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Vorlagen
Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
Antrag vom 05.01.2026, OF 1348/2 Betreff: Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße / Bernusstraße (Bild 1-3) und Georg-Speyer-Straße / Hedwig-Dransfeld-Straße (Bild 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß gehende zu erhöhen. Begründung: Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7787 entstanden aus Vorlage: OF 1129/9 vom 01.11.2025 Betreff: Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße zur Straße hin drei neue Bäume und möglicherweise weitere Bäume auf dem Gelände zu pflanzen. Begründung: Der Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße liegt zentral und wird von vielen Menschen zur Naherholung besucht. Zur Ginnheimer Landstraße hin stehen drei sehr schöne alte, großkronige Bäume. Die Baumreihe ist allerdings unterbrochen und es gibt genug Platz, um diese zu schließen. Außerdem würden zusätzliche Bäume den Straßenlärm zum Spielplatz hin abschirmen. Möglicherweise ist auf dem Gelände noch mehr Platz für neue Bepflanzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.
Antrag vom 11.11.2025, OF 1290/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 2.500 EUR zugunsten des BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von 6-13 Jahren. Klassische offene Angebote, wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11-18 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungs- unternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 EUR weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 111 2025 Die Vorlage OF 1290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666 entstanden aus Vorlage: OF 1249/2 vom 12.10.2025 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorgang: V 351/22 OBR 2; ST 1463/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut beim Auswärtigen Amt nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt in der Zeppelinallee gibt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Planungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner Stellungnahme ST 1463 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 351 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1463 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 178
Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
Antrag vom 12.10.2025, OF 1249/2 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Auswärtigen Amt erneut nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das Ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt, Zeppelinallee gibt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorstellungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner ST 1463/2022 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen
Antrag vom 19.10.2025, OF 1319/2 Betreff: Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die vorhandenen Parkwinkel an den Grundstückszufahrten der Hausnummern 22-32 durch zusätzliche wiederholende Parkwinkel zwischen der Flora- und Mulanskystraße zu ergänzen und 2. die Einmündungen/ Kreuzungsecken und Kurven auf Höhe der Grünanlage in der Konrad-Broßwitz-Straße 29-41 derart zu gestalten, dass Feuerwehrfahrzeuge ungehindert die Liegenschaften der Konrad-Broßwitz-Straße 31-39 erreichen können. Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Fotograf der Antragstellerin bekannt Begründung: Aktuell werden die Kreuzungsecken in diesem Bereich täglich und vor allem nachts derart zugestellt, dass bereits große Kastenwagen bis 3,5 beim Abbiegen rangieren müssen. Daraus lässt sich eine Nichterreichbarkeit der Liegenschaften durch die riesigen Feuerwehrfahrzeuge leicht ableiten. An der Konrad-Broßwitz Straße ist das Hüftparken vorgesehen. Wird dies nicht befolgt, ist die Restfahrbahnbreite regelmäßig unzureichend, damit noch Rettungsfahrzeuge passieren können. Dies soll durch Markierungen gelöst werden. Die Straße ist an einer Stelle durch eine Grünfläche geteilt. Dort werden häufig die Einmündungen so eng beparkt, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr passieren können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 1319/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
Antrag vom 20.08.2025, OF 1096/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Vorgang: M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Stellungnahme zur M 167 vom 14.10.2022: 1. Sind die darin aufgeführten Gesamtkosten noch aktuell, nachdem in den letzten Jahren insbesondere die Preise im Bausektor teils erheblich gestiegen sind? 2. Ist die geplante Verkehrstechnik noch auf einen technisch zeitgemäßen und zukunftssicheren Stand? Begründung hierzu: In der chinesischen Stadt Zhuzhou und in der australischen Stadt Perth fährt eine nicht schienengebundene Niederflur-Straßenbahn direkt auf der Fahrbahn und benötigt dazu nur eine vernünftige Fahrbahndecke. Durch den Einsatz moderner und nachhaltiger Technologie wie der "Trackless Tram" ließe sich der oberflächenbedarf der Verkehrsflächen deutlich reduzieren und das Konzept stärkt zusätzlich Frankfurts erklärte Vorreiterrolle als "Green City". 3. Die Wilhelm-Epstein-Straße, im Abschnitt zwischen Ginnheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wurde erst vor einigen Jahren mit erheblichen sanierungsaufwand fertiggestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es weder wirtschaftlich noch im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung, diese Straße erneut aufzureißen. Eine erneute Aufgrabung würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch die Anwohner sowie den Verkehr unverhältnismäßig belasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016
Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 27.05.2025 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg der Franckeschule und der Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umwidmung des letzten Parkplatzes vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße und Zurückversetzung des Schildes "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben; 2. Schraffierung des Fünf-Meter-Bereichs an der Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Fotos). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende). Fünf-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 1164/2 vom 27.05.2025 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Vorgang: OM 1498/17 OBR 2; ST 480/18; OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder - wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 27.05.2025 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg der Franckeschule und der Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umwidmung des letzten Parkplatzes vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße und Zurückversetzung des Schildes "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben; 2. Schraffierung des Fünf-Meter-Bereichs an der Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Fotos). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende). Fünf-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710 Aktenzeichen: 32-1
Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061 entstanden aus Vorlage: OF 1154/2 vom 05.05.2025 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung direkt an der Einmündung zur Grempstraße; 2. Ergreifen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße vor dem Café Butter/Stattcafé/Spiel-Café Zebulon; 3. Freihalten des Einmündungsbereichs vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen, sodass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafé, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713 Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.
Antrag vom 11.11.2025, OF 1290/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 2.500 EUR zugunsten des BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von 6-13 Jahren. Klassische offene Angebote, wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11-18 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungs- unternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 EUR weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 111 2025 Die Vorlage OF 1290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1122/2 vom 08.04.2025 Betreff: Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee/Franz-Rücker-Allee in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen; 2. mittelfristig eine Generalsanierung/Neubau der Anlage zu planen und die dafür notwendigen Mittel vorzusehen; 3. eine öffentliche Toilettenanlage zu installieren. Begründung: Das ehemalige Wasserbecken wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen zum Rollschuhfahren genutzt. Ohne Zugehörigkeit zu einem Verein und ohne Öffnungszeiten können Menschen sehr niedrigschwellig ihrem Hobby nachgehen. Die immer stärkere Nutzung der Anlage hat entsprechende Spuren hinterlassen. Der Bodenbelag ist inzwischen marode und das Befahren gefährlich, insbesondere die Lücken zwischen den Platten stellen eine Stolperfalle dar. Daher wird um eine schnellstmögliche Behebung dieser gefährlichen Schäden gebeten. Um eine grundlegende Sanierung bzw. Neubau der Anlage wird man dennoch nicht herumkommen. Hierfür sollen die Planungen nun beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1361
Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus
Antrag vom 24.11.2025, OF 1176/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Frankfurter Berg, Berkersheim und Bonames des Ortsbeiratsbezirks 10 werden an den zentralen Zufahrtsstraßen in den jeweiligen Stadtteil bestehende Ortsschilder erweitert bzw. Hinweisschilder neu errichtet, die neben der Bezeichnung des Stadtteils auch den Schriftzug: "Stadtteil gegen Rassismus" tragen. Die zu diesem Zweck ggf. notwendigen Sondergenehmigungen nach Verkehrsordnungsrecht werden erteilt und die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Begründung: Ende 2012 setzten die Menschen in Rödelheim anlässlich der im vorherigen Jahr bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie des NSU ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und rechten Terror. Am Hausener Weg wurde das erste Hinweisschild "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" errichtet. Der zuständige Ortsbeirat 7 hatte zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ende 2015 kamen drei weitere Hinweisschilder hinzu. Damals wie heute ist es anlässlich des Erstarkens rechten Gedankenguts und rechter Gewalt wichtig Stellung zu beziehen gegen Rassismus, Antisemitismus und neonazistische Hetze. Das Ortsschild Stadtteil gegen Rassismus symbolisiert die Verpflichtung von Bürger*innen im jeweiligen Stadtteil, sich einzumischen, wenn Rassismus im öffentlichen Raum sichtbar wird und aktiv für ein gemeinsames, respektvolles Zusammenleben aller im Stadtteil vertretenen Kulturen und Religionen einzutreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 53 2025 Die Vorlage OF 1176/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und AfD
Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1172/10 Betreff: Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Erhöhung der Reinigungsfrequenz eine Verbesserung der Situation an den Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße zu erreichen. Begründung: Die Verunreinigung der Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von einem Bürger aus dem Stadtteil Frankfurter Berg wurde mir ein Bild über eine starke Verunreinigung aus der 45. Kalenderwoche 2025 zugemailt. Da dies kein Einzelfall ist und die Reinigung offensichtlich unregelmäßig stattfindet und erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern kann, ist die Nutzung der Toilettenanlage häufig eingeschränkt bzw. nicht möglich. Insbesondere ist eine dringende Verbesserung der Situation erforderlich, da diese Toilettenanlage nach Ansicht des Magistrats/Stadtverwaltung auch als Standort für die fehlende Toilettenanlage im Grünzug Feldscheidenstraße vorgesehen ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1172/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6743 entstanden aus Vorlage: OF 1101/2 vom 03.03.2025 Betreff: Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 1993/17 OBR 2; ST 2165/17 Der Magistrat wird gebeten, die Planung (Stellungnahme ST 2165 aus der Anregung an den Magistrat OM 1993) des Fahrradstreifens in der Franz-Rücker- Allee in der Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Die Planung des Fahrradstreifens für die Franz-Rücker-Allee liegt nun doch ein paar Jahre zurück und sollte in Anbetracht der langen Planungsphase dem Ortsbeirat zur Kenntnis gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1993 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1173
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6402 entstanden aus Vorlage: OF 902/9 vom 12.01.2025 Betreff: Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133 Der Magistrat wird gebeten, auf der kleinen Grünfläche zwischen der Ginnheimer Landstraße 133 (Fahrrad-Station Frankfurt) und dem Wasserhäuschen am Spielplatz der U-Bahn-Station "Ginnheim" drei Bäume zu pflanzen. Begründung: Die kleine - teilweise eingezäunte - Grünfläche ist möglicherweise ein geeigneter Standort, um neue Bäume zu pflanzen und so vor Ort für etwas Abkühlung und Begrünung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 660 Aktenzeichen: 67-0
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 1019/2 vom 14.10.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24; OM 5878/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von Pkw sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto). Die Anregungen an den Magistrat vom 14.02.2022 und vom 09.09.2024, OM 1616 und OM 5878, bleiben hiervon unberührt, bzw. diese Anregung entspricht der Ziffer 7. der Vorlage OM 1616 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit der vorliegenden Anregung nachdrücklich priorisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
S-Bahn-Station „Ginnheim“ - Zuwegung von Ginnheimer Seite
Antrag vom 20.11.2024, OF 871/9 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim" - Zuwegung von Ginnheimer Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat kurzfristig zu berichten, wie ab 15. Dezember 2024 die neue S-Bahn-Station Ginnheim von östlicher "Ginnheimer" Seite zügig erreicht werden kann. Wenn in Kürze die neue S-Bahn-Station in Betrieb genommen wird, kann Sie barrierefrei nur von Ginnheimer Seite durch die Unterführung der Woogstraße und der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" und den hier vorhandenen Aufzug erreicht werden. Ein barrierefreier Zugang Seitens der Endhaltestelle der Straßenbahn und U-Bahn in Ginnheim ist auf Grund von Stufen und Treppen kommend von der Ginnheimer Landstraße parallel verlaufend der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung U-Bahn Haltestelle Niddapark nicht möglich. Diese Mängel wurden bereits im Rahmen der OBR-Sitzung am 13.11.2022 moniert, aber bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt. Wenn im Frühjahr die Aufzüge der U-Bahn-Station Niddapark Instand gesetzt werden und die Station barrierefrei umgebaut wird, sollte auch der oben genannte Zugang fertiggestellt worden sein. Aus diesem Grund ist eine schnelle Behebung erforderlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 871/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59
Antrag vom 20.11.2024, OF 865/9 Betreff: Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher einen Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern zu veranlassen, um sich ein Bild vor Ort von der jetzigen und des geplanten Bauvorhabens mit Eingriff, Veränderung der Verkehrsführung welche zu erwarten sind, zu machen. Durch eine mögliche Nachverdichtung ergeben sich neue Erschließungsanforderungen. Die zusätzliche Zufahrt in diesem Bereich (siehe nachstehendes Foto), haben einige negative Aspekte, welche gegen eine Öffnung hin zur Ginnheimer Landstraße sprechen. Diese sind: - Die Zufahrt liegt im Kurvenbereich und ist schlecht einzusehen, - Die Zufahrt liegt an einer Hauptverkehrsstraße mit Busverkehr, einem separaten Radstreifen und Fußgängerweg, - Erhöhte Stau und Unfallgefahr, - Wegfall von Parkplätzen, welche in diesem Bereich dringend benötigt werden, Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 865/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem?
