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Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

  1. Der Magistrat stellt die notwendige Infrastruktur an allen Grundschulen sicher. Dafür ergreift er folgende Maßnahmen:
    • a)Auf Basis einer Vollkostenanalyse wird der Gesamtfinanzierungsbedarf für alle baulichen Maßnahmen wie (1) räumliche Erweiterungen, (2) Mensen, (3) multifunktionale Räumlichkeiten, (4) Sport- und Bewegungsflächen berechnet. Die notwendigen Mittel dafür werden priorisiert bereitgestellt.
    • b)Alle Schulen erhalten umgehend transparente Informationen darüber, wann die zur Umsetzung des Ganztags notwendigen Baumaßnahmen an ihrem Standort erfolgen und welche Einschränkungen dadurch ggfls. entstehen. Ein verbindlicher Terminplan der Baumaßnamen inklusive Datum des Endes der Maßnahmen wird vorgelegt.
  2. Der Magistrat schafft Transparenz über den Stand des Platzausbaus. Die Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte erhalten einen umfassenden Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Ganztagskonzepts und den zum Schuljahresbeginn 2026/27 zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen (aufgeschlüsselt nach Standorten, mit Angabe der Versorgungsquote). Für jedes Jahr wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze der Anzahl der benötigten Plätze gegenübergestellt.
  3. Die Wahlfreiheit zwischen gebundenen, teilgebunden und freiwilligen Nachmittagsangeboten bleibt für alle Familien erhalten.
  4. Horte werden weiter ausgebaut und mit den schulischen Ganztagsangeboten vernetzt, um den Platzausbau im benötigten Umfang zu gewährleisten und Familien auch weiterhin eine Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen zu ermöglichen.
  5. Der Magistrat unterstützt Schulen und Träger aktiv bei der Personalgewinnung. Die geplante Anhebung des Personalschlüssels unter Ziffer 2 der M 12 wird in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte flexibel ausgestaltet. Wo durch die Neuregelung aufgrund des Fachkräftemangels Plätze entfallen würden, greift der bislang geltende Personalschlüssel.
  6. Eine Überlassung von schulischen Räumlichkeiten an andere kommunale Angebote erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der schulischen Gremien. Die unter Ziffer 9) der M 12 genannte Verantwortung für die Raumnutzungsplanung mit außerschulischen Akteuren geht nicht zulasten des begrenzten Zeitbudgets der Schulleitungen.
  7. Der Magistrat legt die Kosten freiwilliger Zusatzleistungen offen. Die Kosten und Gegenfinanzierung von Leistungen die über die Gewährleistung des Rechtsanspruchs hinausgehen (z.B. höhere Betreuungsdauer und Personalschlüssel) werden dargelegt.

Begründung

Es ist zu begrüßen, dass endlich ein Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorliegt - wenn auch ein späterer Zeitpunkt, ein halbes Jahr vor Beginn der Umsetzungspflicht, kaum denkbar ist. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung ist dringlich und für die Frankfurter Familien von zentraler Bedeutung. 2017 wurde in Frankfurt das Gesamtkonzept Ganztag bereits auf den Weg gebracht. Die Pilotphase startete 2021 und wurde 2023 abgeschlossen. Immer noch fehlen jedoch konkrete Ablaufpläne zur baulichen und praktischen Umsetzung. Die Grundschulen sind derzeit nur zum Teil auf den Ganztagsbetrieb vorbereitet. Die Stadt Frankfurt muss sich daher umgehend darauf konzentrieren, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen und erforderliche Baumaßnahmen in enger Abstimmung mit den Schulgemeinden umzusetzen, anstatt pädagogische Zielvorstellungen zu definieren. Denn vielerorts scheitert der Ganztag nicht an einem Mangel an Bereitschaft oder Ideen, sondern an beengten Räumlichkeiten, fehlender Mittagsverpflegung und Personalmangel. Wenn der Rechtsanspruch im Sommer 2026 für alle ersten Klassen gilt, müssen bis dahin konkrete, verlässliche und praktikable Lösungen vorliegen.

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