Lärmschutzwall A5 jetzt!
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, umgehend die in der Stellungnahme ST 1854 erwähnten naturschutz- und wasserrechtlichen Prüfungen zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg nach gültigem Bebauungsplan Nr. 840 abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den von der Autobahn GmbH in Aussicht gestellten Bau zu beginnen. Neben etwaig überschüssigem Aushub des Riederwaldtunnels sollen hierzu ggf. auch andere Quellen von Erdaushub herangezogen werden.
Begründung
Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Frankfurt bei Fragen zum Lärmschutzwall entlang der A5 immer wieder auf offene Planungen seitens der Autobahn GmbH (bzw. früher Hessen Mobil) verwiesen. Erfreulicherweise hat die Autobahn GmbH nun in der Stellungnahme ST 1854 klargestellt: "Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden." Die weiteren Genehmigungen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt - eine Aussage, der der Magistrat in dieser Stellungnahme auch nicht widerspricht. Somit blickt der Ortsbeirat 12 nun hoffnungsvoll auf die baldige Umsetzung des bereits vor zehn Jahren dem Ortsbeirat vorgestellten Lärmschutzwalls.