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Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Dem Abriss und anschließenden Ersatzneubau des um zwei Kindergartengruppen auf insgesamt 7 Gruppen erweiterten Kinderzentrums Bernadottestraße (Org. Ziffer 74) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 22.04.2025 zugestimmt hat.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 11.235.000,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
  4. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungs-fähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 554.000,00 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Mit Haushaltsmittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024 in 2023 wurden durch das Amt für Bau und Immobilien 318.000,00 € für den Abbruch geschätzt und im Erfolgsplan des Betriebs somit aufgenommen. Mit der tiefergehenden Kostenberechnung liegt eine Differenz i.H. v. 236.000,00 € vor.
  5. Die Finanzierung der über die Veranschlagung im Erfolgsplan hinausgehende Finanzmittel i. H. v. 236.000,00 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024-2027 enthaltenen Mittel sichergestellt.
  6. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Ersatzneubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um zwei Gruppen für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Bernadottestraße (KiZ 74) im Investitionsprogramm 2024-2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 7.048.000,00 € enthalten ist.
  7. Die Differenz in Höhe von 3.633.000,00 € ist im Investitionsprogramm 2026-2029 des Betriebs Kita Frankfurt vorgesehen, welches am 02.10.2025 von der Betriebskommission genehmigt wurde. Bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über das Investitionsprogramm 2026-2029 werden zur Deckung die Mittel der Maßnahme Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad herangezogen.
  8. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.681.000,00 € bewilligt.
  9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.

Begründung

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A. Allgemeines

A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) befindet sich im Stadtteil Heddernheim in Frankfurt am Main. In der Einrichtung gibt es derzeit 2 Kindergartengruppen mit 36 Kindern und 3 Hortgruppen mit 54 Kindern. Insgesamt befinden sich 90 Kinder in der Einrichtung. Das eingeschossige und teilunterkellerte Gebäude aus dem Jahr 1964 befindet sich in einem desolaten Zustand. Das Gebäude entspricht altersbedingt nicht mehr den sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen sowie den energetischen Anforderungen. Der bautechnische und hygienische Zustand der Einrichtung sowie die bestehenden Gefahrensituationen im Gebäude müssen dringend beseitigt werden, da ansonsten eine Schließung der Einrichtung droht. Die kompletten Installationen (60 Jahre alt) des Kinderzentrums Bernadottestraße für Elektro, Heizung, Sanitär sind dringend sanierungsbedürftig. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Die Fenster sind undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht. Provisorische Reparaturen sind mittelfristig nicht mehr möglich. Ersatzteile für die notwendigen Reparaturen sind seit Jahren immer schwerer zu beschaffen. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt im Einvernehmen mit dem Revisionsamt die wirtschaftlichere Variante dar. Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 7 Gruppen. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können, neben den 42 neuen Plätzen für Kinder über drei Jahren, die bestehenden Gruppen für Kinder über drei Jahren um 6 Plätze und die bestehenden Gruppen für Hortkinder um 9 Plätze erweitert werden. Nach Fertigstellung stehen somit 147 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 57 Plätze entspricht. Die Erweiterung des Kinderzentrums ist in der Bedarfsplanung des Stadtschulamtes aufgenommen und gemäß dem städtischen Bedarfsträger (Stand Juli 2025) notwendig. Der Ersatzneubau wird an gleicher Position wie der Bestandsbau auf dem Grundstück errichtet, so dass der Baumbestand vollständig erhalten werden kann. Der Ersatzneubau wird in Holz-Lehmbauweise hergestellt und vom Revisionsamt befürwortet. Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M 170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung zu Grunde gelegt. Ebenfalls wurde die zwischen Kita Frankfurt und dem Revisionsamt abgestimmte Interpolation für ein 7 gruppiges Kinderzentrum zu Grunde gelegt. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit und der Synergieeffekte hat Kita Frankfurt in Abstimmung mit dem Revisionsamt eine Pavillonanlage angekauft, um diese für die Auslagerung von 3 Kinderzentren (nach und nach) in diesem Stadtteil zu nutzen (derzeit befindet sich das Kinderzentrum In der Römerstadt in der Auslagerung/Pavillonanlage Am Forum).

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen Keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Das 61 Jahre alte Gebäude ist abgängig und befindet sich in einem desolaten Zustand. Mit dem notwendigen Abriss und Ersatzneubau wird eine Schließung der Einrichtung vermieden. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Der Abriss und Ersatzneubau mit Erweiterung ist die wirtschaftlichste Lösung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden dann in einem sicheren Gebäude mit aktuellen Standards umgesetzt. Durch die Erweiterung können 57 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Eine Schließung der Einrichtung wird durch den Ersatzneubau vermieden.

D. Klimaschutz

D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☑Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☑ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☑ verwaltungsinterner Vorgang ☑ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☑ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☑ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☑ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☑ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil