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Meine Nachbarschaft: Brühlfeld

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Überfahren von roten Ampeln

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7461 entstanden aus Vorlage: OF 616/8 vom 19.08.2025 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Überfahren von roten Ampeln im gesamten Ortsbezirk in den Griff zu bekommen. Es kommt sehr häufig vor, dass zu allen Tageszeiten Ampelreglungen von Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet werden. Insbesondere Fußgängerampeln (z. B. Höhe Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg) werden häufig übersehen. Hier fehlt an der Ampel die Grünphase, die aber auch nicht notwendig ist. Die Ampel schaltet auf gelb, dann auf rot, um Fußgängern das Überqueren des Praunheimer Wegs zu gestatten. Auch an anderen Ampeln entlang des Praunheimer Wegs kommt es häufig zu Rotlichtverstößen. Durch den vorübergehenden Einsatz eines mobilen Rotlichtblitzers wäre hier ein erzieherischer Effekt zu erzielen. Begründung: Der Ortsbeirat beschränkt sich hier beispielhaft auf rote Ampeln am Praunheimer Weg, da diese Strecke täglich von einem Ortsbeiratsmitglied als Radfahrender befahren wird. Allerdings ist das Überfahren von roten Ampeln auch auf der Dillenburger Straße/Höhe U-Bahn-Station "Heddernheim", der Hessestraße/Höhe Bahnquerung Sandelmühle und auf der Straße In der Römerstadt immer wieder zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7455 entstanden aus Vorlage: OF 606/8 vom 20.08.2025 Betreff: Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am Karl-Perott-Platz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und am Spielplatz hinter den Häusern der Heddernheimer Landstraße 99 (Zugang über die Cohausenstraße) gegen lautstarke Störungen in den Abend- und Nachtstunden durch mutmaßlich alkoholisierte und teils aggressive Personen vorzugehen, die sich vermutlich in dem Ladengeschäft in der Heddernheimer Landstraße 65 mit Alkohol und Helium-/Lachgas-Sprays eindecken. Es wird gebeten, - durch Kontrollen und ggf. Platzverweise die Ordnung wiederherzustellen; - die Zulässigkeit und zeitliche Begrenzung des Alkoholverkaufs in dem Ladengeschäft zu überprüfen; - den Verkauf von Helium-/Lachgasprodukten in dem Ladengeschäft im Hinblick auf Minderjährige zu überprüfen; - bei Verstößen gegen Recht und Gesetz ggf. ordnungs- und gewerberechtliche Schritte einzuleiten; - ein allgemeines Lachgaskonsumverbot für den Kreuzungsbereich und den benachbarten Karl-Perott-Platz zu verfügen. Begründung: Anwohnende des Kreuzungsbereichs beklagen neuerdings erhebliche Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden ("Trinkgelage"), anscheinend ausgelöst durch Verkaufsangebote in dem Ladengeschäft Heddernheimer Landstraße 65. Hinzu kommen beobachteter Lachgaskonsum sowie aggressive Auseinandersetzungen zwischen oder innerhalb von Personengruppen. Auch am Karl-Perott-Platz werden immer wieder Lachgaskartuschen gefunden und es ist eine gewisse Verwahrlosung des Umfelds an dem Platz vor dem Supermarkt Hessestraße 1 bis 3, der gerade durch städtische und Eigentümermaßnahmen aufgewertet werden soll (Beete, E-Ladesäulen, Radbügel), festzustellen. Durch Kontrollen der Stadt- und der Landespolizei und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung sollte diese Entwicklung gestoppt werden. Bei dem Kreuzungs- und Platzbereich handelt es sich, wie bei einer Fußgängerzone, um einen öffentlichen Ort, der vielfach und bevorzugt von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Treffpunkt und Ort sozialer Interaktion während der Freizeit und auch Schulzeit genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7234 entstanden aus Vorlage: OF 594/8 vom 10.06.2025 Betreff: Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, an der Ampel unmittelbar vor dem oben genannten Bahnübergang (Hessestraße in Richtung Olof-Palme-Straße) einen Grünpfeil (Verkehrszeichen 720, grüner Rechtsabbiegerpfeil) anzubringen. Begründung: Die komplexe Situation an diesem Bahnübergang führt zu absurden Situationen, die soweit irgend möglich, verbessert werden sollten. Will ein Verkehrsteilnehmer an diesem Bahnübergang rechts in die Straße An der Sandelmühle abbiegen, muss er oft, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist, am fünf Meter entfernten Bahnübergang wegen der inzwischen dort auf Rot gewechselten Signalanlage erneut stehen bleiben und versperrt somit die gerade erst durch Grün freigegebene Spur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1855 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7235 entstanden aus Vorlage: OF 595/8 vom 26.06.2025 Betreff: Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, in den Sommermonaten (Freibadsaison) ein Halte- und Parkverbot vor den Häusern 38 bis einschließlich 46 auf beiden Straßenseiten einzurichten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf das von den Anwohnern erstellte Beschwerdeschreiben zeitnah geantwortet und gegebenenfalls ein Ortstermin vereinbart wird. Begründung: 1. Sämtliche bisherige Versuche, die in den vergangenen Jahren dazu dienten, die angespannte Verkehrssituation in den Sommermonaten zu entschärfen, haben zu keiner Deeskalation der Lage geführt. 2. Die Anwohner haben zwischenzeitlich eine Unterschriftenliste gestartet und ein Beschwerdeschreiben an das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, die Stadtpolizei Frankfurt, das Polizeipräsidium Frankfurt am Main und an die Frankfurter BäderBetriebe GmbH adressiert, da es in den vergangenen Wochen zu Beinahepersonenschäden auf den Bürgersteigen durch ausweichende Fahrzeuge kam. 3. Durch die aktuell laufende Renaturierung des Urselbachs und die Absperrung von Parkraum für den Erdaushub verschärft sich die Lage zusehends. 4. Polizei und Ordnungsamt haben den Anwohnern mitgeteilt, dass nur eine grundsätzliche Regelung der Verkehrsführung und konsequente Halteverbote Abhilfe schaffen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1857 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle

26.06.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7230 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 02.06.2025 Betreff: Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten. Begründung: Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich der Straße An der Sandelmühle wird eine Behelfsbrücke ca. 30 Meter links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig, um die Einfahrt für größere Fahrzeuge, aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle

26.06.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7226 entstanden aus Vorlage: OF 577/8 vom 10.06.2025 Betreff: Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle Momentan wird das unten abgebildete Grundstück als Werksgelände für die S6-Ausgleichsmaßnahme am Urselbach genutzt. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Projektleitung Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob nach Abschluss der aktuellen Maßnahme dieses Grundstück zu einem Kinderspielplatz ausgebaut werden kann. Privatfoto Begründung: Das Grundstück kann aufgrund seiner Lage laut Grünflächenamt nicht bebaut werden. Deshalb bietet sich ein Spielplatz und ein Fitness-Parkour für Erwachsene an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1422

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verkehrszählung Hessestraße

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 590/8 Betreff: Verkehrszählung Hessestraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, eine Verkehrszählung in der Hessestraße, mit der Zielsetzung einen Radweg zu ermöglichen, durchzuführen. Begründung: Die Hessestraße ist eine stark befahrene Straße mit hohem Anteil an Radverkehr. Mit der Fertigstellung des Neubaugebietes "An der Sandelmühle" wird der Verkehr, inklusive Radverkehr noch mehr zunehmen. Es wird dringend ein Radweg gebraucht. Dies ist jedoch auf Grund der zu geringen Fahrbahnbreite im heutigen Zweirichtungsverkehr nicht möglich. Daher wurde bei einer Ortsbegehung die Möglichkeit einer Einbanhnstraßenregelung mit Ausnahme des Radverkehrs erörtert. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen lassen, welche Auswirkung diese Regelung auf die Dillenburger Straße, den Zeilweg, An der Sandelmühle und auf die Rosa-Luxemburg-Straße hätte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 590/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6842 entstanden aus Vorlage: OF 985/9 vom 02.04.2025 Betreff: Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein Seit dem Entfall der Abbiegespur von der Dillenburger Straße in die Hessestraße staut sich der stadtauswärts fahrende Kfz-Verkehr regelmäßig auf die Maybachbrücke und bis zum Weißen Stein zurück, was logischerweise zu Mehrausstoß von Emissionen in der Umgebung und damit zur Belastung von Anwohnern führt. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehrsfluss in diesem Bereich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1725 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen

20.03.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6756 entstanden aus Vorlage: OF 549/8 vom 03.03.2025 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten, die zunehmende Rattenplage mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich zu lösen. Begründung: Aufgrund der Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Urselbachs, wurden die dort lebenden Ratten vertrieben. Sie suchen nun in den Gärten der Anwohner Schutz und sind bereits tagsüber dort auf Futtersuche. Um die Plage einzudämmen, sind dringend Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern

20.02.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609 entstanden aus Vorlage: OF 532/8 vom 03.02.2025 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt). Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 714

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?

23.01.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße

05.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg

05.12.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern

05.09.2024 · Aktualisiert: 17.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5861 entstanden aus Vorlage: OF 459/8 vom 19.08.2024 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fußgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2168 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle

05.09.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5862 entstanden aus Vorlage: OF 461/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung des Kurvenbereichs Brühlfeld/An der Sandelmühle Richtung Urselbach mit Hilfe von Zick-Zack-Markierunge n zu veranlassen. Begründung: Der Kurvenbereich wird oft zugeparkt und ist sehr schlecht einsehbar. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeugen, Fußgängern und Fahrradfahrern. Durch eine freie Sicht kann dies verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung

05.09.2024 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 17.08.2024 Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung Der Magistrat wird gebeten, einen runden Tisch mit allen Beteiligten mit dem Ziel, den Campingplatz zu entwickeln und die Renaturierung im Einvernehmen mit den Anwohnern zu realisieren, einzurichten. Folgende Beteiligte sind hierbei zu berücksichtigen: - der aktuelle Eigentümer, die City Camp Frankfurt GmbH; - die Deutsche Bahn als verantwortliche Instanz für die Urselbach Ausgleichsmaßnahme im Kontext des S 6- Ausbaus; - Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zum Grüngürtel; - die Hessenwasser GmbH & Co. KG wegen der Trinkwasserleitung, die über das Gelände des Campingplatzes verläuft sowie - Vertreter des Ortsbeirates 8 Begründung: - Die beteiligten Behörden geben seit zwei Jahren die Verantwortung an die jeweils andere Partei ab, passiert ist seitdem noch nichts. - Da die jeweiligen Projekte voneinander abhängig sind, funktioniert nur eine gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen. - Die Bewohner der Straße An der Sandelmühle haben ebenfalls noch keine Information erhalten, wann das Renaturierungsprojekt Urselbach starten soll. Gespräche, die der Ortsbeirat 8 mit der Deutschen Bahn initiierte, verliefen ohne Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuer Straßenname für das Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

17.08.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Betreff: Neuer Straßenname für das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat möge beschließen, Im Zuge der geplanten Erschließung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 889 - An der Sandelmühle ist die Benennung einer Straße erforderlich. Abweichend zu den bisher eingegangenen Vorschlägen, schlägt der Ortsbeirat den Namen "Anna-Landsberg-Straße" vor. Anna Landsberg war die Ehegattin des Präsidenten der Heddernheimer Kupferwerke Heinrich Landsberg und kümmerte sich um das Wohlergehen von ledigen Müttern und deren Kinder. Nach ihr wurde auch der damalige (und erste) Kindergarten im Heddernheimer Schloss benannt (1924-1929). Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen unter anderem von lokalen historischen Gegebenheiten herzuleiten. Mit dieser Benennung ist ein Bezug zu Heddernheim und zu den Kupferwerken, die in unmittelbarer Nachbarschaft des Gaswerkes lagen, hergestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 471/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee

04.07.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim

04.07.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 18.06.2024 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem REWE-Markt in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche mit drei einzelnen Parkplätzen markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum in dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1.: Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder Ähnlichem vermüllt, hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2.: Vor dem REWE-Markt gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die eigenen Fahrradbügel des REWE-Marktes sind fast immer voll belegt. Zu 3. und 4.: Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen Schatten spendende Bäume. Da die Wiese vor dem REWE-Markt sich in Privatbesitz befindet und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden, um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 974 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss Gehweg Hessestraße

