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Meine Nachbarschaft: Stegstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern

04.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1637/5 Betreff: Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die technische Schaltung der Lichtzeichenanlagen auf der Schweizer Straße - an der Ecke Textorstraße, - am südlichen Ende des Schweizer Platzes, - am nördlichen Ende des Schweizer Platzes und - an der Ecke Gartenstraße so anzupassen, dass die Grünphase für die die Schweizer Strasse querenden Fussgänger auf ein hinreichendes Maß verlängert wird. Begründung: Die gegenwärtige Programmierung der genannten Lichtzeichenanlagen an der Schweizer Straße sieht nur sehr kurze Grünphase für Fussgänger vor, die die Schweizer Straße queren wollen. Für Kinder oder Menschen mit Gehbeeinträchtigungen ist es kaum möglich, die Straße innerhalb einer Grünphase vollständig zu überqueren. Zur Erhaltung der Sicherheit und Vermeidung von Unfällen mit Personenschaden ist die Einstellung längerer Grünphasen erforderlich. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1639/5 Betreff: Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den öffentlichen Raum in der Launitzstraße hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Stolperfallen und Sicherheitsmängeln zu überprüfen und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. die provisorisch aufgestellten Verkehrs- und Hinweisschilder im genannten Bereich zu überprüfen und ordnungsgemäß neu anzuordnen oder zu entfernen, sodass die geltenden Mindestgehwegbreiten, Sicherheitsabstände und Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden; 2. gefährliche bauliche Reste und provisorische Elemente (insbesondere ausladende Schildersockel und freiliegende bzw. verbogene Metallprofile) umgehend zu beseitigen; 3. die Beleuchtungssituation im betroffenen Straßenraum zu verbessern; 4. sicherzustellen, dass künftig auch temporäre Maßnahmen im öffentlichen Raum wenigstens den Mindestanforderungen an Verkehrssicherheit entsprechen. Begründung: Im betroffenen Bereich des öffentlichen Raums in der Launitzstraße - einem Schulweg in unmittelbarer Nachbarschaft einer Schule, eines Kindergartens und einer Seniorenwohnanlage - stellen provisorische Schilder, Sockel etc. erhebliche Stolper- und Unfallgefahren dar. Mindestabstände werden offenkundig nicht eingehalten, Gehwege sind zugestellt. Die mangelhafte Beleuchtung verschärft die Gefährdungslage zusätzlich. Besonders kritisch ist die Situation im Eingangsbereich von Schule und Kindergarten, wo ein verbogenes Metallprofil in Kombination mit vergessenen Schildersockeln eine inakzeptable Gefahrenlage darstellt. Für die Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums existieren klare rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Diese gelten ausdrücklich auch für provisorische Maßnahmen. Gerade in sensiblen Bereichen in der Nähe von Kitas, Schulen oder Seniorenwohnanlagen, ist eine sichere Gestaltung des Straßenraums erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7819 entstanden aus Vorlage: OF 1612/5 vom 30.10.2025 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule; - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit; - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo-Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind dort viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Magistrat wird daher gebeten, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7821 entstanden aus Vorlage: OF 1614/5 vom 21.10.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit umzusetzen: - deutliche Fahrbahnmarkierungen an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend sowie Beschilderungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich; - klare Kennzeichnung der Schwanthalerstraße als Einbahnstraße in der Gegenrichtung, um zu verhindern, dass Autofahrer an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend verkehrswidrig rechts in die Schwanthalerstraße abbiegen. Begründung: Die Oppenheimer Landstraße ist im Abschnitt zwischen Schweizer Platz und Schwanthalerstraße breit und gerade ausgebaut. Die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung der Schwanthalerstraße wird in der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend häufig übersehen oder nicht beachtet. Zudem ist dieser Bereich unübersichtlich, da das vorhandene Schild an der Mündung zur Schwanthalerstraße kaum zu sehen ist. Die Folge sind gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Durch eine deutliche Markierung und eine klarere optische Gestaltung des Kreuzungsbereichs könnte die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1585/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme von Brunnen in Sachsenhausen eingestellt; konkret: Brunnen im Museumspark, Dreikönigsbrunnen, Affenbrunnen, Brunnen am Diesterwegplatz. Begründung: Leider sind viele der in Sachsenhausen befindlichen Brunnen seit Jahren außerbetrieb und teilweise ungepflegt. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Brunnen wieder reaktiviert werden. Sie sollen wieder Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sein: Junge und Ältere, Eltern mit Kindern, Teenager, Lesende oder einfach nur Erholung Suchende. Gerade in heißen Sommern können diese kleine Oasen sein. Nach der Instandsetzung bzw. Wiederbelebung könnten zum Schutz der Brunnen und im Hinblick auf eine nachhaltige Pflege Patinnen und Paten benannt werden (nach Vorbild des Hirschbrunnens - https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page151.html?id=206). Auch könnte die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen 1953 e.V. bei der Pflege einbezogen werden. Zu den obengenannten Brunnen im Einzelnen: Brunnen im Museumspark (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=220& ;stadtteil=16) Es gibt hier Wasserbecken und Wasserfontänen. Das Becken ist mit einer Stein-Sitzgelegenheit eingefasst. Die Wasserstelle ist außer Betrieb und leer. Dreikönigsbrunnen an der Dreikönigskirche (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=194& ;stadtteil=16) Der Brunnen steht an der Ecke Dreikönigsstr./Oppenheimer Str. von Parkplätzen umgeben. Das Wasser sollte aus einer wie ein Fischmaul geformten Metallöffnung in einen davorstehenden Trog fließen. Der Brunnen ist außer Betrieb. Affenbrunnen (Neuer Wall - https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html) Auch der Affenbrunnen ist seit Beginn der Corona-Pandemie außer betrieb. Um den Brunnen herum stehen Bänke und Tische der Lokale Struwwelpeter und Dauth-Schneider. Brunnen am Diesterwegplatz (Südbahnhof vor Fitness First) Der Wassertrog wird von einem Betonrand eingefasst, das Wasser sollte aus einer Öffnung an der Mauer über eine Rutsche fließen. Die Wasserstelle ist offenbar seit langem aufgegeben worden. Der Wassertrog ist zugewachsen. Der Bereich um den Brunnen wird derzeit als Fahrrad- und Scooterabstellfläche genutzt. Die Wasserstelle könnte mit Bänken an den Mauern nebenan aufgewertet werden. Der Brunnen dürfte sich nach der Berichterstattung in der Presse im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden (https://www.fnp.de/frankfurt/sachsenhausen-steht-brunnen-keiner-haben-will-1044 4219.html). Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 87 2025 Die Vorlage OF 1585/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7800 entstanden aus Vorlage: OF 1152/9 vom 12.11.2025 Betreff: Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr geschlossenen unterirdischen Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" sowie die dort vorhandenen Räumlichkeiten grundsätzlich im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes als Schutzräume für die Bevölkerung infrage kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7758 entstanden aus Vorlage: OF 1165/10 vom 10.11.2025 Betreff: Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Früchte zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnten, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können. Begründung: Spazieren Gehende haben darauf aufmerksam gemacht, dass es zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg Apfelbäume gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Auslagerung der IGS Süd

