Meine Nachbarschaft: Brahmsstraße
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Vorlagen
Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 798/3 Betreff: Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung einen Ortstermin an der Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße zu vereinbaren. Die Kreuzung ist insbesondere bei Querung der Eckenheimer Landstraße von Westen nach Osten schwer einsehbar. Querende Verkehrsteilnehmende stehen regelmäßig auf dem Radstreifen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den aus Norden, mit teilweise hoher Geschwindigkeit kommenden Radfahrenden. Deshalb soll in einem Ortstermin mögliche Lösungen gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die erwartbar steigenden Fahrradfahrenden in diesem Bereich bei Umsetzung der Fahrradfreundlichen Nebenstraße "Nordendstraße" ist die Entschärfung dieser Gefahrenstelle wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 798/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSport- und Bewegungsangebot im Bereich der Nordendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 801/3 Betreff: Sport- und Bewegungsangebot im Bereich der Nordendstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der abgesperrten Fläche der Nordendstraße im Mündungsbereich mit der Lenaustraße eine, oder wenn möglich zwei Tischtennisplatten aufzustellen. Begründung: Die räumliche Nähe zum Glauburgspielplatz würde es möglich machen, dass Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Altersgruppen den Platz gemeinsam nutzen könnten. Der Bedarf an zusätzlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen für ältere Kinder und Jugendliche ist im Nordend sehr groß. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 801/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 801/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung) und Abwesenheit Linke
Partei: CDU
Weiter lesenEhrung Ruth Westheimer
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 742/3 Betreff: Ehrung Ruth Westheimer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Ortsbeirat finanziert aus seinem Budget die Verlegung von Stolpersteinen für die Familie von Ruth Westheimer, die bis zu ihrer Deportation in der Brahmsstraße 8 wohnten. Zusätzlich wird die Ortsvorsteherin gebeten Kontakt zum Kulturamt aufzunehmen um in geeigneter Weise, ggfls. in Absprache mit dem Hauseigentümer auf die berühmte ehemalige Bewohnerin hinzuweisen. Ruth Westheimer - Wikipedia Begründung: Die kürzlich verstorbene Sexualtherapeutin, Soziologin und Sachbuchautorin wurde 1941 von der Brahmsstraße aus mit einem Kindertransport in die Schweiz geschickt und überlebte so, ihre Familie wurde im Oktober 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert und ermordet. Ruth Westheimer hatte sich bis zuletzt ihren Frankfurter Akzent bewahrt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird auf Wunsche der GRÜNEN-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinladung der Einheit „KART“ des Polizeipräsidiums Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 621/3 Betreff: Einladung der Einheit "KART" des Polizeipräsidiums Frankfurt Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, Vertreterinnen/Vertreter der Ermittlungsgruppe "Kart" des Polizeipräsidiums in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um aktuelle Erkenntnisse zum Thema "Autoposer auf Nordendstraßen" vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat 3 hat in der Vergangenheit viele Stellen über die Stadtverwaltung an die Ermittlungsgruppe gemeldet, die von Bürgerinnen und Bürgern als Schwerpunkte von illegalem Auto-Posing und dadurch entstehende Lärmbelästigung genannt wurden. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sind deshalb für den Ortsbeirat 3 und die Anwohnerschaft von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 621/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und Volt gegen CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenFehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4518 entstanden aus Vorlage: OF 576/3 vom 29.08.2023 Betreff: Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie die leeren Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 endlich bepflanzt werden. Begründung: Im Zuge der Wiederherstellung von Straßen und Gehwegen nach Fertigstellung des Wohnquartiers "Marie" (ehemaliges Marienkrankenhaus) im Jahr 2021 wurden sechs Baumscheiben für die Anpflanzung von Bäumen angelegt. Zwei Baumscheiben (Richard-Wagner-Straße/Ecke Brahmsstraße sowie Brahmsstraße/Ecke Nordendplatz) wurden bereits zweimal mit Bäumen bepflanzt. Mangels Pflege sind die Bäume an beiden Standorten abgestorben. Auch die zwei fehlenden Bäume in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 sollten ersetzt werden. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2471 Aktenzeichen: 67-0
