Meine Nachbarschaft: Antoninusstraße
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Vorlagen
Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7453 entstanden aus Vorlage: OF 604/8 vom 20.08.2025 Betreff: Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg Der Magistrat wird gebeten, jetzt - nach Fertigstellung des neuen Heddernheimer Steges - den im Laufe der Jahre zugewucherten Verbindungsweg vom Schutzbau "Römische Töpferöfen" am Erich-Ollenhauer-Ring, der unter der Titusbrücke hindurch zu der neuen Radabstellanlage am Zugang zum Heddernheimer Steg in das Nordwestzentrum führt, in einen ordentlichen, verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Reinigung von Müll und Unrat, auch im Bereich des Brückenwiderlagers; 2. drastischer Rückschnitt des "Begleitgrüns", damit der Weg wieder benutzt werden kann; 3. Entfernung des offenbar zwecklos zurückgelassenen Baustellenzaunes am Schutzbau; 4. Anbringung einer sichtbaren Hinweisbeschilderung auf beiden Seiten der Titusbrücke, die auf den Weg zeigt, damit weniger Fußgänger verbotswidrig und mit Unterschätzung der Gefahren die Einmündung in den Ring benutzen. Begründung: Der Fußweg, der als sichere Querung für Fußgänger an der Einmündung der Titusstraße in den Erich-Ollenhauer-Ring gedacht ist, war während der Baumaßnahme am Steg jahrelang gesperrt und ist jetzt wieder zugänglich. Jedoch wird der Weg von sehr viel Unrat gesäumt und ist von den Grünpflanzen so zugewachsen ("Dschungel"), dass ein Durchgang erschwert und unsicher ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Problematik des wilden Sperrmülls im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7457 entstanden aus Vorlage: OF 608/8 vom 20.08.2025 Betreff: Problematik des wilden Sperrmülls im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, für mehr Sauberkeit und Lebensqualität mit den Wohnungsbaugesellschaften im Ortsbezirk 8 und der FES GmbH das dauerhaft in den größeren Siedlungen vorhandene Abfallproblem anzugehen. Folgende Maßnahmen schlägt der Ortsbeirat vor: - mit Rundschreiben an alle Mieterinnen und Mieter um Mithilfe bitten, die Müllstandplätze sowie die umliegenden Wege und Grünflächen sauber und von illegal abgestelltem Sperrmüll frei zu halten; - durch gut sichtbare Beschilderung der vorhandenen Abladestellen, die Mieterinnen und Mieter daran erinnern, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und auf illegale Anhäufungen zu verzichten; - wöchentliche Kontrollen der Müll- und Sperrmüllabstellflächen durch einen beauftragten Dienstleister/einen Hausmeister; - an besonders kritischen Standorten Einzäunungen vornehmen, um unbefugte Müllablagerungen zu verhindern; - den Einsatz von Videotechnik an besonders häufig verschmutzten Stellen zur Ergreifung der Schmutzfinken prüfen. Begründung: Der Fall in der Antoninusstraße 76 bis 84 (Stellungnahme vom 13.06.2025, ST 960) hat es erneut vor Augen geführt: Gegen illegale Müllablagerungen scheint kein Kraut gewachsen. Mit immer mehr Unrat im öffentlichen Raum wird die Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Straßen immer schlechter. Die Stadt und die öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften müssen dringend an einer möglichst gemeinsamen Strategie arbeiten, um das Problem anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1829
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6937 entstanden aus Vorlage: OF 553/8 vom 31.03.2025 Betreff: Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84 Der Magistrat wird gebeten, die ABG zu beauftragen, für die ihr gehörenden Liegenschaften der Antoninusstraße Nr. 76 bis 84 einen zu den Häusern gehörenden, abgegrenzten und eingezäunten Sperrmüllbereich bereitzustellen, damit die dort im Umfeld stattfindenden wilden Sperrmüllablagerungen unterlassen werden. Begründung: Seit Jahren werden die öffentlich zugänglichen Bereiche um die Häuser der Antoninusstraße Nr. 76 bis 84 regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Es kann den Anwohnern und Anwohnerinnen nicht zugemutet werden, dass permanent die öffentlichen Bereiche inklusive der Grünflächen mit Abfällen, teilweise mit Verletzungsgefahr, sogar neben den zu den Häusern gehörenden Spielflächen zugemüllt werden. Die öffentlichen Wege in diesem Bereich der Antoninusstraße wirken dadurch verdreckt, es entstehen unsichere Räume. Hier muss die ABG als Eigentümerin unverzüglich Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 960