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7645 entstanden aus Vorlage: OF 1213/2 vom 13.08.2025 Betreff: Auslagerung der IGS Süd Im August 2025 wurde bekannt, dass die rund 600 Schüler/innen der Jahrgänge fünf bis sieben der IGS Süd in Sachsenhausen zum Schuljahresbeginn in das ehemalige Hessenkolleg am Biegwald (Bockenheim) ausgelagert werden. Grund dafür ist der bauliche Zustand des bisherigen Schulgebäudes in der Textorstraße. Diese Maßnahme hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Schulalltag der betroffenen Kinder, deren Familien sowie das pädagogische Personal. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten kurzfristig Stellung zu nehmen und Lösungsansätze darzulegen: 1. Unzumutbare Fahrtzeiten Der aktuelle Shuttleservice vom Südbahnhof zum Rebstockgelände beansprucht täglich ca. eine Stunde und 45 Minuten. Für viele Schüler/innen aus dem Frankfurter Süden, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Südbahnhof wohnen, entstehen so tägliche Pendelzeiten von über zwei Stunden, in Einzelfällen sogar bis zu drei Stunden. Diese Belastung ist weder pädagogisch noch gesundheitlich vertretbar. 2. Unzureichende Anbindung an den ÖPNV Das Gebäude des ehemaligen Hessenkollegs ist nur unzureichend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Nach aktuellem Kenntnisstand steht um 14:30 Uhr lediglich ein einzelner Shuttlebus zur Verfügung. Schüler/innen haben somit keine Möglichkeit, das Gelände eigenständig und flexibel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verlassen. 3. Unzumutbare Bedingungen für inklusiv beschulte Kinder Die IGS Süd ist eine inklusive Schule. Für viele der inklusiv beschulten Kinder stellt der lange Schulweg eine besondere physische und psychische Belastung dar, die dem Anspruch auf gleichberechtigte Bildung entgegensteht. 4. Unvergütete Mehrbelastung des inklusiven Personals Die Integrationsassistent/innen sind gezwungen, zunächst zum Südbahnhof zu fahren, um dort die Kinder in Empfang zu nehmen, und anschließend gemeinsam mit ihnen zum Rebstockgelände zu pendeln - oftmals mit mehrfachen Umstiegen. Diese zusätzlichen Wegezeiten werden bislang nicht vergütet. 5. Sinkende Anmeldezahlen zu befürchten Die IGS Süd ist die einzige integrierte Gesamtschule im Frankfurter Süden. Die Verlagerung nach Bockenheim wird voraussichtlich zu einem deutlichen Rückgang der Anmeldezahlen aus diesem Einzugsgebiet führen. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass Familien aus Bockenheim oder dem Westen der Stadt ihre Kinder an einer Schule anmelden, die perspektivisch zurückverlegt wird. Ferner wird der Magistrat vor diesem Hintergrund dringend gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es realistische Alternativen zur Unterbringung der IGS Süd im ehemaligen Hessenkolleg, z. B. durch Nutzung anderer städtischer Gebäude, Modul- oder Containerlösungen im Frankfurter Süden, um die Schule wohnortnah zu belassen? 2. Wie wird sichergestellt, dass die Schüler/innen, insbesondere inklusiv beschulte Kinder, keine unzumutbaren Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Betreuung durch das pädagogische Personal (inkl. Integrationskräfte) weiterhin sicherzustellen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern? 4. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass der Fortbestand und die Attraktivität der IGS Süd auch während der Interimsphase gewährleistet bleibt? Begründung: Eine Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung - sie ist Lebensmittelpunkt für Kinder und ein zentraler Bestandteil des sozialen Miteinanders im Stadtteil. Die geplante Auslagerung gefährdet sowohl die Chancengleichheit der Schüler/innen als auch die Funktionsfähigkeit der Schule als wohnortnahe Bildungseinrichtung. Eine Lösung innerhalb des Frankfurter Südens ist daher unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße

05.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7602 entstanden aus Vorlage: OF 1543/5 vom 24.09.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Schweizer Straße Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußverkehr zu ergreifen, insbesondere den früher vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Bereich Schweizer Straße/Schwanthalerstraße wiederherzustellen. Begründung: Die Schweizer Straße mit ihren zahlreichen Geschäften, Arztpraxen, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Cafés und Apfelweinkneipen ist ein lebendiges Zentrum im Frankfurter Süden und hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Hier sind viele Menschen zu Fuß unterwegs. In unmittelbarer Umgebung befinden sich fünf Schulen und eine Seniorenwohnanlage. Die Straße ist als Schulweg ausgewiesen. Wegen der direkten Verbindung zur Innenstadt ist allerdings das Verkehrsaufkommen von Pkws und Lkws besonders hoch. Gleichzeitig ist hier die Verkehrsinfrastruktur für den Fußverkehr unzureichend: Die Gehwege sind teilweise schmal und vielfach nicht barrierefrei. Sichere Querungsmöglichkeiten entsprechen nicht der Situation vor Ort. Bis vor einigen Jahren war an der Kreuzung Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ein Zebrastreifen, der intensiv genutzt wurde. Trotz des unverändert hohen Querungsbedarfs wurde er zurückgebaut. Der nächstgelegene sichere Überweg mit Ampelanlage am Schweizer Platz bedeutet für viele einen erheblichen Umweg und lange Wartezeiten. Daher wird die Schweizer Straße weiterhin häufig an der gewohnten Stelle überquert - oftmals unter Gefährdung der eigenen Sicherheit. Auch zahlreiche Schulkinder queren dort die Straße, wenn sie es eilig haben. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Von der Schwanthalerstraße aus kommend liegt die Schule in unmittelbarer Sichtweite. Immer wieder kommt es zu Unfällen. Im September dieses Jahres wurde eine Frau angefahren, im letzten Jahr wurde an der Kreuzung ein Schulkind verletzt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit - insbesondere für den Fußverkehr - sowie zur Unterstützung einer fußgängerfreundlichen Stadtgestaltung ist die Wiedereinrichtung des Zebrastreifens erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 188

