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Thema

Kultur

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Klimaturm wieder errichten

20.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 645/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Klimaturm wieder errichten Vorgang: V 1734/20 OBR 2; ST 2123/20 EA 124/22 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Haushalt 2023 werden im Produkt 22.01.01 - Umweltvorsorge zusätzliche 400.000 EUR bereitgestellt, um den Klimaturm von Hermann Goepfert und Prof. Johannes Peter Hölzinger zu restaurieren und im öffentlichen Raum vom Carlo-Schmid-Platz wiederaufzubauen und in Betrieb zu nehmen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wiedererrichtung des Klimaturms ausdrücklich Gegenstand des Ideenwettbewerbs zum Bebauungsplan 569 ("Kulturcampus") ist. Begründung: Der Magistrat hat in der ST 2123 bereits erklärt, eine "Wiedererrichtung des Brunnens ist im öffentlichen Raum vom Carlo-Schmid-Platz bis zum Studierendenhaus aus Sicht der Stadt Frankfurt generell vorstellbar. Die Ästhetik des Klimaturms und seine soziale, wie umweltverbessernde Botschaft würden, als Reminiszenz an die 68er Bewegung, aus Sicht des Magistrats zum neuen Kulturcampus passen. Bewegtes Wasser ist in der Regel eine geeignete Maßnahme, um durch Verdunstungskälte in überhitzten Bereichen das Kleinklima zu verbessern." 2010 gab das Hochbauamt eine Kostenschätzung für die Wiedererrichtung mit 250.000€ an, welche der Magistrat in der ST 2123 als nicht mehr ausreichend bezeichnete. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.08.2020, V 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2123 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 124 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 185 2023 Die Vorlage OF 645/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Eine Sportbox für die Freizeitgestaltung

20.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 375/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Eine Sportbox für die Freizeitgestaltung Der Magistrat wird gebeten, eine Sportbox in Kalbach-Riedberg zu initiieren, damit Sport und Spiele-Equipment an zentralen Punkten einfach per App ausgeliehen werden kann. Als Standorte kommen der westliche Kätcheslachpark im Bereich Jugendhaus/Streetball-Anlage und die Sportfläche hinter den Familienzentrum Billabong e.V. an der Graf-von-Stauffenberg-Allee in Frage, da hier das Familienzentrum bzw. das Jugendhaus Riedberg als "Sportbox-Paten" zur Verfügung ständen. Begründung: Sportboxen sind ein niederschwelliges Angebot für Bewegung und Freizeitgestaltung. In zahlreichen Bundesländern und Städten werden die Sportboxen bereits eingesetzt und mit Förderprogrammen unterstützt. Die Stadt Frankfurt hat ebenfalls eine Box angeschafft, die im Sportpark Preungesheim steht. Es ist ein hervorragendes Angebot im Bereich Breitensport. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 125 2023 Die Vorlage OF 375/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". . kann, gerne gefördert durch den DOSB im Rahmen des Programms ‚ReSport - Sport bewegt Deutschland'." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Neubau Tennenplatz 2.0 und Neubau Funktionsräume FCK

20.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 378/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Neubau Tennenplatz 2.0 und Neubau Funktionsräume FCK Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Bezirkssportanlage Kalbach, die unter Betreuung des FC Kalbach e. V. steht, sind die notwendigen Mittel für die € 1,5 MIO für den Tennenplatz 2.0 incl. Rasenplatzsanierung sowie € 2,2 MIO für den Neubau von zusätzlichen Funktionsräume (Umkleiden) in den Haushalt 2023 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Seit 2018 laufen Gespräche zwischen FC Kalbach e. V. und dem zuständigen Sportamt. Eine abgeschlossene Architektenplanung aus den Jahr 2021 in Abstimmung mit dem Grünflächenamt liegt bereits als Grundlage für die oben genannten Baumaßnahmen vor und sollte nunmehr umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 128 2023 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung Kulturcampus Sommerfest

19.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 651/2 Betreff: Unterstützung Kulturcampus Sommerfest Der Ortsbeirat möge beschließen: aus seinem Budget 2.000,- Euro für das Projekt "Straßenfest Κulturcampus" zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein Freunde Bockenheims e.v. überwiesen werden. Begründung: Ein Bündnis aus Initiativen, die sich für "eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung" des Kulturcampus einsetzen, veranstaltet am 24. Juni 2023 ein nicht kommerzielles Straßenfest, mit dem auf die Potentiale des Areals für eine fortschrittliche und lebendige Stadtentwicklung für alle Menschen aufmerksam gemacht werden soll. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung ist es umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Konkretere Informationen zur Planung des Projekts entnehmen Sie bitte der beigefügten Projektskizze. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 231 2023 Die Vorlage OF 651/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Öffnungszeiten verlängern und bestehende Infrastruktur besser nutzen?

