Ausarbeitung der Satzung zum Hessischen Leerstandsgesetz
Frage an den Magistrat
Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Möglichkeit, eine eigene Satzung dazu auszuarbeiten. Eine solche Satzung ist die Voraussetzung dafür, dass Leerstand in Frankfurt erfasst und geahndet werden kann. Vor dem Hintergrund des seit 2004 außer Kraft getretenen Gesetzes zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene ist eine zügige Verabschiedung dringend notwendig. Ich frage den Magistrat: Wie weit ist die Ausarbeitung der Satzung fortgeschritten und wird sie noch in dieser Wahlperiode verabschiedet, die im März 2026 endet?
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