Fernwärmenetz - Anschluss auch fürs Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 549/3 Betreff: Fernwärmenetz - Anschluss auch fürs Nordend Vor einigen Jahren wurde im Alleenring ein Fernwärmeanschluss gelegt und einige Anlieger an das Fernwärmenetz angeschlossen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Welche Gebiete im Nordend sind bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen? Können im Rahmen von kommenden Baumaßnahmen (wie etwa in der Nordendstraße) die Fernwärmeanschlüsse gleich mit verlegt werden? Wie ist die Planung für die Anbindung weiterer Quartiere im Nordend an den bestehenden Fernwärmeanschluss? Begründung: Die Umstellung auf erneuerbare Energien kann im Nordend nicht vorrangig über Wärmepumpen erfolgen aufgrund z.B. der engen Bebauung. Der Anschluss an das Fernwärmenetz muss deshalb vorrangig seitens der Stadt vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSpielfläche Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3602 entstanden aus Vorlage: OF 437/3 vom 10.01.2023 Betreff: Spielfläche Nordendstraße Vorgang: V 621/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, dass die weiteren Planungen der Fahrradstraße in der Nordendstraße den Erhalt der Spielfläche vor dem Café Größenwahn berücksichtigen. Entsprechende Maßnahmen sorgen dafür, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Bereich entsprechend ihr Tempo drosseln bzw. auf spielende Kinder achtgeben. Begründung: Es handelt sich um eine kleine Fläche direkt vor dem Cafè Größenwahn, die sich als Spielfläche für Kinder etabliert hat. Sie stärkt zudem die Attraktivität der Außengastronomie des Restaurants, da sich hier auch die Kinder der Gäste beschäftigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3607 entstanden aus Vorlage: OF 453/3 vom 12.01.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, - am südlichen Ende der Brahmsstraße vor der Einmündung in die Nordendstraße zur Reduzierung der Pkw-Geschwindigkeit eine breite, für Radfahrer gefahrlos passierbare Schwelle (z. B. Aufpflasterung auf Gehwegeniveau) anzubringen und - beide Ecken an dieser Einmündung und insbesondere die beiden Übergänge auf den Nordendplatz durch Abpollern (oder andere geeignete Maßnahmen) gegen Befahren und Parken von Pkw so abzusichern, dass dieser attraktive, von vielen Kindern genutzte Spielplatz ungefährdet erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 454/3 Betreff: Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße Die Brahmsstraße wird in den Rushhour-Zeiten zu einer Einfallstraße ins Nordend und wird von zu schnell fahrenden Autos befahren. Um der erhöhten Verkehrsgefahr entgegenzuwirken, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Bodenschwelle an der Einmündung in die Nordendstraße anzubringen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 454/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMaßnahmen zur Brahmsstraße nach Fertigstellung des Bauprojekts „Marie“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 57/3 vom 24.05.2021 Betreff: Maßnahmen zur Brahmsstraße nach Fertigstellung des Bauprojekts "Marie" Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Verantwortlichkeit für die Wiederherstellung der Brahmsstraße nach der Fertigstellung des Bauprojekts "Marie" Stellung zu nehmen; 2. den geteerten Weg westlich um den Nordendplatz wieder zu entsiegeln, sobald der Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite fertiggestellt ist; 3. den Straßenbelag der Brahmsstraße baldmöglichst zu erneuern; 4. bei der Wiedereinrichtung vom westlichen Bürgersteig und der westlichen Parkreihe der Brahmsstraße einige der Parkplätze mit Bäumen zu bepflanzen, insbesondere soll die seinerzeit umgepflanzte Eiche an der Südwestecke der Brahmstraße wieder ersetzt werden (plus neuer Sitzbank); 5. auch die Installation von ausreichenden Ladestationen vorzusehen; 6. Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, das Tempo durchfahrender Autofahrer und die Durchfahrt von Nicht-Anliegern zu beschränken; 7. die Spielstraße um den Nordendplatz herum wieder deutlicher durch Beschilderung und Farbe kenntlich zu machen; 8. baldmöglichst zu einem Ortstermin einzuladen, bei dem diese Punkte zusammen mit den Ämtern und den Anwohnern vor Ort diskutiert werden. Begründung: Nach der Fertigstellung des Bauprojekts "Marie" sind die genannten Maßnahmen und Fragestellungen zur Brahmsstraße aus Sicht der Anwohner von hohem Interesse und ihre Umsetzung unbedingt wünschenswert. Um das Tempo durchfahrender Pkw und die Nutzung der Brahmsstraße durch Nicht-Anlieger einzuschränken, reichen die vorhandenen Tempo 30- und Anlieger frei-Schilder nicht aus. Während Schwellen oder eine Einbahnstraßenregelung nicht infrage kommen, könnte eine Verschwenkung von Parkplätzen oder insbesondere eine stärkere Verengung im südlichen und nördlichen Einfahrtsbereich der Brahmsstraße (Gehwegnasen) sinnvoll sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2097 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0
Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 15.10.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellte Anregung OA 407, welcher die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.2020 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 endlich umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 786 Aktenzeichen: 32 1
Schnelleres Fußgänger-Grün
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1
Begegnungszone für die Heinestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 991/3 Betreff: Begegnungszone für die Heinestraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird geben zu veranlassen, dass in der Heinestraße eine Begegnungszone eingerichtet wird, analog der Begegnungszone in der Rotlintstraße und der Nordendstraße. Begründung: Die Heinestraße ist keine Durchgangsstraße und deshalb verkehrlich nicht stark belastet. Vor diesem Hintergrund wäre die Einrichtung einer Begegnungszone eine Möglichkeit dem Bedürfnis der Anwohnerschaft auf die Möglichkeit der Nutzung der Straßenfläche Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 991/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und LINKE. (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenHallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 938/3 vom 08.09.2020 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal und haben stellenweise sehr geringe Abstände zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstraße ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die eng geführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0
Gefährliches Queren über den Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5848 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 06.02.2020 Betreff: Gefährliches Queren über den Alleenring Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Planungen zur Umgestaltung der nördlichen Richard-Wagner-Straße stadtauswärts (Reduzierung auf eine Fahrspur und Abmarkierung eines Radwegs) die Einfahrtsituation für die von Westen kommenden Fahrzeuge auf der südlichen Fahrspur der Nibelungenallee baulich so umzugestalten, dass das verbotswidrige und gefährliche Queren von Fahrzeugen aus der Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße über die südliche Fahrspur der Nibelungenallee entgegen deren Fahrtrichtung verhindert wird. Dazu könnten für die von Westen auf der Linksabbiegespur ankommenden Fahrzeuge der einspurige Einfahrtbogen nach Norden möglichst eng gehalten werden und die begrenzende Bogen-Nase (Spitze) zur südlichen Fahrspur der Nibelungenallee so weit wie möglich nach Westen gezogen werden, sodass es unmöglich wird, von der Ausfahrt Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße in diesen Einfahrtbogen hineinzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle „Glauburgstraße“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 10.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle "Glauburgstraße") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für Fußgänger bei der Querung Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße bzw. Holzhausenstraße eine bessere Sicherheit gewährleistet werden kann. Weiter sollte geprüft werden, ob die Fußgängerampel besser mit der stadteinwärts fahrenden Linie U 5 getaktet werden kann. Begründung: Die Ampelanlage liegt direkt unterhalb der Kreuzung. Ist der Verkehrsfluss auf der Eckenheimer Landstraße unterbrochen, nutzen Autofahrer aus der Nordendstraße und der Holzhausenstraße dies, um nach rechts bzw. links in die Eckenheimer Landstraße einzubiegen. Gleichzeitig ist oft das