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Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Sachstand ist seit der Stellungnahme ST 1316 vom 12.06.2023 unverändert. Die am 22.05.2015 durch den Magistrat erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb hat weiterhin Bestand. Bemühungen des Magistrates hinsichtlich einer Weiterführung der Ausführung blieben erfolglos. Es fanden seitdem keinerlei Gespräche statt und eine Benennung eines neuen Bauleiters blieb ebenfalls aus. Ein Instandsetzungsgebot gemäß §177 BauGB ist im vorliegenden Fall kein geeignetes Mittel. Der Eigentümer befindet sich rechtlich in der Umsetzung einer Baugenehmigung. Ein Baugebot würde in diesem Fall faktisch den Zwang zur Umsetzung der Genehmigung bedeuten. Dies ist rechtlich nicht durchsetzbar.

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