Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein ba
Frage an den Magistrat
Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein baldiger Neubau der Europäischen Schule und die Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks seitens der Stadt in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt. Dem Vernehmen nach soll auch eine Frist genannt worden sein, bis zu welcher der Neubau errichtet sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Frist wurde für den Neubau der Europäischen Schule im Zuge der Ansiedlung der AMLA vereinbart und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen würden sich aus der Nichteinhaltung dieser Frist für die Stadt Frankfurt ergeben?
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