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Meine Nachbarschaft: Westendstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern

10.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1787/1 Betreff: Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die durchgehende Radverkehrsverbindung von der Moselstraße über Karlsplatz und Karlstraße in Richtung Westend und Gallus dauerhaft sicherzustellen - auch während der Bauarbeiten in der Karlstraße, auf dem Karlsplatz und im Umfeld des Hauptbahnhofs. Baustelleneinrichtungen dürfen die Befahrbarkeit der Strecke für den Radverkehr nicht einschränken. Gegebenenfalls sind sichere provisorische Verkehrsführungen einzurichten. Begründung: Die Verbindung Moselstraße - Karlsplatz - Karlstraße ist eine zentrale und stark frequentierte Route des innerstädtischen Radverkehrs. Sie verbindet Sachsenhausen mit dem Bahnhofsviertel mit den Stadtteilen Westend und Gallus und ist für viele Berufspendelnde unverzichtbar. Eine Sperrung oder Zweckentfremdung der Radwege als Lagerfläche führt zu gefährlichen Situationen und unzumutbaren Umwegen. Negatives Beispiel ist die Sperrung des Geh- und Radwegs an der Dominikanergasse, die bereits zu erheblichen Behinderungen geführt hat. Eine verlässliche Radverkehrsführung während Bauphasen ist unerlässlich, um die Verkehrswende glaubwürdig zu gestalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße

11.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2

19.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1826 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 28.02.2022 Betreff: Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße so umzugestalten, dass sie für Fahrradfahrer und Fußgänger leichter passierbar ist. Hierzu soll die Grünphase für Fußgänger sowie für den abbiegenden Verkehr von der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße verlängert werden. Zudem soll der Radverkehr klarer über die Kreuzung geführt werden, indem der Radweg nach Möglichkeit verbreitert und mit Piktogrammen versehen wird. Begründung: Die Querung der Mainzer Landstraße ist in diesem Bereich sowohl für Fahrradfahrer als auch für Fußgänger sehr problematisch. Zum einen ist die Grünphase viel zu kurz. Zum anderen erschweren unklare Markierungen im Kreuzungsbereich die Orientierung, sodass sich der Verkehr dort regelmäßig "verhaspelt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1576 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen

15.03.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 entstanden aus Vorlage: OF 355/1 vom 22.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Die Planungen zur Umgestaltung der Karlstraße und des Karlplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals aufgrund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden, sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen , dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den Pkw-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlplatz herkommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von zwei Metern aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt. 5. Entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Radabstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für zu Fuß Gehende anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen

18.02.2022 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1753 entstanden aus Vorlage: OF 201/3 vom 03.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen Anlass für die vorgelegte Planung war und ist die Gestaltung und Aufwertung des Karlsplatzes, also der Dreiecksfläche zwischen der Karlstraße und Niddastraße. Bei der Erarbeitung der Platzgestaltung wurde deutlich, dass es sinnvoll und möglich ist, zu Gunsten der Platzfläche die Zahl der angrenzenden Fahrstreifen auf zwei Fahrstreifen zu reduzieren. Daraus ergab sich das Erfordernis, den Planungsumgriff bis zum Beginn der Karlstraße am Hauptbahnhof zu erweitern. Der zusätzliche Gestaltungsspielraum für diesen Abschnitt der Karlstraße wird dann für Baumpflanzungen, eine barrierefreie Ausgestaltung der Bushaltestelle und einen Radweg genutzt. Mit einer erneuten Ausweitung des Projektes auf den Abschnitt bis zur Mainzer Landstraße würde der Zeit- und den Finanzierungsrahmen hinfällig. Das Projekt wird neben städtischen Mitteln aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Hessen" gefördert. Daher kann der Anregung zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden. 1. Das Maximum an Begrünungsmöglichkeiten ist ausgeschöpft und eine Entsiegelung ist zur Vermeidung von Drogenverstecken nicht vorgesehen. Trotz des hochverdichteten Trassennetzes der Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund des Platzes konnten 13 Baumstandorte auf dem Karlsplatz sowie im unmittelbaren Umfeld des Karlsplatzes in die Planung integriert werden. Nach intensiver Rückkopplung mit Polizei, Präventionsrat und Ordnungsbehörden und aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Planungsbereiches wurden, abweichend von den in Frankfurt üblichen Standardlösungen, für die Gestaltung des Platzes angepasste technische und gestalterische Lösungen vorgesehen, um Fehlnutzungen als Drogenbunker zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Baumscheiben und die Verlegeart der Gehwegplatten. Aktuell werden Gehwegplatten z.T. angehoben, um darunter Drogen zu platzieren. Die Planung des Karlsplatzes als steinerner Platz steht daher in direktem Zusammenhang mit den derzeitigen Fehlnutzungen durch die Drogenszene. Auf weitere Begrünung, bspw. durch entsiegelte und begrünte Flächen, oder eine Entwässerung durch wassergebundene Decken wird aufgrund der bestehenden Problematik vor Ort daher bewusst verzichtet. 2. Um die Umsetzung des Projektes zügig voranzutreiben ist die erneute Ausweitung des Planungsgebietes nicht mehr möglich. Zudem wurde in der bisherigen Planungsabstimmung die Reduzierung der Fahrstreifen der Karlstraße von den beteiligten städtischen Fachstellen mitgetragen, da mit dem Erhalt der Fahrstreifen an der Kreuzung mit der Mainzer Landstraße aus dem Projekt keine strukturelle Reduzierung der Leistungsfähigkeit des MIV-System entsteht. Geeignete Baumstandorte im Bereich der Trassen auf östlicher Seite der Karlstraße bis hin zur Mainzer Landstraße auszumachen ist als sehr schwierig einzustufen, dies würde auch die Verlegung von Trassen nach sich ziehen. Zudem befindet sich in diesem Bereich ein Einstiegsbauwerk der Stadtentwässerung, zu dem bei Pflanzung von Bäumen bestimmte Abstände einzuhalten sind. Ein Umbau dieses Bauwerks ist im Rahmen unserer Planung unverhältnismäßig. 3. Der Anschluss an den Bestand erfolgt, der Zweirichtungsradverkehr erfolgt erst ab Umbau des Hauptbahnhofvorplatzes. Der Radweg soll entsprechend der geltenden Regelwerke als Zweirichtungsradweg bis zum Vorplatz des Hauptbahnhofes baulich hergestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Verbindung perspektivisch, also nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, mit der dann im Vorplatzprojekt zu planenden Weiterführung auch genutzt werden kann. In der aktuellen Planung kann hier nur ein einfacher Anschluss an den Bestand vorgenommen werden (Bestandssignalisierung bleibt erhalten). Selbstverständlich kann und soll der Zweirichtungsbetrieb in dem Abschnitt Niddastraße - Hauptbahnhof erst nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes ausgewiesen werden. 4. + 5. Der Anregung zur Aufgabe der Parkplätze zugunsten des Fußverkehrs kann gefolgt werden. Die Breite der Stellplätze entspricht den aktuellen Regelwerken. Da auch die Fahrbahn regelgerecht dimensioniert ist, sollte hier kein besonderes Problem auftreten. Grundsätzlich unterstützen wir aber alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Fußverkehr. Vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Bereich die Oberflächen im Projekt erneuert werden sollen und die Umwandlung des Parkstreifens in eine Gehwegerweiterung keinen Einfluss auf die Entwässerung hat, ist die Umwandlung u. E. möglich. Da die Borde im Rahmen der Baumaßnahmen ohnehin reguliert werden, ist der Mehraufwand überschaubar. Damit die gewonnenen Flächen dann aber auch zu Gunsten des Fußverkehrs genutzt werden können, sind Radbügel nur abschnittsweise und nur parallel zum Bord sinnvoll möglich. 6. Eine Vollsignalisierung ist unverhältnismäßig. Die signalgesicherte Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße ist als Schutzanlage für den Fußverkehr in die Planung integriert. Hier ist eine Vollsignalisierung der Kreuzung mit Herstellung einer zweiten signalisierten Querung der Karlstraße und dann der Einbindung der beiden Einmündungen der Niddastraße in die Signalisierung u. E. unverhältnismäßig. 7. Die Steuerung der FG-LSA an der Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße (Regelumlauf oder Anforderung durch den Fußverkehr) ist unabhängig von der baulichen Umsetzung im weiteren Verfahren durch das Straßenverkehrsamt festzulegen. Begründung: Das Holzhausenschlösschen ist Eigentum der Stadt Frankfurt, die es seit 1989 an die Frankfurter Bürgerstiftung vermietet. Bereits 2013 wies die Stiftung die Stadt mit einer ausführlichen Bestandsdokumentation auf den schlechten Zustand der Außenfassade hin. 2018 fanden mehrere Treffen mit dem Denkmalamt, Abteilung Bau-, Garten- und Kunstdenkmalpflege, dem Revisionsamt sowie dem Landesdenkmalamt statt und es wurde ein Sanierungsbeginn für 2020 in Aussicht gestellt, der bis heute jedoch nicht erfolgt ist. Der Zustand der Fassade hat sich seitdem dramatisch verschlechtert. Das Holzhausenschlösschen steht als Kulturdenkmal in der Denkmalliste der Stadt Frankfurt und wird 2027 sein 300-jähriges Bestehen feiern. Der Ortsbeirat hätte kein Verständnis dafür, müsste dieses Wahrzeichen des Nordends diesen bedeutenden Geburtstag in seinem derzeitigen Zustand begehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1518 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stau auf der Karlstraße beenden

