auslagerung sind die Schulwege zu beachten und entsprechend einzuplanen, um einen sicheren Schulweg für die Schüler zu gewährleisten. 6. Während der Sanierung des Westbahnhofs ist ein gesicherter Schulweg zur Georg-Büchner-Schule gewährleisten( Haltestelle Shuttlebus am Mercure-Hotel). Begründung: Laut Äußerungen des Bildungsdezernats wird die Sanierung der Georg-Büchner-Schule in die nächste Projektphase des Schulbau-Entwicklungsprogramms integriert. Es sind wichtige Punkte bei der Planung der Sanierung der Georg-Büchner-Schule zu beachten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/2 wird zurückgestellt, bis Frau Stadträtin Weber das Thema in der Bürgerfragestunde vorgestellt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?

20.01.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Standorte P+R im Ortsbezirk 2?

10.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2025, OF 1068/2 Betreff: Standorte P+R im Ortsbezirk 2? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, ob weiterhin das Gebiet am Rebstockbad/Rebstockviertel als P&R Standort (vgl. B 77 vom 09.03.2018) geprüft wird und ob weitere Standorte im Ortsbezirk 2 geprüft werden. Es dient zur Kenntnis, dass seit 2018 keine neuen Sachstandsberichte ergangen sind, obwohl die Stadtverordneten im, Jahr 2017 (NR 450) mehrheitlich das Erfordernis zusätzlicher P&R Flächen anerkannt haben. Begründung: Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu fnp vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), dann ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet, "Am Römerhof" entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (ST 2065 vom 09.09.2022), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung "Am Römerhof/Max-Pruss Straße/Oeser Straße" bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P&R Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P&R Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des PKW bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P&R Standorten aufnehmen können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 463 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1106 2025 1. Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1068/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, SPD und BFF gegen 1 CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 1037/2 vom 15.11.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen und/oder straßenbautechnischen Maßnahmen (z. B. Fahrbahnschwellen, Aufpflasterung, Fahrbahnverengung durch Blumenkübel/Pflanzbeete Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme etc.) eine Verkehrsberuhigung Am Dammgraben, im Abschnitt zwischen Buzzistraße und Müllerstraße, erreicht werden kann und diese Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung des Vereins SV 66 Frankfurt e. V. und des zuständigen Kinderbeauftragten. Das Tempo-30-Limit wird in dem genannten Straßenabschnitt leider häufig ignoriert und vor allem während Messezeiten ist die Straße sehr frequentiert. Gleichzeitig wird die Straße aufgrund der anliegenden Institutionen, darunter der SV 66 Frankfurt e. V., eine Kita sowie ein Restaurant, häufig gequert, v. a. auch von Kindern. Die Maßnahme würde die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen der Kuhwaldsiedlung beitragen. Es dient zur Kenntnis, dass der SV 66 Frankfurt e. V. eine Patenschaft für Blumenkübel und/oder Pflanzbeete übernehmen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern

09.09.2024 · Aktualisiert: 20.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 981/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern Vorgang: OM 823/21 OBR 2; ST 170/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob auf der rechten Fahrbahn zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße (siehe Abbildung in der Begründung) eine Umweltspur (Bus und Fahrrad) eingerichtet werden kann, ohne dass eine Einfahrt in die Montgolfier-Allee untersagt wird, und ob diese Maßnahme prioritär umgesetzt werden kann; 2. den Radverkehr aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße in östlicher Richtung in die Signalisierung am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße aufzunehmen und Radfurten zu markieren, um eine sichere Querung über die Straße am Römerhof zu gewährleisten. In diesem Zuge sollte die Melli-Beese-Straße in östliche Richtung für den Radverkehr freigegeben werden. Begründung: Die Verkehrssituation an den genannten Stellen ist derzeit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Radfahrende, unübersichtlich und gefährlich. Zu Ziffer 1.: Am Römerhof zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg gibt es derzeit keine Radverkehrsanlage oder Umweltspur. In seiner Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 170, hatte der Magistrat den Bedarf für die Einrichtung einer eigenständigen Radverkehrsführung als Lückenschluss zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg bestätigt und die Maßnahme auf die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aufgenommen. Mit der Umsetzung als Umweltspur könnte zusätzlich der Busverkehr attraktiviert werden. Zu Ziffer 2.: Radfahrende, die aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg in östlicher Richtung fahren, sind derzeit am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße nicht in der Signalisierung berücksichtigt (siehe Abbildung in der Begründung). Zu Ziffer 1.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Zu Ziffer 2.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe

28.05.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5543 entstanden aus Vorlage: OF 1286/1 vom 25.05.2024 Betreff: Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe Der Magistrat wird gebeten, die Straße der Nationen in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt wirksam gegen Raser und Poser sichern zu lassen, indem die Zufahrt von der Straße Am Römerhof mit einer automatischen Schrankenanlage mit Zufahrtskontrolle ausgestattet wird. So können während der Messezeiten, insbesondere während der Aufbau- und Abbautage, und außerhalb der Messezeiten berechtigte Fahrzeuge einfahren. Für Unberechtigte bleibt die Zufahrt versperrt, um vor allem spielende Kinder zu schützen. Begründung: Die vierspurige autobahnähnliche Straße der Nationen dient während der Messezeiten als Zufahrt für Lkw und Pkw. Außerhalb der Messezeiten übernimmt die Straße keine Andienungsfunktion und ist meist leer und nutzlos. Lediglich einzelne Kinder und zu Fuß Gehende "verirren" sich manchmal dorthin oder gehen mit ihren Hunden Gassi. Regelmäßig rasen jedoch dort Menschen mit getunten Autos hin und her und finden sich, ihre aufgemotzten Karren und ihr Verhalten offenbar großartig. Sie gefährden durch ihre Raserei jedoch andere und verlärmen gleichzeitig die Wohngebäude im Europaviertel und die Kleingärten in der Kuhwaldsiedlung. Hinweisschilder helfen erfahrungsgemäß nicht. Dem rücksichtlosen Verhalten muss endlich wirksam Einhalt geboten werden. Foto: Wikipedia Straße der Nationen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 539

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen

27.05.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5490 entstanden aus Vorlage: OF 928/2 vom 13.05.2024 Betreff: Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrtsregelung in die Kuhwaldsiedlung durch Polizeikräfte während großer Messen- und sonstigen Großveranstaltungen wieder einzuführen. Begründung: In den vergangenen Jahren hat es eine Regelung gegeben, die Kuhwaldsiedlung während großer Veranstaltungen auf dem Messegelände für Nichtanlieger*innen der Kuhwaldsiedlung, die mit Kraftfahrzeugen anreisen, zu sperren. Um dies durchzusetzen, ist nur eine Einfahrt über die Straßen Philipp-Reis-Straße/Funckstraße eingerichtet worden, was auch jetzt noch so ist. Alle anderen Straßen gehen als Einbahnstraßen auf den Dammgraben oder die Braunfelsstraße. Über diese Straßen ist keine Einfahrt in die Siedlung möglich. Auch dies ist noch heute so. Den Bewohner*innen der Siedlung hat die Verwaltung in geeigneter Form eine Zufahrtserlaubnis zur Verfügung gestellt, die am Beginn eines Jahres durch den/die jeweilige/n Stadtbezirksvorsteher/in ausgehändigt wird. Auch dies ist noch heute so. Was eingestellt wurde, ist die amtliche Überwachung der Zufahrt über die Funckstraße durch Polizeikräfte. Damit ist die Zufahrtserlaubnis sinnlos geworden, da jeder ungehindert in die Siedlung einfahren kann, was während Messen auch verstärkt gemacht wird. Bewohner und Bewohnerinnen der Siedlung, die nachmittags von der Arbeit nach Hause kommen, finden sehr oft keinen Parkplatz mehr für ihr Fahrzeug. Aus den aufgezeigten Gründen wäre es sehr begrüßenswert, die bewährte Regelung der vergangenen Jahre wieder einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1891 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen

04.05.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2024, OF 924/2 Betreff: Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung des neuen Quartiers zwischen der BAB 648 und der Leonardo-da Vinci Allee bzw. Am Römerhof das zunehmend heiße Sommerklima zu berücksichtigen. Insbesondere der neu entstehende Quartiersplatz "Sally Ride" sollte ausreichend begrünt und verschattet angelegt werden, um den Aufenthalt auch im Sommer attraktiv werden zu lassen. Der Ortsbeirat bittet in die weitere Planung eng einbezogen zu werden. Begründung: Das Quartier befindet sich im Bau. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, von der Rebstock Projektgesellschaft im Juli 2022 eine Führung erhalten zu haben und bittet um ein Update entweder vor Ort oder in einer der nächsten Sitzungen. Im Rahmen dessen sollen bitte die klimatischen Entwicklungen und die daran orientierte Planung besonders thematisiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 872/2 Betreff: Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten gesehen werden, im Stadtteil Kuhwald (bzw. in seinem räumlichen Einzugsbereich) einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - ggf. in Kooperation mit vorhandenen Institutionen (Kirchen, Schulen und Sportvereinen) sowie z.B. durch die Nutzung von Leerständen; - ob im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren ABG und LBBW sowie anderen Akteuren/ Eigentümern (bzw. im engeren Einzugsbereich des neuen Stadtteils Rebstock), nachträglich einen Treffpunkt für Jugendliche vorzusehen; - ob im B-Plan-Gebiet Rebstock ggf. auf vorhandenen Brachflächen in Absprache mit den Eigentümern in Modulbauweise und als experimentelle Zwischennutzung ein attraktiver Jugendtreff geschaffen werden kann; - ob auf jeden Fall im Rahmen des Bebauungsplans B 936 - Am Römerhof Räume für Jugendliche, z.B. ein Jugendzentrum/ Jugendhaus und/ oder eine Jugendbibliothek vorgesehen bzw. frühzeitig eingeplant werden können. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Rebstock / Kuhwald stellte in seinem Bericht für 2023 die soziale Infrastruktur insbesondere für ältere Kinder/ Jugendliche als besonders defizitär und verbesserungsbedürftig dar. Jugendtreffs seien nicht vorhanden und auch im Rahmen der Neuplanungen am Rebstock nicht vorgesehen. Hinzu komme, dass vorhandene Einrichtungen im Nachbarstadtteil Bockenheim aufgrund unzureichender Personal- und Finanzausstattung keine räumlichen Alternativen anbieten könnten. Die Bedarfe der Jugendlichen und Hilfsangebote sowie Jugendarbeit werden in den peripheren Bockenheimer West-Stadtteilen sträflich vernachlässigt, obwohl hier gezielt für Familien geplant und gebaut wird. Im Rahmen des Rebstock-Bebauungsplans B 683 - Ä ist planerisch als soziale Infrastruktur lediglich eine Kita im Rahmen der nördlichen Kamm-Bebauung (ABG) festgesetzt. Angebote für ältere Kinder oder Jugendliche fehlen. Von besonderer Bedeutung wäre es, auf jeden Fall bei der weiteren Planung des neuen Baugebiets Am Römerhof (ABG) Räume für Jugendliche vorzusehen, hierfür Träger zu gewinnen und diese entsprechend auszustatten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 912 2024 Die Vorlage OF 872/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen

23.02.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 09.02.2024 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Vorgang: OM 4663/23 OBR 5; ST 5/24 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. am von der Messe Frankfurt GmbH betriebenen Messeparkhaus Rebstock, Am Römerhof 1, möglich. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 5 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Alt-Sachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1228 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller im Kurvenbereich FriedrichNaumannStraße/Ecke PhilippFleckStraße

19.02.2024 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5139 entstanden aus Vorlage: OF 844/2 vom 29.01.2024 Betreff: Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Fünf-Meter-Kurvenbereich der Friedrich-Naumann-Straße im Übergang zur Philipp-Fleck-Straße, vor dem Schaukasten des Ortsbeirates, Pflanzkübel oder Poller zu installieren, um den Zugang zu dem Schaukasten frei zu halten. Sofern sich Paten für die Betreuung der Pflanzkübel finden, sollte diese Lösung bevorzugt werden. Bei der Maßnahme ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verantwortliche für die Pflege des Schaukastens beklagen, dass im Kurvenbereich regelmäßig widerrechtlich geparkt wird. Dadurch wird der Zugang versperrt und die Klappe des Schaukastens kann teilweise nicht mehr geöffnet werden, was das Anbringen von Aushängen erschwert. Außerdem können die Informationen im Kasten, wie z. B. die Tagesordnungen der Ortsbeiratssitzungen, von den Bürgerinnen und Bürgern nicht barrierefrei gelesen werden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Zugriff: 29.01.2024; mit eigenen Markierungen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 842 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2066 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 799

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte!

