Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Sicherheit sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in allen Außenklassen der Frankfurter Förderschulen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere: 1. die sofortige Sicherung des Außengeländes der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen, wo Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) von drei Außenklassen der Panoramaschule beschult werden, sowie die Umsetzung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen an anderen Standorten für Förderschul-Außenklassen; 2. die Ausrüstung aller Außenklassen mit der gleichen digitalen Infrastruktur für die Schülerschaft und das Kollegium, die an den jeweiligen Grundschulen und Förderschulen Standard ist, einschließlich Endgeräte und Präsentationstechnik; 3. die Bereitstellung ggfls. benötigter therapeutischer Ausstattung; 4. die Sicherstellung ausreichender und verlässlich verfügbarer Turnhallenkapazitäten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt GE entsprechen; 5. die Bereitstellung inklusiver und barrierefreier Spiel- und Bewegungsgeräte auf den Pausenhöfen der gastgebenden Schulen, um eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen; 6. die Sicherstellung adäquater räumlicher und organisatorischer Bedingungen in allen Außenklassen, einschließlich Rückzugsräumen, pflegerischer Räumlichkeiten, Ganztagsangeboten sowie gemeinsamer Verpflegung.
Begründung
Außenklassen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung spielen eine wichtige Rolle im Frankfurter Bildungsangebot und dürfen keine schlechteren Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen bieten, als die Förderschulen dies tun. In den vergangenen Jahren haben steigende Schülerzahlen und fehlende räumliche Kapazitäten jedoch zu erheblichen Belastungen in vielen Außenklassen geführt. An mehreren Standorten sind die Bedingungen für eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung nicht ausreichend erfüllt. Ein aktuelles Beispiel sind die drei Außenklassen der Panoramaschule an der Martin-Buber-Schule. Das Außengelände des neuen Standorts an den Hasenpfaden in Sachsenhausen ist nicht ausreichend gesichert, sodass ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht. Die Lehrkräfte unternehmen große Anstrengungen, um alle Kinder mit GE-Förderbedarf im Blick zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können aufgrund des ungesicherten Außengeländes jedoch ungehindert auf die Straße laufen, was jede Pausenaufsicht nervenaufreibend macht. Auch die digitale Ausstattung, therapeutische Infrastruktur sowie Spiel- und Bewegungsflächen entsprechen nicht den Standards der Förderschulen oder der gastgebenden Schule. Anstatt Spielgeräten gibt es Stolperfallen auf dem Schulhof und die Lehrer der Außenklasse verfügen weder über einen Telefonanschluss, noch digitale Tafeln oder vergleichbare Ausstattung. Zudem fehlt es an verlässlich verfügbaren Turnhallenkapazitäten, was die Umsetzung des Sport- und Bewegungsunterrichts erschwert. Diese Defizite sind exemplarisch für die Situation an zahlreichen weiteren Außenstellen. Sie beeinträchtigen die individuelle Förderung, die soziale Integration und den Schutz der Schülerinnen und Schüler erheblich. Da Außenklassen vollwertige Bestandteile der Förderschulen sind, müssen sie in Ausstattung, Sicherheit und pädagogischer Qualität den gleichen Anforderungen genügen wie die Hauptstandorte.
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