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Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrem Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Paulskirche vom 07.11.2019, § 4794 (NR 1022), unter Punkt 4 den Magistrat beauftragt, "bei der Planung aller Maßnahmen und Konzepte auch die umliegenden Denkmäler und Erinnerungsplaketten, sowie eine Neugestaltung und Aufwertung des Paulsplatzes mit einzubeziehen und alle Sanierungsmaßnahmen [...] voranzutreiben." Im Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 468, zur Zukunft der Frankfurter Paulskirche bekennt sich der Magistrat zur Einbeziehung der Denkmale und Plaketten: "Im Zuge der Sanierung der Paulskirche und Entwicklung des Hauses der Demokratie werden alle Denkmale und Plaketten auf ihren historischen und aktuellen Bezug, ihren Standort, ihre Relevanz sowie ihre Bedeutung hin überprüft und bei positivem Ergebnis in die Gestaltung einbezogen." In Zusammenarbeit mit dem Bauherrenamt und weiteren Bedarfsträgern wurde ein Pflichten-heft erstellt, welches, nach heutigen Anforderungen, Vorgaben und Standards den baulichen und funktionalen Bedarf der Paulskirche sowie die Planungsaufgabe für das zukünftige Planungsteam definiert. In diesem ist die Erarbeitung eines Konzeptes zum denkmalgerechten Umgang mit den an der Paulskirche befestigten Denkmalen und Erinnerungsplaketten als Maßnahme bedacht und explizit benannt. Der Grundsatzbeschluss sowie auch das Pflichtenheft dienen als Grundlage für das zukünftige Planungsteam, das mit der Sanierung der Paulskirche beauftragt wird. Die Paulskirche ist heute aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein im Denkmalverzeichnis des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragenes Einzelkulturdenkmal. Deshalb erfolgt die Sanierung der Paulskirche in enger Begleitung und in stetigem Austausch mit den Denkmalbehörden. Eine etwaige Neugestaltung des Paulsplatzes mit allen Denkmalen und Plaketten muss im Zusammenhang mit den Maßnahmen Sanierung Paulskirche sowie der Konzeptionierung eines Hauses der Demokratie bedacht werden. Eine Klärung über den zukünftigen Standort des Hauses der Demokratie ist hierfür die notwendige Voraussetzung. Das Sanierungskonzept der Paulskirche umfasst eine denkmalgerechte Gesamtsanierung.

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