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Meine Nachbarschaft: Festeburgring

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller an den EinmĂĽndungen vom Marbachweg zu den StraĂźen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraĂźe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen

01.06.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 6/10 vom 18.04.2021 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den Straßen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, Kullmannstraße, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit dem Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der Straße jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten Straßeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer haben bessere Einsichtmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1674 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzung der Poller am Festeburgring und am Übergang der U-Bahn-Station Theobald-Ziegler-Straße

26.07.2012 · Aktualisiert: 27.09.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 289/10 Betreff: Versetzung der Poller am Festeburgring und am Übergang der U-Bahn-Station Theobald-Ziegler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Poller an der Ecke Festeburgring / Homburger Landstr. und am Übergang zur Bahnstation Theobald-Ziegler-Str. so versetzt werden, dass der abgesenkte Bereich zwischen Straße und Fußweg für große Kinderwagen und Rollstühle gut passierbar sind. Begründung: An dieser Stelle stehen die Poller im Bereich der Absenkung und behindern so das ungehinderte passieren für Gehbehinderte, große Kinderwagen, Bollerwagen und Rollstuhlfahrer. Dies behindert den Verkehr und gefährdet die genannten Personengruppen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 289/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 289/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden

07.02.2012 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 157/10 vom 23.01.2012 Betreff: Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden Der Magistrat wird gebeten, planerisch und baulich dafür Sorge zu tragen, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim ermöglicht wird. Insbesondere Wohnstraßen müssen vor Durchgangsverkehr geschützt werden, um keine neuen Wegebeziehungen zu schaffen oder zusätzlichen Schleichverkehr anzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass unnötiger, zusätzlicher Durchgangsverkehr, der zu vermeidbaren Belastungen führt, vermieden wird. Etwaige Bestrebungen, beispielsweise die Straßen "Auf der Kuhr", "August-Schanz-Straße", "Berkersheimer Weg" oder Straßen im Bereich des Marbachweges und des Festeburgringes für den Individualverkehr zu verbinden oder für den Durchgangsverkehr zu öffnen, lehnt der Ortsbeirat 10 unverändert ab. Keine der angrenzenden oder benachbarten Straßen in den genannten Bereichen ist für den Durchgangsverkehr geeignet, zumal dieser unweigerlich weitere Straßen und Wohngebiete auch im Umfeld dieser Stadtteile belasten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 568 Aktenzeichen: 66 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“

09.08.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 07.07.2011 Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld" in einen getrennten Rad- und Fußweg umzuwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug, um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1113 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde

11.03.2008 · Aktualisiert: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 530/10 vom 15.02.2008 Betreff: Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde Vorgang: OM 680/07; ST 360/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gemäß der Stellungnahme ST 360 vom 16.02.2007 ein Fahrrad- und Fußweg zwischen dem Frankfurter Bogen und dem Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde entstehen kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich, dass die alten Pläne zum Bau einer Verkehrsstraße an dieser Stelle nicht mehr in der städtischen Gesamtverkehrsplanung (GVP) enthalten sind und es in der ST 360 heißt, "es ist nicht erforderlich, diese Pläne außer Kraft zu setzen, um zu gewährleisten, dass die Straße nicht gebaut wird". Der Ortsbeirat begrüßt zudem, dass der Magistrat einen Fahrrad- und Fußweg zwischen Homburger Landstraße und dem Baugebiet Frankfurter Bogen als wünschenswert bezeichnet. Der Fuß- und Radweg stellt aufgrund der eingeschränkten Verkehrserschließungsmöglichkeiten eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Neubaugebiet, den Schulen und Kindertagesstätten in Richtung Innenstadt dar. In der bezeichneten Stellungnahme wurde berichtet, dass der Fahrrad- und Fußweg eine sinnvolle Ergänzung im Schulwegeplan der Theobald-Ziegler-Schule darstellen könnte. Zur Umsetzung dieser Idee wäre zunächst eine Vorplanung zu erstellen. In einem zweiten Schritt wäre der Erwerb von einigen Gartenparzellen erforderlich, um dann über Grundstückstauschverhandlungen eine durchgängige Ost-West-Verbindung im städtischen Eigentum herzustellen. Die Schaffung neuen Planungsrechts wäre hier entbehrlich, da diese Verkehrsverbindung bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und großzügig bemessen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und NPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3890, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 Aktenzeichen: 66 2

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