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Kommunaler Eigenbetrieb Schule statt halbherziger Bildungsbaugesellschaft Frankfurt

Vorlagentyp: NR BFF

Antrag

1.) Die Vorlage M 135 "Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" vom 12.09.2025 wird in der vorgelegten Form abgelehnt. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert, stattdessen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebs vorzubereiten, der die Planung, den Bau, die Sanierung, die Errichtung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung aller städtischen Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen, Kindertagesstätten und damit verbundener Anlagen wie Sporthallen) übernimmt. Dabei ist eine möglichst zeitnahe Übertragung aller relevanten Aufgaben anzustreben, beginnend mit einer vollständigen Auslagerung des Schulbaus sowie der zugehörigen Liegenschaften. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt alleinige Gesellschafterin. Die Einrichtung des Eigenbetriebs erfolgt unter Einhaltung betriebswirtschaftlicher Grundsätze, mit einem eigenen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Finanzierungskonditionen der öffentlichen Hand (z. B. Kommunaldarlehen) und Fördermittel für Kommunen bleiben uneingeschränkt nutzbar. 3.) Die Übertragung der unter Punkt 2 beschriebenen Aufgaben an den Eigenbetrieb erfolgt für einen unbefristeten Zeitraum, mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Evaluierung durch Gremienbeschlüsse. Investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen werden zentral über den Eigenbetrieb abgewickelt und im Investitionsprogramm (IPG) entsprechend dokumentiert. 4.) Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung des kommunalen Eigenbetriebs zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. Falls rechtliche Beanstandungen der Urkundsperson, des Registergerichts, der Finanzverwaltung oder Aufsichtsbehörden Änderungen erfordern, ist der Magistrat ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit der wesentliche Inhalt (vollständige Auslagerung in einen Eigenbetrieb) nicht verändert wird. 5.) Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, · die Kosten der Gründung des Eigenbetriebs aus der Produktgruppe 20.01 zu finanzieren, · die im städtischen Haushalt für Bauunterhaltung, Sanierung und Neubau bereitgestellten Mittel - insbesondere aus dem Sachkonto 61610009 sowie dem Investitionsprogramm - künftig unmittelbar an den Eigenbetrieb zu leisten. Die laufenden Kosten des Eigenbetriebs (Personal, Sachkosten, Verwaltung) sind grundsätzlich aus seinen eigenen Erträgen und Kostenerstattungen zu decken. Der verbleibende Fehlbedarf wird - wie bei jedem anderen städtischen Eigenbetrieb auch - im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung gesondert veranschlagt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Begründung

Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920-1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebots in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie der erhebliche Nachholbedarf im Schulbau - getrieben durch das anhaltende Bevölkerungswachstum Frankfurts sowie die hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen - belasten den städtischen Haushalt massiv. Bereits im Haushaltsentwurf 2019 waren rund 122 Millionen Euro für Planung, Bau, Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen vorgesehen; bis 2023 stieg dieser Etat auf gut 220 Millionen Euro. Aktuelle Schätzungen des KfW-Kommunalpanels von 2024 bestätigen den bundesweiten Investitionsrückstand bei Schulgebäuden auf rund 54,8 Milliarden Euro - ein Wert, der allein im letzten Jahr um 7,3 Milliarden Euro gestiegen ist. In Frankfurt plant die Stadt bis 2029 eine Milliardeninvestition, um 9.280 dringend benötigte neue Schulplätze zu schaffen. Doch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist strukturell überfordert: Es verwaltet 176 Schulen und 86 Kitas, kämpft mit einem Sanierungsstau bei über 100 Gebäuden und chronischem Personalmangel - trotz Reform 2017 und zusätzlicher Stellen. Das Ergebnis: 30 Prozent der Schüler lernen aktuell in Container- oder Interimsbauten, laufender Unterhalt bleibt liegen, und große Projekte verzögern sich erheblich. Genau hier setzt die zwingende Notwendigkeit einer kompletten Neuorganisation an. Die jetzt vom Magistrat vorgelegte Gründung einer Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit nur 14 Liegenschaften und befristeter Aufgabenübertragung löst dieses Problem nicht, im Gegenteil. Sie verschärft es durch neue Doppelstrukturen und höhere Verwaltungskosten. Eine vollständige Auslagerung in einen kommunalen Eigenbetrieb hingegen entlastet das ABI langfristig, schafft betriebswirtschaftliche Effizienz und beschleunigt die Umsetzung - ohne teure Parallelstrukturen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen überdeutlich, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen regelmäßig zu erheblichen Kostensteigerungen führt. Auch die Ende 2017 vorgenommene Neuorganisation des Amts für Bau und Immobilien hat bis heute keinerlei spürbare Verbesserung gebracht. Der mit der Magistratsvorlage jetzt vorgelegte Weg einer "Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" ist kein Lösungsweg, sondern ein Irrweg. Er schafft bewusst neue Doppelstrukturen: Nur 14 Liegenschaften - ein verschwindend kleiner Bruchteil des gesamten Bestands - sollen befristet auf 15 Jahre ausgelagert werden, während das ABI parallel weiterarbeitet. Das birgt zwangsläufig redundante Prozesse, höhere Verwaltungskosten und fehlende Synergien, ohne dass ein echter Effizienzgewinn erkennbar wäre. Eine derart partielle Auslagerung in eine GmbH löst das strukturelle Kernproblem nicht: Die Trennung von Haushalt und Betrieb bleibt unvollständig, die notwendige betriebswirtschaftliche Autonomie für schnelle, transparente und kosteneffiziente Entscheidungen fehlt vollständig. Genau diese Autonomie aber ist die Voraussetzung, um endlich Tempo und Wirtschaftlichkeit in den Frankfurter Schulbau zu bringen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft zu gewährleisten und die hierfür benötigten Milliarden im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, gibt es nur eine konsequente Lösung: die vollständige Ausgliederung des gesamten Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb. Dieser ermöglicht eine echte Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, schafft Transparenz durch gesonderte Rechnungslegung und einen eigenständigen Finanzierungskreis. Durch Abschreibungen freiwerdende Mittel fließen direkt wieder in neue Investitionen, die Bündelung aller Ressourcen führt zu kurzen Wegen, hoher Kostentransparenz und ganzheitlicher Prozesssteuerung. Gleichzeitig bleiben sämtliche Vorteile der öffentlichen Hand - günstige Kommunaldarlehen und Fördermittel - uneingeschränkt erhalten. Genau diesen Lösungsansatz - die vollständige Auslagerung des Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb - hat unsere Fraktion bereits am 23. Januar 2019 mit dem Antrag E 178 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und seither bei jeder Gelegenheit konsequent vertreten. Leider stets ohne Erfolg. Umso unverständlicher ist es, dass der Magistrat auch in der aktuellen Vorlage trotz ausdrücklicher Erwähnung unter B. "Alternativen" weiterhin behauptet, ein Eigenbetrieb sei "nicht geeignet" - und das, ohne auch nur ein einziges stichhaltiges Argument zu nennen. Diese Haltung steht in krassem Widerspruch zu den positiven Erfahrungen zahlreicher vergleichbarer Städte und Kreise, die genau diesen Weg seit Jahren erfolgreich beschreiten und den gesamten Schulbau in dedizierte Eigenbetriebe oder städtische Gesellschaften ausgelagert haben.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU FDP AFD
Sitzung 43
Ältestenausschusses
TO I, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU FDP BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDU FDP Gartenpartei AFD ÖkoLinX-ELF Stadtv. Yilmaz

Reden im Parlament

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