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Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern

Vorlagentyp: B

Bericht

Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. Aufgrund bestehender Qualitätsstandards an allen Standorten, der eigenverantwortlichen Kalkulation der Caterer für die Vertragslaufzeit und der regelgerechten Ausschreibung nach EU-Recht wird ein langfristiges Ziel verfolgt, die Qualität des Schulessens zu verbessern und die Bedürfnisse der Schulgemeinden zu berücksichtigen.

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