19.02.2024 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5138 entstanden aus Vorlage: OF 848/2 vom 04.02.2024 Betreff: Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte! 1. Der Magistrat wird gebeten, a) zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Montgolfier-Allee getroffen werden können, um für die anwohnenden Kinder den Schulweg zu sichern; b) zu prüfen und zu berichten, wie die Kinder die Melli-Beese-Straße unbeschadet überqueren können; c) die Taktung der Ampelschaltung auf der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie insbesondere Am Römerhof auf die Bedürfnisse der dort überquerenden Kinder abzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, insbesondere die oben unter der Ziffer 1. genannten Punkte in einen zeitnah anzuberaumenden Ortstermin mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Amts zur Schulwegsicherung und Vertreterinnen und Vertretern der Viktoria-Luise-Schule sowie gerne auch des örtlich zuständigen Ortsbeirates vor Ort zu erörtern. Begründung: Im Rebstockviertel wohnen viele Familien mit Kindern und kleinen Kindern, die die wohnortnahen Kindergärten und Schulen besuchen. Viele Kinder müssen auf ihren Wegen zur Schule, zum Kindergarten und zurück nach Hause die Montgolfier-Allee kreuzen. In der Montgolfier-Allee befinden sich keine gesicherten Übergänge wie etwa Zebrastreifen oder Ampeln. In der gesamten Straße gilt Tempo 30 und eine Rechts-vor-Links-Regelung. Beide Regeln werden von den Auto- und auch Fahrradfahrenden kaum eingehalten. An der Allee parken auf beiden Seiten Autos, sodass Kinder, die zwischen den Autos heraus auf die Allee laufen, leicht übersehen werden. Leider wurde ein Ortstermin von dem zuständigen Amt für Schulwegsicherung, trotz entsprechender Bitte der Viktoria-Luise-Schule, bislang nicht in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 909 Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehweg Ursinusstraße ausbauen

29.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot Am Dammgraben

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 731/2 vom 01.08.2023 Betreff: Absolutes Halteverbot Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, auf der Nordseite der Straße Am Dammgraben, zwischen den Einmündungen von Buzzistraße und Müllerstraße, ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) im Kurvenbereich einzurichten. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt Am Dammgraben abgestellte Fahrzeuge versperren die Sicht und verringern auch den Straßenquerschnitt, sodass kein Zweirichtungsverkehr mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, in diesem Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit alle Verkehrsteilnehmenden allzeit den Überblick über entgegenkommende Fahrzeuge haben. Kartenausschnitt Am Dammgraben, Quelle: OpenStreetMap Am Dammgraben vor Hausnummer 102 Am Dammgraben, Abzweig Müllerstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee

16.10.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 755/2 vom 26.09.2023 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Ecke Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel, verlegt werden kann. 2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, wenn ein Bewohnender darum bittet, zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als zehn wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Buslinien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung

18.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?

05.12.2022 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der TheodorHeussAllee/Ecke Varrentrappstraße

05.12.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 545/2 vom 19.11.2022 Betreff: Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße dahin gehend anzupassen, dass die Theodor-Heuss-Allee mit einer Ampelphase zu queren ist. Begründung: Der Übergang ist auf einem längeren Stück der Theodor-Heuss-Allee der einzige für Fußgänger- und Radverkehr und für diesen von zentraler Bedeutung. Es ist nicht angenehm, an dieser stark befahrenen Straße in der Mitte warten zu müssen. Schließlich ist es auch ein Zeitverlust, wenn das Queren der Straße nur bei mehrfachem Warten möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1955 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Alten Rebstockpark

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aushängeschild Katharinenkreisel?