Signal für Fußgänger auf Grün geschaltet. Die Gefahr, hierbei von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist sehr groß. Es kam schon zu mehreren Vorfällen, die zum Glück glimpflich ausfielen. Ein weiteres Problem ist die Rotphase der Ampel bei einfahrender U-Bahn. Um sie nicht zu verpassen, hasten viele bei Rot über die Straße; hierdurch ist die Gefahr, von einem abbiegenden Pkw erwischt zu werden, deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 589/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße für Autofahrer besser sichtbar zu machen. Begründung: Es kommt immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer, weil die Ampel von den motorisierten Verkehrsteilnehmern übersehen wird. Das ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sich nur wenige Hundert Meter weiter vorne die Ampel an der Kreuzung Alleenring/Friedberger Landstraße befindet und die Autofahrer nur auf diese fixiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 761 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Nordend umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 500/3 vom 30.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Nordend umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: - Merianplatz, vor dem Geschäft "Escatira" (Ersatz einer fehlenden Bank); - Berger Straße, im Bereich Kantstraße (im Bereich Bücherschrank oder Rundbänke um die Bäume); - Berger Straße, Höhe ehemalige Videothek "Tomin"; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 106; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 98 - 100; - im Bereich "Hessendenkmal"; - im Bereich Musikantenweg/Thomasiusstraße; - im Bereich Spielplatz an der Schopenhauerstraße (Ersatz abgebauter Bänke); - Friedberger Landstraße/Gießener Straße vor der Senioreneinrichtung "Curanum"; - in der Rat-Beil-Straße neben dem weißem Friedhofstor; - im Bereich Cronstettenstraße/Klettenbergstraße; - im Bereich der "Kastanienallee" zwischen Oeder Weg und Holzhausenschlösschen; - a n der Kreuzung Spohrstraße/Nordendstraße vor "Rosa Canina" und dem Stalburg-Theaterladen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch im Ortsbezirk 3 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2259 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3658 entstanden aus Vorlage: OF 532/3 vom 30.08.2018 Betreff: Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Abstellmöglichkeit für Fahrräder am Nibelungenplatz verbessern ließe. Begründung: Die Fahrradständer und -bügel in der Nordendstraße sind nur für die aus dem Norden kommenden Besucher ersichtlich und decken auch nicht den Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Besonders für den östlichen Bereich am sogenannten "Shell-Hochhaus" muss eine Lösung für weitere Fahrradbügel gefunden werden. Des Weiteren sollen die einbetonierten, niedrig-gebogenen Fahrradständer an der Ecke Schwarzburgstraße (seitlich der Gastro-Kette "Subway") entfernt und durch hohe Fahrradbügel ersetzt werden. Besonders in der Dunkelheit besteht eine hohe Stolpergefahr für Personen, die von dem Gelände kommend auf den Bürgersteig der Schwarzburgstraße gelangen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Beseitigung einer großen Pfütze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3570 entstanden aus Vorlage: OF 495/3 vom 02.08.2018 Betreff: Beseitigung einer großen Pfütze Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Ecke Nordendstraße/ Richard-Wagner-Straße daraufhin zu untersuchen, wie die Bildung riesiger Pfützen nach stärkeren Regenfällen (siehe Foto) durch Schaffung von Abflussmöglichkeiten verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 05.04.2018 Betreff: Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Randstreifen auf der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Einmündung der Nordendstraße baldmöglichst zu begrünen und gegen unberechtigtes Parken zu sichern (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2018, OA 250 entstanden aus Vorlage: OF 442/3 vom 14.03.2018 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Vorgang: B 317/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht aller von den Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk, entsprechend dem Beschluss § 4832 der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, zur Verfügung zu stellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag NR 974 vom 18.07.2014 von CDU/GRÜNEN für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends". Die Übersicht sollte aufgegliedert sein nach folgenden Kategorien: 1. alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3, 2. Planung abgeschlossen, 3. in Umsetzung und 4. abgeschlossene Maßnahmen. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, mit den Gas-Umrüstungsmaßnahmen mit den großen dunklen Achsen im Nordend, wie zum Beispiel der Weberstraße, Neuhofstraße/Egenolffstraße, Nordendstraße und Martin-Luther-Straße zu beginnen. Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchtendesign, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, ist im Nordend endlich anzugehen. Die Umrüstung im Nordend ist zum Stillstand gekommen und ist nur in wenigen Straßen geplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2703, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 91 52
Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 355/3 Betreff: Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl der zu- als auch der abfahrende Baustellen-, insbesondre Schwerlastverkehr bei der geplanten Bebauung des Geländes des Marienkrankenhauses ausschließlich über den Alleenring erfolgt. Die Zu- und Abfahrt zu der Baustelle soll über den an die Kreuzung Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße/Brahmsstraße am nächsten anliegenden Grundstücksteil direkt auf den breit ausgebauten Alleenring erfolgen. Begründung: Die bislang vorgesehene Verkehrsableitung über den Nordendplatz, die Nordendstraße, Richard-Wagner-Straße und Weberstraße ist im Hinblick auf die Straßenbreite aber auch die tatsächliche Parksituation für Schwerlastverkehr und dessen notwendige Rangiernotwendigkeit nicht geeignet. Insbesondere die durch den Neubau der U-Bahn Station Glauburgstraße erschaffene Straßenverengung an den beiden Einmündungen Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße sowie Holzhausenstraße/ Eckenheimer Landstraße und die dadurch hervorgerufene Parksituation erschwert bereits heute mit langen Stauungen und in der Folge Fußgänger gefährdendem Fahrverhalten den aus dem Quartier abfließenden Autoverkehr. Zusätzlich abfahrender Schwerlastverkehr würde zu nicht mehr kontrollierbaren Verkehrssituationen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf Gehwegnasen verhindern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 04.05.2017 Betreff: Parken auf Gehwegnasen verhindern! Leider lässt sich im Nordend beobachten, dass die sogenannten Gehwegnasen, die an Straßenkreuzungen den Fußgängern den Überweg erleichtern sollen, immer wieder zum Parken benutzt werden. Für Kinder, Personen mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen sind das große Hindernisse. Außerdem werden oft auch die Blindenleitstreifen zugestellt. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel veränderte Platzierung von vorhandenen Verkehrsschildern beziehungsweise Setzen von Pollern, das Parken von Autos auf diesen Flächen zu verhindern. Dies gilt besonders für die Kreuzungsbereiche 1. Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Gemüsegeschäft Bettinas und vor dem Strandcafé. Hier wird auch der Blindenleitstreifen regelmäßig als "Fortsetzung" der Parkreihe genutzt; 2. Koselstraße/Einmündung Lenaustraße; 3. Merianstraße/Ecke Bäckerweg. Auch hier wird der Blindenleitstreifen als weiterer Parkplatz in der Parkreihe genutzt. Die Autos parken dann direkt auf der Fläche, die für den Überweg ebenfalls mit Blindenleitstreifen versehen ist; 4. des Weiteren sollte die kleine Verkehrsinsel am Zusammentreffen von Brahmsstraße und Richard-Wagner-Straße durch zwei Poller so abgesichert werden, dass dort kein Auto mehr parken kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Kreuzung Nordendstraße/Spohrstraße mit Gehwegnasen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 208/3 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Kreuzung Nordendstraße/Spohrstraße mit Gehwegnasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zum Ausbau der Kreuzung Nordendstraße/Spohrstraße allseitig mit Gehwegnasen werden die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Die Ecken des Kreuzungsbereichs bestehen aus abgepollerten oder markierten toten Räumen, die sehr unschön aussehen und lediglich zum Falschparken oder gelegentlichem Müllablagern dienen. Stattdessen könnten dort Bänke und Fahrradbügel aufgestellt werden, die an dieser Stelle sinnvoll und nützlich wären. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 136 2017 Die Vorlage OF 208/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDunkle Löcher im Nordend erleuchten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 145/3 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßen- beleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend umgehend anzugehen. Begonnen werden sollte mit den Achsen Egenolffstraße/ Neuhofstraße und Weberstraße. Aber auch die Kosel-, Rotlint-, Vogelsbergstraße und Martin-Luther-Straße ist dunkel. Begründung: Geht mensch von der Glauburgstraße in die Weberstraße Richtung Neuhofstraße sieht er die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, er geht in ein dunkles Loch. Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr so dunkel, das die Unfallgefahr zu nimmt. Besonders ältere Menschen gehen im Eckgrundstück Neuhofstraße/ Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2016, OF 126/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 126/3 tätig zu werden, wobei über die in den Vorlagen OF 126, OF 127 sowie OF 145 genannten Straßen hinaus auch die Brahmsstraße, die Günthersburgallee sowie der Mauerweg erwähnt werden sollen. 2. Die Vorlage OF 145/3 wird durch den Beschluss zur Vorlage OF 126 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenBebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 18.10.2016 Betreff: Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Bebauung des St. Marienkrankenhausareals unter Einbeziehung der Bauherren formart GmbH & Co. KG sowie Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH eine langfristige Umfeldplanung zur n achhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu planen. Hierbei sollte für die betroffenen Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte Brahmsstraße, Nordendstraße, Weberstraße und Richard-Wagner-Straße geprüft werden, 1. ob die vorhandene Parkplatzanordnung beidseits bestehen bleibt; 2. ob die Schaffung von explizit ausgewiesenen Radwegen sinnhaft ist; 3. ob die Straßenführung zu ändern und Fußgängerquerungen einzurichten sind; 4. wie die jeweilige Straßendecke sowie Bürgersteige nach den umfangreichen Baumaßnahmen zu erneuern sind; 5. inwieweit Spiel- und Begegnungsräume (z. B. durch das Aufstellen von Bänken und Bäumen) sowie Gehwegverbreiterungen zu schaffen sind. Eine Planung sollte im Ortsbeirat 3 unter Beteiligung der Anwohner möglichst zeitnah vorgestellt werden. Im Rahmen der Planungsphase sollte versucht werden, die Bauherren formart GmbH & Co. KG sowie Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH an der Umsetzung der Umgestaltung finanziell zu beteiligen. Begründung: Durch die umfangreichen Baumaßnahmen und Neuordnung auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses ergibt sich die Möglichkeit, auch die umliegenden Straßen des Quartiers neu zu gestalten. Eine enge Verzahnung mit den geplanten Baumaßnahmen wird Synergien schaffen. Darüber hinaus sollte es möglich sein, die Bauherren an den Kosten der Umgestaltung zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 698 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Umrüstung der Gaslaternen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2016, OF 126/3 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen zu einer modernen und hellen Straßenbeleuchtung nicht weiter aufzuschieben. Begonnen werden sollte in der in der Egenolffstraße und der Weberstraße; außerdem in der Koselstraße, sobald das angekündigte Beleuchtungskonzept vorliegt. Begründung: Aus den genannten Straßen, aber auch aus weiteren Straßen des Nordends erreichen den Ortsbeirat mehrere Beschwerdebriefe, die sich über mangelhafte Lichtverhältnisse und über ein dadurch entstehendes Unsicherheitsgefühl und Gefährdungspotenzial beklagen. Auch nach Auffassung des Ortsbeirates funktionieren viele der alten Gaslaternen nur noch unzureichend oder oft gar nicht mehr, so dass in einigen Straßenzügen praktisch Dunkelheit auf den Gehwegen herrscht. Der Magistrat wird gebeten, diese unbefriedigende Situation nicht zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2017, OF 145/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 126/3 tätig zu werden, wobei über die in den Vorlagen OF 126, OF 127 sowie OF 145 genannten Straßen hinaus auch die Brahmsstraße, die Günthersburgallee sowie der Mauerweg erwähnt werden sollen. 