Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen
Beschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass alle Frankfurter Grundschulen und deren Quartiere auf Grundlage des Gesamtkonzepts Ganztag weiterentwickelt werden, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zu erfüllen, so dass ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Schule, kommunalen Angeboten in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen, Horten und außerschulischen Partner:innen geschaffen wird.
- Es wird zugestimmt, dass die kommunalen Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten vergleichbaren Qualitätsstandards auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgen. Die Personalbemessung der kommunalen Ganztagsangebote in der Schule orientierten sich dafür ab dem Schuljahr 2026/ 27 grundsätzlich am § 25 c HKJGB. Zusätzlich wird ein Anteil von 25 % Personal ohne pädagogischen Abschluss eingeplant.
- Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagsleitung und eine Stellvertretung finanziert werden. Leitung und Stellvertretung sind beim Träger der Ganztagsangebote in der Schule angesiedelt. Die Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle bei 39 Stunden pro Woche. Die Stellvertretungen umfassen 19,5 Stunden pro Woche, wenn bis zu 150 Kinder am Ganztag in der Schule teilnehmen und 39 Stunden pro Woche, wenn mehr als 151 Kinder teilnehmen.
- Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagskoordination mit 19,5 Stunden pro Woche finanziert wird. Die Koordinationskraft ist beim freien Träger der Jugendhilfe angesiedelt, der die Ganztagsangebote am Standort Schule in Kooperation mit der Grundschule verantwortet.
- Es wird zugestimmt, dass der Ausbau der Ganztagsangebote auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Grundschulen und kommunalen Angeboten (in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten) gemäß § 24 SGB VIII basiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.
- Es wird zugestimmt, dass der "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen Bestandteil des Gesamtkonzepts Ganztag ist und der bisherige kommunale Anhang zur bisherigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen zum Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird.
- Es wird zugestimmt, dass das Ganztagsangebot (Unterricht und Betreuung) montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr stattfindet.
- Es wird zugestimmt, dass der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe in Ergänzung des Paktes für den Ganztag rechnerisch seinen Beitrag in Ganztagsgrundschulen an fünf Tagen für vier Stunden (13 Uhr bis 17 Uhr) und in den Schulferien ganztägig (07.30 Uhr bis 17 Uhr) leistet. Für die Horte gilt rechnerisch ein Beitrag von 12 Uhr bis 17 Uhr und ebenfalls eine ganztägige Ferienbetreuung. Das Land Hessen hat im HKJGB -für den Bereich der Schulkindbetreuung- eine maximale Anzahl von 20 Schließtagen in den Ferienzeiten geregelt.
- Es wird zugestimmt, dass Schulen und kommunale Angebote gemäß § 24 SGB VIII Räume in der Schule gemeinsam nutzen und die Schulleitung und die Leitung des schulischen Ganztages gleichberechtigt an der Raumnutzungsplanung beteiligt sind. Dafür wird die Leitung des Ganztages in der Schule vom Schulträger mit Hausrecht ausgestattet und ist Teil des Ganztagsleitungsteams.
- Es wird zugestimmt, dass die kommunale Förderung für das Förderprogramm Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 in Schulen im Pakt für den Ganztag entfällt. Die Möglichkeit der Betreuung ab 7.30 Uhr wird in das Angebot der Schule über die Landesressource Pakt für den Ganztag integriert.
- Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung von Mittagessen vereinfacht wird. Für die Essensversorgung in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten wird eine gemeinsame Gesamtlösung angestrebt. Dafür soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790, M 218, angepasst werden.
- Es wird zugestimmt, dass eine Entgeltfreiheit für Grundschulbetreuung in der XX. Wahlperiode als Maßnahme erneut geprüft wird.
- Es wird zugestimmt, dass Ganztagsschulen im Integrierten Schulentwicklungsplan ausgewiesen werden. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
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A. Allgemeines
A. Zielsetzung Auf Bundesebene wurde der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Herbst 2021 im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) verankert. Das GaFöG gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verzahnung von schulischem Unterricht und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter zu entwickeln. Für den Ganztag der Stadt Frankfurt am Main wurden mit dem Gesamtkonzept Ganztag die strukturellen Voraussetzungen und Grundlagen zur Einlösung des Rechtsanspruchs getroffen. Mit dem Gesamtkonzept Ganztag werden konkret folgende Ziele verfolgt: - Erhöhung des Versorgungsgrads zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung gemäß GaFöG auf 90 Prozent. - Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag - Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag, insbesondere für Familien und Kinder - Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen - Ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es keine Alternativen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen wurde unter Beteiligung des Fachfeldes entwickelt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes in Frankfurt basiert auf dem Landesprogramm Pakt für den Ganztag und wird durch kommunale Angebote von Jugendhilfeträgern ergänzt. Die Kooperation für den Ganztag im Quartier mit außerschulischen Partner:innen ermöglicht eine erweiterte Bildung der Schüler:innen und hat deswegen eine Schlüsselfunktion für die Qualität des Frankfurter Ganztags. Die aufgeführten Akteur:innen verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft für die Ganztagsbildung in Frankfurt am Main. Kommunale Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten sind hinsichtlich Qualität, Entgelten und Fachkraft-Schlüssel gleichgestellt. Träger in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen dürfen ergänzend auch Personal ohne Fachkraftstatus einsetzen. Pädagogik Zeit- und Angebotsstruktur: Ganztägig arbeitende Grundschulen bieten einen erweiterten pädagogischen Raum mit verzahnten Zeit- und Angebotsmodellen am Schulstandort und im Quartier. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner entwickeln gemeinsam standortbezogene Konzepte als Lern- und Lebensräume für Kinder.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung Die Beteiligung des Fachfeldes ist in Beteiligungsverfahren erfolgt: - Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Konzeptentwurfes für ganztägig arbeitende Grundschulen 02 - 06/2019 - Pilotphase zum Konzeptentwurf 2021 - 2023 - Konstituierung des Fachausschusses Ganztagsbildung des Jugendhilfeausschusses als fachliche Begleitung der Umsetzung des pilotierten Konzeptes seit 08/2024