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern

12.09.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2744 entstanden aus Vorlage: OF 435/2 vom 22.08.2022 Betreff: Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen vor dem Eingang zur Messe als Bedarfsampel für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schalten. Zu Fuß Gehende sollen hier mit Vorrang Grün erhalten, siehe Lageplan weiter unten. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger aus Richtung der Philipp-Reis-Straße in Richtung Pariser Straße müssen die Ampel vor dem Messeeingang passieren. Diese Ampel ist eine typische "Bettelampel", die für Fußgängerinnen und Fußgänger immer Rot zeigt, auch wenn fast kein Autoverkehr stattfindet. Zu Messezeiten gibt es hier lange Fahrzeugschlangen, die vor dem Eingang Messe trotz Grün halten müssen, bis sie einfahren können. Fußgängerinnen und Fußgänger brauchen auch hier die Möglichkeit, zeitnah die Straße überqueren zu können. Lageplan Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 434/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einfahrt in die Scherbiusstraße aus Richtung Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) durch entsprechende Markierungen und Erneuerung des Halteverbotsschilds zu sichern und 2. einen Spiegel in Höhe des Einbahnstraßenschilds auf der südlichen Straßenseite der Funckstraße an der T-Kreuzung Scherbiusstraße/Ecke Funckstraße zu montieren. Begründung: Die Einfahrt zur Scherbiusstraße wird häufig zugeparkt, sodass insbesondere die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge nicht mehr, bzw. nur schlecht, passieren können. Die Anwohner wendeten sich insbesondere vor dem Hintergrund eines nicht lange zurückliegenden Brandes in der Scherbiusstraße an ein Mitglied des Ortsbeirates. Im Rahmen dessen wurde besonders deutlich, dass die Zufahrt, wenn unrechtmäßig geparkt wird, zu eng ist. Um darauf noch deutlicher hinzuweisen, sollen Markierungen angebracht werden. Des Weiteren soll auf Anregung der Anwohner ein Spiegel montiert werden, um die Einsehbarkeit in die Funckstraße beim Abbiegen aus der Scherbiusstraße zu verbessern und damit der Unfallgefahr entgegenzuwirken. Im Rahmen zweier Ortstermine mit Anwohnern, einer davon gemeinsam mit dem zuständigen Schutzmann vor Ort, hat sich ein Mitglied des Ortsbeirates ein Bild von der Situation gemacht. Dieses Halteverbotsschild, Scherbiusstraße 43, sollte wieder aufgestellt werden und die Fläche abmarkiert werden. Hier wird regelmäßig widerrechtlich geparkt. Entlang dieses Zaunes erscheint eine Straffierung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fläche für große Fahrzeuge für die Zufahrt benötigt wird. Um die Einfahrt sicherzustellen, sollte dieser Bereich an der Braunfelsstraße bis zur Einfahrt Scherbiusstraße freigehalten werden, und entsprechend abmarkiert werden. Die T-Kreuzung Scherbiusstraße/Funckstraße ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperfreie Bürgersteige

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2446 entstanden aus Vorlage: OF 412/2 vom 19.06.2022 Betreff: Stolperfreie Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige in der Friedrich-Naumann-Straße, beginnend ab der Ecke Am Dammgraben 92 bis circa zur Friedrich-Naumann-Straße 23, zu begradigen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung einer Seniorin und Anwohnerin. Die Bordsteinkante sowie die Pflastersteine selbst sind an manchen Stellen höhenunterschiedlich und uneben und können so dazu führen, dass Menschen, die Seh- oder Geheinschränkungen haben, diese Höhenunterschiede nicht korrekt wahrnehmen und stolpern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2423 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II

28.06.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2257 entstanden aus Vorlage: OF 371/2 vom 08.05.2022 Betreff: Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen in der Mitte der Theodor-Heuss-Allee, zwischen Ludwig-Erhard-Anlage und Emser Brücke, wo möglich bienen- und insektenfreundliche Blühwiesen anzulegen. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Blühwiesen leisten einen Beitrag gegen das dramatische Insektensterben, verschönern gleichzeitig das Stadtbild und steigern dadurch die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk. Der Grünstreifen entlang der Theodor-Heuss-Allee ist aktuell als Rasenfläche mit Bäumen angelegt. Durch das Anlegen von Blühwiesen könnte der Streifen nachhaltig aufgewertet und das Umweltpotenzial dieser Grünfläche gehoben werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1950 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten

02.05.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2084 entstanden aus Vorlage: OF 345/2 vom 28.03.2022 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6766/20 OBR 2; ST 447/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand der Magistrat bzgl. der Durchsetzung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße berichten kann. Begründung: Vor Kurzem konnte ein Mitglied des Ortsbeirates Mitte März bei einem Besuch der Tornowstraße keinerlei Veränderung der Situation, wie in der Anregung OM 6766 beschrieben, feststellen. Aus anderen Stadtteilen ist dem Mitglied des Ortsbeirates bekannt, dass die Bauaufsicht unter Androhung von Strafen die Hauseigentümer aufgefordert hat, die Vorgartensatzung in einer bestimmten Frist umzusetzen. Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447: "Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße Der Magistrat hat gegen die ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten bereits in den 1990er Jahren Verfügungen erlassen. Nach erfolgten Widersprüchen wurden die Verfahren seinerzeit wegen rechtlicher Bedenken nicht weiter betrieben und letztendlich abgeschlossen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wird der Magistrat die entsprechenden Verwaltungsverfahren wieder aufgreifen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2620 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark

02.05.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 10.04.2022 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Magistrat wird gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1881 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Braunfelsstraße absenken

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1622 entstanden aus Vorlage: OF 270/2 vom 29.01.2022 Betreff: Bürgersteig in der Braunfelsstraße absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Braunfelsstraße, am Aufgang zur Fußgängerbrücke, auf Fahrbahnniveau abzusenken sowie zudem die vorhandene Sperrmarkierung aufzufrischen. Begründung: In der Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) beginnt in Höhe der Einmündung der Manskopfstraße die westliche Rampe hoch zur Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee, die die Kuhwaldsiedlung mit der Philipp-Reis-Straße in der City West verbindet. Der unmittelbare Straßenbereich davor ist mit einer Sperrmarkierung versehen, damit dort keine Autos parken. Das funktioniert auch. Diese Sperrmarkierung ist aber in die Jahre gekommen. Zudem fehlt die Bürgersteigabsenkung. Zwar ist der Höhenunterschied nicht so hoch wie in weiteren Abschnitten der Braunfelsstraße, aber dennoch so unangenehm, dass ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen stolpern könnten oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Mühe haben, auf den Bürgersteig und auf die Rampe zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1303 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Philipp-Reis-Straße

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1409 entstanden aus Vorlage: OF 237/2 vom 30.12.2021 Betreff: Fahrradbügel Philipp-Reis-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in der Philipp-Reis-Straße/Ecke Braunfelsstraße (vor der Braunfelsstraße 1), - Philipp-Reis-Straße 23-17/Ecke Funckstraße und - gegenüber Philipp-Reis-Straße 23-17/Ecke Funckstraße (an der unbebauten Straßenseite, siehe Foto) Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In der Philipp-Reis-Straße sind keinerlei Fahrradbügel vorhanden, Fahrräder werden unsachgemäß geparkt. Philipp-Reis-Straße 23 bis 17/ Ecke Funckstraße parallel zu Philipp-Reis-Straße 23 bis 17/ Ecke Funckstraße (unbebaute Seite) Philipp-Reis-Straße/Ecke Braunfelsstraße Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 942 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2)

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1399 entstanden aus Vorlage: OF 234/2 vom 23.12.2021 Betreff: Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Behelfsausfahrt der BAB 5 auf die Straße Am Römerhof in Höhe der Zugänge zur Anlage des Kleingartenvereins (KGV) Westend e. V. 1913 folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Demontage von jeweils acht Meter Leitplanke auf beiden Seiten der Behelfsausfahrt an den Zufahrten/Zugängen zur Anlage; 2. Montage jeweils einer Schranke und Absicherung der Leitplankenendpunkte; 3. Sicherung durch Feuerwehr-/Notdiensteabsperreinrichtung und Sicherheitsschloss für den Verein; 4. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor der Ampel. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die benannte Behelfsausfahrt von der BAB 5, welche nur während großer Messen geöffnet wird, auch weiterhin benötigt wird. Begründung: Die Anlage des KGV Westend wurde vor Jahren durch die Messebehelfsabfahrt in zwei Teile getrennt. Durch die Anbringung der passiven Schutzeinrichtung (Leitplanken) wurde die Durchfahrtshöhe unter der Eisenbahnbrücke für den Verein auf maximal 3,55 Meter abfallend bis 2,40 Meter eingeschränkt. Die FES/SEF muss das Vereinsheim anfahren, um alle zwei Monate die Fäkaliengrube zu leeren. Hier wird zurzeit noch ein kleineres Fahrzeug vorgehalten, dieses soll aber abgeschafft werden. Feuerwehr und Notdienste haben derzeit keine Chance, die Anlagen anzufahren. Auch Anlieferungen für den Verein sind nur mit großem Aufwand und Kosten (Abbau der Schutzeinrichtungen durch die Stadt) zulasten des Vereins möglich. Die vorgestellte Lösung wurde seitens des Vereins mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 999 Aktenzeichen: 32 1

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Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof

28.03.2025

Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.