Verkehrssituation im Ortsbezirk schnellstmöglich in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 560/8 Betreff: Verkehrssituation im Ortsbezirk schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verantwortlichen Ämter zu beauftragen, die chaotische Verkehrsführung im Ortsbezirk 8, schnellstmöglich zu lösen und ein ämterübergreifendes Gesamtkonzept vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat darum, dass die verantwortlichen Ämter an der Mai Sitzung des Ortsbeirats teilnehmen und mögliche Lösungen im Dialog mit den Bürgern zu präsentieren. Begründung: Durch die Sperrung der Brücke am Nordwestzentrum und der Titusstraße und der vielen Baustellen entstehen Engpässe, Rückstaus und gefährliche Verkehrssituationen, die sich bis nach Praunheim und Oberursel auswirken. Diese Situation ist den Bürgern nicht länger zuzumuten und verstärkt das ohnehin schon angespannten Miteinander noch mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 560/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6444 entstanden aus Vorlage: OF 507/8 vom 07.01.2025 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen. Begründung: Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Pkw-Nutzer*innen scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehr sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher sichtbar gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1078 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 866/9 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ebenfalls abgeschaltet werden kann. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Niddapark" bis zur Brücke der Titusstraße (OBR8) die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet, während Sie im Bereich der Kurve (Ginnheimer Bogen) eingeschaltet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates 9 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, nicht konsequent verfolgt wird. Bis zum Fernsehturm könnte die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 866/9 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2024 Die Vorlage OF 866/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenNeu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 494/8 Betreff: Neu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Mainova und dem Straßenbauamt zu erreichen, dass die neue elektrische Straßenbeleuchtung in Heddernheim, Augustusstraße und die gerade im Neubau befindliche Straßenbeleuchtung in der Antoninusstraße vermindert bzw. so gedimmt wird, dass sie nachts der künstlichen Beleuchtung der Umgebung in Heddernheim entspricht, wie etwa in der Titusstraße. Begründung: Die Beleuchtung versetzt die Augustusstraße nachts in ein grelles weißes Licht, das Straße, Hauswände und Gärten stärker ausleuchtet als das normale Tageslicht. Da die Antoninusstraße jetzt ebenfalls umgerüstet wird und ein ähnlich enger Abstand der elektrischen Straßenlaternen mit gleicher Lampenstärke (5-polig, weißes Licht) geplant ist, ist zu erwarten, dass die Häuserzeile zwischen Augustusstraße und Antoninusstraße nachts in Zukunft in taghellem Licht steht. Dies ist weder für Menschen, noch Flora und Fauna ein gesunder Zustand. Möglicherweise würde die Ausschaltung von einer oder zwei Birnen pro Lampe oder die Dimmung der Stromstärke hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 493/8 Betreff: Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Nordwestzentrum führende, neu gebaute Titusbrücke mit einer Schienenkonstruktion zu ergänzen, die auch für Kinderwagen und Rollator bzw. Rollstuhl geeignet ist. Begründung: Wie verlautet, soll die Brücke noch im Dezember geöffnet werden. Dies bedeutet, dass der bequeme Ampelübergang zurück gebaut wird und alle Besucher:innen von Heddernheim aus die Brücke benutzen müssen. Jahrzehntelange Erfahrungen haben gelehrt, dass der Fahrstuhl an diesem Bauwerk sehr häufig "außer Betrieb" war und als Alternative für Gehbehinderte ohne und mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer:innen ausfiel. Glücklicher weise gab es in der "alten Titusbrücke" noch Geländer und brauchbar abgeflachte Stufen. Trotz optimistischer Erwartungen an eine unfehlbare und unzerstörbare Technik des "neuen" Fahrstuhls ist es doch dringend geboten, die Treppengestaltung so auszustatten, dass alle Bürger:innen jederzeit das Einkaufszentrum erreichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 493/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 