06.06.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee

18.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5427 entstanden aus Vorlage: OF 427/8 vom 01.04.2024 Betreff: Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, eine (gegebenenfalls elektronische) Verkehrszählung im Bereich der Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee durchzuführen, mit der Zielsetzung, im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" eine geeignete Querungsmöglichkeit zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 für Fußgänger:innen einzurichten. Begründung: Zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme-Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg auf der Seite der U-Bahn-Gleise und der U-Bahn-Haltestelle fehlt. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese/Mertonviertel" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelpfad deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 Metern zu dem Zebrastreifen vor dem Eingang des ehemaligen Lurgigebäudes zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen

07.12.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4918 entstanden aus Vorlage: OF 383/8 vom 22.11.2023 Betreff: Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen an der Hessestraße (wo der Kupferhammer beginnt) durch blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen, sodass zu Fuß gehende Personen besser gesehen werden können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen , welche weiteren Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Sicherheitserhöhung möglich sind. Begründung: Der Zebrastreifen wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als sehr unsicher empfunden. Hier wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Durch die Kurve ist die Querung nicht besonders früh sichtbar und viele Autofahrer bremsen dementsprechend auch nicht ab. Zudem wird die Unsicherheit an diesem Standort erhöht, da sich Kinder an Zebrastreifen oft beim Überqueren nicht umschauen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kita an der Sandelmühle bauen

07.12.2023 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4911 entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 04.10.2023 Betreff: Kita an der Sandelmühle bauen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Bauarbeiten für die geplante Kita im Bereich des neuen Baugebiets An der Sandelmühle, Bebauungsplan B 889, beginnen und die Kita fertiggestellt werden soll. Begründung: Da die Bauarbeiten an den Mehrfamilienhäusern der ABG und auch die Arbeiten an den Reihenhäusern mittlerweile fortgeschritten sind sowie das Bewerbungsverfahren für die Wohnungen der ABG bereits begonnen hat, wird der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen im Ortsbezirk weiter steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 388 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

07.12.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche vor dem Supermarkt

07.12.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4916 entstanden aus Vorlage: OF 375/8 vom 22.11.2023 Betreff: Grünfläche vor dem Supermarkt Vorgang: V 360/22 OBR 8; ST 123/23 Der Magistrat wird gebeten, aus Gründen einer stadträumlichen Aufwertung dieses zentralen Geschäftsbereichs von Heddernheim mit dem Eigentümer des Gebäudes Hessestraße 3 in Kontakt zu treten, mit dem Ziel einer Aufwertung der ungenutzten Grünfläche vor dem Eingang zum Supermarkt, zum Beispiel durch angelegte, eingefasste Rosenbeete und Baumpflanzungen im Sinne der Biodiversität. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und er erwartet vom Magistrat hier etwas mehr Initiative als bisher. Die Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 123, enthält lediglich ein grundsätzliches Bekenntnis zu einer Bepflanzung. Der zweite und letzte Satz der Stellungnahme "Die Anfrage muss an die privaten Grundstückseigentümer:innen gerichtet werden" lässt demonstrativ offen, wer sich nun von behördlicher Seite um den Kontakt zu dem Eigentümer kümmert. Das Umweltamt jedenfalls, so muss gefolgert werden, signalisiert mit dieser Mitteilung sein geringes Interesse, der Angelegenheit weiter nachzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.03.2022, V 360 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 431 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbieger in die Dillenburger Straße

28.10.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?

02.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke

25.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!