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Anlegen einer verkehrsberuhigten Zone am Dammgraben von Buzzistraße bis Müllerstraße

01.09.2024

Dieser Streckenabschnitt ist bereits 30er Zone, die aber von Autofahrern häufig ignoriert wird. Es sind zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten. Die Straße folgt hier einer langgezogene Kurve. Für Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, ist durch die Biegung der Straße die Einsicht auf beide Seiten schwierig. Mit überhöhter Geschwindigkeit nahende Autos stellen für Personen, die die Straße überqueren möchten, eine große Gefahr dar, da diese nicht rechtzeitig gesehen werden. Anträge auf Verkehrsberuhigung und einen Zebrastreifen wurden im März 2023 (ST 757 und September 2021 (ST 1655) wegen zu geringer Frequentierung des Bereiches bereits vom Magistrat abgelehnt. Wir halten eine Verkehrsberuhigung, welche die Sicherheit für Fußgänger erhöht für sinnvoll, da die Straße von vielen Personen regelmäßig überquert werden muss: Das Vereinsheim des SV 66 befindet sich am Dammgraben 102. In den vergangenen Jahren ist das Sportangebot des Vereins und damit verbunden die Mitgliederzahl gewachsen. Derzeit finden pro Woche (Stand August 2024) 35 Sportstunden für alle Altersgruppen im Vereinsheim statt. Eine Stunde wird von 15-25 Teilnehmenden besucht. Das Einzugsgebiet des Vereins erstreckt sich auf die Kuhwaldsiedlung, das Quartier Rebstock - Europaviertel, „Alter Gallus“ und teilweise angrenzende Stadtteile. Ein geringerer Anteil der Mitglieder kommt aus anderen Stadtteilen Frankfurts. Die Vereinsmitglieder aus dem Europaviertel und „Altem“ Gallus erreichen in der Regel das Vereinsheim zu Fuß über Gleisfeldpark, die Fußgängerbrücke und überqueren anschließend die Straße „Am Dammgraben“. Ebenso ist das Restaurant „Ong Tao“ das sich mit dem SV 66 unter dem selben Dach befindet, sehr beliebt. Gäste, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken, müssen die Straße ebenfalls überqueren. Des weiteren befindet ich die Kita „Weltensegler“ ebenfalls in diesem Abschnitt. Die Kinder werden von ihren Eltern zu Kita gebracht. Für Kinder ist die Straße auf diesem Abschnitt allein nicht zu überqueren, da zu gefährlich. Des weitere gab es bereits einige Vorschläge über „Frankfurt fragt mich“ zur Erhöhung der Sicherheit der Straße „Am Dammgraben“, da sich Anwohner durch einfahrende und im Wohngebiet parkende Autos, Transporter und Lkw gestört fühlen. Insbesondere zu Messezeiten stellt dies für Bewohnende der Kuhwaldsiedlung ein massives Problem dar. Deswegen schlagen wir eine Verkehrsberuhigung der Straße in dem Abschnitt Buzzistraße und Müllerstraße vor: • Fahrbahnschwellen zur Senkung der Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge • Blumenkübel als Hindernisse; das Umfahren der Blumenkübel würde die Geschwindigkeit senken und die Durchfahrt größerer Fahrzeuge verhindern. Die Blumenkübel sollten so aufgestellt werden, dass sie Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite des Vereinsheims nicht versperren. Die Blumenkübel könnten durch Ehrenamtliche des SV 66 bepflanzt und betreut werden und in das bestehende Projekt des Vereins eingebunden werden, das die Außenflächen des Vereins bienen¬freundlich bepflanzt. • Fahrradbügel vor dem Vereinsgebäude sind wünschenswert, diese könnten zusätzlich zu den Blumenkübeln die Geschwindigkeit der Fahrzeuge verringern und böten den Mitgliedern des SV 66 und den Gästen des Ong Tao noch zusätzliche Stellmöglichkeit für ihre Fahrräder. Neben der Erhöhung der Sicherheit, der Verringerung des Geräuschpegels durch rasende Autos, würde die Wohn- und Lebensqualität dieses Straßenabschnittes erheblich erhöht werden. Bepflanzte Blumenkübel würden das Grün der beiden Straßenseiten verbinden und den Straßenabschnitt als Wohngebiet kennzeichnen. Dies würde auch in die Straße einfahrende ortsfremde Verkehrsteilnehmer erkennen lassen, dass es sich nicht um ein zur Messe gehörendes Gebiet handelt.