2. Die Vorlage OF 145/3 wird durch den Beschluss zur Vorlage OF 126 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 03.02.2016 Betreff: Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen Vorgang: OM 1929/13 OBR 3; ST 617/13 Der Magistrat wird gebeten - wie bereits 2013 beschlossen -, eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Aufklärungskampagne/-aktion in einer oder mehreren Spielstraßen im Nordend zu initiieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit dem Martin-Luther-Platz, dem Friedberger Platz, der Rotlintstraße und der Nordendstraße/Schwarzburgstraße vier "Verkehrsberuhigte Bereiche" (Spielstraßen), wo immer wieder deutlich wird, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiß, welche Regeln hier bezüglich Geschwindigkeit, Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Vorfahrtsregelung etc. gelten. Da die Bereiche jedoch auch als "Verkehrsberuhigte Bereiche" genutzt werden sollten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine Kampagne/Aktion zum Frühjahr/Sommer mit der Verkehrspolizei zu initiieren. Der Ortsbeirat steht hier gerne für Rückfragen oder eine Unterstützung zur Verfügung. Der Auftrag hierzu sollte jedoch vom Magistrat kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1929 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 617 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 653
St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4524 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 17.09.2015 Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers Der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten: 1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben. 2. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Wohnungen für alle vier Förderwege entstehen sowie generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnformen entstehen können. 3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-horts als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist, bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anwohnerinnen und Anwohner in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals. 4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden. 5. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des St. Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe, aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 216 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 0
Ideen
Sicherheitskonzept Ampelanlage Nibelungenallee
An der Ampel an der Nibelungenallee Ecke Nordendstraße überfahren (nach wie vor) regelmäßig PKW die rote Ampel. Sowohl für Autos die auf der Nibelungenallee unterwegs sind, als auch Einbieger aus der Nordendstraße scheint diese Ampelanlage schwer teilweise erkennbar zu sein. Die PKW überfahren die rote Ampel nicht auf „den letzten Drücker“ wenn sie gerade von gelb auf rot umgesprungen ist, sondern oft wenn es bereits grün für die Fußgänger ist. Besonders gefährlich wird es, wenn auf zwei der drei Spuren Autos halten und auf der dritten Spur ein Auto durchfährt. Damit rechnet man als Fußgänger nicht und wird selbst von den bereits halten den PKW verdeckt. Bezüglich dieser Gefahrenstelle muss dringend darüber nachgedacht werden wie diesen Überweg für Fußgänger sicherer gestalten kann. Die Blenden und ein helleres Rotlicht haben leider keine Wirkung erzielt.
Umgestaltung der Nordendstraße zwischen Spohrstraße und Spielplatz für Anwohnerparkbuchten und Fahrradparkplätze
Die Nordendstraße wird zunehmend als Autoparkplatz frequentiert und das fast rund um die Uhr - Die meisten Parkplatze werden von Student-Innen der nahe gelegenen FH genutzt. Kernzeiten sind 10 - 18 Uhr. Dann folgt der Anwohner- und Restaurantbesucheransturm zwischen 18 - 22 Uhr und dem folgt die dritte Phase zwischen 24.00 - 2.00 Uhr (WE 4.00 Uhr) rein von Barbesuchern. Radfahrer, insbesondere Familien mit Kindern weichen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf die Bürgersteige aus. Hier entsteht eine neue Gefahrenquelle für die aus den Häusern zu Fuß oder per Auto kommenden Bewohner. Daher ist meine Idee (Forderung), die Straße derart umzugestalten, dass die Fahrradfahrer wieder auf der Straße fahren können. Dazu müsste die Mitte der Straße - jetzt als Parkplatzmeile genutzt - herausgenommen werden. Um die Bäume herum sollten die Fahrradparkplätze entstehen und auf der anderen Straßenseite in Form von abgegrenzten Parkbuchten zur Straßenmitte hin sollten die Anwohnerparkplätze "installiert" werden. Die Nordendstraße - ab Spohrstraße Richtung Spielplatz - sollte zur Einbahnstraße umgewandelt werden. Die Mitte der Straße kann offen bleiben für die Müllabfuhr und städtische Reinigungsfahrzeuge. https://www.facebook.com/autofreileben?fref=nf