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426 entstanden aus Vorlage: OF 1498/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorgang: OM 7403/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße aufzupflastern. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Auch wird von Fahrern berichtet, die sich auf der Textorstraße nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h halten. Die für zwei Spuren ungewöhnliche bauliche Breite der Textorstraße an dieser Stelle trägt dazu bei, dass Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen oder bewusst ignorieren. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird nicht nur von den vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, sondern besonders häufig von Kindern auf dem Schulweg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund würde, neben dem erforderlichen Blinklicht (OM 7403), in diesem Einzelfall eine umfassende Aufpflasterung zur erforderlichen Verkehrsberuhigung und Unfallvermeidung beitragen. Die Situation unterscheidet sich nicht wesentlich von der nördlich gelegenen Kreuzung Diesterwegstraße/Schwanthalerstraße, die über die erforderliche Aufpflasterung verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Umwandlung von Parkplätzen

02.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7425 entstanden aus Vorlage: OF 1495/5 vom 31.07.2025 Betreff: Umwandlung von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zwei von den vier Schwerbehindertenparkplätzen, welche sich an der Nordseite des Diesterwegplatzes an der früheren Postfiliale befinden, in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: An der obigen Stelle befinden sich vier Parkplätze, die für Schwerbehinderte ausgewiesen sind. Dies resultiert aus der Zeit, als in dem Gebäude noch eine Postfiliale ansässig war. Seit diese geschlossen wurde, sind die Schwerbehindertenparkplätze, auch an belebten Markttagen, weitgehend leer. Es besteht folglich nicht mehr der Bedarf für vier Schwerbehindertenparkplätze, weshalb zwei in reguläre Parkplätze umgewandelt werden sollten, die dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen

02.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421 entstanden aus Vorlage: OF 1490/5 vom 28.07.2025 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die von der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen, ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2123

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen

02.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7419 entstanden aus Vorlage: OF 1483/5 vom 17.08.2025 Betreff: Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im genannten Abschnitt der Gutzkowstraße die baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Baumbepflanzung gegeben sind, ohne dass Parkplätze entfallen. Sollte dies nicht möglich sein, wird um Prüfung gebeten, ob alternative Maßnahmen zur Abkühlung und Begrünung des Straßenraums umgesetzt werden können. Begründung: Der betreffende Straßenabschnitt ist aufgrund der intensiven Sonneneinstrahlung stark aufgeheizt und weist derzeit kaum natürlichen Schatten auf. Dies führt sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner zu erheblichen Beeinträchtigungen. Eine Begrünung durch geeignete Bäume würde nicht nur das Mikroklima verbessern, sondern auch das Stadtbild aufwerten und die Aufenthaltsqualität im Viertel erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

01.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 31.03.2025 Betreff: Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Der Magistrat wird gebeten, an der südöstlichen Ecke der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße, zur Sicherung des Fußgängerverkehrs über die Textorstraße, im Hinblick auf den Linksabbiegeverkehr aus Richtung des Schweizer Platzes, an der Lichtzeichenanlage ein Blinklicht zu installieren. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Dabei kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da der vielfach zügig aus der nördlichen Diesterwegstraße nach links auf die Textorstraße abbiegende Fahrzeugverkehr häufig den querenden Fußgängerverkehr übersieht. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird von vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, besonders häufig von Kindern auf dem Weg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Ein an vergleichbaren Gefahrenstellen installiertes Blinklicht ist zur Unfallvermeidung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWEMarkt in der Textorstraße/Bruchstraße 31

22.08.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Antrag vom 22.08.2025, OF 1487/5 Betreff: Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWE-Markt in der Textorstraße/Bruchstraße 31 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Supermarktbetreiber für das Gebäude Bruchstraße 31 die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken auf den Zeitraum 9:00 bis 21:00. Damit soll einem Abgleiten gefährdeter Alkoholkonsumenten in die Sucht vorgebeugt werden. Zudem sollen alkoholbedingte Störungen und Gewalttaten eingedämmt und der soziale Friede in der Nachbarschaft geschützt werden. Eine soziale Stabilität des Viertels ist auch im Interesse der städtischen Vermietungsgesellschaft, die hier zahlreiche Immobilien hält und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sucht. Begründung: Nachbarn des Martha-Wertheimer-Platzes berichten von alkoholbedingten Belästigungen und Gewalttaten auf dem Platz. Kinder und ältere Menschen vermeiden den Platz und gehen lieber einen Umweg. Die Nachbarschaft nutzt den Platz kaum noch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1487/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie

23.07.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 23.07.2025, OF 1481/5 Betreff: Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeit geduldeten Parkstreifen vor dem Restaurant Shimaya (Textorstraße 89) offiziell in reguläre Parkstände umzuwidmen. Ziel ist es, die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, damit die Fläche gemäß § 16 Abs. 1 HStrG i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung für Außengastronomie genutzt werden kann. Begründung: Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen „Textorstraße/Lokalbahnhof“

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7215 entstanden aus Vorlage: OF 1448/5 vom 01.06.2025 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen im Bereich der Haltestellen "Textorstraße /Lokalbahnhof" wie folgt zu überarbeiten: 1. Durchgehende Querungsmarkierungen: Der Radweg ist auf gesamter Breite mit deutlich erkennbaren, breiten Querungsstreifen (Zebrastreifen) zu versehen - analog zu den bereits bewährten Markierungen im Nordend; 2. Entfernung von Radwegsymbolen: Sämtliche Fahrradsymbole innerhalb der Querungszone sind zu entfernen, um Missverständnisse über die Vorrangregelung zu vermeiden; 3. Sofern erforderlich, sind zusätzliche Hinweisschilder oder Bodenpiktogramme anzubringen, die Radfahrende frühzeitig auf querende Fußgängerinnen und Fußgänger hinweisen. Begründung: Die derzeitige Kombination aus schmalen Querungsstreifen und unmittelbar benachbarten Fahrradsymbolen führt zu Verwirrung: Viele Radfahrende interpretieren den Bereich weiterhin als bevorrechtigten Radweg, passieren die Haltestellen mit unangepasster Geschwindigkeit und gefährden dabei wartende oder querende Passantinnen und Passanten - insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Im Nordend hat sich die alleinige Verwendung breiter Querungsstreifen ohne Fahrradsymbole als wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Radverkehrs und zur Erhöhung der Aufmerksamkeit erwiesen. Die Übernahme dieses bewährten Konzepts an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" ist daher dringend geboten, um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz

27.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204 entstanden aus Vorlage: OF 1386/5 vom 29.03.2025 Betreff: Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz Vorgang: OM 5613/24 OBR 5; ST 2101/24 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Kurzfristige Maßnahmen In Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt soll geprüft werden, wie die Einfahrten zum Spielplatz so gestaltet werden können, dass Radfahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren bzw. absteigen müssen. Mögliche Maßnahmen sind die Installation von Schranken, Bodenwellen oder anderen geeigneten Hindernissen. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander auf dem Gelände des Brückenspielplatzes. 2. Langfristige Maßnahmen Im Zuge der Neugestaltung des Brückenspielplatzes ist die Verkehrsführung so anzupassen, dass der Radweg nicht mehr über den Spielplatz verläuft. Stattdessen soll eine alternative Route über die Bodenstedtstraße oder die Schifferstraße geprüft werden. Zudem sind in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass der Rad-Durchgangsverkehr weiterhin ungehindert durch den Spielplatz fährt. Begründung: Die aktuelle Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich, gefährlich und führt zunehmend zu Konflikten. Der Weg durch den Spielplatz ist sowohl als Radweg als auch als Spielstraße ausgewiesen. Viele Radfahrer, insbesondere auf E-Bikes, sowie Lieferdienste nutzen diesen Weg mit hoher Geschwindigkeit, oft in der Annahme, Vorfahrt zu haben. Gleichzeitig wird der Bereich intensiv von Kindern genutzt: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen oder sitzen auf dem Weg und malen mit Kreide bunte Bilder. Der Brückenspielplatz ist für viele Familien in Sachsenhausen-Nord, dem kinderreichsten Stadtteil Frankfurts, einer der wenigen geschützten Orte für freies Spielen. In der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2101, heißt es: ". .Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein." Die Planung, das Radhauptnetz, den Durchgangsverkehr auch mit E-Bikes und Lastenräder, ausgerechnet auf einer Spielstraße mitten über einen Spielplatz zu führen, ist geradezu absurd und mit der Lebensrealität vor Ort unvereinbar. Eine geringfügige Umleitung des Radwegs ist für Radfahrer durchaus zumutbar. Zum Brückenspielplatz als Spielplatz und Naherholungsgebiet für die Nachbarschaft gibt es kaum eine Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen „Textorstraße/Lokalbahnhof“

26.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7215 entstanden aus Vorlage: OF 1448/5 vom 01.06.2025 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen im Bereich der Haltestellen "Textorstraße /Lokalbahnhof" wie folgt zu überarbeiten: 1. Durchgehende Querungsmarkierungen: Der Radweg ist auf gesamter Breite mit deutlich erkennbaren, breiten Querungsstreifen (Zebrastreifen) zu versehen - analog zu den bereits bewährten Markierungen im Nordend; 2. Entfernung von Radwegsymbolen: Sämtliche Fahrradsymbole innerhalb der Querungszone sind zu entfernen, um Missverständnisse über die Vorrangregelung zu vermeiden; 3. Sofern erforderlich, sind zusätzliche Hinweisschilder oder Bodenpiktogramme anzubringen, die Radfahrende frühzeitig auf querende Fußgängerinnen und Fußgänger hinweisen. Begründung: Die derzeitige Kombination aus schmalen Querungsstreifen und unmittelbar benachbarten Fahrradsymbolen führt zu Verwirrung: Viele Radfahrende interpretieren den Bereich weiterhin als bevorrechtigten Radweg, passieren die Haltestellen mit unangepasster Geschwindigkeit und gefährden dabei wartende oder querende Passantinnen und Passanten - insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Im Nordend hat sich die alleinige Verwendung breiter Querungsstreifen ohne Fahrradsymbole als wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Radverkehrs und zur Erhöhung der Aufmerksamkeit erwiesen. Die Übernahme dieses bewährten Konzepts an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" ist daher dringend geboten, um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1930 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 5

Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75

23.05.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 23.05.2025, OA 561 entstanden aus Vorlage: OF 1429/5 vom 20.05.2025 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1558 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie

29.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 23.07.2025, OF 1481/5 Betreff: Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeit geduldeten Parkstreifen vor dem Restaurant Shimaya (Textorstraße 89) offiziell in reguläre Parkstände umzuwidmen. Ziel ist es, die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, damit die Fläche gemäß § 16 Abs. 1 HStrG i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung für Außengastronomie genutzt werden kann. Begründung: Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 1383/5 vom 29.03.2025 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Richtung Hauptbahnhof Sitzbänke und einen Wetterschutz aufzustellen. Begründung: Die kürzlich neu gestaltete Haltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee verfügt bislang weder über Sitzgelegenheiten noch über einen Wetterschutz. Dabei befindet sich diese Haltestelle direkt an einem Ärztehaus mit einer großen rheumatologischen Praxis. Hier warten oft Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die Sitzgelegenheiten unerlässlich sind. Es ist ausreichend Platz vorhanden, allerdings ist ein großer Teil der Fläche mit Fahrradständern belegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade an dieser Haltestelle keine Sitzbänke vorgesehen wurden. Sitzgelegenheiten und Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an Standorten mit einer hohen Zahl an mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Daher sollte die Ausstattung der Haltestelle bitte zeitnah verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWEMarkt in der Textorstraße/Bruchstraße 31

15.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 22.08.2025, OF 1487/5 Betreff: Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWE-Markt in der Textorstraße/Bruchstraße 31 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Supermarktbetreiber für das Gebäude Bruchstraße 31 die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken auf den Zeitraum 9:00 bis 21:00. Damit soll einem Abgleiten gefährdeter Alkoholkonsumenten in die Sucht vorgebeugt werden. Zudem sollen alkoholbedingte Störungen und Gewalttaten eingedämmt und der soziale Friede in der Nachbarschaft geschützt werden. Eine soziale Stabilität des Viertels ist auch im Interesse der städtischen Vermietungsgesellschaft, die hier zahlreiche Immobilien hält und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sucht. Begründung: Nachbarn des Martha-Wertheimer-Platzes berichten von alkoholbedingten Belästigungen und Gewalttaten auf dem Platz. Kinder und ältere Menschen vermeiden den Platz und gehen lieber einen Umweg. Die Nachbarschaft nutzt den Platz kaum noch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1487/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee

21.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 1383/5 vom 29.03.2025 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Richtung Hauptbahnhof Sitzbänke und einen Wetterschutz aufzustellen. Begründung: Die kürzlich neu gestaltete Haltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee verfügt bislang weder über Sitzgelegenheiten noch über einen Wetterschutz. Dabei befindet sich diese Haltestelle direkt an einem Ärztehaus mit einer großen rheumatologischen Praxis. Hier warten oft Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die Sitzgelegenheiten unerlässlich sind. Es ist ausreichend Platz vorhanden, allerdings ist ein großer Teil der Fläche mit Fahrradständern belegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade an dieser Haltestelle keine Sitzbänke vorgesehen wurden. Sitzgelegenheiten und Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an Standorten mit einer hohen Zahl an mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Daher sollte die Ausstattung der Haltestelle bitte zeitnah verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung des Oppenheimer Platzes

