Meine Nachbarschaft: Hansenweg
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Vorlagen
Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage
Antrag vom 05.01.2026, OF 1626/5 Betreff: 67. Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Spielplatz Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage ergänzt werden kann, ohne dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes beeinträchtigt werden. Begründung: Die Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Spielplatz Spatzengasse bietet eine kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, die körperliche Fitness aller Altersgruppen zu fördern. Calisthenics, das Training mit dem eigenen Körpergewicht, ermöglicht es, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern - ohne teure Geräte. Die Anlage würde nicht nur den Spielplatz für Kinder erweitern, sondern auch für Jugendliche und Erwachsene eine attraktive Möglichkeit bieten, aktiv zu bleiben. Sie fördert die soziale Interaktion und stärkt das Gemeinschaftsgefühl, indem sie einen Treffpunkt für alle schafft. Zudem ist sie wartungsarm und trägt zur langfristigen Gesundheitsförderung in der Nachbarschaft bei. Wichtig ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes nicht beeinträchtigt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen
Antrag vom 20.12.2025, OF 1630/5 Betreff: Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen Der Ortsbeirat möge beschließen, es ist zu prüfen und berichten, ob der freiwerdende Parkplatz der "Freiwilligen Feuerwehr Oberrad" in der Offenbacher Landstraße 219 zukünftig für Besucher von Events der Netzwerk Seilerei und Besuchern der Moschee zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Im Frühjahr 2026 soll mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Wehrstraße 11 in Oberrad begonnen werden. Der alte Standort an der Offenbacher Landstraße wird dann hinfällig. Da im Bereich der Moschee und der Netzwerk Seilerei für Besucher so gut wie keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung stehen, könnte nach einer Überprüfung die freigewordene Fläche vor dem Gebäude der FF-Oberrad als Parkplatz genutzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Antrag vom 10.11.2025, OF 1568/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 70 2025 Die Vorlage OF 1568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7610 entstanden aus Vorlage: OF 1556/5 vom 06.10.2025 Betreff: Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 Der Magistrat wird gebeten, 1. den vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 regelmäßig und in größeren Mengen abgestellten Sperrmüll zeitnah zu entfernen; 2. im Sperrmüll nach Hinweisen auf die Verursacherin oder den Verursacher zu suchen. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 wird regelmäßig in größeren Mengen Sperrmüll abgestellt. Dies lädt dazu ein, dort noch weiteren Unrat abzustellen. Dies ist einem positiven Stadtbild nicht zuträglich und lockt zudem Ratten und andere Tiere an. Dort ist zum einen zeitnah Abhilfe zu schaffen und zum anderen sind die Verursacherinnen und Verursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 97
Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7588 entstanden aus Vorlage: OF 1525/5 vom 29.08.2025 Betreff: Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg Der Magistrat wird gebeten, einen reibungslosen Ablauf des Shuttlebusverkehrs zwischen der IGS Süd und dem Auslagerungsstandort Hessenkolleg zu gewährleisten. Begründung: Der Shuttlebusverkehr der IGS Süd ist in keiner Weise den Gegebenheiten entsprechend installiert worden. Dadurch, dass die Klassen fünf bis sieben der IGS Süd in einer Hauruckaktion in das Hessenkolleg an den Biegweg verlegt wurden und offensichtlich nicht genügend Zeit war, einen leistungsfähigen Bustransport zu organisieren, sind in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden. Gerade am Anfang der Auslagerung muss es eine zuverlässige Lösung, die auch belastbar ist, geben. Berichte von besorgten Eltern dokumentieren die Missstände. Der Shuttlebus der IGS Süd der Linie 2 (Oberrad) ist am Dienstag, dem 26. August 2025 nicht wie geplant gefahren. Der eigentliche Haltepunkt befindet sich gegenüber dem Profi-Getränkeshop in der Offenbacher Landstraße, an dem schon einige Kinder gewartet haben. Der Bus hielt aber ein Stück weiter weg vor dem REWE-Markt. Nur der Aufmerksamkeit einiger Kinder war es zu verdanken, dass alle Schüler den Bus erreichen konnten. Der Bus sei auch eine andere Strecke gefahren (über die Autobahn). Einige Kinder haben daraufhin Angst bekommen. Für die Rückfahrt habe sich auch eine Änderung ergeben und der Bus habe nicht wie üblich an der vereinbarten Haltestelle auf der Ludwig-Landmann-Straße gewartet, sondern weiter links, so dass die Kinder hätten rennen müssen, um den Bus nach Hause zu erreichen. Weitere ähnliche Ereignisse haben sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen. Offenbar sind ständig wechselnde Informationen der IGS Süd auf deren Internetseite auch nicht hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 28
Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, am Weg westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm eine weitere Parkbank aufstellen zu lassen. Begründung: Am westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm befindlichen Weg steht eine Parkbank. Sie ist vor allem bei gutem Wetter ständig besetzt und es bedarf einer weiteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1941
Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405 entstanden aus Vorlage: OF 1445/5 vom 27.05.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Balduinstraße in Oberrad wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone zu ergreifen. Insbesondere wird gebeten, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) oder häufiger Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt; 2. Aufstellen eines Dialog-Displays ("Sie fahren ... km/h") zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Begründung: In der Balduinstraße wird, trotz bestehender Tempo-30-Regelung, regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Dies wird sich noch verschlimmern, wenn die Gruneliusschule in die Offenbacher Landstraße umgezogen ist. Bei Verkehrsmessungen wurden innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Die aktuelle Situation stellt eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner dar, insbesondere im abschüssigen Bereich der Straße. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und müssen durch effektive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 110 Beratung im Ortsbeirat: 5
Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden
Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.
Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6860 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 Der Magistrat wird gebeten, das Zusatzschild mit der zeitlichen Begrenzung des absoluten Halteverbotes von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erneuern. Begründung: Das absolute Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 ist mittels Zusatzschild auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Leider sind beide Zusatzschilder nicht mehr lesbar. Der Ortsbeirat bittet um Erneuerung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1374
Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 01.03.2025 Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad Vorgang: OM 4676/23 OBR 5; ST 319/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, um einen weiteren Bolz- und Basketballplatz in Oberrad zu errichten. Des Weiteren ist zu prüfen und zu berichten , ob es möglich ist, den Bolzplatz einzukästeln, um die Lärmbelästigung von der Autobahn einzudämmen. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gibt es derzeit Bolzplätze in der Spatzengasse und im Waldspielpark Scheerwald. Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319, ergab, dass eine Fläche im Bereich der A 661 (Flurstücke 27/1, 27/2, 36/1 und 35/1) für einen weiteren Bolz- und Basketballplatz geeignet wäre, sofern eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes. Angesichts des Bedarfs an zusätzlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Oberrad wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts zu prüfen und entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4676 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden
Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.
Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0
Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Runder Tisch für die Alte Seilerei
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt der HortusApotheke
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3
Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6189 entstanden aus Vorlage: OF 1262/5 vom 12.11.2024 Betreff: Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, den alten Gleichrichter zu entfernen, da dieser nach wie vor eine Gefahrensituation darstellt. Begründung: Seit geraumer Zeit ist ein neuer Gleichrichter gebaut worden, der sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet (s. Fotos) Gleichwohl befindet sich der alte Gleichrichter immer noch an derselben Stelle und die Gefahrensituation, die schon zu einem schweren Unfall bei einem Fahrradfahrer geführt hat, besteht weiterhin. Fotos: Rosita Jany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 5
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen
Antrag vom 16.10.2024, OF 1244/5 Betreff: Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova in Kontakt zu treten, um den nicht mehr benötigten Ersatz-Gleichrichter in der östlichen Offenbacher Landstraße, der zwischen der Hausnummer 482 und dem Weg "Im Eichlehen" steht, aus dem öffentlichen Raum entfernen zu lassen. Begründung: Das Gerät steht seit geraumer Zeit im öffentlichen Raum, ohne dass es noch eine Relevanz hat. Der Gleichrichter sieht nicht sehr einladend aus, wird als Graffiti-Wand genutzt und er verhindert auch das Parken auf mindestens zwei Parkplätzen in diesem Bereich (siehe Fotos Antragsrückseite). Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wurde zurückgezogen.
Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807
Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg
Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 03.01.2024 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 hat zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Aktenzeichen: 66-2
Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 979/5 vom 04.01.2024 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 wieder zu genehmigen. Begründung: Die Offenbacher Landstraße 348 bis 352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, wo sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Coronapandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben, und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern es wird dem Gemüsehändler auch ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung vonseiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Coronapandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 897 Aktenzeichen: 66-0
Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 06.11.2023 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z. B. neben dem Schaukasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 420 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0
Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5
Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)
Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0
Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4115 entstanden aus Vorlage: OF 818/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahin gehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2194 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-13
Hundekotbeutelspender im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4117 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 28.04.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14 Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14 einen Hundekotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen . Der Hundekotbeutelständer kann an einer bereits bestehenden Stange (für einen Spiegel) befestigt werden. Ein Pate dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Im Goldbergweg und in direkter Umgebung gibt es viele Haushalte, die einen Hund haben und diesen dann regelmäßig ausführen. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1925 Aktenzeichen: 67-0
Korrektur der fehlerhaft montierten Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4116 entstanden aus Vorlage: OF 819/5 vom 28.05.2023 Betreff: Korrektur der fehlerhaft montierten Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, die fehlerhafte Montage der Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse zu korrigieren, indem Balkenwippe und die im Boden eingelassenen Dämpfer in einem Lot zum Untergrund angebracht werden. Begründung: Die Balkenwippe und die im Boden eingelassenen Dämpfer auf dem Spielplatz Spatzengasse befinden sich nicht in einem Lot zum Untergrund. Dies führt dazu, dass die Enden der Balkenwippe nicht auf dem dafür vorgesehenen im Boden eingelassenen Dämpfer aufkommen, sondern auf dem Boden. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1930 Aktenzeichen: 67-2
Austausch von Bänken in Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3958 entstanden aus Vorlage: OF 764/5 vom 10.04.2023 Betreff: Austausch von Bänken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zwei Bänke in Oberrad auszutauschen. Es handelt sich erstens um die Bank am Goldbergweg auf Höhe der Hausnummer 22 (siehe Foto). Es handelt sich zweitens um eine Bank in den Oberräder Feldern auf dem Weg, der entlang der Autobahn in Richtung Kaiserlei führt. Begründung: Die Bank im Goldbergweg auf Höhe der Hausnummer 22 ist in einem desolaten Zustand (kaputte Latten und außerdem mit Moos überzogen). Die Bank in den Oberräder Feldern entlang der Autobahn ist im Zuge von Vandalismus im Wahlkampf zerstört worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1671 Aktenzeichen: 67-0
Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728
Ideen
Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern
Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.
Anbringung Abfallbehälter Oberrad
Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln
Calisthenics-Anlage für Wiese Spatzengasse
Eine Calisthenics-Anlage gäbe den Menschen im Stadtteil die Möglichkeit, Sport im Freien auszuüben. Eine solche Anlage mit Stangen in verschiedenen Höhen, Hangelleiter und anderen Trainingsgeräten ermöglicht eine Vielzahl an Übungen mit dem eigenen Körpergewicht und ist von jeder Zielgruppe nutzbar. Sie würde die ungenutzte Grünfläche aufwerten und das Sportangebot des benachbarten Fußball- und Spielplatzes ergänzen. So könnte die Wiese in der Spatzengasse zu einem Bewegungs- und Begegnungsort werden, an dem Einzelpersonen ebenso wie Gruppen des benachbarten Sportvereins TSG Oberrad gemeinsam an der frischen Luft trainieren können.
Ampelblitzer Mörfelder Landstraße zu Offenbacher Landstraße
Ich habe das Gefühl, dass immer wieder Autofahrer, welche von der Mörfelder Landstraße auf die Offenbacher Landstraße bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Hierdurch werden regelmäßig die Fußgänger, welche die Offenbacher Landstraße überqueren wollen, hierbei behindert. Ein Ampelblitzer würde eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen.
Ampelschaltung bei Straßenbahneinfahrt
Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße soll die Fußgängerampel automatisch für Fußgänger auf Grün wechseln, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfahrenden Straßenbahn sicher erreicht werden kann. Aktuell muss das Signal durch den Fußgänger manuell angefordert werden. Die Umschaltung dauert 30 Sekunden. Bis dahin ist eine einfahrende Bahn nicht mehr zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit somit sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer, die auf der Gegenfahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbei fahren wollen und dabei den aus der Balduinstraße rechts in die Offenbacher Landstraße einfahrenden Verkehr nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung erhöht gleichzeitig den Verkehrsabfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachenhausen. Alternativ soll mindestens die Zeit ab Signalanforderung bis zur Ampelumschaltung auf ein Minimum reduziert werden.
Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz
Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!