Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Magistrat wird aufgefordert,
- unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden. Aktuell wird der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (iSEP) für den Prognosezeitraum 2025-2034 fortgeschrieben. Die Schülerzahl im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist zwischen 2015 und 2024 von 321 auf 433 Schüler*innen gestiegen. Die Schulkapazitäten der Bestandsschulen sind bereits ausgeschöpft. Mit dem Entwurf der Fortschreibung des iSEP 2025-2034 wird daher die Errichtung einer neuen Förderschule empfohlen. Der Entwurf des iSEP ist momentan in der Finalisierung und wird anschließend in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Darüber hinaus hat mit Genehmigungserlass vom 04.01.2024 zur Fortschreibung des iSEP 2020-2029 das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dem Schulträger eine Frist von drei Jahren eingeräumt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu hat die Stadt Frankfurt am Main die Goethe-Universität Frankfurt mit dem Forschungsprojekt "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt GE" beauftragt. Die ausführende Stelle ist das Institut für Sonderpädagogik unter der wissenschaftlichen Verantwortung von Frau Prof. Dr. Vera Moser. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens ist datiert bis zum
- Oktober
- Zur Sicherstellung des Schulplatzbedarfes im Bereich geistige Entwicklung wird zum SJ 26/27 die Panoramaschule mit einer Holzmodulanlage erweitert, die vier weitere Klassenräume zur Verfügung stellt. Ebenfalls zum nächsten Schuljahr soll ein größerer eigenständiger Standort als eine Dependance einer bestehenden Förderschule eingerichtet werden. Parallel dazu wurde das Amt für Bau und Immobilien mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück für die Errichtung weiterer Schulplätze mit dem Förderschwerpunkt geistige - und körperlich motorische Entwicklung beauftragt. 2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen. Wie auch im iSEP 2020-2029 ist im Entwurf des iSEP 2025-2034 ein Kapitel zur Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Frankfurt am Main enthalten. Zum einen wird hier die gesamtstädtische Entwicklung der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 dargestellt. Zum anderen wird die Entwicklung an den Einzelschulen und in den verschiedenen Förderschwerpunkten - also auch geistige Entwicklung - aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 nachgezeichnet. 3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten.
- a)An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen? Schulname Anzahl Außenklassen Stammschule Bürgermeister-Grimm-Schule 2 Lerngruppen Viktor-Frankl-Schule Johann-Hinrich-Wichern-Schule 2 Lerngruppen Viktor-Frankl-Schule Judith-Kerr-Schule 2 Lerngruppen Mosaikschule Martin-Buber-Schule 3 Lerngruppen Panoramaschule Merianschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule Weißfrauenschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule Willemerschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule
- b)Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? Die Ganztagsangebote für Kinder der gE-Außenklassen orientieren sich formal und bezüglich ihrer Zeitstruktur am Profil 3 der Stammschulen; die Charles-Hallgarten-Schule und die Viktor-Frankl-Schule arbeiten beide als Ganztagsschulen nach Profil
- Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG besagt von der Zielrichtung her, dass Ganztagsangebote für Schüler*innen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung während der Schulzeit an fünf Tagen von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorgehalten werden. In Abstimmung des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes wurde besprochen, dass im Schuljahr 2025/2026 auf Grundlage der Bedarfslagen der Familien mindestens ein Programm bis 14.30 Uhr vorgehalten wird, das in der Folge sukzessive auf 15 Uhr/ 15.30 Uhr ausgebaut wird. Bedarfe, die über 14.30 Uhr hinausgehen, werden zwischen Schule und Eltern thematisiert. Zum einen geht Personal der obg. Stammschulen mit an die Standorte mit gE-Außenklassen. Zum anderen werden Anteile der Landesressourcen für die Ganztagsangebote der Stammschulen an die Schulen mit gE-Außenklassen umgelenkt. Die Träger der Ganztagsangebote an den Standorten mit gE-Außenklassen erhalten teilweise bereits ebenfalls kapitalisierte Landesmittel, um bei der Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen. Für zwei Standorte mit gE-Außenklassen wird die Umlenkung von Landesmitteln der Stammschulen für das Schuljahr 2026/2027 veranlasst.
- c)In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? Mit Ausnahme der Johann-Hinrich-Wichern-Schule können in den Außenklassen die Schüler*innen mit einem Mittagessen versorgt werden. Es betrifft 2 Lerngruppen.
- d)Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind? Für die Schülerinnen und Schüler der gE-Außenklassen besteht u.a. die Möglichkeit im Rahmen der inklusiven Beschulung in einen berufsorientierten Zweig einer weiteführenden Schule zu wechseln. 4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z.B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration. Die zuständigen Fachabteilungen des Stadtschulamtes sowie dem Amt für Bau und Immobilien sind im stetigen Austausch zur Eruierung der notwendigen Maßnahmen, mit deren anschließender Umsetzung. Hierzu stehen wir mit den betroffenen Schulleitungen und den Fachexpert*innen aus den regionalen Beratungs- und Förderzentren in engem Austausch. Ein zweiter Bauabschnitt an der Panoramaschule zur Schaffung weiterer Schulplätze ist ebenfalls geplant. Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren.