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Meine Nachbarschaft: Bornwiesenweg

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6074 entstanden aus Vorlage: OF 769/3 vom 18.10.2024 Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg Der Magistrat wird gebeten, auf zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 des Bornwiesenwegs Fahrradbügel zu errichten. Außerdem sollten an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße, wo immer möglich, Fahrradbügel aufgestellt werden. Die Betreiber des Cafés "Kaffeemacherei" sollten angewiesen werden, die Fläche der Außengastronomie so zu reduzieren, dass auch Personen mit Rollstühlen durchkommen können. Begründung: Wie auf der Abbildung unten zu sehen ist, nutzen Anwohner*innen des Bornwiesenwegs aus Mangel an Fahrradbügeln die Begrenzungsbügel zur Straße zum Anschließen ihrer Fahrräder. Aufgrund der Außengastronomie ist es für Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen nicht mehr möglich, durchzukommen. Durch Fahrradbügel gegenüber kann diese Situation entzerrt werden. Außerdem würde bereits eine leichte Reduzierung der Außengastronomiefläche die Situation verbessern. Die Fahrradbügel an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße würden darüber hinaus das Parken an den Ecken und die damit verbundene Sichtbehinderung verhindern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Oeder Weg

22.05.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumfällung Leimenrode 29

08.12.2022 · Aktualisiert: 19.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3267 entstanden aus Vorlage: OF 422/3 vom 22.11.2022 Betreff: Baumfällung Leimenrode 29 Vorgang: V 564/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist die Baumfällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern, unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt? 2. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Baumfällung, wenn laut der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort Abkühlung), insbesondere im Innenstadtgebiet, zu erhalten und zu vergrößern ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern? Begründung: Am 02.11.2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23 bis 27 gerodet. Die Fläche ist circa 30 Meter lang und fünf Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inklusive Tiefgarage (28 Stellplätze) nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er-Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als "im Bestand zu erhalten" eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 09.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Bäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußerst seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 564 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 659 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumschutz bei Neubauvorhaben

21.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 423/3 Betreff: Baumschutz bei Neubauvorhaben In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigen den Ortsbeirat ein Neubauprojekt in der Leimenrode bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26-28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form? Luftbild, vor Ort Termin, Gutachten b) Welche Kriterien werden herangezogen wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 564 2022 Die Vorlage OF 423/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Heinestraße

02.06.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2278 entstanden aus Vorlage: OF 291/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Heinestraße Der Magistrat wird gebeten, eine Reihe von Fahrradbügeln einschließlich welche für Lastenfahrräder auf dem Gehweg vor der Heinestraße 6 und an der Heinestraße/Ecke Bornwiesenweg aufzustellen (Durchgängigkeit für Fußgänger und Kinder beachten). Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass es in der gesamten Heinestraße, einschließlich den Kreuzungsbereichen, keine Fahrradbügel gibt. Vermehrte Fahrraddiebstähle sind die Folge. Neben den oben genannten Orten (siehe Bilder) gibt es auch eine Reihe weiterer Standortmöglichkeiten aufgrund des - teilweise - sehr breiten Gehweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2168 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 890 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Heinestraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 82/3 vom 21.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heinestraße Vorgang: OM 6984/20 OBR 3; ST 732/21 Der Magistrat wird gebeten, durch das Amt für Straßenbau und Entwicklung ein Konzept zur Beruhigung der Verkehrssituation in der Heinestraße zu erarbeiten. In der Heinestraße gab es vor zwei Jahren eine Baustelle, die eine vollständige Sperrung zum Bornwiesenweg und die Einrichtung einer provisorischen Sackgasse erforderlich machte. Trotz dieser Einschränkung konnten sämtliche Zufahrten und Andienungen erfolgen, die Anwohner empfanden die Baustellensituation sogar besser als den Normalzustand. Nennenswerte Auswirkungen auf benachbarte Straßen gab es keine. Die Ein- und Ausfahrtsituation der Straße an der Eschersheimer Landstraße und zum Bornwiesenweg erscheint auch dem Ortsbeirat verbesserungswürdig, unübersichtliche Stellen können verbessert werden und unnötig großer Straßenverkehrsraum kann zugunsten von Fußgängerwegen und Aufenthaltsflächen gewonnen werden. Der Kinderbeauftragte war in Vorgesprächen beteiligt und unterstützt das Anliegen, im Sinne von besserer Einsehbarkeit in Einmündungsbereiche für Kinder und für Schulwegsicherungen. Im Einzelnen sollen folgende Punkte geprüft werden: 1. Verschmälerung des Straßenraums sowohl an der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße als auch an der Ausfahrt zum Bornwiesenweg (Gehwegnasen, Fahrradbügel, Aufenthaltsfläche, Begrünung, Bänke); 2. Hervorhebung und Verbreiterung des Fahrradstreifens entlang der Eschersheimer Landstraße an der Einmündung zur Heinestraße; 3. Prüfung der Parkplatzsituation nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, gegebenenfalls Reduzierung der Anzahl von Parkmöglichkeiten oder Verschwenkung der Straßenführung; 4. Aufstellung von Bänken auf den breiten Bürgersteigen im mittleren Abschnitt der Heinestraße und unter Umständen Blumenbeete für Urban Gardening. Begründung: Die Heinestraße erfüllt keine übergeordnete Funktion im Einbahnstraßengeflecht des Quartiers. Sie dient hauptsächlich der Zufahrt der Anwohnenden. Alle anderen Verkehre können problemlos über die benachbarten Straßen abgewickelt werden. Während Bauarbeiten von Januar bis August 2019 mit der Sperrung der Straße am östlichen Ende zum Bornwiesenweg konnte modellhaft die gewünschte Situation schon einmal erlebt werden. Die Müllabfuhr konnte erfolgen, ebenso alle Einfahrten und Wendemanöver in der Straße. Wegen des geringen Durchgangsverkehrs wirkte sich die Sperrung nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben und soll nun in angepasster Form dauerhaft eingerichtet werden. Der Einmündungsbereich der Heinestraße in den Bornwiesenweg ist außergewöhnlich großzügig dimensioniert, und so viel Platz ist für den Verkehrsfluss überhaupt nicht erforderlich. Stattdessen sollen großzügige Bürgersteige und vorgezogene Gehwegnasen angelegt werden. Der Kinderbeauftragte weist ausdrücklich darauf hin, dass die Querung an dieser Stelle für Kinder ausgesprochen schlecht ist. Die Einmündung aus der Eschersheimer Landstraße verleitet wegen des flachen Abbiegewinkels zu schneller Fahrweise. Der Fahrradweg entlang der Eschersheimer Landstraße ist schlecht einsehbar und soll abgesichert werden. Es kommt sogar zu Querungen der Hauptstraße aus der gegenüberliegenden Hansaallee, womit niemand rechnet und deshalb gefährliche Situationen entstehen. Die Heinestraße hat im mittleren Abschnitt schöne breite Bürgersteige. Es soll geprüft werden, ob hier Bänke zum Verweilen aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 494 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7158 entstanden aus Vorlage: OF 1008/3 vom 27.10.2020 Betreff: Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich der Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Es herrscht immer wieder bei vielen Verkehrsteilnehmern Verunsicherung an der o. g. Kreuzung. Einige nehmen sie aufgrund der Gestaltung als Kreisverkehr wahr. Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine normale Kreuzung mit Rechts-vor-Links-Regelung. Dies führt immer wieder zu Beinaheunfällen auf dieser Kreuzung, die gerade morgens von vielen Schülerinnen und Schülern passiert wird. Eine eindeutige Beschilderung mit Richtungspfeilen wäre sicherlich ein Beitrag, um die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 791 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinestraße in Sackgasse umwandeln

30.11.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 16.11.2020 Betreff: Heinestraße in Sackgasse umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Die Zufahrt soll nur noch über die Eschersheimer Landstraße möglich sein. Am Ende der Sackgasse vor der Einmündung in den Bornwiesenweg solle n eine Absperrung durch Poller und ein Wendehammer errichtet werden. Die Zufahrt soll durch abschließbare Poller im Notfall für die Feuerwehr möglich sein. Der Wendehammer soll nach Möglichkeit durch vorgezogene Bürgersteige platzähnlich gestaltet werden. Begründung: Während Bauarbeiten war die beschriebene Situation schon einmal provisorisch gegeben und hat sich gut bewährt. Die Heinestraße hat keinen nennenswerten Durchgangsverkehr und die Sperrung wirkte sich nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben. Die Umwandlung in eine Spielstraße ist nicht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Antrag vom 03.05.2021, OF 26/3 Antrag vom 21.08.2021, OF 82/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze in der Sömmerringstraße

20.09.2020 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2020, OF 970/3 Betreff: Fahrradparkplätze in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend hat vor der Sommerpause den Antrag beschlossen, dass in der Sommerringstraße vor Hausnr. 27 Fahrradparkplätze eingerichtet werden sollen. Im ursprünglichen Antragstext war ausgeführt, dass die Anwohnerschaft des Hauses keine Autos hätten und ausschließlich Fahrräder nutzen würden. Nachdem die beschlossenen Maßnahmen öffentlich wurde meldeten sich Anwohner aus dem Haus und aus der Nachbarschaft und widersprachen dieser Aussage. In einem Ortstermin der Ortsvorsteherin mit den Anwohnern wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet und mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt und mehrheitlich befürwortet. Das Verkehrsdezernat folgte diesem Alternativvorschlag allerdings nicht und forderte einen neuen Ortsbeiratsbeschluss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor dem Anwesen Sömmerringstraße 27 installierten Fahrradständer um die Ecke in den Bornwiesenweg in Ergänzung der dort bereits bestehenden Fahrradständer zu verlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode

27.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 926/3 vom 14.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode Der Magistrat wird gebeten, im Bornwiesenweg, an der Ecke Leimenrode, Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Im angesprochenen Bereich befinden sich drei Parkbuchten für Pkws. Daneben wäre noch Platz für Fahrradbügel. Der Durchgang für Fußgänger wäre weiterhin ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 270 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5842 entstanden aus Vorlage: OF 780/3 vom 02.01.2020 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmerringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmerringstraße (ca. 300 Meter) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem Pkw geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbeete für den Oeder Weg

20.02.2020 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5852 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 08.01.2020 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob aus dem Programm "Frankfurt frischt auf" zwei weitere Hochbeete im Bereich der Einmündung Bornwiesenweg in ähnlicher Art wie die vorhandenen finanziert und aufgestellt werden können. Die Patenschaft für die bestehenden hat die Initiative "KuNo - Kunst im Nordend" übernommen, sie würde auch die neuen Hochbeete pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 925 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwenden von Gefahren an der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße

21.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4348 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 05.02.2019 Betreff: Abwenden von Gefahren an der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße An der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße parken Autos regelmäßig im Kreuzungsbereich, auch direkt in der Kurve. Hierdurch entsteht eine Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die in diesem Falle auf die Kreuzung ausweichen müssen, um die Lersnerstraße queren zu können. Zusätzlich wird die Sicht auf die Straßen behindert. Zu bedenken ist, dass der Bornwiesenweg ein stark genutzter Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der nahen Kantschule ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die geschilderte Gefahrenlage an besagter Kreuzung durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen, z. B. durch Schaffung von Gehwegnasen oder Setzen von Pollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 990 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherung der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße

31.01.2019 · Aktualisiert: 01.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 637/3 Betreff: Sicherung der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Kreuzungsbereich Bornwiesenweg/Lersnerstraße wirksam gegen das Zuparken durch Autos gesichert wird. Begründung: Die Kreuzung gehört u.a. in den Schulwegeplan der Holzhausenschule. Die Kreuzung ist häufig zugeparkt, was für alle Verkehrsteilnehmer zu unnötigen Gefährdungssituationen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 637/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 630/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachgefragt: Sicherung Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße

20.04.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1446 entstanden aus Vorlage: OF 224/3 vom 05.04.2017 Betreff: Nachgefragt: Sicherung Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße Vorgang: OM 3889/15 OBR 3; ST 667/15 Mit der Stellungnahme ST 667 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der Anregung OM 3889 den Überweg Bornwiesenweg/Fichardstraße durch Fahrradständer und Poller zu sichern. Seit nunmehr knapp zwei Jahren ist dort nichts geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradständer und Poller zu installieren. Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut daran erinnert werden, dass bis heute Pkws vor diesem Zebrastreifen verkehrswidrig parken und damit insbesondere Schulkinder beim Überqueren gefährdet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3889 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1379 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elektroladestation im Oeder Weg

16.02.2017 · Aktualisiert: 13.06.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 165/3 vom 01.02.2017 Betreff: Elektroladestation im Oeder Weg Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 164 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an der Elektroladesäule im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten ist. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes H alteverbot) und dem Zusatzzeichen laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung (siehe Abbildung) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt werden. Begründung: Derzeit ist nicht ersichtlich, auf welche Parkflächen genau sich die Beschilderung (siehe Foto) bezieht. Daher wird die Parkbucht neben der Elektroladesäule regelmäßig von Nicht-Elektrofahrzeugen belegt, sodass eine Nutzung durch Elektrofahrzeuge eigentlich nie möglich ist. Eine Ausweisung der Parkbucht links neben der Ladesäule als eingeschränkter Halteverbotsbereich mit Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge erscheint als sinnvollste, durch die Straßenverkehrsordnung auch vorgesehene Lösung. Außerdem hieße die derzeitige Beschilderung, dass alle Elektrofahrzeuge im gesamten Parkscheinbereich kostenlos parken können. Das kann nicht der Sinn sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Haltestelle Bus 36

07.07.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 384 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 22.06.2016 Betreff: Zusätzliche Haltestelle Bus 36 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine weitere Haltestelle der Buslinie 36 stadteinwärts zwischen der Haltestelle "Bornwiesenweg" und "Eschenheimer Turm" , beispielsweise in der Querstraße, eingerichtet werden kann. Diese Haltestelle sollte nahe dem Oeder Weg eingerichtet werden, um Staus in der Querstraße aufgrund dieser Haltestelle zu vermeiden. Begründung: Der Abstand zwischen den beiden Haltestellen ist zu groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1254 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße sichern

12.02.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3889 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 26.11.2014 Betreff: Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsbereich vor dem Zebrastreifen über den Bornwiesenweg an der Kreuzung Fichardstraße ständig frei gehalten werden kann, damit die Sicht auf querende Fußgänger, insbesondere Schulkinder, gewährleistet ist. Denkbar ist neben einer Abmarkierung z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln. Begründung: Zwar werden mehrmals in der Woche Fahrzeuge, die direkt vor dem Zebrastreifen parken, abgeschleppt, es stehen aber fast unmittelbar danach wieder andere Autos dort. Da es sich bei diesem Bereich auch um einen Schulweg handelt, der von Kindern benutzt wird, ist dringend Abhilfe zur Sicherung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 667 Antrag vom 05.04.2017, OF 224/3 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1446 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg

13.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 30.10.2014 Betreff: Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Parkplatz an der Elektroladestation im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg ausschließlich für Elektrofahrzeuge als Kurzzeitparkplatz für die Dauer des Ladevorgangs reserviert werden kann. Begründung: Der Parkplatz an der Ladestation im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg wird fast ausschließlich von normalen Pkws besetzt, sodass Elektrofahrzeuge, die hier aufgeladen werden sollen, keinen Platz finden. Damit wird diese Ladestation nahezu sinnlos, was sicherlich nicht im Sinne der Förderung der Elektromobilität ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 164 Antrag vom 01.02.2017, OF 165/3 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1287 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger

22.08.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2013, OM 2350 entstanden aus Vorlage: OF 402/3 vom 10.05.2013 Betreff: Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, - im Kreuzungsbereich Fichardstraße/Oeder Weg an beiden Seiten sogenannte Gehwegnasen anzubringen und damit den Gehweg zu verbreitern; - im Kreuzungsbereich Bornwiesenweg alle vier Querungen mit einem Zebrastreifen zu markieren. Begründung: Die Fichardstraße ist - auch durch Navi-Angaben - eine Durchfahrtsstraße vom Nordend ins Westend bzw. nach Bockenheim. Deshalb könnten gerade im sehr breiten Kreuzungsbereich zum Oeder Weg angebrachte Gehwegnasen helfen, den von Norden kommenden Abbiegeverkehr zu entschleunigen und das Queren von Fußgängern sicherer zu gestalten sowie die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. An der Kreuzung Bornwiesenweg gibt es zwar einen Zebrastreifen auf der Ostseite, aber keinen auf der Westseite. Dieser könnte den Einbahnstraßenverkehr gerade vor dem Kreuzungsbereich entschleunigen und zudem den durch parkende Autos sehr unübersichtlichen Kreuzungsbereich sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1555 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Fußgängersituation im Bornwiesenweg

27.09.2012 · Aktualisiert: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1560 entstanden aus Vorlage: OF 225/3 vom 08.08.2012 Betreff: Verbesserung der Fußgängersituation im Bornwiesenweg Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Bornwiesenweg/Heinestraße durch im Scheitelpunkt der Kurve entsprechend platzierte Fahrradständer nachhaltig das Falschparken auf dem Hauptquerungsweg der Fußgänger zu verhindern. Zweckmäßig ist es in diesem Zusammenhang auch, die bestehenden Gitter ebenfalls durch Fahrradbügel in Längsrichtung auszutauschen, um zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen. Begründung: Derzeit wird an dieser Kreuzung (Süd-West-Ecke) durch zwei in der Summe circa 20 Meter lange Geländer verhindert, dass parkende Fahrzeuge den schmalen Fußweg komplett blockieren. Für Fußgänger, die entlang des Bornwiesenwegs gehen, bleibt zwischen den beiden Gittern nur ein schmaler Durchgang - und genau dort parken (trotz hohen Kontrolldrucks seitens des Ordnungsamtes) oft Fahrzeuge, sodass sich diese Lücke nicht mehr nutzen lässt (insbesondere mit Kinderwagen, Einkaufstrolleys, etc.). Durch Fahrradständer auf der Straßenfläche kann ein Korridor für Fußgänger dauerhaft frei gehalten werden. Das beiliegende Bild illustriert die Situation vor Ort. Zu sehen sind eines der beiden Gitter und die zu schmale verbleibende Lücke durch Falschparker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 219 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Bornwiesenweg/Ecke Oeder Weg

15.03.2012 · Aktualisiert: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2012, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 139/3 vom 31.01.2012 Betreff: Umgestaltung Bornwiesenweg/Ecke Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich Bornwiesenweg/Ecke Oeder Weg wie folgt umzugestalten: 1. Es werden zwei bis drei Bäume gepflanzt. 2. Es wird eine Sitzgelegenheit aufgestellt. 3. An dem Bücherschrank ist ein Hinweis auf die Ansprechpartner anzubringen. Begründung: Der oben genannte Bereich sollte im Sinne der Nahmobilität ausgestaltet werden, sodass ein neuer Aufenthaltsbereich entsteht. Gerade der offene Bücherschrank lädt dazu ein, an dieser Stelle nicht einfach vorbeizuhetzen, sondern stattdessen zu verweilen. Die oben angeführten Maßnahmen dienen diesem Zweck durch Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 823 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Oeder Weg muss wieder für Fußgänger nutzbar gemacht werden