493/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Habelstraße/Antoninusstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5600 entstanden aus Vorlage: OF 430/8 vom 20.05.2024 Betreff: Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Unfallzahlen die Anbringung eines Stoppschildes jeweils an den Einmündungen der Habelstraße in die Kreuzung mit der Antoninusstraße möglich ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und wie die Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße sicherer gestaltet werden kann, um die Häufigkeit von Zusammenstößen durch die Missachtung von Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregeln in Zukunft zu verringern. Begründung: Nach Mitteilung von Anwohnern und durch bekannt gewordene Augenzeugenberichte kam es in den zurückliegenden Wochen zu einer Häufung von Verkehrsunfällen an der o. g. Kreuzung. Anscheinend sind Kraftfahrzeuge zu schnell und ungebremst von der Habelstraße kommend in den Kreuzungsbereich eingefahren. Auch ist zu beobachten, wie immer wieder Radfahrer auf der Habelstraße in beide Richtungen die Vorfahrt der Antoninusstraße missachten oder viel zu spät abbremsen; sie bringen sich damit in höchste Gefahr. Auf der Antoninusstraße als Grundnetzstraße verkehrt die Linie M60 und der Bereich ist Schulweg der Robert-Schumann-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1790 Aktenzeichen: 32-1
Antrag auf Sicherung der Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2024, OF 435/8 Betreff: Antrag auf Sicherung der Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: ... wie die Kreuzung Antoninusstraße / Habelstraße sicherer gestaltet werden kann, um die Häufigkeit von Zusammenstößen durch die Missachtung von Geschwindigkeits- und Vorfahrtregeln in Zukunft zu verringern. Begründung: In den letzten Wochen (ca. Februar - Mai 2024) wurden mindestens drei Zusammenstöße zwischen PKW und einem Linienbus oder anderen PKW oder den Pollern auf dem Gehweg (nord-westliche Ausrichtung) beobachtet. Da häufig von PKW aus der Habelstraße (aus Süd-Osten kommend) die Vorfahrt missachtet wird, schwenken die PKW aus und treffen die Poller auf dem Gehweg. Die Kreuzung ist zudem im Schulwegplan eingezeichnet und daher besonders sensibel. Abb. 1 Kreuzungsbereich mit Unfallschwerpunkt. Quelle: Google Maps (22.05.2024) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 435/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenFußgänger:innenübergang einrichten und markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 349/8 Betreff: Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, die Heddernheimer Landstraße für Fußgänger:innen sicherer zu machen: 1. vor (südlich) der Kreuzung mit der Heddernheimer Kirchstraße/Nassauer Straße & 2. vor (südlich) der Kreuzung mit der Antoninusstraße/Hessestraße. Bei beiden Fußgänger:innen-Querungen über die Heddernheimer Landstraße soll der Straßenbelag auf 4-5 cm über Niveau erhöht und eine deutliche rote Linie aufgetragen werden. Begründung: Viele Grundschulkinder überqueren auf dem Weg zur Robert-Schumann-Schule oder auf ihrem Heimweg die Heddernheimer Landstraße. An den oben genannten Stellen ist die Überquerung stark frequentiert. Es kommt zu plötzlich spurtenden Kindern - auch mit Eltern - und quietschenden Reifen. Die Strecken bis zu den beiden Kreuzungen sind nur kurz, was von Autofahrern häufig falsch eingeschätzt wird. Eine leichte Erhöhung oder Aufpflasterung der Fußgänger:innen-Überwege mit einer deutlichen Markierung ist sowohl ein Warnhinweis für die Autofahrenden als auch ein deutlicherer Sicherheitsbereich für die querenden Kinder; ein Sicherheitsbereich, den auch Erwachsene und ältere Menschen z.B. mit Rollator gerne annehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zustimmung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVervollständigung der Treppen des Heddernheimer Stegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 344/8 Betreff: Vervollständigung der Treppen des Heddernheimer Stegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den gerade neu fertig gestellten Heddernheimer Steg von der Titusstraße über den Erich Ollenhauer Ring mit folgenden Maßnahmen zu ergänzen: - auf einer Seite des Steges werden Gleitschienen aus Metall oder durch Betonguss hergestellt - es wird ein weiteres Handlauf-Geländer montiert, als Abgrenzung zu den Gleitschienen oder in der Mitte der breiten Treppen Begründung: Der neue Heddernheimer Steg ist sehr breit und angelegt für viele