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Radfahrerspur auf Brücke Römerhof vor Auffahrt zur Autobahn

01.02.2024

Der Randstreifen der Brücke über die A648 wird von LKW als Parkstreifen benutzt. Benutzt man als Radfahrer die Strasse "Am Römerhof" ist man ohnehin gefährdet, da es in der Gegend keine Radwege gibt, aber auf besagter Brücke, von der man dann in den Schreberweg abbiegt, wird es eng für Auto und Radfahrer, daher sollte der Randstreifen als Radfahrerspur ausgestaltet werden!

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Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof

27.06.2022

Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.

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Mehr Sicherheit im Rebstockpark

09.05.2022

Die Straße: „Zum Messeparkhaus Rebstock“ grenzt unmittelbar an das Naherholungsgebiet „ Neuer Rebstockpark“ und ist zunehmend beliebt bei Familien und allen Anwohnern und Anwohnerinnen. Zusätzlich teilt diese Straße den alten von dem neuen Rebstockpark. Für 2 Jahre war diese Straße durchgehend für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt, Kinder haben den Raum zum spielen genutzt und sich in diesen zwei Jahren daran gewöhnt, dass dort kein motorisierter Kraftverkehr unterwegs ist. Mit Wiedereröffnung der Messe wird diese Straße nun regelmäßig geöffnet - und vor allem wurde diese Straße auch für den Auf- und Abbau und damit für den Schwerlastverkehr geöffnet. Es rollen zu diesen Zeiten ein LKW an dem anderen - häufig mit dem Mobiltelefon zur Navigation und Orientierung in der Hand - mit zu beginn 50 km/h und später 30 km/h über diese Straße. Aufgrund der nähe zur Autobahn werden diese Geschwindigkeiten häufig deutlich überschritten. Zur Wiederherstellung der Sicherheit aller Anwohner und Parknutzer und vor allem der dort lebenden Kinder- fordern wir die Stadt Frankfurt und die Messe Frankfurt auf: - Umgehend den Schwerlastverkehr „wie früher“ über den Katharinenkreisel/Philip-Reis-Straße / Tor 9 oder außen um die beiden Parkanlagen herum zu führen und von der Straße fern zu halten - Die Straße ausschließlich zu Betriebszeiten des Parkhauses frei zu geben - Die Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 10 km/h zu begrenzen - Deutlich sichtbare Warnhinweise mit VZ 136 („spielende Kinder“) oder ähnliches an der Einfahrt zur Straße anzubringen - Erarbeiten eines neuen Verkehrskonzepts ohne Trennung des alten/neuen Rebstockpark durch 5 Spuren für den MiV Es ist leider damit zu rechnen, dass ohne obige Maßnahmen es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen kann - dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und aller Anwohner sein, daher bitten wir um die Mithilfe und Unterstützung dieser Forderung. Helfen Sie mit die Sicherheit im und um den Rebstockpark zu erhöhen!

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Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark

08.01.2020

Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.

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Verkehrsampel Fußgängerunfreundlich

12.04.2019

Die Verkehrsampel Am Römerhof, die den Zepellinpark und den Park Neuer Rebstockpark verbindert dauert sehr lange für Fußgänger! Oft stehen gar keine Autos da, aber Fußgänger müssen dennoch mehrere Minuten warten. Die Ampel verbindet die Parks und ist sonit direkte Strecke von vielen Familien und Joggern. Die Ampelschaltung sollte für Fußgänger effektiver eingestellt werden!

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Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark

12.04.2019

Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.

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Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.

05.01.2016

Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.

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Ampelanlage Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. für Fußgänger länger grün schalten

12.10.2015

Wer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.

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Bücherregal in der Kuhwaldsiedlung oder im Rebstock

20.04.2015

Im südwestlichen Teil Bockenheims gibt es leider bisher kein öffentliches Bücherregal. Meiner Meinung nach würde sich ein Bücherregal an folgenden Orten anbieten: 1) In der Nähe des Spielplatzes in der Friedrich-Naumann-Straße in der Kuhwaldsiedlung 2) Vor dem Haupteingang des Rebstockparks am Wilhelmine-Reichard-Weg 3) In der Nähe der Straßenbahnhaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Ich würde mich sehr freuen, wenn an einem der drei Standorte ein Bücherregal aufgestellt werden würde.

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Abschaffung des Straßenstrichs an der Theodor-Heuss-Allee

15.09.2014

Oft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.