16.01.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2022, OF 327/1 Betreff: Stau auf der Karlstraße beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Karlstraße und der Mainzer Landstraße den zweiten Fahrstreifen von rechts als Abbiegefahrstreifen für Links- und Rechtsabbieger zu markieren. Begründung: Gegenwärtig sind von den vier Fahrstreifen auf der Karlstraße im Einmündungsbereich drei als Linksabbiegerfahrstreifen und einer als Rechtsabbiegerfahrstreifen markiert. Da jedoch wesentlich mehr Fahrzeuge rechts als links abbiegen, bilden sich auf dem einzigen Fahrstreifen für Rechtsabbieger häufig lange Rückstaus, während die drei Linksabbiegefahrstreifen häufig leer sind. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme lassen sich Rückstaus und die damit verbundenen Belastungen kostengünstig vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 327/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 327/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westendstraße 50-52

26.10.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 1197/2 vom 07.10.2020 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern/Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1); 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über den Ortsvorsteher des Ortsbeirates 2 erfolgen). Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der I.E. Lichtigfeld-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 351 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren

03.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße

10.03.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 1222/1 vom 18.02.2020 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen noch dem gestiegenen Anteil des Zufußgehens und des Radfahrens am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niddastraße bewohnbarer gestalten

10.03.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5887 entstanden aus Vorlage: OF 1224/1 vom 18.02.2020 Betreff: Niddastraße bewohnbarer gestalten Vorgang: OA 468/19 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Niddastraße im Bereich zwischen Düsseldorfer Straße und Moselstraße unter Berücksichtigung folgender Punkte wohnlicher gestaltet werden kann: - Den Abschnitt - auch abseits des Karlsplatzes - begrünen. - Parkplätze sollen - in Kreuzungsbereichen - zugunsten des Fußverkehrs entfallen und verbliebene Parkplätze bewirtschaftet werden. - Den Abschnitt barrierefrei umgestalten. - Reduzierung der Karlstraße auf zwei Fahrspuren, Errichtung einer Mittelinsel und einer Querungshilfe (Zebrastreifen) im Bereich Niddastraße (vgl. OA 468 ). Begründung: Zurzeit kommt der Straßenabschnitt eher als Hinterhof mit kostenfreien Parkmöglichkeiten daher und erinnert kaum daran, dass hier auch Menschen wohnen. Der Ortsbeirat - aber auch die Stadtregierung - haben sich mehrfach auf die Fahnen geschrieben, das Wohnen zu fördern. Dazu gehört auch, dass das unmittelbare Umfeld gepflegt und bewohnbar gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.09.2019, OA 468 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1203 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen

14.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungshilfen Karlstraße

17.09.2019 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1052/1 vom 26.08.2019 Betreff: Querungshilfen Karlstraße Vorgang: OA 210/06 OBR 1; ST 208/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nunmehr - nachdem der Ortsbeirat dies zuletzt im Jahr 2006 gefordert und der Magistrat mit der Stellungnahme vom 16.01.2007, ST 208, zugesagt hat - endlich eine Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Karlstraße nördlich und südlich der Niddastraße errichten zu lassen. Begründung: Bereits 1997 hat der Ortsbeirat - einstimmig - Querungsmöglichkeiten für diesen Bereich eingefordert. Zehn Jahre später hat - nach erneuter Beantragung - der Magistrat dies sogar zugesagt! Geschehen ist allerdings nichts dergleichen. Die Karlstraße ist so stark befahren, dass ein ungefährliches oder sogar bequemes Queren der Karlstraße entlang der Niddastraße unmöglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.10.2006, OA 210 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2007, ST 208 Antrag vom 18.02.2020, OF 1224/1 Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 87 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5887 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 468 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA 468 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4861, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Kinder auf die Fahrbahn der Karlstraße