Nutzer:innen. In Anbetracht der vielen Ausfälle, die es in den Jahren zuvor durch Vandalismus oder technische Defekte mit dem alten Fahrstuhl gab, ist es geboten, auch Personen mit Kinderwagen oder Rollator oder Fahrrädern den Übergang über den Steg zu ermöglichen und dies durch Gleitschienen zu erleichtern. Da aller Voraussicht nach und im Falle eines Ausfalls des Fahrstuhls auch viele ältere oder gehbehinderte Personen die Treppenstufen benutzen müssen, ist es geboten, ein weiteres Handlauf-Geländer entlang der Stufen anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEtwas langsamer fahren mit versetztem Parken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenEntsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 230/8 vom 21.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen Vorgang: OM 2250/22 OBR 8; ST 2107/22 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, 1. die Straßenschraffierung in der Antoninusstraße bis einschließlich vor die Ausfahrt 103 bis 103e fortzuführen; 2. ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103 bis 103e aufzustellen. Fotos: privat Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107, wurde der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Verbesserung der Verkehrssituation nicht entsprochen. Deshalb haben Mitglieder des Ortsbeirates das Gespräch mit dem zuständigen Amt gesucht, aber leider keine Antwort erhalten. Die Gemengelage für die Anwohner hat sich mit den im Jahr 2018 eingeleiteten Maßnahmen nicht normalisiert. Wie den Fotos entnommen werden kann, halten sich die Fahrzeuge nicht an die Markierungen. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen beim Ein- und Ausfahren der Fahrzeuge, aber auch für die querenden Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 784 Aktenzeichen: 32 1
Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2502 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 22.06.2022 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, dass im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2649 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 181/8 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titus-/Kaltmühl-/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo 30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, daß im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 165/8 vom 19.04.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen Der Magistrat wird gebeten, ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103-103e aufzustellen. Begründung: Die Ausfahrt 103-103e wird regelmäßig zugeparkt. Das liegt daran, dass die Bürger nur die Nachbarausfahrt aufgrund des Feuerwehrzufahrtsschildes wahrnehmen. Außerdem endet die Schraffierung auf der Straße exakt vor der Ausfahrt 103-103e. Da die Ausfahrt 103-103e vermeintlich ins Nichts führt, sehen die Bürger offensichtlich keinen Grund, dort nicht zu parken. Das ist angesichts der dahinter liegenden Häuserzeile, die nur über diese Zufahrt erreicht werden kann, sehr gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Antrag vom 21.11.2022, OF 230/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 Aktenzeichen: 32 1
Grünflächen und Sitzgelegenheiten an der Titusstraße - Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 170/8 Betreff: Grünflächen und Sitzgelegenheiten an der Titusstraße - Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten: 1. Sitzbänke beidseitig an der Kreuzung Titusstraße/ Cohausenstraße, beispielsweise auf den breiten "Nasen", aufzustellen. 2. Die Grünfläche am Heddernheimer Steg/ vor der Brücke aufzuwerten und die Sitzgelegenheiten zu erneuern oder auszutauschen. 3. Die Grünfläche an der Ecke Titusstraße/ Habelstraße aufzuwerten und Sitzgelegenheiten zu schaffen. 4. Zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Titusstraße weitere neue Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente integriert werden können, um zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität beizutragen. Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum. Erfreulicherweise gibt es hier auch viel Rad- und Fußverkehr. Selbstverständlich wünschen sich Verkehrsteilnehmer:innen ein sicheres und angenehmes Fortbewegen, zu dem auch Sitzgelegenheiten zum Pausieren gehören. Die Aufwertung der bestehenden Grünflächen sowie Integration neuer Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente tragen zur Verbesserung des Mikroklimas, der Abkühlung und einer höheren Aufenthaltsqualität bei. Abbildungen google maps 02.03.