01.12.2011 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 691 entstanden aus Vorlage: OF 84/3 vom 20.10.2011 Betreff: Der Oeder Weg muss wieder für Fußgänger nutzbar gemacht werden Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen, sodass Fußgänger den westlichen Abschnitt des Oeder Wegs zwischen Finkenhofstraße und Bornwiesenweg wieder benutzen können: - Das Falschparken muss verhindert werden. - Können an besagter Stelle Fahrradständer installiert werden? - Das Falschparken muss regelmäßig geahndet werden. - Die Baustelle muss geprüft werden: Stehen Bauzäune und Betonpoller richtig? - Die Baustelle muss gesichert werden: Betonpoller dürfen zu keiner Zeit ein Gehweghindernis darstellen. Begründung: Die Dauerbaustelle und die permanenten Falschparker verengen den Gehweg momentan derart, dass auf diesem Gehwegabschnitt das Passieren bereits als Einzelperson deutlich erschwert ist. Wenn zwei Passanten sich entgegenkommen, dann muss einer der beiden warten. Passanten mit Kinderwagen, Rollatoren etc. können nicht oder nur sehr erschwert passieren. Deshalb muss verstärkt darauf hingearbeitet werden, eine Gehwegbreite sicherzustellen, die dem von vielen Fußgängern genutzten Oeder Weg angemessen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 665 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Platz zwischen Fahrradständern - insbesondere an Gehwegnasen

18.08.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 285 entstanden aus Vorlage: OF 17/3 vom 26.05.2011 Betreff: Mehr Platz zwischen Fahrradständern - insbesondere an Gehwegnasen Der Magistrat wird aufgefordert, die Abstände zwischen den einzelnen Fahrradständern, insbesondere an Gehwegnasen, zu vergrößern. Es muss möglich sein, zwischen den Fahrradständern die Straße zu queren, auch wenn beidseitig Fahrräder angeschlossen sind. Begründung: An vielen Standorten von Fahrradständern im Nordend (Beispiel Oeder Weg/Bornwiesenweg und Glauburgstraße/Humboldtstraße) sind mehrere Fahrradständer in eine Reihe gesetzt worden. Aufgrund der Enge zwischen den Fahrradständern ist ein Queren der Straße in diesem Bereich nicht mehr möglich. Anstatt Barrieren abzubauen und den Fußgängern mehr Platz zu schaffen, entstehen so neue Hindernisse. An den neu gestalteten Gehwegnasen mutet es in diesem Zusammenhang fast als Schildbürgerstreich an, dass vor den Fahrradständern an der Straße die Blindenleitsteine entlangführen. Welcher Sehbehinderte sollte hier queren? Verschärft wird diese Thematik bei Gehwegnasen bisweilen dadurch, dass Fußgänger nicht nur durch diese Umstände, sondern zusätzlich durch unerklärlicherweise seitlich verschobene Bordsteinabsenkungen zum Queren der Straße, wie bei einer Schikane, gleich zweimal die Gehwegrichtung ändern müssen, obwohl der gerade Weg für Fußgänger der naheliegendste Weg wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1175 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Blinkleuchten am Fußgängerüberweg Bushaltestelle Bornwiesenweg

