Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach)
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die Amtszeit der stellv. Schiedsperson des Bezirks 15 ist abgelaufen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 15 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Dr. Heinz Bellendorf als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.