Kultur
Vorlagen
Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1950 Betreff: Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen Der Magistrat wird der Anregung folgen und im ersten Halbjahr 2026 eine Kleinkinderschaukel und eine Federwippe auf dem Spielplatz neu aufstellen. Des Weiteren erfolgt die gewünschte Farberneuerung an besagtem Klettergerät. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7363
Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025
Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken
Antrag vom 07.10.2025, NR 1398 Betreff: Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll im Kinder- und Jugendtheater bzw. in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo das Projekt Kulturlotsen (wie z. Bsp. in Karlsruhe) einrichten. Bei diesem Projekt besuchen kulturbegeisterte Ehrenamtliche im Tandem mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Projektes müssen gesucht werden: a) Kooperationspartner (Museen, Theater, Oper etc.), die bereit sind, die Kulturlotsen und ihr Tandem (Kind, Jugendliche) kostenfrei ihre Kultureinrichtung besuchen zu lassen. b) Kulturbegeisterte Ehrenamtliche, die durch persönliche Gespräche, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses etc. ausgewählt werden und eine entsprechende Schulung/Feedbackgespräche erhalten. c) Familien, mit Kindern und Jugendlichen, die sonst nicht die Möglichkeit haben Theater, Museen oder andere Kultureinrichtungen zu besuchen und Interesse daran haben, an dem Projekt teilzunehmen. d) Finanzielle Förderer für das Projekt. Das Konzept der Kulturlotsen passt hervorragend zu den Zielen des geplanten Kinder- und Jugendtheaters und kann dieses bei seiner kulturpädagogischen Arbeit bereits im Vorfeld unterstützen. Insofern ist es sinnvoll, bereits schon jetzt, mit der Umsetzung der Kulturlotsen in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo zu beginnen, damit das Projekt bereits läuft, wenn das Kinder und Jugendtheater voll in Betrieb geht. Begründung: Kunst und Kultur ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt und ihr Lebensumfeld aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, das eigene Verhalten zu reflektieren, neue oder unbekannte Sichtweisen einzunehmen und sich vor allem mit komplexen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Kulturelle Teilhabe ist deshalb gerade für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Allerdings ist diese durch Sprachbarrieren, fehlende finanzielle Mittel oder andere schwierige Lebensumstände oft nicht möglich. Das Projekt Kulturlotsen soll das ändern und damit jedem Kind oder Jugendlichen - zusammen mit ihrem Paten - ermöglichen, Kultureinrichtungen in Frankfurt zu besuchen. Die Kulturlotsen können die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihnen mit ihrer Lebenserfahrung zur Seite stehen und sie vielleicht auch für Kultur begeistern. Gleichzeitig lernen sie durch die Kinder und Jugendlichen neue Sichtweisen kennen. Das Projekt bzw. die Kultur verbindet Generationen und darüber hinaus auch verschiedene Nationen und schafft Verständnis füreinander. In Karlsruhe gibt es das Projekt "KulturLotsen" mit einer Unterbrechung bereits seit 2011. Es könnte als Modell für Frankfurt herangezogen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und AfD (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6817, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4
Wiesen für Insekten in Sachsenhausen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1938 Betreff: Wiesen für Insekten in Sachsenhausen Zu Punkt 1: Die Wiesen, die wir heute kennen, sind als Teil einer bäuerlichen Kulturlandschaft entstanden und unterliegen einem Mähregime, das sich nach den traditionellen Heuernteterminen und lokalen Standortbedingungen richtet. Das Heu wurde im Juni, dem "Heumonat", geschnitten, und wenn bis zum Ende des Sommers (Ende August/Anfang September) genug nachgewachsen war, wurde erneut gemäht. Wird eine Wiese nicht mehr oder zu spät gemäht, verschwinden die meisten blühenden Kräuter. Sie werden in Konkurrenz von Licht und Raum von wenigen starkwüchsigen Gräsern und Kräutern oder auch einjährigen Gräsern wie der Mäusegerste dominiert. Ohne Mahd setzen sich am Ende Gehölze oder auch invasive Arten wie die Kanadische Goldrute, die armenische Brombeere oder der Götterbaum durch und die Wiese verbuscht nach und nach. Gerät die Wiese in einen schlechten Pflegezustand, kann sie nicht mehr ihre Funktion als Wiese erfüllen und bietet nur noch wenigen Insektenarten Lebensraum und Futterquelle. Zu Punkt 2: Die Zeitfenster zur Wiesenmahd werden zur Erhaltung der standortangepassten Pflanzengesellschaften weitgehend beibehalten. Schonende Mähkonzepte wie das Belassen von Altgrasbeständen in Form von Mosaik- oder Streifenmahd, sowie Staffelmahd, werden in einigen größeren Parks wie dem Volkspark Niddatal oder dem Huthpark bereits umgesetzt, in denen dies konzeptionell machbar ist und der Pflegezustand es zulässt. Einem Teil der Insekten wird dadurch ermöglicht, ihre Entwicklung abzuschließen, während die Blütenbesucher bereits wieder den neuen Blütenansatz in den gemähten und wieder nachgewachsenen Flächen finden. Ferner findet Einsatz insektenschonender Mähtechnik bei der Wiesenpflege zunehmend Anwendung. Die kleinteilige Pflege wie zu Zeiten der Futtergewinnung privater Nutztierhalter zu simulieren ist jedoch bei kleineren Flächen, die meist in der Pflegevergabe sind, kaum realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1262
Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1951 Betreff: Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert? Der Magistrat kann zur Anfrage des OBR 3 Folgendes mitteilen: Die zwei Jungbäume mit der Baum Nummer 13 und 17 in der Wolfgangstraße wurden in 2025 15 Mal und somit ausreichend über den Sommer gewässert. Alle anderen Bäume, die sich in der Wolfsgangstraße befinden, sind bereits älter als fünf Standjahre und müssen sich durch das bereits gebildete Wurzelwerk selbst versorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1278
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Zu 1. An einigen Stellen ist der Gehweg entlang der Homburger Straße mit einer Breite von etwa 0,50 bis 0,80 Metern durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge deutlich verengt. Ein Gesamteindruck des Straßenquerschnitts zeigt jedoch, dass die gegenüberliegende Gehwegseite mit etwa 2,00 bis 2,50 Metern grundsätzlich ausreichend bemessen ist. Der Magistrat sieht generell Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr durch eine grundlegende Umgestaltung der Homburger Straße, kann jedoch aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Maßnahmen mittelfristig eine entsprechende Maßnahme nicht in Aussicht stellen. Eine bauliche Absicherung gegen widerrechtliches Parken kann bei ausreichender Gehwegbreite an neuralgischen Punkten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat jedoch umgesetzt werden. Zu 2. Die Straßenbreite der Einbahnstraße entspricht den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054
Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Für beide Fahrtrichtungen der barrierefrei gestalteten Bushaltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sind fabrikneue Wartehallen mit begrünten Dächern bestellt. Sie befinden sich derzeit noch in der Fertigung und werden frühestens Ende August 2025 geliefert. Aktuell laufen seitens der VGF die Abstimmungen mit den beteiligen Firmen und mit den involvierten städtischen Ämtern darüber, wann die Montage vor Ort erfolgen kann, die nach dem aktuellen Zeitplan für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt werden kann. Für die Haltestelle in Fahrtrichtung Affentorplatz ist eine Wartehalle in einer Größe von vier Feldern und für die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz eine Wartehalle in einer Größe von drei Feldern vorgesehen. Somit wird die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz erstmals einen Witterungsschutz erhalten. Beide Wartehallen werden über integrierte Sitzmöglichkeiten und beleuchtete Vitrinen für die Fahrgastinformation verfügen. Im Zuge der Montage der Wartehallen werden auch die Abfalleimer aufgestellt sowie die alten Haltestellen-Stelen (mit der kleinen Beschilderung) durch neue H-Stelen mit größerer Beschilderung getauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1932 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Um in Richtung der Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße fahrende Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf den Seehofpark und dort spielende Kinder hinzuweisen, eignet sich kein Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Solche Gefahrzeichen sollen gemäß § 40 Absatz 1 StVO ausschließlich mehr Aufmerksamkeit generieren sowie zu