17.09.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5153 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 26.08.2019 Betreff: Keine Kinder auf die Fahrbahn der Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg im Bereich Karlstraße (Liegenschaft Niddastraße 57) statt der Poller Rohrbügel (ab Kreuzungsbereich bis Hotel Carlton) aufstellen und gegebenenfalls die Einzelheiten der Aufstellung zuvor mit dem Förderverein Roma e. V. abstimmen zu lassen. Begründung: Die Beratungseinrichtung des Fördervereins Roma e. V. wird von vielen kinderreichen Familien aufgesucht. Alle Kinder während der langen Beratungszeiten in der wenig kindgerechten Umgebung immer ausreichend zu beaufsichtigen, ist nicht möglich, und es kommt öfters vor, dass eines der Kinder auf die stark befahrene Straße gerät. Wegen der dort geparkten Fahrzeuge ist der Bereich unübersichtlich. In der Stoltzestraße vor der Kita Schaworalle hat sich ein ähnliches Gitter - aus ähnlichen Gründen aufgestellt - bereits bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hinweisschilder zum Wildpinkeln im Bahnhofsviertel

04.02.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 839/1 Betreff: Hinweisschilder zum Wildpinkeln im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert mehrere Hinweisschilder zu Wildpinkeln an besonders oft für das Urinieren benutzen Orten im Bahnhofsviertel aufzuhängen. Mögliche Orte könnten z.B. sein Höhe Elbestraße 32, Taunusstraße 39, Moselstraße 34, Karlstraße 11, Niddastraße 49. Dazu sind Gespräche mit den Immobilieneigentümern zu führen, inwiefern die Schilder auf Augenhöhe an den Hauswänden angebracht werden dürfen. Auf diesen Hinweisschildern soll zum einen das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit groß hervorgehoben sowie eine Telefonnummer der Stadtpolizei angeführt werden, an welche man sich bei Beobachtung des Wildpinkelns wenden kann. Begründung: Das Wildpinkeln im Bahnhofsviertel ist schon seit einiger Zeit ein Problem. Trotz wiederholter Forderungen des Ortsbeirates nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten hat sich die Situation nicht entspannt. Durch das Aufhängen mehrerer Hinweisschilder könnte ein stärkeres Bewusstsein dafür geweckt werden, dass es sich beim Wildpinkeln um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 35,00 bis 5.000,00 Euro geahndet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 839/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018

04.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Häufigere Reinigungsintervalle im Umfeld des Pissoirs an der Ecke Moselstraße/Karlstraße

27.11.2018 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4003 entstanden aus Vorlage: OF 783/1 vom 10.11.2018 Betreff: Häufigere Reinigungsintervalle im Umfeld des Pissoirs an der Ecke Moselstraße/Karlstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die FES das Umfeld des Pissoirs an der Ecke Moselstraße/Karlstraße häufig er reinigen lässt. Bei dieser notwendigen Maßnahme sollten Heißwasserstrahler eingesetzt werden und die Reinigungsflüssigkeit mit umweltfreundlichen, geruchsbindenden Stoffen versetzt werden. Begründung: Positiv ist zu vermerken, dass die sanitäre Einrichtung - bisher die einzige im Bahnhofsviertel, abgesehen von den Urinalen an der Süd- und Nordseite des Hauptbahnhofes - vom männlichen Publikum angenommen und genutzt wird. Die unzureichende Wartung der Anlage und ihres Umfeldes führt nicht nur in den Sommermonaten zu einer Geruchsbelästigung, die den nicht gerade attraktiven Ort im Bahnhofsviertel noch verwahrloster erscheinen lässt. Die Gerüche sind im Umkreis von geschätzten 100 Metern unangenehm wahrzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 480 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1575 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel

27.11.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Speziallack gegen Wildpinkler