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder

21.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6697 entstanden aus Vorlage: OF 1322/5 vom 25.01.2025 Betreff: Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder Der Magistrat wird gebeten, in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 drei Poller anzubringen, um das illegale Parken und die damit verbundenen Gefahren für Fußgänger und Kinder zu verhindern. Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Mainkita der evangelischen Dreikönigsgemeinde besteht durch ständiges Falschparken auf dem schmalen Bürgersteig eine erhebliche Gefahrenstelle, insbesondere für Kinder. Trotz bestehendem absoluten Parkverbot parken täglich bis zu drei Fahrzeuge auf dem Gehweg. Dies zwingt Kinder mit Fahrrädern oder Tretrollern sowie Eltern mit Kinderwagen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dabei besteht aufgrund der Einbahnstraßenregelung und des oft zügigen Verkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verkehrspolizei hat mehrfach Maßnahmen, wie das Aufschreiben von Falschparkern und Abschleppungen, durchgeführt, jedoch hat dies keine dauerhafte Besserung gebracht. Daher schlagen die Kindertagesstätte und deren Elternschaft als langfristige Lösung die Installation von zwei bis drei Pollern auf dem Bürgersteig vor. Diese Maßnahme würde das Problem des Falschparkens an dieser Stelle effektiv und nachhaltig lösen und die Sicherheit für Kinder und Eltern gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1330

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung des Oppenheimer Platzes

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 1298/5 vom 20.12.2024 Betreff: Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine gartenartige Anlage mit Spielgeräten für kleinere Kinder einzurichten. Der Platz ist zu entsiegeln und zu begrünen, als Spielplatz zu deklarieren, einzuzäunen und mit einem abschließbaren Tor zu versehen. Sitzbänke in der Anlage am Schwanthaler Carrée sollen einen Begegnungsraum der Generationen ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat 2022 den Platz an der Textorstraße/Brückenstraße nach Martha Wertheimer benannt, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Frau, die Tausenden Kindern das Leben rettete und sich mit Mut und selbstlosem Engagement den entsetzlichen Verbrechen der Nationalsozialisten entgegenstellte, nicht vergessen wird. Zudem wird in dem dichtbebauten Viertel aus Klimaschutzgründen eine begrünte, entsiegelte Gartenanlage mit Schatten spendenden Bäumen dringend benötigt. Die vorhandenen Spielplätze sind in dem kinderreichsten Viertel Frankfurts oft überfüllt. Vor diesem Hintergrund sollte der Platz als gartenartige Anlage begrünt und mit Spielgeräten für kleine Kinder versehen werden. Der Kinderspielplatz sollte inklusive der Sitzbänke eingezäunt und mit einem abschließbaren Tor versehen werden. Durch die Errichtung eines Spielplatzes kann zudem gegen Alkoholkonsum und verstärkt gegen die Verschmutzung des Platzes vorgegangen werden. Auch würde ein entsiegelter und begrünter Stadtgarten zu einem besseren Klima in der dichten Stadtstruktur beitragen und das Viertel aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 1305/5 vom 20.12.2024 Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber des Parkhauses Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Straße 16) anzuhalten, im Erdgeschoss des Parkhauses wieder Fr auenparkplätze einzurichten. Begründung: Die Frauenparkplätze des Parkhauses Alt-Sachsenhausen sind vollständig durch E-Parkplätze mit Ladestationen ersetzt worden. Gerade am Abend ist es für viele Frauen, die allein zu ihrem Auto im Parkhaus gehen, sehr unangenehm, mit Fremden im Aufzug zu fahren, um in die höheren Etagen zu ihrem Auto zu gelangen. Es sollten daher wieder Frauenparkplätze im Erdgeschoss des Parkhauses eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1445/1 vom 12.11.2024 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kippp fosten-Parkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird. Der Magistrat wird daher gebeten, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln. Begründung: Durch den Wegfall von Kipppfosten-Parkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus Alt-Sachsenhausen eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6181 entstanden aus Vorlage: OF 1272/5 vom 28.07.2024 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 dauerhaft freizuhalten und die uneingeschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Durch die Maßnahmen darf sich die Anzahl der Parkplätze nicht verringern. Begründung: Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die dortige Feuerwehrzufahrt wiederholt durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten ausdrücklich untersagt, da hierdurch im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert oder verhindert werden kann. Eine solche Blockade stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben und Sachwerte. Um die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen zur freien Zufahrt umgesetzt werden, z. B. könnte auf der Sperrfläche ein Poller installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 entstanden aus Vorlage: OF 1239/5 vom 15.10.2024 Betreff: Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz Vorgang: E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, eine BiciBus-Haltestelle durch eine farbliche Markierung auf der Fläche am Brückenspielplatz/Zugang Gutzkowstraße (siehe Skizze) einzurichten (bspw. durch Aufbringen des BiciBus-Logos). Ferner wäre es wünschenswert, wenn eine Fahrradservicestation dort aufgestellt wird. Auch sollen die sich in dem Bereich befindlichen Glascontainer auf die Verkehrsinsel an der Kreuzung Laubestraße/Schifferstraße umplatziert werden. Begründung: Durch die farbige Markierung einer BiciBus-Haltestelle (inkl. Fahrradservicestation) wird eine visuelle Erfahrung geschaffen, welche insbesondere aus Kinderperspektive gut wahrnehmbar ist. Dieser Ort wirkt langfristig identitätsstiftend für alle Kinder in Sachsenhausen und trägt darüber hinaus zur Verkehrsberuhigung der "Durchgangsstraße" für den Radverkehr (eilige Radfahrer und Lieferdienste) bei. Zur Errichtung können Mittel aus dem Etatantrag E 60 für die Umsetzung von Tactical-Urbanism-Elementen (Produktgruppe 16.03) verwendet werden. Durch eine Reparatur-Fahrradstation wird ermöglicht, den Raum auch außerhalb der BiciBus-Fahrzeiten thematisch altersübergreifend zu bespielen. Die autarke und mobile Teilhabe von Kindern auf Rädern im öffentlichen Raum bekommt mit der Bodenmarkierung als Bicibus-Haltestelle einen einzigartigen Aktionsraum im Viertel. Der Brückenspielplatz wird schulbezirksübergreifend bespielt und ist zugleich BiciBus-Startpunkt zu zwei Grundschulen und mehreren weiterführenden Schulen in Sachsenhausen Nord. Der BiciBus möchte mit einer Haltestelle die Initiative starten, die Gestaltung des Brückenspielplatzes durch Tactical Urbanism anzustoßen und gemeinsam mit weiteren Akteuren vor Ort auszuweiten. Diese soll auch in partizipativen Projekten/Aktionstagen mit Kindern vor Ort definiert bzw. umgesetzt werden. Die BiciBus-Haltestelle soll das Gemeinschaftsgefühl stärken und über Schulgrenzen hinaus einen visuell gut sichtbaren und vor allem sicheren Ort der autarken Mobilität für Kinder auf Rädern schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 60 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