einer Geschwindigkeitsverringerung mahnen. Ein konkreter Regelungsgehalt fehlt allerdings. Zudem sind Gefahrzeichen nach § 45 Absatz 9 StVO ausschließlich dort anzubringen, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmende Gefahren nicht rechtzeitig erkennen und nicht mit diesen rechnen können. Vorliegend ist der Seehofpark bereits auf Höhe des Reversbrunnenwegs unschwer als Grünanlage erkennbar, sodass allgemein mit einer erhöhten Zahl von Fußgänger:innen zu rechnen ist. Überdies beginnt nach etwa 20 Meter die bereits beschilderte Tempo 30-Zone (VZ 274.1 StVO). Das gewünschte Verkehrszeichen würde eine Überbeschilderung darstellen. Der Anregung lässt sich nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1928 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Durch den Flächenbedarf der Baumaßnahme Regionaltangente West (RTW) ist eine Umsetzung der bereits angeordneten Maßnahme voraussichtlich nicht mehr möglich, da die dafür vorgesehene Fläche anderweitig genutzt werden muss, um den Verkehrsfluss am Knotenpunkt aufrecht zu erhalten. Durch angrenzende Baumaßmaßnahmen und die Rahmenbedingungen der Örtlichkeit sind Ausweichflächen sehr begrenzt. Mit den Bauarbeiten der RTW soll noch in diesem Jahr begonnen werden, sie werden voraussichtlich bis Ende 2028 andauern. Für die Dauer der Baumaßnahme wird für die verkehrssichere Führung des Rad- und Fußverkehrs mit der RTW Planungsgesellschaft mbH und den ausführenden Unternehmen schon heute eng zusammengearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067
Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14
Antrag vom 06.10.2025, OF 1549/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Break 14 bei der Gestaltung des Kunstraumes im Break 14, Bruchfeldstraße 15, 60528 Frankfurt am Main finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Im 1. Quartal 2026 soll der Kunstraum des Break 14 gestaltet werden. Dies soll gemeinsam mit den Jugendlichen erfolgen. Auf diese Weise werden die Jugendlichen aktiv in den Prozess einbezogen, übernehmen Verantwortung und können ihre eigenen Ideen einbringen. Für die Ausstattung werden unter anderem Tische und Stühle für Gruppenarbeiten, Staffeleien, Regale für Materialien, sowie Basismaterialien (Farben, Pinsel, Papier, Werkzeuge) benötigt. Ebenso ist eine Ausstellungsfläche, die es ermöglicht die Kunstwerke der Jugendlichen unkompliziert auszustellen und in regelmäßigen Abständen neu zu bestücken. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 437 2025 Die Vorlage OF 1549/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
Antrag vom 05.10.2025, OF 1741/1 Betreff: Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob nach seiner Rechtsauffassung das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten ist, so wird um Mitteilung der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt nach geltender Rechtslage erlaubt ist, so wird darum gebeten, dass dieser Erlaubnis widersprechende Verlautbarungen im Einflussbereich des Magistrats, insbesondere auch auf der von der Tourismus + Congress GmbH betriebenen Webseite www.visitfrankfurt.travel, entfernt werden und in Zukunft unterbleiben. Begründung: Die Tourismus + Congress GmbH, die den Frankfurter Weihnachtsmarkt ausrichtet, führt auf ihrer Webseite https://www.visitfrankfurt.travel/erleben/feste-und-veranstaltungen/frankfurter- weihnachtsmarkt unter der Rubrik "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" unter anderem "Cannabis, Cannabisprodukte auf". § 3 Abs. 1 KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Eine Rechtsgrundlage für das ein Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Cannabisprodukte auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt ist nicht erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1292 2025 Die Vorlage OF 1741/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Ein Bücherschrank vor dem Literaturhaus
Antrag vom 04.10.2025, OF 1737/1 Betreff: Ein Bücherschrank vor dem Literaturhaus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Literaturhaus einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung gestellt werden. Die Patenschaft für den Bücherschrank übernimmt das Literaturhaus. Neben dem Bücherschrank soll eine Sitzbank aufgestellt werden. Begründung: Wenn nicht vor dem Literaturhaus, wo sonst würde ein offener Bücherschrank Sinn machen. Literatur frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Literaturhaus möchte die Patenschaft dafür sehr gerne und dauerhaft übernehmen. So ist selbst bei einem Mitarbeiterwechsel eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet. Der Standort soll westliche des Hauses an der Ecke Lange Straße / Schöne Aussicht sein. Die Kreuzung ist sehr belebt und das Mainufer in unmittelbarer Nähe, so dass der Bücherschrank sicherlich gut genutzt werden wird. Eine Sitzbank soll zum Verweilen einladen, während man sich in Bücher einlesen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1737/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 445 2025 Die Vorlage OF 1737/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL
Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1397 Betreff: Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt, zuletzt durch die B 309/21 verabschiedet, soll durch den jährlichen Bericht der Wirtschaftsförderung Frankfurt ersetzt werden. Begründung: Der Jahresbericht des Wirtschaftsdezernates geht auf den Beschluss des Antrags NR 1663 vom 13.01.2005 zurück. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der in der damaligen IHK-Studie identifizierten Handlungsempfehlungen berichten soll. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus des Berichts zunehmend auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Stadt verlagert. Dieser inhaltliche Wandel hat dazu geführt, dass er sich nun in vielerlei Hinsicht mit dem Jahresbericht der Wirtschaftsförderung überschneidet. Durch die Ersetzung des Magistratsberichts mit dem Rapport der Wirtschaftsförderung können redundante Arbeitsprozesse vermieden und die Effizienz der Berichterstattung gesteigert werden. Dies entlastet den Magistrat und stellt sicher, dass die relevanten Informationen gebündelt und in konsolidierter Form zur Verfügung gestellt werden. Somit kann eine klarere und kohärentere Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankfurt erreicht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2005, NR 1663 Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6816, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-3
Kulturcampus Bockenheim - gleichberechtigte Einbindung des Ortsbeirats 2, des Seniorenvertreters und der relevanten Vertreter der Behindertenverbände in die Planungsworkshops; Aufarbeitung früherer Ergebnisse
Antrag vom 11.11.2025, OF 1318/2 Betreff: Kulturcampus Bockenheim - gleichberechtigte Einbindung des Ortsbeirats 2, des Seniorenvertreters und der relevanten Vertreter der Behindertenverbände in die Planungsworkshops; Aufarbeitung früherer Ergebnisse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Rahmen der Planungsworkshops zum Kulturcampus Bockenheim alle Fraktionen des Ortsbeirats 2, der Seniorenvertreter sowie die relevanten Vertreter der Behindertenverbände der Stadt Frankfurt am Main gleichberechtigt beteiligt werden. Die von der Stadt kommunizierte Begrenzung auf einen Vertreter für den gesamten Ortsbeirat ist aufzuheben. Dies umfasst insbesondere: 1. die Einladung jeder Fraktion, des Seniorenvertreters sowie der relevanten Vertreter der Behindertenverbände zu sämtlichen Workshop-Terminen, 2. die Benennung je Fraktion eines festen Vertreters mit Stellvertretung, 3. die fortlaufende Information aller genannten Beteiligten über Inhalte, Protokolle und Zwischenergebnisse, 4. bei räumlichen Kapazitätsgrenzen die Bereitstellung einer digitalen Teilnahmeoption, 5. die Sicherstellung einer barrierefreien Teilnahme (barrierefreier Zugang; erforderliche Hilfsmittel; bei Bedarf Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschung), 6. die Aufarbeitung und Bereitstellung der Ergebnisse der bereits vor Jahren durchgeführten städtischen Planungs- und Beteiligungsprozesse zum Kulturcampus - einschließlich Protokollen, Gutachten, Visualisierungen und Beschlussständen - in einer übersichtlichen Form und vor Beginn der neuen Workshops. Begründung: Die Idee des Kulturcampus wurde unter der damaligen Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) entwickelt; seit 2010begleitet die Stadt dieses Projekt durch unterschiedliche Planungs- und Beteiligungsprozesse. Die jetzt anstehenden Workshops legen die entscheidenden Grundlagen für die weitere Entwicklung des Quartiers - städtebaulich, kulturpolitisch und im Hinblick auf dringend benötigten Wohnraum. Aufgabe des Ortsbeirat ist, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu beraten und ist in ortsbezogenen Fragen anzuhören. Seine örtliche Kenntnis und die politische Vielfalt innerhalb des Gremiums machen eine umfassende Einbindung zwingend. Die von der Stadt angekündigte Begrenzung auf einen Vertreter des gesamten Ortsbeirats wird diesem Auftrag nicht gerecht und widerspricht einer transparenten und offenen Planungskultur. Zudem existieren aus früheren städtischen Beteiligungsverfahren bereits umfangreiche Ergebnisse, die für die aktuelle Diskussion relevant sind. Eine zeitnahe, systematische Aufarbeitung dieser Materialien verhindert Doppelarbeit, schafft Kontinuität und verbessert die Grundlage für eine sachgerechte Abwägung der nun diskutierten Varianten. Eile ist geboten: Die zentralen Entscheidungen zum Kulturcampus werden in den kommenden Monaten getroffen. Nur eine frühzeitige und vollständige Beteiligung aller relevanten örtlichen Akteure gewährleistet, dass die Interessen des Stadtteils angemessen berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 1318/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sportkurse im öffentlichen Raum ermöglichen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1401 Betreff: Sportkurse im öffentlichen Raum ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll prüfen und berichten, ob ein organisiertes, niedrigschwelliges, gesundheitsförderndes und integratives Sport- und Bewegungsangebot in öffentlichen Grünanlagen bzw. generell im öffentlichen Raum - ähnlich wie zum Beispiel ParkSportInsel Hamburg, Fit im Park München, Sport im Park Düsseldorf, Kölle aktiv - von der Stadt in Zusammenarbeit mit Vereinen, Initiativen etc.in den Frühjahr- und Sommermonaten realisiert werden kann. Begründung: Das Bedürfnis nach Sport und Bewegung im öffentlichen Raum hat in den vergangenen Jahren immens zugenommen - das belegen auch die Berichte der Frankfurter Sportentwicklungsplanung und auch die Erfahrungen anderer Städte wie Köln, Düsseldorf, München und Hamburg. Dazu kamen die Erkenntnisse aus der Pandemie, dass der öffentliche Raum als Ort für gemeinsamen Sport und Bewegung extrem wichtig ist - gerade auch für Kinder und Jugendliche die ihre Oster- und Sommerferien komplett oder überwiegend in Frankfurt verbringen. Städte wie zum Beispiel München mit ihrem Programm "MUCkis for free - Fit im Park", Köln mit "Kölle aktiv", Düsseldorf mit "Sport im Park" und Hamburg mit der "ParkSportInsel" bieten in Zusammenarbeit mit Initiativen und Vereinen in den Sommermonaten niedrigschwellige, gesundheitsfördernde und integrative Sport- und Bewegungsangebote an. Das Programm ist offen für alle. Jeder kann teilnehmen, weil die Angebote niedrigschwellig und direkt vor Ort sind. Das Ziel sind kurze Wege statt langer Fahrten durch die Stadt und die Möglichkeit, beim Sport Menschen aus dem eigenen Lebensumfeld kennenzulernen. Denn die Bewegungsangebote schaffen für die Bürgerinnen und Bürger weitere Gelegenheiten direkt in ihrem Stadtteil Kontakte zu knüpfen, sich regelmäßig zu treffen und auszutauschen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 518/22), FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 518/22), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 518/22), FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6820, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 52-0
Ein Weihnachtsbaum für den Tel-Aviv-Platz
Antrag vom 30.09.2025, OF 1764/1 Betreff: Ein Weihnachtsbaum für den Tel-Aviv-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Eurpoaviertel auf dem Tel-Aviv-Platz, eventuell vor dem REWE - Markt, ein Weihnachtsbaum aufgestellt wird. Begründung: Ein Weihnachtsbaum in der Adventszeit würde dem Platz eine stimmungsvolle Atmosphäre verleihen, wodurch die ansonsten recht kargen Fläche eine positive Aufwertung erfahren würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1764/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Sportkurse im öffentlichen Raum ermöglichen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1401 Betreff: Sportkurse im öffentlichen Raum ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll prüfen und berichten, ob ein organisiertes, niedrigschwelliges, gesundheitsförderndes und integratives Sport- und Bewegungsangebot in öffentlichen Grünanlagen bzw. generell im öffentlichen Raum - ähnlich wie zum Beispiel ParkSportInsel Hamburg, Fit im Park München, Sport im Park Düsseldorf, Kölle aktiv - von der Stadt in Zusammenarbeit mit Vereinen, Initiativen etc.in den Frühjahr- und Sommermonaten realisiert werden kann. Begründung: Das Bedürfnis nach Sport und Bewegung im öffentlichen Raum hat in den vergangenen Jahren immens zugenommen - das belegen auch die Berichte der Frankfurter Sportentwicklungsplanung und auch die Erfahrungen anderer Städte wie Köln, Düsseldorf, München und Hamburg. Dazu kamen die Erkenntnisse aus der Pandemie, dass der öffentliche Raum als Ort für gemeinsamen Sport und Bewegung extrem wichtig ist - gerade auch für Kinder und Jugendliche die ihre Oster- und Sommerferien komplett oder überwiegend in Frankfurt verbringen. Städte wie zum Beispiel München mit ihrem Programm "MUCkis for free - Fit im Park", Köln mit "Kölle aktiv", Düsseldorf mit "Sport im Park" und Hamburg mit der "ParkSportInsel" bieten in Zusammenarbeit mit Initiativen und Vereinen in den Sommermonaten niedrigschwellige, gesundheitsfördernde und integrative Sport- und Bewegungsangebote an. Das Programm ist offen für alle. Jeder kann teilnehmen, weil die Angebote niedrigschwellig und direkt vor Ort sind. Das Ziel sind kurze Wege statt langer Fahrten durch die Stadt und die Möglichkeit, beim Sport Menschen aus dem eigenen Lebensumfeld kennenzulernen. Denn die Bewegungsangebote schaffen für die Bürgerinnen und Bürger weitere Gelegenheiten direkt in ihrem Stadtteil Kontakte zu knüpfen, sich regelmäßig zu treffen und auszutauschen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 518/22), FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 518/22), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 518/22), FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6820, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 52-0
Besserer Schutz von zu Fuß Gehenden - Alter Flugplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1920 Betreff: Besserer Schutz von zu Fuß Gehenden - Alter Flugplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7250
Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur ST 548/2025 bedauert der Magistrat, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die Ergebnisse der Trassenabfrage noch nicht vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249
Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 450 Betreff: Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6742 - NR 1340/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 415/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro für die Erarbeitung der Machbarkeits-studie für die bestandserhaltende Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. In einer zuvor mittels eines modernen Erfassungsverfahrens durchzuführenden digitalen Gebäudeaufnahme werden die Grundlagen für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie von weiteren Planungen geschaffen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit bis zu einem halben Jahr zu rechnen sein. Die Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Magistrat wird über den weiteren Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.11.2020, NR 1340 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.12.2025
Schotterparkplatz Alter Flugplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1919 Betreff: Schotterparkplatz Alter Flugplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7249
Stadttiere und ihre Folgen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU, B 347/25 Zu 1 bis 4: Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Zu 7 und 8: Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Zu 9: Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Zu 10 und 11: Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Zu 12 bis 15. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Zu 16: Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Zu 17 bis 19: Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Zu 20. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025
Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese in Preungesheim
