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Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1a) Bei der pro Mahlzeit ausgegebenen Lebensmittelmenge hat der Konzessionsnehmer die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (Hrsg.) aus den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, DGE Bonn, 5. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck, 2023 umzusetzen. Der Caterer hat verpflichtende Vorgaben (Kalibrierungstabelle, Nährstoffzufuhr), wieviel Gramm und wieviel Nährstoffe ein Essen in der Primar- und Sekundarstufe haben muss. Zu 1b) Bei Bedarf wird der Schülerin / dem Schüler ein kostenloser Nachschlag von den Sättigungsbeilagen - (z.B. Nudeln / Kartoffeln mit Soße, Reis mit Gemüse...) ohne "Fleisch"-Komponente angeboten. Zu 1c) Da sich die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen bewährt hat und sie eine gute Basis für eine ausgewogene und umweltverträgliche Schulverpflegung bildet, fordert die Stadt Frankfurt am Main in der Schulverpflegung ebenfalls die Umsetzung der Qualitätsstandards der DGE. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine vollwertige Schulverpflegung, denn es müssen vom Konzessionsnehmer jeden Tag zwei vollwertige und bedarfsgerechte Mittagessen (Menülinie 1 DGE und Menülinie 2 vegetarisch) angeboten werden. Die

  1. Menülinie stellt die Gerichte nach den Qualitätsstandards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) für die Schulverpflegung dar. Die
  2. Menülinie stellt ausschließlich die vegetarische (ovo-lakto-vegetarisch) Menülinie dar. Zum Mittagessen sind mindestens 200 ml (Trink- und Mineralwasser oder Früchte- / Kräutertees, ungesüß
    • t)zur Verfügung zu stellen und im Menüpreis enthalten. Zu 1d) Sowohl das Ordnungsamt -Abteilung Veterinärwesen- als auch das Stadtschulamt führen -jeder in seiner Profession- sowohl verdachtsunabhängige als auch anlassbezogene Kontrollen durch. Die Zeitintervalle sind unterschiedlich und unterliegen keiner festen Vorgabe. Zu 1e) Das Stadtschulamt ist grundsätzlich im regelhaften Austausch mit allen Vertragspartnern im Bereich der Schulverpflegung. Eingehende Beschwerden werden mit den Vertragspartnern und der Schulgemeinde entsprechend gemeinsam bearbeitet. Darüber hinaus werden an den Standorten im Rahmen des Qualitätsmanagements unangekündigte Kontrollen zur Überprüfung der vertraglichen Vorgaben durchgeführt. Das Stadtschulamt kontrolliert, neben der Einhaltung der vergabe- und vertragsrechtlichen, auch die Qualität der Essensversorgung, Lebensmittelsicherheit, Personaleinsatz, etc. Zu 1f) Der Essensabgabepreis, den der Caterer in seinem Angebot kalkuliert, ist seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht gedeckelt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt derzeit: für BUT-Berechtigte 0€, für Frankfurt Pass- Inhabende 1€ und für alle Anderen 3€. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Essensabgabepreis und dem Eigenanteil der Eltern ist unterschiedlich hoch und wird von der Stadt Frankfurt am Main bzw. dem Leistungsträger getragen. Jede Schule hat ihren eigenen und individuellen tatsächlich kalkulierten und vertraglich vereinbarten Essensabgabepreis. Zu 1g) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. Zu 1h) Die Stadt Frankfurt baut seit vielen Jahren die Essensversorgung aus. Im Jahr 2020 wurden als Ergebnis einer multiprofessionellen Arbeitsgruppe (Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtelternbeirates, des Stadtschüler-/innenrates, des Vereins Umweltlernen, des Ernährungsrates, des Gesundheitsamtes, des Rechtsamtes, des Stadtschulamtes und des damaligen Dezernates für Integration und Bildung) die Anforderungen an das Vergabeverfahren sowie die Schulverpflegung selbst aktualisiert, umfassend überarbeitet und mit dem Beschluss "M27 Essensversorgung an Frankfurter Schulen" beschlossen. Das Stadtschulamt schreibt daher auch nicht in Losen aus, sondern tätigt Einzelausschreibungen pro Schule. Je nach Küchenart und -größe und Lage(
    • n)der Schule(
    • n), werden auch Schulen mit Mischküchen mit einer Warmanlieferung an eine weitere Schule, die keine eigene Küche besitzt, zusammen ausgeschrieben. Es können sich dadurch auch sogenannte "kleine Caterer" mit entsprechender nachweisbarer Qualifikation (Köchin/ Koch, Diätassistentin/ Diätassistent, Ökotrophologin/ Ökotrophologe, Hauswirtschaftsmeisterin/ Hauswirtschaftsmeister) beteiligen.

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