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 148/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTitusstraße - eine maßgebliche, weiträumige Verbindung zur Nordweststadt: Einbindung in das Radverkehrsnetz, mehr Sicherheit durch Fahrradwege, Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 148/8 Betreff: Titusstraße - eine maßgebliche, weiträumige Verbindung zur Nordweststadt: Einbindung in das Radverkehrsnetz, mehr Sicherheit durch Fahrradwege, Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Fahrradwege oder Schutzstreifen in der Titusstraße zu realisieren und damit eine bessere Einbindung in das Radverkehrsnetz vorzunehmen, so dass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher und gleichberechtigt fortbewegen können, egal welche Mobilitätsform gewählt wird. Hierzu kann geprüft werden, ob die vorhandenen Radwege auf dem Bürgersteig teilweise wieder nutzbar gemacht werden können. 2. Fahrbahnmarkierungen in der üblichen roten Farbe auf der Titusstraße an der Ecke Habelstraße aufzutragen, um besonders auch die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden besser zu sichern. 3. Sitzbänke beidseitig auf den breiten "Nasen" an der Kreuzung Titusstraße/ Cohausenstraße aufzustellen. 4. Die Grünflächen am Heddernheimer Steg/ vor der Brücke sowie an der Ecke Titusstraße/ Habelstraße aufzuwerten und Sitzgelegenheiten hier zu erneuern bzw. zu schaffen. 5. Zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Titusstraße weitere neue Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente integriert werden können, um zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität beizutragen. Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum. Erfreulicherweise gibt es hier auch viel Rad- und Fußverkehr. Selbstverständlich wünschen sich Verkehrsteilnehmer:innen ein sicheres und angenehmes Fortbewegen wie auch Sitzgelegenheiten. Um eine verbesserte Einbindung des Nordwestzentrums in das Radverkehrsnetz vorzunehmen (Zielsetzung ST 70, 09.01.2012) und die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, sollten Schutzstreifen oder Fahrradwege auf dieser stark frequentierten Strecke zur Nordweststadt realisiert werden. Beidseitig bestehen auf dem Bürgersteig noch die ursprünglichen Radwege neben den Gehwegen. Sie sind mittlerweile durch Schrägparkplätze im Wechsel mit Längsparkplätzen nicht mehr benutzbar für den Radverkehr. Nachteil des Schrägparkens hier ist neben dem Wegfall der Fahrradwege auf beiden Seiten natürlich auch die dadurch resultierende Verengung der Fahrbahn. Dies stellt zusätzlich eine Gefährdung für Radfahrende dar und erhöht hier die Dringlichkeit. In den Abschnitten der Längsparkplätze sind auf beiden Seiten der Straße die bestehenden Radwege streckenweise durchaus noch frei und könnten wenigstens teilweise wieder nutzbar gemacht werden. Eventuell kann der Gehweg im letzten Abschnitt der Habelstraße als Ausgleich für wegfallende Parkplätze oder Sitzelemente dienen, da er kaum genutzt wird. Die Aufwertung der bestehenden Grünflächen sowie Integration neuer Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente tragen zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität bei. Dies ist gut für alle Menschen. Abbildungen google maps 02.03.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2022, OF 170/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1697 entstanden aus Vorlage: OF 127/8 vom 24.01.2022 Betreff: Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße ungefähr zwischen den Häusern Habelstraße 34 und 32 anzubringen (genaue Lage siehe Abb. 1). Begründung: Eine zusätzliche Fußgängerquerung wäre nicht nur hilfreich für alle Personen auf den südwestlichen Gehwegen, sondern würde in besonderem Maße eine deutlich erhöhte Schulwegsicherheit bedeuten. Wie auf der nachfolgenden Abbildung eingezeichnet, würde die neue Fahrbahnquerung ganz erheblich dazu beitragen, dass Kinder möglichst wenig ungesicherte Straßen überqueren müssen, da besonders im Bereich der Einmündungen der Augustusstraße und Domitianstraße auf die Habelstraße in erheblichem Maße falsch geparkt wird. Von bisher vier Querungen würden auf diesem Schulwegabschnitt künftig zwei ganz wegfallen und eine verliefe lediglich über eine Stichstraße ("Sackgasse"), in der ein sehr geringes Verkehrsaufkommen anfällt. Abbildung 1 Straßenausschnitt (Geoportal) mit aktuellem und potenziellem Schulweg (Veränderung: V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1333 Aktenzeichen: 66 2
Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1696 entstanden aus Vorlage: OF 125/8 vom 23.01.2022 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Titusstraße/Ecke Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln sowie Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten (siehe Beitrag von der hessenschau vom 21.11.2021: https://www.hessenschau.de/ politik/anpassung-an-klimafolgen-wie-hessische-staedte-zu-schwaemmen-werden-woll en,schwammstadt-102.html (23.01.2022). Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich, an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2784 Aktenzeichen: 32 1
Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 96/8 vom 01.01.2022 Betreff: Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, an der kleinen Grünanlage Titusstraße/Ecke Habelstraße einen Hundekottütenspender aufzustellen. Eine Patin ist bereits gefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 877 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 374/8 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 85-87 eine Überquerungshilfe (z.B. ein Zebrastreifen oder andere geeignete Mittel) auf der Straße eingerichtet werden kann, s. Skizze. Begründung: Die genannte Stelle wird sehr häufig zu der Querung der Titusstraße benutzt, obwohl die verkehrliche Situation durch die abknickende Vorfahrt (Heddernheimer Landstraße/Titusstraße) nicht optimal ist. Ein ampelgeregelter Übergang existiert nur an der Ecke Dillenburger/Heddernheimer Landstraße. Standort: Abbildung 1: Quelle Stadtplan Stadtvermessungsamt Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2018 Die Vorlage OF 374/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2
Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31
Sperrmüll und Auto in Flammen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 165/8 Betreff: Sperrmüll und Auto in Flammen Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht von Mittwoch (12.04.2017) auf Donnerstag (13.04.2017) kam es in der Antoninusstraße vor den Häusern 76 - 84 zu einem Brand einer wilden Sperrmülldeponie. Die Flammen griffen von dort aus auf ein daneben stehendes Fahrzeug sowie dem dort ebenfalls stehenden Baum über. Das Fahrzeug brannte hierbei völlig aus und der Baum wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Geht von dem geschädigten Baum eine Gefahr aus und ist dieser auch noch standsicher? 2. Was gedenkt der Magistrat gegen die wilden Mülldeponien im Ortsbezirk zu tun, um weitere solche Vorfälle zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 461 2017 a) Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich bereit erklärt hat, im Sinne von Ziffer 1. der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. b) Ziffer 2 der Vorlage wird als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 21.06.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße - ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1566 Aktenzeichen: 66 7
Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 632/8 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen ? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die ST 384/13 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1447 2015 Die Vorlage OF 632/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, Herr Caspar und Herr Hofacker gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErweiterung Parkerlaubnis auf Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 591/8 Betreff: Erweiterung Parkerlaubnis auf Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig vor der Haus Heddernheimer Landstraße 88 Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße erweitert wird. Begründung: Bis zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug vermutlich aus der Titusstraße kommend, einen Schildermast auf dem Bürgersteig niederlegte, war das Parken auf dem Bürgersteig vor Haus "Heddernheimer Landstraße 88" Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße um zwei Parkplätze erweitert. Nach dem Unfall wurde das Parkerlaubnisschild an der alten Stelle nicht mehr errichtet, sondern Richtung Norden (Richtung Dillenburger Straße) an einem Straßenbeleuchtungsmast montiert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSozialwohnungen in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8 Betreff: Sozialwohnungen in der Nordweststadt Vorgang: V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2 und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten. 