14.08.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3536 entstanden aus Vorlage: OF 665/1 vom 20.07.2018 Betreff: Speziallack gegen Wildpinkler Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Eigentümern von Grundstücken im Bahnhofsviertel, welche besonders häufig von "Wildpinklern" heimgesucht werden, dafür einzusetzen, dass diese an den betreffenden Stellen einen Speziallack anbringen, welcher dermaßen wasserabweichend ist, dass der Urin zurückspritzt. Dieses Verfahren soll insbesondere der Deutschen Bahn für die Außenwand des Hauptbahnhofs und die abgelegenen Treppenaufgänge und Treppenabgänge der B-Ebene sowie den Eigentümern der Häuser in der Niddastraße, oberhalb und unterhalb der Karlstraße und dem Bereich Elbestraße zur Kaiserstraße und Niddastraße empfohlen werden. Begründung: Wie die Frankfurter Rundschau vom 25. Juni 2018 berichtet, hat die Stadt Mainz vor zwei Jahren an ihrem Rathaus einen Speziallack angebracht, der "Gleiches mit Gleichem vergilt": Der Lack ist dermaßen wasserabweisend, dass der Urin zurückspritzt. Wegen des großen Erfolgs plant die Stadt Mainz jetzt, dieses Verfahren an zwei weiteren, besonders betroffenen Stellen anzuwenden. Den zahlreichen an dem Verfahren interessierten Privateigentümern von betroffenen Häusern hat die Stadt den Kontakt zum Hersteller des Lacks vermittelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2077 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Ampelschaltung für Radfahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2402 entstanden aus Vorlage: OF 446/1 vom 23.10.2017 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung für Radfahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/ Karlstraße die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Radfahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein sogenannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet und diese so eingestellt wird, dass sich die Grünphase für Radfahrende verlängert. Begründung: Die bestehende Ampelschaltung stellt eine Phase her, in der für den Straßenverkehr auf der Mainzer Landstraße aus Richtung Osten Rot angezeigt ist. Gleichzeitig gilt auch für den querenden Fußgängerverkehr sowie für den motorisierten Verkehr aus der Westendstraße Rot. Während dieser Phase kann nur der Autoverkehr aus der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße abbiegen, obwohl auf dem Radweg aus Richtung Osten Radfahrende ebenfalls geradeaus fahren könnten, ohne dabei sich oder andere zu gefährden - tatsächlich tun dies auch bereits viele Radfahrende, obwohl dies (noch) ordnungswidrig ist. Die Mainzer Landstraße ist auch für Radfahrende eine der am meisten frequentierten Hauptverkehrsstraßen. Eine Optimierung des Verkehrsflusses dort durch die hier vorgeschlagene Maßnahme wäre problemlos, schnell und kostengünstig umsetzbar und würde dazu beitragen, den Fahrradverkehr in Frankfurt attraktiver zu gestalten und so dem drohenden Verkehrsinfarkt entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 487 Antrag vom 30.07.2018, OF 663/1 Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 965 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Westend

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 418/2 vom 05.10.2017 Betreff: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Straßenbeleuchtung in der Westendstraße, Arndtstraße und Savignystraße zu prüfen und gegebenenfalls durch das Aufstellen weiterer Leuchtkörper zu verbessern. Falls erforderlich, ist eine gemeinsame Ortsbegehung möglich. Bei Bedarf kann die Terminabstimmung über den Ortsvorsteher erfolgen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern über die nicht ausreichende Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 108

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße

29.12.2016 · Aktualisiert: 26.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2016, OF 191/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Westendstraße zu entfernen und die Kreuzung mit Zebrastreifen zu versehen. Begründung: Das relativ geringe Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Ampelanlage, da zudem wegen der Einbahnstraßen gar nicht alle Straßen von jeder Richtung mit dem Auto befahren werden können. Das Problem der Ampelanlage ist, dass sie eine so lange Reaktionszeit hat, dass die meisten Fußgänger und Radfahrer (ohne Kinder) sie missachten und bei Rot die Kreuzung passieren. Dadurch erhöht sich natürlich die Unfallgefahr. Es handelt sich bei der Kreuzung zwar um einen Schulweg, aber es muss berücksichtigt werden, dass die meisten anderen Kreuzungen im südlichen Westend auch keine Ampelanlagen haben, obwohl sie Schulweg sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung von Straßenlaternen im Westend

12.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 140/2 Betreff: Umrüstung von Straßenlaternen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind der aktuelle Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen (insbesondere "alter" Gaslaternen) im Westend? 2. Wie sind Beschwerden von Bewohnern zu bewerten, dass die Beleuchtung der neuen LED-Laternen als deutlich zu hell wahrgenommen wird? 3. Werden defekte "alte" Straßenlaternen in der Zeit bis zum Austausch gegen LED-Leuchten nicht mehr repariert, auch wenn dies bedeutet, dass in manchen Straßen wie z .B. Arndtstraße, Westendstraße oder Savignystraße jede zweite oder dritte Straßenlaterne nicht funktionsfähig ist? Begründung: Offenkundig verläuft die Umrüstung der Straßenlaternen nicht problemlos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 231 2016 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für das Wort "Westend" die Worte "Ortsbezirk 2" und in Punkt 2. die Funckstraße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und FDP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaltet die Fußgängerampel an der Karlstraße noch auf Grün um?