11.02.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2010, OM 3957 entstanden aus Vorlage: OF 895/3 vom 28.01.2010 Betreff: Einrichtung von Blinkleuchten am Fußgängerüberweg Bushaltestelle Bornwiesenweg Der Magistrat wird gebeten, an dem Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle Bornwiesenweg im Oeder Weg gelbe Warnblinkleuchten zu installieren, die dann blinken, wenn ein stadteinwärts fahrender Bus an der Haltestelle hält, um zu erreichen, dass die Autofahrer Rücksicht auf die aussteigenden Fahrgäste nehmen, die hinter dem Bus den Oeder Weg überqueren wollen. Begründung: Da es in Frankfurt anscheinend für Autofahrer eine Zumutung ist, hinter einem Bus an der Haltestelle zu warten, ist insbesondere an dieser Haltestelle häufig zu beobachten, dass Autofahrer sehr schnell am haltenden Bus vorbeifahren. Dabei achten sie oft nicht auf Fußgänger, die an dem Überweg den Oeder Weg queren wollen. Dadurch ist es schon das eine und andere Mal zu Gefährdungssituationen gekommen. Blinkleuchten, die sich bedarfsgerecht einschalten lassen, erhöhen die Aufmerksamkeit der Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 659 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumschutzsatzung für das Baugelände Oeder Weg (ehemalige Tankstelle)

03.09.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 761/3 vom 19.08.2009 Betreff: Baumschutzsatzung für das Baugelände Oeder Weg (ehemalige Tankstelle) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Oeder Weg, zwischen Finkenhofstraße und Bornwiesenweg, befindlichen Bäume auch bei einer Bebauung nicht gefällt werden. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob und in welchem Umfang für dieses Gelände eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Begründung: Obwohl nach Auskunft der Bauaufsicht noch kein aktueller Antrag auf Bebauung vorliegt - einen Antrag auf Einrichtung einer Autowaschanlage hat das Amt abgelehnt -, das frei gewordene Grundstück aber auf jeden Fall bebaut werden soll, sind die Anwohnerinnen und Anwohner wegen des Erhalts der Bäume sehr in Sorge. Es handelt sich dabei um einen großen Essigbaum am äußersten (nördlichen) Rand des eingezäunten Grundstücks zur Finkenhofstraße sowie um ein ziemlich seltenes Exemplar eines großen Tulpenbaumes in der Mitte des Grundstücks, der möglichst erhalten werden soll. In Umkreis des Oeder Wegs, der Finkenhofstraße und des Bornwiesenwegs gibt es wenig Grün, geschweige denn grüne Oasen. Deshalb ist die Baumschutzsatzung für die jetzt bestehenden Bäume zu berücksichtigen und anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2009, ST 1489 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume auf den Gehwegnasen

12.02.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2009, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 594/3 vom 14.11.2008 Betreff: Bäume auf den Gehwegnasen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den neu geschaffenen oder noch zu schaffenden Gehwegnasen im Nordend Bäume gepflanzt werden können. Falls dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, wird um ausführliche Erläuterung gebeten. Insbesondere auf folgenden Gehwegnasen ist zu prüfen, wie eine Pflanzung von Bäumen unter Beachtung der Gehwegbeziehungen möglich gemacht werden kann. Im positiven Fall ist die Pflanzung vorzunehmen: - Glauburgstraße/Weberstraße (nördliche Seite) - Glauburgstraße/Gluckstraße (nördliche Seite) - Glauburgstraße/Lortzingstraße (nördliche Seite) - Glauburgstraße/Spohrstraße (nördliche Seite) - Oeder Weg/Bornwiesenweg (südliche Seite) - Oeder Weg/Finkenhofstraße (nördliche Seite) - Oeder Weg/Lersnerstraße - Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Diese Auflistung kann jederzeit noch erweitert werden. Begründung: Von Anwohnern und Geschäftsleuten wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere an Ecken mit wenig Grün, wie dies für den genannten Abschnitt der Glauburgstraße und ebenso den Oeder Weg gilt, eine Aufwertung durch Bäume äußerst wünschenswert für die Steigerung der Aufenthaltsqualität wäre. Eine solche Maßnahme würde sowohl der Wohnqualität für die Anwohner als auch der Attraktivität als Geschäftsstraße zugutekommen. Die dem Ortsbeirat bekannte Planung zur Ecke Bornwiesenweg/Oeder Weg zeigt, dass solche Pflanzungen möglich und sehr sinnvoll sind. Allerdings ist unklar, warum die Pflanzlöcher nicht von vornherein angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 526 Aktenzeichen: 61 1

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