Antrag vom 19.11.2024, OF 864/9 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch den Neubau von Doppelhaushälften in der Füllerstraße 57/59 und die geplante verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks über die Ginnheimer Landstraße ein Verkehrsproblem entstehen könnte. Die Ginnheimer Landstraße ist an dieser Stelle eine lang gezogene Kurve, schlecht einsehbar für den motorisierten Verkehr und zudem abschüssig. Die Ginnheimer Landstraße wird in diesem Abschnitt von einer Buslinie befahren. Auch der übrige motorisierte Verkehr ist an dieser Stelle meist (zu) schnell unterwegs. Für Fahrradfahrer und Fußgänger könnte sich eine Unfallgefahr ergeben - auch durch Paketlieferer etc. und Müllfahrzeuge. Begründung: Ggf. mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2024 Die Vorlage OF 864/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146 entstanden aus Vorlage: OF 850/9 vom 26.10.2024 Betreff: Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar Vorgang: V 398/22 OBR 9; OM 4226/23 OBR 9; ST 726/24 Das leer stehende Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar in der Ginnheimer Landstraße wurde Mitte Mai diesen Jahres abgerissen. Leider wurden die Arbeiten nicht bis zum Ende durchgeführt, denn Fundament und Versorgungsleitungen sind weiter sichtbar und liegen ungeschützt offen. Ein Antrag mit ähnlichem Wortlaut wurde in der letzten Sitzung des Ortsbeirates zurückgezogen, da es Informationen gab, dass die geforderten Maßnahmen bereits durchgeführt wären. Dem ist aber nicht so, der Zustand ist weiterhin so, wie oben beschrieben. Ebenso sind Anwohner bei einer Ortsbegehung mit dem Wunsch nach Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten an den Ortsbeirat herangetreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf die VGF einzuwirken, die Arbeiten umgehend zu beenden, den Standort zu planieren und zum Parken herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 401 Beratung im Ortsbeirat: 9
Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0
Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)
Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in LotharZenettiPlatz
Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 77 2024 Die Vorlage OF 999/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und BFF bei Abwesenheit 1 CDU Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 07.06.2024 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße Am Leonhardsbrunn Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Der Ortsbeirat hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Er begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Dem Ortsbeirat ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstraße bzw. aus Richtung der Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiterfahren soll. Zugleich ist dem Ortsbeirat unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50 Meter ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen des Ortsbeirats an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß hinaus beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstraße/Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße Am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ab. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5440 entstanden aus Vorlage: OF 732/9 vom 14.04.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße 125 vor dem Ärztehaus und der Apotheke drei Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Mo.-Fr.) und von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Sa.) einzurichten. Die Situation vor Ort erfordert eine entsprechende Einrichtung, da für mobil eingeschränkte Personen das Parken in zweiter Reihe aufgrund des Fahrradweges und der Straßenbahnschienen nicht möglich ist. Ein behinderten gerechter Zugang ist gewährleistet. Begründung: Die Verkehrssituation vor Ort erfordert eine Verbesserung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1842 Antrag vom 20.11.2024, OF 869/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule
Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10
Ideen
Ampelschaltung Fußgängerampel U-Bahn Station Ginnheim
Bei Überquerung der Ginnheimer Landstraße an der U-Bahn/Straßenbahnstation Ginnheim (vom Kiosk Endstation zu den Gleisen) muss man als Fußgänger unzumutbar lange warten, bis die Fußgängerampel grün wird. Das führt dazu, dass viele Personen über die rote Fußgängerampel laufen, was sowohl ein Risiko für die Personen selbst darstellt als auch ein schlechtes Vorbild für Kinder ist. Ich würde mir wünschen, dass die Wartezeit für Fußgänger an dieser Fußgängerampel verkürzt wird.
Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel Zeppelinallee Miquelallee B8
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee
Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee
Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 & erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.