04.10.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 630 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 15.09.2016 Betreff: Schaltet die Fußgängerampel an der Karlstraße noch auf Grün um? Vorgang: OM 2124/13 OBR 1; ST 1066/13 Der Magistrat wird aufgefordert, den Signalumlauf der Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage) an der Karlstraße/Ecke Hauptbahnhof ohne die Nutzung des Fußgängerdrucktasters generell auf 90 Sekunden zu reduzieren. Begründung: Mit der Vorlage OM 2124 wurde der Magistrat bereits aufgefordert, den Signalumlauf zu reduzieren, sodass Fußgänger die Karlstraße nach einer angemessenen Zeit queren können. Es wurde durch den Magistrat in der Vorlage ST 1066 darauf hingewiesen, dass ein Umlauf 90 Sekunden Wartezeit beträgt, wenn der Fußgängerdrucktaster betätigt wurde. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieser kaum genutzt wird und zahlreiche Fußgänger aufgrund sehr langer Wartezeiten die Karlstraße bei Rot überqueren. Die Straße ist jedoch nicht gut einsehbar, sodass es an dieser Stelle häufig zu brenzligen Situationen kommt. Präventiv sollte deswegen die Rotphase für die Fußgänger grundsätzlich auf 90 Sekunden reduziert werden und damit die Funktion des Fußgängerdrucktasters entfallen. Momentan dauert die Grünphase 5 Sekunden, was zusammen mit der Schutzzeit zur Querung ausreicht. Die Rotphase hingegen beträgt ohne Betätigung des Fußgängerdrucktasters 150 Sekunden. Entsprechend der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollte die Dauer des Umlaufs aber eine Zeit von 120 Sekunden nicht überschreiten. Folglich würde der Richtlinie durch eine Verkürzung des Umlaufs auf 90 Sekunden endlich entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2013, OM 2124 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1066 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1761 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken!

19.01.2016 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2016, OA 704 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 19.01.2016 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Karlsplatz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer ist und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstraße geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Karlsplatz geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (M 185 und OA 704 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 185 = Annahme, OA 704 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Krebs (M 185 und OA 704 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und OA 704 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6755, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das „Parken“ auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern

19.01.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3768 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.12.2014 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 522 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim

12.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaltet die Fußgängerampel an der Karlstraße überhaupt noch auf Grün um?

16.04.2013 · Aktualisiert: 12.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2013, OM 2124 entstanden aus Vorlage: OF 285/1 vom 01.04.2013 Betreff: Schaltet die Fußgängerampel an der Karlstraße überhaupt noch auf Grün um? Der Magistrat wird gebeten, die Schaltung der Fußgängerampel an der Karlstraße/Ecke Am Hauptbahnhof zu überprüfen und gegebenenfalls dahin gehend zu korrigieren, dass sie häufiger auf Grün schaltet. Begründung: Die Grünphasen an der oben genannten Ampel sind überaus selten und kurz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1066 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 630 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zur Spielfläche

24.09.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 06.09.2012 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zur Spielfläche Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Grünflächenamt, der Kinderbeauftragten und dem Ortsbeirat 2 Möglichkeiten zur kinder- und jugendfreundlichen Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zwischen Westendstraße und Bettinaplatz zu erarbeiten. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen Mittel aus seinem Budget zur Verfügung stellen kann. Begründung: Im Westend besteht angesichts der erfreulicherweise deutlich zunehmenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen ein zunehmender Bedarf an altersgerechten Aufenthaltsmöglichkeiten für diese Gruppen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1969 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße

09.01.2012 · Aktualisiert: 18.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2012, OF 115/2 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der GOOBR auf, die Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 29) zu verbessern. Hierzu soll die sich auf den südlichen Teil der Westendstraße befindlichen und in östlicher Richtung zum Fußgängerüberweg angeordneten Sperrfläche als erweiterter Bürgersteig angelegt werden. Die dadurch bedingte vergrößerte Seitenraumbreite soll durch Fahrradabstellmöglichkeiten aufgewertet werden. Begründung: Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats hatten sich durch Begehung vor Ort von der Sinnhaftigkeit der genannten Maßnahme (Bordsteinkante statt Sperrfläche) überzeugt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2011, OF 51/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 12 2012 1. Die Vorlage OF 51/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 115/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrrad

23.08.2011 · Aktualisiert: 18.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 51/2 Betreff: Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrradbügel zum Schutz des Schulweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, im Kreuzungsbereich Beethovenstraße 29/ Westendstraße die Abmarkierung von Sperrflächen 5 Meter vor und hinter dem Kurvenpunkt im Kreuzungsbereich, sowie die Entfernung der im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29 verkehrswidrig abmarkierten Parkplätze, sowie die Abmarkierung von Sperrflächen 5 Meter vor und hinter dem Zebrastreifen vor der Westendstraße 90 durchzuführen. Der Zebrastreifen vor der Westendstraße 90 ist ein Verkehrsschild für Zebrastreifen anzubringen, und der Zebrastreifen dadurch kenntlich zu machen. Durch den Kauf und die Montage von Fahrradanlehnbügeln auf den abmarkierten Sperrflächen ist der Schulweg vor verbotswidrigen Parken zu schützen. Die Fahrradbügel sind aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die nicht vorhandenen Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen und die im Kurvenbereich abmarkierten Parkplätze verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere nicht zu verantworten, da es sich bei dem neu abmarkierten Zebrastreifen um eine Schulwegsicherungsmaßnahme handelt. Durch die Abmarkierung von Sperrflächen, die Anbringung von einer Zebrastreifenbeschilderung und von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 413 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2012, OF 115/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 12 2012 1. Die Vorlage OF 51/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 115/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kontrollstelle zur Überprüfung der Immissionsbelastung

23.08.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 53/2 Betreff: Kontrollstelle zur Überprüfung der Immissionsbelastung Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es für Anwohner von Großbaustellen in Wohn- und Mischgebieten eine städtische Kontrollstelle geben könnte, die kostenlose Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz "am Ohr des Gestörten" unabhängig vom Bauherren durchführt. Begründung: Im Westend gibt es z.Zt. mehrere große Baustellen auf engstem Gebiet, die gemeinsam den Baulärm potenzieren. Dadurch verstärkt sich die Immissionsbelastung bei den Anwohnern. Beim Abriss des Behördengebäudes in der Feuerbachstraße mussten Schüler und Lehrer der Bettinaschule mehrere Monate höchste Belastungen von Lärm und Schmutz hinnehmen. Trotz Protest wurden keinerlei Maßnahmen zur Lärmvermeidung ergriffen. Lärmmessungen im Kettenhofweg wegen der Baustelle Vero haben allein ergeben, dass die Baustelle der Allianz (Bockenheimer Landstraße) dort Werte von ca. 65 Dezibel produziert hat. Da die Allianz-Baustelle vom Messpunkt weit entfernt ist, entspricht dies etwa 80 Dezibel in der näheren Umgebung der Baustelle. In der Westendstraße 61-63 wurde am 24. Juni eine Baustelle erst durch den massiven Protest der Bürger nachgemessen und geschlossen. Es ergaben sich bis zu 78 Dezibel. Erst Klage vor dem Verwaltungs-gerichtshof (VGH) hat erreicht, dass auf der Baustelle Barckhausstraße (Mischgebiet) der Grenzwert von 65 Dezibel eingehalten werden muss. Seit Monaten wird die Wohnqualität der Anwohner durch den Baustellenlärm erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Gefährdungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Viele Bürger klagen über zunehmenden Baulärm und wissen nicht an wen sie sich wenden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 53/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Immissionsbelastung durch Großbaustellen im Westend

21.07.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 25/2 Betreff: Überprüfung der Immissionsbelastung durch Großbaustellen im Westend Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es für Großbaustellen in Wohn- und Mischgebieten behördliche Messungen gibt, die nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz die Immissionsbelastungen "am Ohr des Gestörten" unabhängig messen und von Anwohnern an Großbaustellen eigenständig angefragt werden kann. Begründung: Im Westend gibt es z.Zt. mehrere große Baustellen auf engstem Gebiet, die gemeinsam den Baulärm potenzieren. Dadurch verstärkt sich die Immissionsbelastung bei den Anwohnern. Seit Anfang dieses Jahres mussten die Schüler und Lehrer der Bettina-Schule Lärm und Schmutz hinnehmen, ohne dass sich eine Behörde zuständig fühlte, die Immissionen zu überprüfen und die Werte einzuhalten. Lärmmessungen im Kettenhofweg wegen der Baustelle Vero (Barckhausstr. 9) haben allein ergeben, dass die Baustelle der Allianz (Bockenheimer Landstraße) dort Werte von ca. 65 Dezibel produziert. Da die Allianz-Baustelle vom Messpunkt weit entfernt ist, entspricht dies etwa 80 Dezibel in der näheren Umgebung der Baustelle. Seit Monaten wird die Wohnqualität der Anwohner durch den Baustellenlärm erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Gefährdungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Viele Bürger klagen über zunehmenden Baulärm. In der Westendstraße 61-63 wurde am 24. Juni eine Baustelle erst durch den massiven Protest der Bürger nachgemessen und geschlossen. Es ergaben sich bis zu 78 Dezibel. Erst Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erreicht, dass auf der Baustelle Barckhausstraße (Mischgebiet) der Grenzwert von 65 Dezibel eingehalten werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 08.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 25/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 25/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auch für Fußgänger An der Ecke Westendstraße/Beethovenstraße Fußgänger und Radfahrer vor gefährlichen Situationen durch falsch parkende Kraftfahrzeuge sichern