09.10.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

Antrag vom 09.10.2024, OF 1264/5 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die geplante Grunderneuerung/Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto Hahn Platz ist dringend erforderlich: Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Die Straße ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Dem Ortsbeirat wurde das Konzept zur Umgestaltung der Gartenstraße vorgestellt. Bislang gibt es keine konkreten Informationen zu der zeitlichen Planung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1062 2024 Die Vorlage OF 1264/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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Idee
56

Straßen um Textorschule zur verkehrsberuhigten Zone gestalten

28.03.2025

Den Eltern der Textorschule ist vermehrt aufgefallen, dass viele Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten in den folgenden Straßen: Gutzkowstraße, Oppenheimer Landstraße und Souchaystraße. Ebenso ist aufgefallen, dass es nicht eine adäquate Beschilderung oder Warnschilder gibt, welche auf eine Grundschule hinwiesen. Es gibt einfach keine Warnschilder im näheren Umkreis der Textorschule. Es stellt eine große Gefahr für die Kinder dar, welche zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Roller in die Schule kommen. Auch die erlaubten 30 km/h sind für die unmittelbaren Straßen um eine Grundschule herum viel zu hoch! Die Forderung der Eltern ist, dass die Zone um die Textorschule verkehrsberuhigt wird und eine angemessene Verkehrsbeschilderung angebracht wird.

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56

Straßen um Textorschule zur verkehrsberuhigten Zone gestalten

28.03.2025

Den Eltern der Textorschule ist vermehrt aufgefallen, dass viele Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten in den folgenden Straßen: Gutzkowstraße, Oppenheimer Landstraße und Souchaystraße. Ebenso ist aufgefallen, dass es nicht eine adäquate Beschilderung oder Warnschilder gibt, welche auf eine Grundschule hinwiesen. Es gibt einfach keine Warnschilder im näheren Umkreis der Textorschule. Es stellt eine große Gefahr für die Kinder dar, welche zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Roller in die Schule kommen. Auch die erlaubten 30 km/h sind für die unmittelbaren Straßen um eine Grundschule herum viel zu hoch! Die Forderung der Eltern ist, dass die Zone um die Textorschule verkehrsberuhigt wird und eine angemessene Verkehrsbeschilderung angebracht wird.

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363

Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße: Schienenersatzverkehr (Busse) einrichten

11.03.2024

Die Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße wird endlich barrierefrei umgestaltet. Das ist eine sehr positive Entwicklung und wurde lange gefordert. Für die Dauer der Bauphasen 01 und 02 - ab Mitte April und für die Dauer von ca. 10 Monaten - ist aber die Einstellung des Straßenbahnverkehrs zwischen dem Lokalbahnhof und dem Südbahnhof erforderlich. Die Straßenbahnverbindung zum Südbahnhof und zum Schweizer Platz wird von Hunderten von Kindern genutzt. Diese fahren die sechs Schulen am Schweizer Platz vom Osten aus (Oberrad, Mühlberg etc.) sowie aus dem Ostend mit bereits ohnehin schon überfüllten Straßenbahnen an. Sie sollen für die Zeit der Sperrung planmäßig am Lokalbahnhof in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Das ist für Grundschüler und Unterstufenschüler nicht realistisch und würde die durch die Sperrung hervorgerufenen Staus durch ein erhöhtes Elterntaxiaufkommen noch vergrößern. Gleiches gilt für mobilitätseingeschränkte Menschen, die das Umsteigen größtenteils nicht bewältigen können, zumal die betreffenden Rolltreppen an den S-Bahn-Stationen immer wieder ausfallen. Dazu kommt, dass die betreffenden S-Bahn-Linien jetzt bereits hoch frequentiert sind, ausfallen, verspätet oder überfüllt sind. Es braucht eine bessere Lösung: Einen effektiven Schienenersatzverkehr in Form von Bussen, möglichst bereits schon von Oberrad aus via Lettigkautweg und Mühlberg zu den Schulen am Schweizer Platz. Bitte unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift!

Idee
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ÖPNV Bevorrechtigung an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße

23.02.2024

Die Fahrbahn an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße ist sehr schmal. Bei Rotlicht führt das dazu, dass die Autos derart dicht neben der haltenden Straßenbahn stehen, dass man zu Fuß kaum und mit Kinderwagen/Rollator/Fahrrad nur schwer ein- oder aussteigen kann oder noch schnell zu einer anderen Tür muss. Noch schlimmer ist die Situation bei grüner Ampel: Autofahrer fahren häufig viel zu schnell an der Bahn, deren Türen bereits offen sind, vorbei. Einem Unfall konnte ich jüngst nur knapp entgehen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es ausgerechnet an dieser gefährlichen Haltestelle keine solche Vorrangschaltung gibt.

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7

Krankenwagen Spur Uniklinik

21.08.2023

Krankenwagen Spur über den Theodor-Stern-Kai. Zurzeit fährt der Krankenwagen über die Gartenstraße 175 bis 141, wo im Berufsverkehr kaum die Durchfahrt im Notfall möglich ist. Lösungsvorschlag: Im Thoedor-Stern-Kai eine Krankenwagen Spur erstellen. Wo im Notfall der Krankenwagen um einiges schneller in der Stresenmannallee/Gartenstraße ankommt. Zurzeit parken osteuropäische Linienbusse im Theodor-Stern-Kai und blockieren die Spur und verursacht viel Müll.

Idee
4

Verkehrsspiegel Kreuzung Gartenstraße/Cranachstraße

01.08.2023

Von der Cranachstraße kommend (blauer Pfeil), links abbiegend auf die Gartenstraße (Bundesstraße 43): Durch am Rand der Gartenstraße parkende Autos, häufig sogar um die Kurve auf die Cranachstraße (siehe gelb markiert), muss man bis auf die Fahrbahn der Gartenstraße vorfahren um den Gegenverkehr auf der Gartenstraße kommend (roter Pfeil) sehen zu können. Durch ein schnell ankommendes Auto oder noch schlimmer Radfahrer kann es hier schnell zu einem Unfall kommen. Ein Verkehrsspiegel welcher die Sicht auf die Gartenstraße gewährt würde hier deutlich unterstützen.