19.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit

06.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 349/8 Betreff: Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, die Heddernheimer Landstraße für Fußgänger:innen sicherer zu machen: 1. vor (südlich) der Kreuzung mit der Heddernheimer Kirchstraße/Nassauer Straße & 2. vor (südlich) der Kreuzung mit der Antoninusstraße/Hessestraße. Bei beiden Fußgänger:innen-Querungen über die Heddernheimer Landstraße soll der Straßenbelag auf 4-5 cm über Niveau erhöht und eine deutliche rote Linie aufgetragen werden. Begründung: Viele Grundschulkinder überqueren auf dem Weg zur Robert-Schumann-Schule oder auf ihrem Heimweg die Heddernheimer Landstraße. An den oben genannten Stellen ist die Überquerung stark frequentiert. Es kommt zu plötzlich spurtenden Kindern - auch mit Eltern - und quietschenden Reifen. Die Strecken bis zu den beiden Kreuzungen sind nur kurz, was von Autofahrern häufig falsch eingeschätzt wird. Eine leichte Erhöhung oder Aufpflasterung der Fußgänger:innen-Überwege mit einer deutlichen Markierung ist sowohl ein Warnhinweis für die Autofahrenden als auch ein deutlicherer Sicherheitsbereich für die querenden Kinder; ein Sicherheitsbereich, den auch Erwachsene und ältere Menschen z.B. mit Rollator gerne annehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zustimmung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 338/8 Betreff: Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8 Auf die Hausärzte, die als erste Anlaufstelle "um die Ecke" sehr oft erheblichen Druck von den Facharztpraxen und Kliniken nehmen und in der Corona-Pandemie systemrelevant gewesen sind, kommen ständig neue Anforderungen zu. Die im Ortsbezirk 8 angesiedelten Hausarztpraxen sind zudem häufig überlastet und nehmen zumeist keine Patienten und Patientinnen mehr an. Diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahren extrem verschärfen, wenn einzelne Ärzte in den Ruhestand gehen und zugleich Neubaugebiete (z.B. An der Sandelmühle) hinzukommen. Das Schema der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt und hinkt in der Regel der Bevölkerungsentwicklung hinterher. Ihr Ziel war die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Ärzten, um Kosten zu begrenzen. Als zumutbar für Patienten und Patientinnen wurde eine Autofahrzeit von 25 Minuten erachtet. Laut Frankfurter Statistik 01/2022 mit Zahlen aus 2020 ist die Zahl der Hausärzte in Frankfurt weiter rückläufig. Während 2014 noch 25 niedergelassene Vertragsärzte pro 10.000 Einwohner registriert waren, sind es 2020 nur noch 14 gewesen. In Heddernheim sind demnach derzeit elf Allgemeinmediziner und drei Internisten tätig, in Niederursel lediglich ein (!) Allgemeinmediziner. Im teilweise zum Ortsbezirk 8 gehörenden Praunheim sind es drei Allgemeinmediziner und ein Internist. Eine kürzlich neu eröffnete Hausarztpraxis im Nordwestzentrum mit fünf (!) Medizinern war in kürzester Zeit voll. Hinzu kommen für die drei Stadtteile nur fünf Kinderärzte. Derzeit liegt eine Konzentration bei der Hausarztversorgung auf die Innenstadt, Sachsenhausen und Höchst vor. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 gehen nach Kenntnis des Magistrats bis zum 31.12.2025 in Ruhestand und wie viele davon sind Allgemeinmediziner oder Internisten? 2. Wieviel Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum neu eröffnet oder werden von Nachfolgern fortgeführt? 3. Wie viele Kinderarztpraxen werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum geschlossen bzw. werden neu eröffnet? 4. In der Frankfurter Innenstadt herrscht eine Überversorgung mit Hausarztpraxen während in den äußeren Stadtteilen Ärzte und auch Fachärzte fehlen: Welche Initiativen ergreift der Magistrat, dieses Missverhältnis zu verbessern? 5. Welche Initiativen hat der Magistrat ergriffen, auf politischem Weg die veraltete Bedarfsplanung anzupassen oder abzuschaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 763 2023 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese

27.06.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 327/8 Betreff: VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde im RP Darmstadt die Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Ist die Müllkippe an allen 4 Seiten mit Spundwänden aus Stahl (in 4m Tiefe) geschützt? 2. Wann wurden in 2022/23 Wasserproben aus den Wassergräben, die die Müllkippe umgeben, untersucht? Wann wurden 2022/2023 Wasserproben aus dem Rohrborngraben und dem Urselbach im Deponiebereich untersucht? Waren im Ergebnis der letzten Wasserproben Schadstoffe enthalten, die Organismen schädigen können? 3. Welche Substanzen und Gebäudeteile wurden beim Abriss des VDM-Werkes im Naturschutzgebiet gelagert und nicht abgefahren und entsorgt? 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und von welcher Behörde wurde 1982 die Genehmigung für die Ablagerung im Naturschutzgebiet Riedwiese erteilt? 5. Wann gab es die letzten Kontrollen, ob die Abdeckplanen auf der Oberfläche dicht sind? Kann das Eindringen von Regenwasser in die Industrieabfälle ausgeschlossen werden? 6. Gibt es heute die Möglichkeit, den hier abgelagerten Müll ordnungsgemäß zu trennen, zu vernichten oder ein sicheres Endlager dafür zu finden? 7. Welche Behörde ist heute für die Ausarbeitung einer Planung und Finanzierung bei Auflösung und Entsorgung der Mülldeponie zuständig? Welche Behörde hat darüber zu entscheiden? Begründung: Die Altlast der VDM ist wie ein Berg von etwa 20m Höhe im flachen Naturschutzgebiet Riedwiese aufgeschüttet worden. Nur eine schmale Urselbach-Aue trennt das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" von diesen industriellen Altlasten. Keller und Tiefgaragen der langen Wohnblocks entlang der U-Bahn-Schienen wurden tiefer als 4 m ausgehoben (ca. 10 m), d.h. bis in wasserführende Schichten, wo eine Durchmischung mit dem Sickerwasser aus der Deponie stattfindet. Für die künftigen Bewohner:innen und ihre Nachkommen muss gewährleistet sein, dass der Kontakt mit Oberflächenwasser oder Luft im Umfeld der Deponie keine gesundheitlichen Gefahren birgt. Außerdem müssen Mieter:innen und Käufer:innen der Wohnungen über die Müllkippe informiert und aufgeklärt werden und es muss für sie und ihre Nachkommen eine Perspektive geben, dass die industriellen Altlasten "nebenan" abgeräumt werden und die politischen Gremien mit einer Lösung befasst sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 732 2023 Die Vorlage OF 327/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete und Fernwärme

15.06.2023 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 307/8 vom 28.05.2023 Betreff: Neubaugebiete und Fernwärme Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei bewilligten und angefangenen als auch geplanten Bauvorhaben dem Ortsbeirat zu berichten, ob der Anschluss an die Fernwärme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wird bzw. wurde, ob der Anschluss bereits durchgeführt wurde und ob und aus welchen Gründen ein Anschluss abgelehnt wird/wurde. Der Bericht soll auch die folgenden großen Baugebiete im Ortsbezirk enthalten: Baugebiet An der Sandelmühle, ehemaliges Lurgi-Areal, Baugebiet des ehemals Deutschen Vereins, geplantes Baugebiet zwischen In der Römerstadt (zwischen Nr. 70 und 52) und Severusstraße Begründung: Im Ortsbezirk liegt das Müllheizkraftwerk. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es naheliegend, die kurzen Anschlusswege zwischen dem Fernwärme liefernden MHKW und den Neubaugebieten im Ortsbezirk zu nutzen, um eine vergleichsweise umweltfreundliche Heizung vorzusehen. Deshalb ist es, ohne Kenntnis der Gründe, zunächst unverständlich, wenn dieser Weg für die aktuellen Baugebiete mit der Baugenehmigung nicht beschritten wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

04.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023 Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machen

04.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3975 entstanden aus Vorlage: OF 290/8 vom 19.04.2023 Betreff: Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, ein (mobiles) Geschwindigkeitsmessgerät im Bereich des Zebrastreifens Kupferhammer anzubringen . Foto vom 24.03.2023 Begründung: Der in dem o. a. Foto sichtbare Zebrastreifen und das Piktogramm auf der Hessestraße halten die Autofahrer nicht davon ab, auf diesem Straßenabschnitt mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Es kam bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen, insbesondere, wenn Kinder die Straße queren, um in ihr Zuhause am Kupferhammer zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1705 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 291/8 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Die Fahrbahn der Radwege an der Dillenburger Straße zu erneuern, besonders zwischen der Kreuzung Hessestraße und Maybachbrücke. 2. Zu prüfen und zu berichten, ob der Radweg in diesem Verlauf verbreitert werden kann und dieses, wenn möglich, umzusetzen. Begründung: Die Radwege in der Dillenburger Straße in Frankfurt-Heddernheim sind in besonders schlechtem Zustand, insbesondere zwischen der Kreuzung Hessestraße und der Maybachbrücke. Dort sind sie nicht nur extrem schmal, sie sind auch in sehr schlechtem Zustand, mit hervorstehenden Kanaldeckeln, durchzogen von Rissen, Hubbeln, Schlaglöchern, verschiedensten Ausbesserungen usw. Radfahrende sind hier extrem gefährdet. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 291/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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