V Vergabe von Zuschlägen an Hilfs- und Rettungsorganisationen
Frage an den Magistrat
Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfesten, dem Weihnachtsmarkt oder Konzerten den Sanitätsdienst. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch vermehrt private Firmen mit dem Sanitätsdienst beauftragt und die Hilfs- und Rettungsorganisationen gingen leer aus. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien - außer finanziellen - werden die Zuschläge für den Einsatz bei privaten und städtischen Veranstaltungen vergeben und spielen dabei auch Faktoren wie die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes eine Rolle?
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