Idee
25

Gefahrenstelle Schaumainkai / Eiserner Steg

03.09.2022

Dieser Überweg ist für Fahrradfahrer und Fußgänger extrem gefährlich. Autos fahren regelmäßig über Rot, teilweise mit 70/80 km/h bei wenig Verkehr. Scheinbar wird die Ampel oftmals gar nicht wahrgenommen. Zudem treffen hier die beiden Straßen Schifferstraße und Schulstraße auf den Schaumainkai. Aus den beiden Straßen kommend ist der Schaumainkai nur schwer einsehbar. Hier muss unbedingt etwas getan werden um das Unfallrisiko zu reduzieren. Lösungsvorschläge: - Aufstellen von Verkehrsspiegeln - Rotblitzer an der Ampel - bessere Verkehrsführung für Fahrradfahrer - Tempolimit 30 - deutlichere Kennzeichnung auf der Straße - deutliche Vergrößerung des Fußgängerüberweges welcher die beiden Straßeneinbiegungen Schifferstraße und Schulstraße einschließt

Idee
6

Hausordnung der DB / VGF durchsetzen

19.05.2022

Hallo, der Durchgang im Bhf Frankfurd Süd von der Mörfelder Landstr. in Richtung Diesterwegplatz wird fast täglich als Arbeitsort einer (scheinbar) professionell wirkenden, aufdringlichen Bettler-Gruppe genutzt. Es ist einfach unangenehm dort jeden Tg durchgehen zu müssen und jedes Mal bedrängt wird Geld zu geben. Deshalb ist mein Vorschlag die Sitzflächen vor den Fenstern vor dem Aufgabg zu Gleis 1/2 etwas weniger bequem/ zum Sitzen einladend zu gestalten. Möglich wären kleine Hauben, in der Extremform Taubengottedraht, aber dort die Fensterbänke umzugestalten würde einen großen Mehrwert der Aufenthaltsqualität bedeuten

Idee
14

SÜD-Archipel / Archipel SÜD

22.06.2021

"Straßenraum-Aufwertung" für die Brückenstraße [zwischen Textorstraße & Diesterwegplatz] sowie für die Hedderichstraße [zwischen Diesterwegplatz & Bruchstraße] sowie für die seitlich des Bahnhofgebäudes verorteten "Grünflächen" am Diensterwegplatz. Intension: Straßenraum zu Lebensraum für Pflanzen, Tiere (Insekten & Vögel) & Menschen (ca. alle 6 - 10 Stellplätze ein Ah!-toll!) Baumanpflanzung zwecks Verschattung & Lebensraum & Stadtklima & Schadstoffminderung Städtebaulich die Fortführung des Grünzuges der unteren Brückenstraße [vom Main kommend über den Alten Friedhof und den Adlochplatz bis zum Diesterweg Platz] Neuordnung der Altkeider- und Altglas-Container, vorzugsweise als seitlich zum Straßenraum bodengleich versenkte sogenannte Unterflurbehälter. Ich stelle mir für die o. g. Abschnitte folgendes vor: 6 plus X Elemente anstelle von Stellplätzen für den MIV [motorisierter Individual-Verkehr] bilden das Brücken-Hedderich-Straßen-Archipel bzw. das "Archipel SÜD" bestehend aus Chill-Ah!-toll! => Bank-Situation Baum-Ah!-toll! => Pflanz-Situation (Birkenhain, Haselnuss) Saat-Ah!-toll! => Anpflanz-Situation z.B für Kindertagesstätte E-Bike-Ah!-toll! => E-Bike- & E-Transport-Bike-Lade-Situation (perspektivisch via Photovoltaik) Paket-Ah!-toll! => Delivery-Situation für Paktdienste temporär als Kleiderspende-Schrank Fitness-Ah!-toll! => Landschafts-Bogen (Brücken-Weg) Des Weiteren: Anpfanzung von dauerhaftem Baumbestand an der Nordseite der ehemaligen Straßenbahn-Depot-Gebäuden längs der Grundstückgrenze und Trottoir. Verkehrstrategie: Barrierefrei Gestaltung des Bus- und Tramhaltestellen am Südbahnhof, sowie der Haltestellen Brücken-/Textorstraße und Textorstraße. Sperrung der südlichen Brückenstraße für Nicht-Anlieger-Individual-Verkehr. Ableitung des Individualverkehrs der Hedderichstraße von Schweizer Straße über Hedderichstraße in Richtung Darmstädter Landstraße. Hedderichstraße als Einbahnstraße in Richtung Osten. Textorstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen.

Idee
14

SÜD-Archipel / Archipel SÜD

22.06.2021

"Straßenraum-Aufwertung" für die Brückenstraße [zwischen Textorstraße & Diesterwegplatz] sowie für die Hedderichstraße [zwischen Diesterwegplatz & Bruchstraße] sowie für die seitlich des Bahnhofgebäudes verorteten "Grünflächen" am Diensterwegplatz. Intension: Straßenraum zu Lebensraum für Pflanzen, Tiere (Insekten & Vögel) & Menschen (ca. alle 6 - 10 Stellplätze ein Ah!-toll!) Baumanpflanzung zwecks Verschattung & Lebensraum & Stadtklima & Schadstoffminderung Städtebaulich die Fortführung des Grünzuges der unteren Brückenstraße [vom Main kommend über den Alten Friedhof und den Adlochplatz bis zum Diesterweg Platz] Neuordnung der Altkeider- und Altglas-Container, vorzugsweise als seitlich zum Straßenraum bodengleich versenkte sogenannte Unterflurbehälter. Ich stelle mir für die o. g. Abschnitte folgendes vor: 6 plus X Elemente anstelle von Stellplätzen für den MIV [motorisierter Individual-Verkehr] bilden das Brücken-Hedderich-Straßen-Archipel bzw. das "Archipel SÜD" bestehend aus Chill-Ah!-toll! => Bank-Situation Baum-Ah!-toll! => Pflanz-Situation (Birkenhain, Haselnuss) Saat-Ah!-toll! => Anpflanz-Situation z.B für Kindertagesstätte E-Bike-Ah!-toll! => E-Bike- & E-Transport-Bike-Lade-Situation (perspektivisch via Photovoltaik) Paket-Ah!-toll! => Delivery-Situation für Paktdienste temporär als Kleiderspende-Schrank Fitness-Ah!-toll! => Landschafts-Bogen (Brücken-Weg) Des Weiteren: Anpfanzung von dauerhaftem Baumbestand an der Nordseite der ehemaligen Straßenbahn-Depot-Gebäuden längs der Grundstückgrenze und Trottoir. Verkehrstrategie: Barrierefrei Gestaltung des Bus- und Tramhaltestellen am Südbahnhof, sowie der Haltestellen Brücken-/Textorstraße und Textorstraße. Sperrung der südlichen Brückenstraße für Nicht-Anlieger-Individual-Verkehr. Ableitung des Individualverkehrs der Hedderichstraße von Schweizer Straße über Hedderichstraße in Richtung Darmstädter Landstraße. Hedderichstraße als Einbahnstraße in Richtung Osten. Textorstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen.

Idee
12

Bitte ersetzt die Bäume neu

28.08.2020

Hallo, Viele Bäume auf der Textorstraße wurden gefällt und nicht ersetzt. Ich würde mich sehr freuen, wenn an diesen Stellen wieder welche stehen würden!!! Danke an die Umsetzer!

Idee
1

Erneuerung Fahrbahn Schifferstraße

06.03.2020

Auf der Schifferstraße zwischen Kreuzung Brückenstr und Gutzkowstr ist die Fahrbahn komplett kaputt. Viele notdürftig reparierte Löcher, kein durchgängiger Belag mehr. Das Teilstück sollte im ganzen überarbeitet werden.

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8

Sitzbank

27.01.2020

Lokalbahnhof Sachsenhausen Kreuzung Darmstädter Landstraße /Textorstraße. Wäre toll wenn für ältere Menschen hier Sitzbänke wäre.

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17

Ampelschaltung Fußgängerampel Holbeinstraße/Gartenstraße verbessern

06.10.2019

Es dauert oft sehr lange, bis die Fußgängerampel an der Kreuzung Holbeinstraße/Gartenstraße nach Anforderung auf grün schaltet, obwohl dort kaum Autoverkehr herrscht und fast nur Straßenbahnen fahren. Um zu verhindern, dass vor allem Kinder bei rot die Straße überqueren, sollten die Reaktionszeiten der Ampel verkürzt werden.

Idee
39

Schweizer Straße verkehrsberuhigen

15.04.2019

Die Schweizer Straße ist heute eine zu verlockende Park- und Durchgangsstraße, dabei hat sie ein hervorragendes Potential als kultivierte fußgängerfreundliche Quartierstraße mit hohem Aufenthaltswert. Von Gartenstraße bis Textorstraße sollte der Autoverkehr gesperrt werden, auch der Parkverkehr. Gastronomien sollten die Erlaubnis für Bänke und Außentische haben. Die Einzelhändler würden profitieren, die Bewohner ebenfalls.

Idee
39

Schweizer Straße verkehrsberuhigen

15.04.2019

Die Schweizer Straße ist heute eine zu verlockende Park- und Durchgangsstraße, dabei hat sie ein hervorragendes Potential als kultivierte fußgängerfreundliche Quartierstraße mit hohem Aufenthaltswert. Von Gartenstraße bis Textorstraße sollte der Autoverkehr gesperrt werden, auch der Parkverkehr. Gastronomien sollten die Erlaubnis für Bänke und Außentische haben. Die Einzelhändler würden profitieren, die Bewohner ebenfalls.

Idee
12

Mit U-Bahnring alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit mind.14 Haltepunkte verbinden:

25.09.2014

- Frankfurt Hauptbahnhof - Stresemannallee/Gartenstraße(Museumsufer) - Schweizer-/Gartenstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof - Walther-von-Cronberg-Platz - Ostbahnhof/ Sonnemannstr.(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Einmal angenommen, die Stadt würde die einmalige Chance nutzen und einige der Steuereinnahmen in eine U-Bahn Ringline investieren. Dann wäre eine U-Bahn die alle zentralen Stadtviertel und alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit 14 Haltepunkte verbindet für alle U-Bahn benutzer in Frankfurt der grüßte wunsch! Möglich wäre der Verlauf einer U-Bahnliene unter den Straßen von Frankfurt im Ring mit den U-Bahn Stationen 1) Frankfurt Hauptbahnhof (Verbindung U4 ,5-Bahn-Straßenbahnen 11, S-Bahnlinien, Fernzüge) U-Bahn Tunnel Mainunterquerung 2) Stresemannallee/ Gartenstraße (Museumsufer) zu Straßenbahnen 12,15,16, (17) 19 u. 21 Verbindung 1221 3) Schweizer-/Gartenstraße U1,2,3,8-Bahn-Verbindungen ab dieser Station 4) Neu Affentorplatz (Apfelweinviertel) Bus (u Lokalbahnhof) Verbindung 5) Neu Walther-von-Cronberg-Platz (Main) Bus Verbindung Mainunterquerung 6) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 4B) oder als Alternative ab Affentorplatz zum 5B) Lokalbahnhof Umsteigemögichkeit zur S-Bahn und Straßenbahnen ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahmgleise zum Ostbahnhof 6) Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof dann über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof vorher wieder in den Untergrund, 6 oder 7B) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 7) Habsburgerallee (ZOO Nebeneingang) U7-Bahn-Verbindungen Optional (Habsburger-/ Wittelsbacherallee) Straßenbahn 14Verbindung 8) Höhenstraße (U4 -Bahn-Verbindung) 9) Nibelungenplatz/FH (Straßenbahnen 18 Verbindun 10) Nibelungenallee/Deutsche Bibliothek/neuer Campus Frankfurt School of Finance (U5-Bahn Verbindung) als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel ein Teil des Fahrzeugverkehrs (vier Fahrspuren als Duchgangsverkehr) in den Tunnel zu verlegen Auto. 11) Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek) Verbindungen U1,2,3,8-Bahn-u. Bus als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel den Fahrzeugverkehrs in den Tunnel zu verlegen. Dies wäre die einmalige Chance zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auf der Miquelallee. Im Tunnel könnten vier Autospuren neben der U-Bahn als Durchgangsverkeht zur Autobahn verlegt werden. An der Oberfläche kann ein Grünstreifen entstehen. Der Fahrzeugverkehr an der Oberfläche wäre dann stark reduziert, mann könnte die sieben Fahrspuren, auf eine Stadtauswärts reduzieren, da nur noch die Anwohner und der Abbiegeverkehr nach Ginnheim und Bockenheim diese nutzen werden. Stadteinwärts, oberirdisch max. zwei Spuren, nur noch für die Abbieger zur Hansaalee erlauben. 12) Grüneburgpark/Miquelallee (gepl. Erweiterung des Campus Westend der Goethe-Universität) und Verbindung mit neue U 4,9 Bahn Linie Lückenschluss Ginnheimer Kurve ?) 13) Bockenheimer Warte (Verbindungem U4,6 u. 7-Bahn- Straßenbahnen 16 u. Bus ) ab hier bestehende U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen. 16) Festhalle / Messe (Verbindung U4 Bahn- Straßenbahnen 16, 17 u. Bus) weiter U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen, der U-Bahn Ring wäre geschlossen!