Blitzer in der Sophienstraße
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
Verbesserung des Verkehrsflusses Miquelallee
Sehr geehrte Damen und Herren, jeden Tag zum Feierabend schaue ich mir das Trauerspiel auf der Miquelalle Richtung Norden an. Sehr viele Autofahrer, die in Richtung Norden zur Rosa-Luxemburg-Str. fahren; und das sind die Meisten; ordnen sich bereits auf der Zeppelinallee/Ecke Bockenheimer LS links ein, weil sie befürchten, dass sie kurz vor der A66 nicht auf die linke Spur gelassen werden. Das wiederum nutzen einige Verkehrsteilnehmer, um auf der rechten Spur an den sich stauenden Autos vorbei zu fahren, um dann kurz vor der A66 für Stockung zu sorgen. Dabei ist die Lösung so einfach: Wenn sich die Fahrspuren kurz vor der A66 NICHT teilen würden, sondern beide Fahrspuren geradeaus Richtung Norden führen würden, ließe sich das allabendliche Chaos vermeiden. Wer den Verlauf der Miquelallee Richtung Osten folgen möchte, kann rechts abbiegen, wie man es von jeder Ausfahrt kennt. Vielen Dank
Parkmarkierungen in der Sophienstraße
Die ständige und manchmal ewig dauernde Parkplatzsuche ist in ganz Frankfurt eine nervenaufreibende Angelegenheit. Manchmal liegt es einfach daran, dass es de facto für die vielen Autos einfach zu wenig Platz gibt. Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass man halt die Bahn nehmen soll, welche durchaus - sofern sie denn fährt - auch eine umweltfreundlichere und entspannte Alternative sein kann. Doch darum soll es hier nicht gehen. Manchmal lässt sich das Auto einfach nicht vermeiden und wenn man ein Auto besitzt, möchte man es doch vor allem in der Nähe seines Wohnsitzes abstellen können. Die Sophienstraße in Bockenheim ist eine vergleichsweise wenig befahrene Straße, welche hauptsächlich von Mehrparteienhäusern gesäumt ist. Auf beiden Seiten sind Parkmöglichkeiten, doch längst nicht genug. So gurkt man am Wochenende oder abends manchmal bis zu einer Stunde durch die Straßen, um endlich das Auto abstellen zu können. An Platz mangelt es dort aber nur bedingt. Da die Seitenstreifen keine Parkplatzmarkierungen aufweisen, ist es viel mehr so, dass zahlreiche Autos oft so weit auseinander, dass bereits auf zwei Autos ein ganzer Parkplatz verloren geht. DAS IST UNNÖTIG UND ÄUßERST ÄRGERLICH und dieser Umstand ist nicht nur auf mangelnde Einparkfähigkeiten zurück zu führen, sondern auch auf die Tatsache, dass durch die unterschiedlichen Stoßzeiten einfach Verschiebungen entstehen, die letztlich auf Kosten von Parkplätzen gehen. Insbesondere auf der linken Seite Richtung Nordosten fahrend, also auf der Seite, wo die Autos senkrecht zur Fahrtrichtung parken können, wäre es daher sinnvoll Parkstreifen zu setzen. Somit wäre durch ein paar Striche auf dem Boden gewährleistet, dass die Mindest- aber vor allem auch die Maximalabstände zwischen parkenden Autos eingehalten werden können, wirklich alle Parkmöglichkeiten erhalten bleiben und der zur Verfügung stehende Raum optimal genutzt wird.
Lärmschutz für Bockenheim,
Im Bereich der A 66 gibt es zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße eine transparente Lärmschutzwand (aus Glas), die den Autolärm in nördliche Richtung reduziert. Dort befindet sich das weitläufige BuGa-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist dort deutlich spürbar. Mein Vorschlag: Auf der südlichen Seite der A 66 existiert kein Lärmschutz, obwohl auf dieser Seite der A 66 einige hundert Menschen wohnen (Ginnheimer Landstraße) und sich die Sportanlagen der Universität und des VfR Bockenheims befinden. Die Lärmbelastung der A 66 ist an dieser Stelle, besonders bei geöffneten Fenstern oder dem Aufenthalt im Freien, erheblich. Nach meiner Einschätzung wäre eine Lärmschutzmaßnahme wünschenswert und effektiv, die nur ca. 200 Meter abzudecken bräuchte. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre eine transparente Wand aus Glas hier angebracht.