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften (z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2015 Die Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3629 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 20.10.2014 Betreff: Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße die Grünphase für die Fußgänger über die Titusstraße (erster Übergang aus Richtung Nordwestzentum) zeitlich verlängert wird. Begründung: Die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger am ersten Übergang aus Richtung Nordwestzentum ist rund 8 Sekunden lang. Diese kurze Zeit der Grünphase wird insbesondere von älteren und behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern als viel zu kurz empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 10 Aktenzeichen: 32 1
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vom
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.07.2014, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 17.07.2014 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstungsgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen (Dieses Gebiet beinhaltet gemäß der Vorlage M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße). 2. Zur Abrundung des Umrüstungsgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mit aufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße. 3. Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße. 4. Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung. Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 270 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 91 52
Geisterfahrer in der Antoninusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3105 entstanden aus Vorlage: OF 447/8 vom 18.04.2014 Betreff: Geisterfahrer in der Antoninusstraße Der Magistrat wird beauftragt, auf der Antoninusstraße zwischen Habelstraße und Konstantinstraße mittig zur Fahrbahn zwei Richtungspfeile auf der Fahrbahn in Richtung Konstantinstraße aufzubringen. Begründung: Eine zufällige Beobachtung ergab, dass an einem normalen Sonntagnachmittag mehr als 30 - in Worten: dreißig - Fahrzeuge (ohne Fahrräder und Motorroller) entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs waren. Auch wenn die Fahrzeuglenker oder Fahrzeuglenkerinnen sehr entgegenkommend sind, so stellen sie eine Gefahr dar, insbesondere an Kreuzungsbereichen und Fußgängerüberwegen. Mit dieser Maßnahmen soll vor allem ortsfremden Falschfahrern signalisiert werden, dass sie trotz einer gewissen Fahrbahnbreite gegen den Strom fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Einen Papierkorb an der Kreuzung Titusstraße/Heddernheimer Landstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2014, OF 438/8 Betreff: Einen Papierkorb an der Kreuzung Titusstraße/Heddernheimer Landstraße aufstellen Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, sich mit der FES in Verbindung zu setzten, dass an der genannten Kreuzung wieder ein Papierkorb aufgestellt wird. Derzeit befindet sich kein Papierkorb im weiteren Umfeld zu dieser Kreuzung Mit der (Zeitmaschine) Street View kann man sehen, dass im Juli 2008 noch ein Papierkorb dort war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Ausführungen des zuständigen Stadtbezirksvorstehers dienen zur Kenntnis.
Partei: CDU
Weiter lesenSinnloses Straßenschild entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2014, OF 437/8 Betreff: Sinnloses Straßenschild entfernen Der zuständige Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, sich mit der ASE in Verbindung zu setzen, das sinnlose "Tempo 50"-Schild am Ende der Antoninusstraße entfernen zu lassen. In der gesamten Antoniusstraße gilt Tempo 30, nur die letzten 20m bis zur Kreuzung Konstantinstraße wird das Limit ohne ersichtlichen Grund aufgehoben. (Das Temposchild 50 verliert an der Kreuzung ohnehin seine Geltung) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Ausführungen des zuständigen Stadtbezirksvorstehers dienen zur Kenntnis.
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Parkplätze ( Anwohner Parkplätze )
Heddernheim hat sehr wenige Parkplätze für die Anwohner , die ABG Holding könnte doch zum Beispiel unter den Wiesen ( Antoninusstraße ) mal Tiefgaragen bauen , oder einfach Anwohner parken machen in Heddernheim , damit die großen Geschäftswagen aus dem Stadtteil verschwinden , denn die werden in Heddernheim immer mehr , deshalb gibt es für Anwohner kaum noch platz ..