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907 Betreff: Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese in Preungesheim Abschließend kann berichtet werden, dass sich der Magistrat eine eingezäunte Hundeauslauffläche hinter der Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim auf der unten im Plan eingezeichneten Fläche vorstellen kann. Eine Einfriedung der Hundeauslauffläche ist aufgrund der nahegelegenen Schule und des Kindergartens, sowie der schützenswerten Vegetation notwendig. Die Einfriedung soll sich dabei naturnah und unauffällig in das vorhandene Gelände einfügen. Aus diesem Grund empfiehlt das Fachamt an dieser Stelle einen Staketenzaun. Die Kosten belaufen sich je nach Höhe des Zauns zwischen 6.500 und 9.000 Euro. Der Ortsbeirat wird gebeten eine Teilfinanzierung für den Zaun, die Beschilderung und Hundekotbeutelspender aus OIB-Mitteln für die Umsetzung bereit zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6635
Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1917 Betreff: Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, ist dem Magistrat nicht bekannt, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119
Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1906 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Vorläufige Stellungnahme: Die vorläufige Stellungnahme des Magistrats ST 551 vom 28.03.2025 entspricht weiterhin dem aktuellen Sachstand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272
Ein Sportpark für Eschersheim
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1899 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Magistrat prüft die Schaffung von weiteren Angeboten für Sport- und Freizeitflächen für den Bereich südlich des Berkersheimer Weges, die Alternativen neben den Fußball-Plätzen bieten. Es wird geprüft, ob die Wünsche nach einem Fitnessparcour, evtl. eine Quarterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln und Wiesenflächen und Bänke zum Erholen für jede Altersgruppe entstehen könnten. Um geeignete Sport- und Freizeitflächen im Ortsbezirk zu finden und zu entwickeln, ist das Grünflächenamt in die Planungen einzubeziehen. Notwendige Genehmigungen mit den Naturschutzbehörden sind bei einer zukünftigen Entwicklung der Flächen abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7336
Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025
Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025
Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 439 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6525 - NR 1104/25 CDU, NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung hat das Sportamt eine Projektgruppe zum Thema "Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe" eingerichtet. Ziel des Projektes ist die Prüfung und perspektivische Einführung eines digitalen Systems zur effizienteren und transparenteren Vergabe von Sportstätten. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und tagt in regelmäßigen Abständen. Sie ist interdisziplinär besetzt und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche: · 52.11.3 EDV/IT · 52.12 Beschaffung, Vergabe, Energie · 52.31 Zentrale Aufgaben Betrieb · 52.42 Sportfachlicher Service, Sportstättenvergabe Im Rahmen der bisherigen Sitzungen wurden die unterschiedlichen fachlichen Bedarfe der beteiligten Organisationseinheiten zusammengetragen und systematisch ausgewertet. Parallel hierzu erfolgt eine Marktsondierung, um geeignete Softwarelösungen und potenzielle Anbieter zu identifizieren. Zur fachlichen Unterstützung wurde zudem der Bereich 16A in die Projektarbeit eingebunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zu Beginn des Projektes eine externe Beratung hinzuzuziehen, um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf Anforderungsdefinition, Vergabeverfahren und Umsetzung professionell zu begleiten. Die Projektgruppe wird den Magistrat fortlaufend über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025
Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 436 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6446 - A 332 BFF-BIG, B 238/25 - Zwischenbericht: Die Organisation der Abfalltrennung und -entsorgung innerhalb der städtischen Verwaltung sowie der städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht zentralisiert und erfolgt daher uneinheitlich. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen städtischen Ämter und Einrichtungen angesschrieben und um die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen gebeten. Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, kann die Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Für eine Vielzahl der Ämter und Betriebe fehlen nach wie vor Antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.12.2025
Rückzahlungsplan Darlehen MOMEM
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 149 Betreff: Rückzahlungsplan Darlehen MOMEM Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4711 (M 19) I. Als Hintergrund der Beschlussvorlage dient der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4711, zur Kenntnis. Auszug (M 19, Ziff. II.): "Es wird zugestimmt, dass die Fälligkeit zur Rückzahlung der Zuwendung zunächst bis zum 31.12.2024 verlängert und ab dem 01.01.2024 zinsfrei gestellt wird. Daraus folgt, dass der Magistrat beauftragt wird, bis zum 31.08.2024 einen Rückzahlungsplan mit dem Betreiberverein des MOMEM zu vereinbaren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Zuwendungsnehmer wird verpflichtet, in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Museums vorzulegen, ab dem 01.01.2024 in einem halbjährigen Turnus über die inhaltlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu berichten sowie eine jährliche Abrechnung vorzulegen." II. Dem Rückzahlungsplan des Darlehens wird in der vom Friends of Momem e.V. vorgeschlagenen Höhe zugestimmt. Dieser sieht eine jährliche Rückzahlungsrate von mind. 20.000 Euro vor. Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit einem Rückzahlungsplan abzuschließen. III. Weiter dient zur Kenntnis, dass die Räume des Museums seit dem 01.01.2025 in die Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung der VGF übergegangen sind. Diese fungiert seither als Vermieter und erhebt gegenüber dem MOMEM einen monatlichen Mietzins. Um die im zwischen Stadt Frankfurt und dem Betreiberverein geschlossenen "letter of intent" vereinbarte mietfreie Nutzung der Räume für den Museumszweck aufrecht zu erhalten, erhält das MOMEM einen Zuschuss zu den Mietkosten. Dieser wird aus Mitteln des Produktbereichs 21.01. bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der Betreiberverein des Museum of Electronic Music, MOMEM, hat seit April 2024 einen umfassenden Transformationsprozess eingeleitet, um eine inhaltliche, organisatorische und strukturelle Neuaufstellung des Museums vorzunehmen. Auf die im M 19 (§ 4711) vorgeschlagenen Maßnahmen hat das MOMEM reagiert und setzt die genannten Vorschläge im Rahmen des eingeleiteten Prozesses nach und nach um. Dies beinhaltet die Einrichtung eines aktiven Fördervereins, den Aufbau und die Pflege strategischer Partnerschaften innerhalb der städtischen Museumslandschaft, die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates, die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Kulturamt sowie die Neufassung des wirtschaftlichen Betriebsmodells mit Unterstützung eines externen Beraters. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden bereits im laufenden Betrieb sichtbar. Das Haus positioniert sich als ein Ort der Auseinandersetzung mit ästhetischen und gesellschaftlich relevanten Entwicklungslinien der Clubkultur und untersucht u.a. den Einfluss elektronischer Musik auf das kulturelle Miteinander in der Szene. Dies gelingt durch die Verbreiterung des Museumsangebots, die Durchführung von Kooperationsausstellungen, die verbesserte Integration des MOMEM in angrenzende Bereiche der Stadt und den Ausbau partizipativer Vermittlungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Von besonderer Bedeutung sind die im Jahr 2024 erfolgreich umgesetzten Kooperationen mit der Kunsthalle Schirn ("Milestones of Hiphop"), der Buchmesse Frankfurt ("Italo Disco") und der Fraport-AG ("100 Jahre Flughafen Frankfurt"), die in Planung befindliche Reihe "Female Side of Techno" sowie die Bereitstellung eines kuratierten Programms mit themenbezogenen Sonderausstellungen, Vortrags- und Diskussionsrunden und Workshop-Angeboten. Durch die Einrichtung der Formate "Electronic Classroom" und "Play Yourself" konnte zudem ein interaktives Angebot für Schulklassen, Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen werden. Als weitere Maßnahme hat das MOMEM eine gründliche Analyse der wirtschaftlichen Situation vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verwendung der aus dem Darlehen zur Verfügung gestellten Mittel detailliert aufbereitet. Mit Bezug der Liegenschaften erwiesen sich die notwendigen Aufwendungen für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen der Räumlichkeiten als unerwartet umfassend. Um die Begehbarkeit und Betriebsfähigkeit der Liegenschaft für die Öffentlichkeit sicherzustellen, musste deren Durchführung allen weiteren musealen Installationen vorangestellt werden. Die für den Bezug der Liegenschaft notwendig gewordenen Sanierungsleistungen umfassten u.a. die Erneuerung von Toilettenanlagen, Klimaanlage, technischer Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung von Brandschutzanlagen. Auf Basis der mit der Stadt Frankfurt vereinbarten mietfreien Nutzung der Räume ist das Museum in der Lage, die monatlichen Betriebskosten zur Durchführung des Museumsbetrieb aus Museumseintritten, Eigenveranstaltungen und Vermietungen zu erwirtschaften. Das MOMEM strebt für das Jahr 2025 ff. ein Einnahmenplus in Höhe von jährlich 20.000 € an, das zur Tilgung des Darlehens herangezogen werden kann. Das Einnahmeplus kann durch die Verstetigung des im Jahr 2024 entwickelten Finanzplans des Museums, der Verringerung von Kosten im Bereich des Ausstellungsbetriebs und durch angestrebte Einnahmeerhöhungen im Bereich des "Supporter Clubs" erzielt werden. Auf Basis des vorgelegten Finanzplans kann das gewährte Darlehen in Höhe von 500 T€ (Produktgruppe 21.01, Projekt Definition 5.010597) zzgl. Zinsen in Höhe von 18.000 Euro mit einer jährlichen Rate von ca. 20.000 Euro zurückgezahlt werden, somit wäre die Rückzahlung in voraussichtlich 26 Jahren abgeschlossen. Die Rückzahlungsvereinbarung wird mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gültig. Die Einnahmen- / Ausgabensituation für das Jahr 2025 wurde wie folgt abgebildet: Voraussichtliche Einnahmen 2025 Voraussichtliche Ausgaben 2025 Eintritte 180.000 € Personalkosten 180.000 € Zuschuss Mietkosten Stadt Frankfurt 240.000 € Miete und Nebenkosten 240.000 € Spenden 95.000 € Wareneinkauf 15.000 € Sponsoring 50.000 € Kommunikation 15.000 € Einnahmen Gastronomie 35.000 € Betrieb Ausstellung/ Veranstaltung 200.000 € Vermietungen 65.000 € Darlehenstilgung 20.000 € Mitgliedsbeiträge/Supporter Club 5.000 € Summe Einnahmen 670.000 € Summe Ausgaben 670.000 € B. Alternativen Keine. C. Lösung Ausführungen unter A. Zielsetzung D. Kosten Durch die Verlängerung des Darlehens kommen auf die Stadt Frankfurt keine weiteren finanziellen Mehraufwände zu. Anlage 1_Konzept (nicht öffentlich - ca. 4,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2025, NR 1449 Antrag vom 20.10.2025, OF 1772/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 87 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 211 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2021, M 111 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 19 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1772/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 149 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie AfD (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 149 = Annahme, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 149 = Ablehnung, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 149 = Annahme, NR 1449 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 149 und NR 1449 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FDP, AfD, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6842, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 § 6974, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1916 Betreff: Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt den Erich-Ollenhauer-Ring einschließlich des genannten Verbindungsweges entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich. Dabei werden alle losen Verunreinigungen auf den befestigten Verkehrsflächen aufgenommen. Planmäßiger Reinigungstag ist hier immer Dienstag. Bei zukünftigen Auffälligkeiten kann man sich direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) wenden. Ein Rückschnitt des Begleitgrüns ist nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung. Dessen Entfernung obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen. Zu Punkt Nr. 1: Da die Flächen entlang des Fußweges und unterhalb des Brückenbauwerks während der Bauarbeiten längere Zeit nicht zugänglich waren, erfolgten hier keine Reinigungsarbeiten. Diese wurden inzwischen beauftragt. Zu Punkt Nr. 2: Der beauftragte Dienstleister wird über den Sachverhalt informiert und aufgefordert, umgehend einen entsprechenden Pflegegang auszuführen. Zu Punkt Nr. 3: Aktuell wird der zurückgelassene Bauzaun geprüft und eine Beseitigung veranlasst. Zu Punkt Nr. 4: In Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wird ab Höhe Römische Töpferöfen sowie in entgegengesetzte Richtung ab Heddernheimer Steg eine StVO-konforme Verkehrsbeschilderung (VZ 239, Gehweg) installiert. Im Vorfeld werden Rückschnitt und Reinigung veranlasst. Da der beschriebene Weg weder barrierefrei noch beleuchtet ist, stellt er keine durchgängig nutzbare Alternative für die höhengleiche Querung über die jeweils zwei Fahrspuren dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7453
Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld stellt das Grünflächenamt der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG eine Fläche zur Verfügung, auf der das gewünschte Angebot durch einen Gärtnereibetrieb umgesetzt wird. Die dafür benötigten Unterlagen sind beim Grünflächenamt trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht vollständig eingegangen. Daher kann der Magistrat noch keinen Eröffnungstermin benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236
Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV
Antrag vom 07.10.2025, NR 1400 Betreff: Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt am Main möglich ist, 2. welche Kosten und Einnahmen bei der Einführung eines solchen Tickets zu erwarten wären, 3. wie ein solches Ticket in das bestehende Tarifsystem integriert werden könnte, 4. welche technischen Voraussetzungen für die Einführung eines 24-Stunden-Tickets geschaffen werden müssten. Begründung: Zahlreiche deutsche Großstädte bieten bereits erfolgreich 24-Stunden-Tickets für ihren ÖPNV an. Zu diesen Städten gehören unter anderem Köln, Düsseldorf, Dortmund, Berlin und Aachen. Diese Tickets ermöglichen es den Nutzern, für einen Zeitraum von genau 24 Stunden ab dem Kaufzeitpunkt unbegrenzt den ÖPNV zu nutzen. Ein solches Angebot könnte auch für Frankfurt am Main attraktiv sein, um: · die Nutzung des ÖPNV für Gelegenheitsfahrer und Touristen zu vereinfachen, · die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu steigern, · einen Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu leisten, · die Flexibilität für Nutzer des ÖPNV zu erhöhen. Die Prüfung soll aufzeigen, ob und wie ein solches Ticket in Frankfurt am Main umgesetzt werden könnte und welche Auswirkungen dies auf den Nahverkehr und die Stadtfinanzen hätte. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1400 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 1400 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6819, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
Notstand für Frankfurter Schulen - Pragmatismus für schnelle Lösungen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1399 Betreff: Notstand für Frankfurter Schulen - Pragmatismus für schnelle Lösungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Kurzfristig einen echten Krisenplan zu entwickeln, der maroden Schulen schnell würdige Alternativstandorte bietet. Dabei sollen als Ausweichquartiere beschaffte und sonstige leerstehende Gebäude, modulare Bauten oder Containerlösungen identifiziert und nutzbar gemacht werden. Bürokratische und baurechtliche Auflagen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 2. Zur Umsetzung ist ein Krisenstab aus Experten einzurichten und ggf. auch externe Expertise einzubeziehen. Begründung: Viele Schulen befinden sich in einem baulich desolaten Zustand und können teilweise nicht mehr sicher genutzt werden. Die bisherigen Verfahren zur Auslagerung sind oft zu langsam und durch überbordende Auflagen geprägt, was zu Unterrichtsausfall und erheblichen Belastungen für alle Beteiligten führt. Die Erfahrungen zeigen, dass flexible Interimslösungen - etwa in leerstehenden Bürogebäuden oder modularen Bauten - praktikabel sind, aber schneller und weniger bürokratisch ermöglicht werden müssen. Für eine moderne, leistungsfähige Bildungsinfrastruktur braucht es einen liberalen, lösungsorientierten Ansatz: Die Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, im Notfall schnell und unbürokratisch zu handeln, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Die Corona-Pandemie hat uns eindrucksvoll gezeigt, wie schnell Kommunen in der Lage sind, Projekte umzusetzen, wenn es die Situation erfordert. Auch in anderen Krisen, wie 2015/2016 bei der Aufnahme zahlreicher Geflüchteter in Frankfurt, konnten innerhalb kürzester Zeit Unterkünfte geschaffen werden - ein Tempo, das wir dringend auch beim Schulbau benötigen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6818, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-1
Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen!
Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Betreff: Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. den unverzüglichen Rückbau sämtlicher am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur "Fahrradstraße", einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen und 2. nach Herstellung des ursprünglichen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrrad-, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des grün-rot-gelb-violetten Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs zur Fahrradstraße gewarnt hatten. Demnach haben die Hälfte der dort ansässigen und befragten Unternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. "Das Minus reicht von fünf bis 35 Prozent.", vermeldet die IHK, wobei zwei Drittel der betroffenen Unternehmen dies unmittelbar auf die Umgestaltung des Straßenraums zurückführen. In Folge dessen mussten bereits mehrere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen, weitere sechs der jetzt befragten Betriebe planen dies derzeit als Konsequenz aus den Umgestaltungsmaßnahmen bzw. haben vor, den Standort Grüneburgweg zu verlassen. Geschäftsschließungen bedeuten nicht nur für die betroffenen Gewerbetreibenden die dramatische Vernichtung ihrer Existenzen. Zudem haben sie für unzählige Anwohner eine schlechtere Lebensqualität zur Folge - einschließlich der Notwendigkeit, bislang im Nahbereich zu erledigende Einkäufe auf zum Teil mit weiten Wegen verbundene Einkaufsquellen zu verlagern, was wiederum bislang unnötige Autofahrten verursacht. Um weiteren Schaden für die am Grüneburgweg ansässigen Unternehmen abzuwenden und den endgültigen Niedergang der einstmals lebendigen Einkaufsstraße zu verhindern, muss der ursprüngliche Zustand der Straße zügig wiederhergestellt werden. Anschließend sollte - unter Einbeziehung aller Betroffenen - ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität uns Smart-City); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1405 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0
Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans
Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150
Überschwemmung des Dorfwiesenwegs
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1859 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Eine Vermessung des Areals sowie die darauf aufbauende Analyse einer möglichen baulichen Lösung hat gezeigt, dass eine Neuprofilierung der Entwässerungsrinne beziehungsweise der Fahrbahn zur einer Straßenabsenkung von bis zu 47 Zentimetern im Bereich des Werner-von-Ursel-Platzes führen würde. Damit ginge ein massiver Eingriff ins Umfeld, in den Untergrund sowie in den Trassenbestand einher. Eine Fahrbahnabsenkung würde aber die Ursache des ankommenden Wassers nicht allein beheben können und an weiteren Stellen Überflutungsbereiche schaffen. Von einer weitergehenden Planung dahingehend sieht der Magistrat daher ab. Generell möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen - wie auch für diesen Fall erläutert - die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1467
Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025
Regenwassersammelbecken
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1883 Betreff: Regenwassersammelbecken Die Stadt betreibt und plant an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Stadtgrün. Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten berücksichtigt die Stadtverwaltung schon seit Jahren einen ökologischen Umgang mit Regenwasser. In diesem Rahmen werden auch Regenwassernutzungsaspekte einbezogen und umgesetzt. Es können hier nur Beispiele aufgeführt werden. Eine umfassende Zusammenstellung liegt nicht vor. Ein Beispiel ist das Baugebiet Riedberg. Der dortige Kätcheslachweiher ist ein dem Hochwasserschutz dienendes Rückhaltebecken und wird als Teich mit Dauerstau betrieben. Daraus kann Regenwasser für die Bewässerung entnommen werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Baugebiet "Schönhofviertel", bei dem über Rasenmulden gereinigtes Regenwasser Zisternen für die Parkbewässerung befüllt, bevor es in den Ochsengraben abgeleitet wird. Weitere Projekte im Rahmen des Forschungsprojektes "INTERESS-I" sind: - die "Grüne Säule" in der Freiligrathstraße, wo privates Regenwasser in einen öffentlichen Speicher im Straßenraum abgeleitet wird (2024 umgesetzt), sowie - die "Alternative Bewässerung der Taunusanlage", wo für die Grünanlagen-Bewässerung Regenwasser und Grundwasser in Becken zusammengeführt wird (in Planung). Gerade im Hinblick auf die grundstücksübergreifende Nutzung von Regenwasser für die Grünanlagen wurden bereits einige weitere Projekte umgesetzt und es sind Projekte in der Prüfung bzw. Planung. So wurden und werden zwei innerstädtische Zisternen-Standorte auf Kirchengelände (Dom und Liebfrauenkirche) untersucht. Regenwassersammelbecken werden als Bestandteil der Abwasseranlagen in großer Zahl und unterschiedlichster Form betrieben (Regenrückhaltebecken oder Stauraumkanäle, Becken in unterirdischer Beton- oder auch offener Erdbauweise u.a.m.). Diese dienen nahezu vollständig der Zwischenspeicherung des Abwassers, bei dem es sich in den meisten Fällen um Mischwasser handelt, und müssen für nachfolgende Regenereignisse rechtzeitig wieder leerlaufen. Das ablaufende Abwasser muss dem Reinigungsprozess der Kläranlagen zugeführt werden. Das im Trennsystem zwischengespeicherte Regenwasser (Abwasser) ist in der Regel aus Qualitätsgründen nicht zur direkten Bewässerung von Stadtgrün geeignet, da z.B. der Abfluss von Straßenoberflächen angeschlossen ist. Um Becken für die Speicherung zu nutzen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Auf die Fragestellung Starkregen und Speicherung von Niederschlagswasser für längere Trockenperioden geht die Stadtverwaltung durch Planung von Maßnahmen im Rahmen übergreifender "Blau-Grüner Projekte" zur Klimawandelanpassung ein. Vorrangige Zielsetzung ist wie bei den Neubaugebieten die Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf. So kann durch die Regenwasser-Versickerung in das Grundwasser der teure Bau und Betrieb von Betonspeichern vermieden werden. Die bei der oberflächigen Führung des Regenwassers stattfindende Verdunstung ist ein wichtiges Element für gesunde Lebensverhältnisse in der Stadt, gerade im Sommer. Die stärkeren und häufigeren Niederschläge (Starkregen) erfordern größere Speicher, welche in großen Teilen der Stadt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind. Außerdem würden auch diese Speicher längere Trocken- bzw. sogar Hitzephasen nicht überbrücken. Ziel ist also die Versickerung und Nutzung des Grundwasserspeichers sowie eine Verdunstung zur Verbesserung des Stadtklimas. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1048
Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1880 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Der Magistrat hat den Standort geprüft und kann im Bereich der Königsteiner Str. 130-132 keine weiteren Stahlabweiser auf dem Gehweg anbringen. Es handelt sich um einen Zufahrtsbereich für zwei Liegenschaften, der als Gehwegüberfahrt hergestellt ist. Die Flächen sind eindeutig geregelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104
Kinderbasketballkorb Glauburgplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1897 Betreff: Kinderbasketballkorb Glauburgplatz Derzeit werden vom Fachamt die in der ST 798/25 zugesagten Maßnahmen abgearbeitet bzw. vorbereitet. Erst nach Abschluss der Garten- und Landschaftsbauarbeiten und dem Einbau der Spielgeräte kann entschieden werden, ob ein Platz für einen Kinderbasketballständer geschaffen werden kann, da dieser nicht zulasten geplanter Baumpflanzungen aufgestellt werden sollte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192
Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1893 Betreff: Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee Zunächst sei erwähnt, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Die Landespolizei ist außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen ihrer taktischen und personellen Möglichkeiten zuständig. Die Europa-Allee wird bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte vom Außendienst überwacht, zuletzt am 02.08.2025 (Stand 04.08.2025). Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Gerade bei einem wechselnden Personenkreis ist ein Lerneffekt durch repressive Mittel kaum zu erwarten. Mit Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Parkverstöße nur eindämmen und nicht nachhaltig verhindern. Der Anregung, eine Regelung für den ungehinderten Linienverkehr der Buslinie in der Pariser Straße / Ecke Europa-Allee zu finden, wird teilweise entsprochen: Es wird die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und "Montag bis Freitag, 08.00 Uhr - 16.00 Uhr" in der Parkbucht der Europa-Allee vor Hausnummern 130/132 angeordnet. An Samstagen kann durch die städtische Verkehrspolizei keine Kontrolle des Haltverbotes erfolgen, weshalb dieses nicht an Samstagen gelten soll. Ferner wird das eingeschränkte Haltverbot in der Parkbucht auf 15 Meter beschränkt. Eine Markierung auf der Fahrbahn, wie vorgeschlagen, ist im Kreuzungsbereich weder notwendig noch statthaft. Bei dem angesprochenen Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn handelt es sich um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Das angesprochene eingeschränkte Haltverbot-Mitte-Schild, VZ 283-30 StVO, steht mittig in der Pariser Straße und ist gut einsehbar. Ein weiteres Versetzen der Position ist nicht angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7162
Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen.
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1890 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen. Im Mai dieses Jahres hat der Magistrat eine für den Standort angepasste extensive Begrünung ausgesät, die mit Sedum-Sprossen ergänzt worden ist. Aufgrund der Trockenheit im Mai und Juni ist die Begrünung allerdings nicht vollständig gekeimt. Seit Ende Juni wird der Streifen intensiv gepflegt und gewässert, sodass mittlerweile das Saatgut gekeimt hat und die Fläche nach und nach begrünt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7164
Großbaustelle Bockenheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1887 Betreff: Großbaustelle Bockenheimer Landstraße Unabhängig von der aktuellen Anregung hat die Mainova dem Ortsbeirat im Mai ein Angebot zur Vorstellung der Baumaßnahme unterbreitet. Die gemeinsame Projektvorstellung von der Mainova und der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) ist für die Ortsbeiratssitzung am 27.10.2025 vorgesehen. Gerne geht der Magistrat auch schon im Zuge dieser Anregung auf einzelne Aspekte ein: Zu 1. und 2. Im Jahr 2024 hat die Mainova einen umfassenden Fernwärme-Transformationsplan entwickelt, der die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und den massiven Ausbau des Fernwärmenetzes beschreibt. Dieses wird in seiner Gesamtlänge von heute 316 Kilometern in den kommenden Jahren mehr als verdoppelt. Ziel ist es, zukünftig bis zu 40 Prozent des Wärmebedarfs in Frankfurt mit klimaneutraler Fernwärme abzudecken. Zudem sollen im Auftrag des Magistrats städtische Liegenschaften, die bisher mit Erdgas beheizt wurden, in den kommenden Jahren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. In diesem Zuge nehmen die Mainova beziehungsweise NRM verschiedene Erneuerungs- und Ausbauarbeiten im Bereich der Wärme- sowie Stromnetze vor und verstärken diese. Eine dieser Maßnahmen findet abgestimmt und gebündelt im Ortsbezirk 2 im Bereich der Bockenheimer Landstraße statt. Um Synergien zu nutzen, arbeiten die Mainova und die NRM dort parallel am Fernwärme- und Stromnetz. Da beispielsweise die Fernwärmerohre und Hochspannungsleitungen direkt unter der Fahrbahn verlaufen, muss ein Großteil der Arbeiten im Fahrbahnbereich der Bockenheimer Landstraße erfolgen. Zusätzlich wird es aufgrund der beengten Platzverhältnisse durch große Grabenbreiten sowie der erforderlichen Baustellenandienung zu Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen. Die Wahl einer Einbahnstraße in Richtung Osten führt zu geringeren Verkehrsbelastungen. Hinzu kommt, dass dies auch die Vorzugsrichtung für Einsatzfahrten der Branddirektion ist. Um etwa den Verkehrsfluss im Baustellenbereich nicht zu stören, wird die Bushaltestelle "Palmengartenstraße" verlegt auf Höhe Bockenheimer Landstraße 111. Für den Kfz-Verkehr in Ost-West-Richtung sind drei Umleitungsstrecken eingerichtet: 1. Mainzer Landstraße - Friedrich-Ebert-Anlage - Senckenberganlage 2. Reuterweg - Bremer Straße - Eschersheimer Landstr. - Miquelallee - Zeppelinallee 3. Freiherr-vom-Stein-Straße - Friedrichstraße - Siesmayerstraße. Zu 3. Die angrenzenden Straßen sind immer nur abschnittsweise betroffen. Das erste NRM-Projekt erstreckt sich insgesamt auf die gesamte Bockenheimer Landstraße, unterteilt sich jedoch in der Hälfte auf zwei Abschnitte sowie jeweils in Nord- und Südseite. Insgesamt entstehen dadurch vier Bauabschnitte. 2026 kommt in der Bockenheimer Landstraße das Fernwärme Projekt der Mainova zwischen Palmengarten- und Feuerbachstraße dazu. Ein weiteres Ausbauprojekt der NRM betrifft neben der Bockenheimer Landstraße auch den Grüneburgweg sowie die Mylius- und Ulmenstraße. Die Feuerbachstraße ist durch eine Kanalsanierung in geschlossener Bauweise der Stadtentwässerung mit einer Baugrube betroffen sowie durch den Fernwärme-Anschluss der städtischen Liegenschaften, der hier zur Elsa-Brändström-Schule geht und auch den Kettenhofweg und die Lindenstraße betrifft. Eine weitere geplante Fernwärmeversorgungsleitung der Mainova geht von der Feuerbachstraße über den Westendplatz, die Westendstraße und die Erlenstraße bis in Höhe der Friedrich-Ebert-Anlage. Hierbei bedarf es noch der verkehrlichen Koordinierung, sobald der Bereich rund um die Feuerbachstraße und Ulmenstraße abgestimmt ist. Zu erwähnen sind zudem anstehende Arbeiten der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH im Kettenhofweg. Für die Knotenpunkte der betroffenen Lichtsignalanlagen liegen Verkehrszahlen vor. Bei der Planung wird angestrebt, den Kfz-Verkehr aus den Nebenstraßen möglichst leistungsfähig zu halten. Zu 4. An der nördlichen Seite zwischen der Alten Oper und der Straße Oberlindau ist bereits heute der Gehweg gesperrt und es muss auf die Südseite ausgewichen werden. Das liegt am dortigen privaten Hochbau und bleibt auch in den kommenden Jahren so. Zwischen der Palmengartenstraße und der Zeppelinallee wird der Gehweg in provisorisch verlegter Lage auf der Nordseite aufrechterhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7148
Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1869 Betreff: Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Ergänzend weist der Magistrat auf eine Baumaßnahme zur Verbesserung der Straßenentwässerung in der Mörfelder Landstraße hin, die zu Beginn dieses Jahres durchgeführt wurde. Mit diesem Projekt sollen Überflutungen infolge extremer Starkregenereignisse vermieden werden, die auch den Bahnverkehr am Südbahnhof beeinträchtigt haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550
Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Vorgang: A 368/25 AfD Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antworten stützen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE), das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) sowie die geltende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Zu 1: Die Versammlungsbehörde (Dezernat IX) ist originär zuständig für die Bearbeitung aller Versammlungen, auch wenn diese auf Flächen stattfinden, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen (Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts). Die vollständige Aufbereitung der Versammlungsakten für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2018 ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nicht mehr möglich. Die gewünschten Daten können rückwirkend entsprechend ab dem Jahr 2019 bereitgestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf mehrtägige Versammlungen, die in Grünanlagen stattfanden und somit den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes (Amt 67) berührten: Insgesamt wurden vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 insgesamt 8 mehrtägige Versammlungen in den genannten Grünanlagen registriert und durchgeführt: Jahr Ort der Versammlung Zeitraum 2021 Weseler Werft 11.08.2021 - 15.08.2021 2022 Riederwald 04.11.2022 - 28.02.2023 2022 Fechenheimer Wald 07.11.2022 - 17.11.2022 2023 Riederwald 05.01.2023 - 11.01.2023 2023 Riederwald 12.01.2023 - 18.01.2023 2023 Bertramswiese 15.09.2023 - 16.09.2023 2024 Rebstockpark 22.03.2024 - 23.03.2024 2024 Niddapark 12.10.2024 - 13.10.2024 Zu 2: Die Versammlungsbehörde trägt grundsätzlich keine Kosten für Versammlungen und gewährt keine Zuschüsse. Das Grünflächenamt erfasst die Kosten nicht, die dem Amt durch die unter Frage 1 aufgeführten Versammlungen möglicherweise entstanden sind. Zu 3: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 4: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 5: Die Versammlungsbehörde trifft jede versammlungsrechtliche Entscheidung individuell auf Grundlage einer konkreten Gefahrenprognose gemäß § 14 Abs. 1 HVersFG. Da jede Versammlung eine spezifische Gemengelage von Ort, Zeit und Teilnehmerzahl aufweist, sind pauschale Aussagen zu Beschränkungen nicht möglich. Die Erstellung und Weitergabe einer umfassenden und detaillierten Liste aller verfügten Beschränkungen für die genannten mehrtägigen Versammlungen ist aus verwaltungsökonomischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen verfügt, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Beispielhafte Kategorien von Beschränkungen, die durch die Versammlungsbehörde typischerweise verfügt werden: Sicherheit und Brandschutz: Untersagung von offenem Feuer, Grills und pyrotechnischen Erzeugnissen; Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als Brandmittel dienen können. Schutz der öffentlichen Ordnung: Einhaltung der Nachtruhe (z.B. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sowie Beschränkungen der Lautstärke (Dezibel-Grenzwerte) zum Schutz Anwohnender. Verkehrssicherung und Rettungswege: Sicherstellung der jederzeitigen Zugänglichkeit und Freihaltung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, Rettungswegen und Hydranten. Umwelt- und Denkmalschutz: Regelungen zur schonenden Behandlung der Grünfläche, zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und zur Einhaltung von Mindestabständen zu Skulpturen, Denkmälern oder sonstigen geschützten Objekten. Versammlungsleitung und Organisation: Vorgaben zur Kennzeichnung von Ordnern (Anzahl und Belehrung) und zur ständigen Erreichbarkeit der Versammlungsleitung während der Versammlung. Zu 6: Die Versammlungsbehörde trägt keine Kosten für das Camp und gewährt keine Zuschüsse. In der gegenständlichen Anfrage wird behauptet, die Stadt Frankfurt am Main hätte etwa 20 Toiletten für das Camp bezahlt. Dies ist unzutreffend. Der Magistrat übernimmt keine Kosten für Toiletten oder sonstige Versammlungsinfrastruktur, außer den unten genannten präventiven Schutzmaßnahmen. Die Bereitstellung solcher Infrastruktur fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Anmelders. Dem Grünflächenamt sind im Zusammenhang mit dem Camp folgende Kosten entstanden. Kostenposten (Grünflächenamt) Betrag Sicherung der Spielplätze, Biotopflächen, Denkmäler 11.409,36 € Wiederherstellung Rasenfläche 2.730,16 € Entfernung Graffiti 1.458,77 € Gesamtkosten (Amt 67) 15.598,29 € Zu 7: Seitens der Umweltbehörden und dem Dezernat X wurden Einwände bezüglich der Flächenauswahl aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Geländes vorgebracht. Aufgrund der dort befindlichen Flora, Fauna und Verhältnisse vor Ort wurde die Versammlung kritisch hinterfragt und es wurden alternative Standortvorschläge unterbreitet, welche jedoch vom Anmelder nicht angenommen wurden. Zu 8: Die genutzte Rasenfläche wurde stark beansprucht. Inwieweit Schäden an den Baumwurzeln durch die Inanspruchnahme durch das Camp entstanden sind, kann erst langfristig festgestellt werden. Zu 9: Der Magistrat ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vor. Die Bewertung der Legalität einer Versammlung erfolgt ausschließlich nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nicht nach der politischen Botschaft. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen oder wenn die Inhalte als unbequem empfunden werden, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nicht nur extreme Strömungen abzuwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent zu verteidigen (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG). Zu 10: Die Wahl des Ortes, des Zeitpunkts und des Formats (z. B. Protest-Camp) einer Versammlung liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE). Das Versammlungsformat "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte als zulässig anerkannt. Die notwendige Infrastruktur ist als versammlungsimmanent anerkannt und wird durch die Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts abgedeckt, weshalb keine Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes erforderlich ist. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes oder eine Verkürzung der Dauer ist nur möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht (§ 14 Abs. 1 HVersFG). Die grundsätzliche Sperrung einer öffentlichen Fläche für Versammlungen ist rechtlich nicht möglich. Zum hessischen Versammlungsrecht: Die Befugnis zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist seit dem Wechsel zu Landesrecht eng auszulegen. Art. 14 Abs. 2 Verf HE regelt im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen dient die Beschränkungsbefugnis daher primär dem Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang nach der Verfassung des Landes Hessen (z. B. Leib, Leben, oder Freiheit). Eine verschärfte Auslegung von Beschränkungen, analog zu älteren Entscheidungen (z. B. "Fest für Friede und Freiheit" 2020), ist aufgrund diverser höchstrichterlicher Rechtsprechungen, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2022 (6 C 9/20), die eine andere Bewertung erfordern, nicht mehr zulässig. Die Versammlungsbehörde handelt auf Grundlage des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung. Sie wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, muss jedoch die verfassungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Versammlungsanmeldenden respektieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 7, 9, 11 Versandpaket: 03.12.2025