26.10.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2009, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 05.10.2009 Betreff: Barrierefreiheit auch für Fußgänger An der Ecke Westendstraße/Beethovenstraße Fußgänger und Radfahrer vor gefährlichen Situationen durch falsch parkende Kraftfahrzeuge sichern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ecke Westendstraße/Beethovenstraße in Fahrtrichtung links durch geeignete Maßnahmen so zu beordnen, dass Radfahrer und Fußgänger vor falsch parkenden Kraftfahrzeugen geschützt werden. Es sind so viele legale Parkplätze wie möglich zu schaffen. Begründung: In der Westendstraße an der Ecke zur Beethovenstraße wird in Fahrtrichtung links entgegen der Abmarkierung, welche das Parken verbietet - gezackte Linie in der Kurve und eindeutiges Zusatzschild, das Längsparken ab einer bestimmten Stelle vorschreibt -, schräg geparkt. Dies führt dazu, dass auf dem Gehweg nicht mehr genügend Platz für Mütter mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ist. Fußgänger werden bei der Überquerung der Straße nicht gut gesehen und dadurch gefährdet. Außerdem haben Radfahrer, die in der Westendstraße vorschriftsmäßig gegen die Einbahnstraße fahren dürfen, keine Sicht auf die entgegenkommenden Kraftfahrzeuge und müssen wegen der falsch parkenden Kraftfahrzeuge, sich und andere gefährdend, in den Gegenverkehr ausweichen. Anlage 1 (ca. 405 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 172 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fußgängerampel Karlstraße

31.10.2006 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2006, OA 210 entstanden aus Vorlage: OF 108/1 vom 29.08.2006 Betreff: Fußgängerampel Karlstraße Während der Bauarbeiten an dem Gebäude in der Liegenschaft Karlstraße 4 wurde eine provisorische, signalgesteuerte Fußgängerquerungsmöglichkeit über die Karlstraße geschaffen. Der Ortsbeirat hat eine solche Querungsmöglichkeit zuletzt 1997 gefordert. Die baustellenbedingt provisorisch eingerichtete Querungsmöglichkeit erfreute sich bei der Bevölkerung binnen kurzer Zeit großer Beliebtheit, da sie die Möglichkeit eröffnete, die Straßenbahnhaltestelle Platz der Republik auf kürzestem Wege zu erreichen. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaft Karlstraße 4 eine dauerhafte Fußgängerquerungsmöglichkeit einrichten zu lassen. Begründung: Die Haltestelle Düsseldorfer Straße/Platz der Republik erfreut sich bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bahnhofsviertels immer größerer Beliebtheit, obwohl der Weg dorthin, z. B. aus dem Bereich nordöstliche Niddastraße kommend, alles andere als sicher bezeichnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2007, ST 208 Antrag vom 26.08.2019, OF 1052/1 Anregung vom 17.09.2019, OA 468 Antrag vom 07.12.2021, OF 258/1 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1145, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2006 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
8

Verkürzung Wartezeit Fahrradampel Westendstraße/Mendelssohnstraße

18.10.2023

Wenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.

Idee
11

Zebrastreifen

09.03.2023

Zebrastreifen anbringen, Ecke Melsunger Str. 1/ Heinz Herbert Karlstraße.. Da dort ein riesiger Verkehr Richtung Atzelberg, bzw. Richtung Seckbacher Landstr., hat man als Mutter/ Kinderwagen sowie Hundehalter kaum eine Chance auf die andere Seite zu kommen., Richtung Bornheim, Aldi. Das ist einfach grauenhaft..und sehr gefährlich. Kein Autofahrer hätte mal an...

Idee
3

Fehlender Zebrastreifen

21.04.2020

An der Ecke Karlstraße/Niddastraße im Bahnhofsviertel wäre es toll, wenn es einen Zebrastreifen gäbe. Die Verkehrssituation ist teilweise unübersichtlich und Autofahrer haben keinen Anreiz an der Stelle stehenzubleiben, um Fußgänger passieren zu lassen.