17.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 635/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Öffnungszeiten verlängern und bestehende Infrastruktur besser nutzen? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Haushaltsposten mit einem Volumen der Finanzierung einer Vollzeitstelle auszuweisen, um die Öffnungszeiten der Stadtbücherei am Standort Bockenheim zu verlängern, insbesondere diesen auch KiTas und Schulen den Zugang auch vormittags zu ermöglichen. Begründung: Die Stadtbücherei Bockenheim ist derzeit nur an drei Nachmittagen pro Woche geöffnet und beinahe während der gesamten Schulferien geschlossen. Sie wird rege genutzt und eine Erweiterung auf weitere Nachmittage wäre sicherlich ein Gewinn, insbesondere für die zahlreichen jungen Leser. Auch würde sich die Nutzung durch Schulen und KiTas im Stadtteil sich anbieten. Der Bestand der Bücherei ist vielseitig und das Lesen zu fördern ein wichtiger Baustein der staatlichen Bildung. Schließlich ist die Infrastruktur vorhanden, die Räume müssen geheizt und instand gehalten werden, die Zusatzkosten wären vergleichsweise überschaubar. Antragsteller: GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 178 2023 Die Vorlage OF 635/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und SPD

Parteien: GRÜNE, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 – M46-2023 Produktbereich 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01: Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Zuschuss für den Klaa Pariser Fastnachtszug erhöhen

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 276/8 Betreff: Haushalt 2023 - M46-2023 Produktbereich 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01: Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Zuschuss für den Klaa Pariser Fastnachtszug erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zuschuss für die Zuggemeinschaft Klaa Paris e.V. für den Fastnachtszug wird auf jährlich 80.000 Euro erhöht. Begründung: Der Klaa Pariser Fastnachtszug mit über 100.000 Besucherinnen und Besuchern ist immer schwerer finanzierbar. Abgesehen von den allgemeinen Preissteigerungen sind es vor allem die Kosten für Ordner, Absperrgitter, Betonblöcke, Wagen-TÜV und Miettoiletten, die solche Großveranstaltungen des Brauchtums zunehmend erschweren. Allein mit Mitgliedbeiträgen und Spenden ist das auf Dauer nicht mehr zu schaffen. Der Brauchtums-Zuschuss für den traditionsreichen Klaa Pariser Umzug muss deshalb nachhaltig angehoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 276/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 107 2023 Die Vorlage OF 276/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums „Römerstadt NIDA“

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren

14.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 748/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme von Brunnen in Sachsenhausen eingestellt; konkret: Brunnen im Museumspark, Bockenheimer Brunnen, Dreikönigsbrunnen, Affenbrunnen, Brunnen am Diesterwegplatz. Begründung: Leider sind viele der in Sachsenhausen befindlichen Brunnen seit Jahren außerbetrieb und teilweise ungepflegt. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Brunnen wieder reaktiviert werden. Sie sollen wieder Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sein: Junge und Ältere, Eltern mit Kindern, Teenager, Lesende oder einfach nur Erholung Suchende. Gerade in heißen Sommern können diese kleine Oasen sein. Nach der Instandsetzung bzw. Wiederbelebung könnten zum Schutz der Brunnen und im Hinblick auf eine nachhaltige Pflege Patinnen und Paten benannt werden (nach Vorbild des Hirschbrunnens; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page151.html?id=206) . Auch könnte die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen 1953 e.V. bei der Pflege einbezogen werden. Zu den obengenannten Brunnen im Einzelnen: Brunnen im Museumspark (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=220& ;stadtteil=16) Es gibt hier Wasserbecken und Wasserfontänen. Das Becken ist mit einer Stein-Sitzgelegenheit eingefasst. Die Wasserstelle ist außer Betrieb und leer. Bockenheimer Brunnen auf dem Oppenheimer Platz( https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=213& stadtteil=16) In der Nähe des Eingangs von der Gartenstraße/Walter-Kolb-Str. befindet sich ein Wasserbecken mit einer Skulptur. Diese ist Dr. Bockenheimer gewidmet, der als Arzt in Sachsenhausen tätig war. Das Wasserbecken ist leer. Einige Platten der Beckeneinfassung sind beschädigt. Dreikönigsbrunnen (an der Dreikönigskirche; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=194& stadtteil=16) Der Brunnen steht an der Ecke Dreikönigsstr./Oppenheimer Str. von Parkplätzen umgeben. Das Wasser sollte aus einer wie ein Fischmaul geformten Metallöffnung in einen davorstehenden Trog fließen. Der Brunnen ist außer Betrieb. Affenbrunnen (Neuer Wall; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html) Auch der Affenbrunnen ist seit Beginn der Corona-Pandemie außer betrieb. Um den Brunnen herum stehen Bänke und Tische der Lokale Struwwelpeter und Dauth-Schneider. Brunnen am Diesterwegplatz (Südbahnhof vor Fitness First) Der Wassertrog wird von einem Betonrand eingefasst, das Wasser sollte aus einer Öffnung an der Mauer über eine Rutsche fließen. Die Wasserstelle ist offenbar seit langem aufgegeben worden. Der Wassertrog ist zugewachsen. Der Bereich um den Brunnen wird derzeit als Fahrrad- und Scooterabstellfläche genutzt. Die Wasserstelle könnte mit Bänken an den Mauern nebenan aufgewertet werden. Der Brunnen dürfte sich nach der Berichterstattung in der Presse im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden (https://www.fnp.de/frankfurt/sachsenhausen-steht-brunnen-keiner-haben-will-1044 4219.html). Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 164 2023 Die Vorlage OF 748/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 400-jähriges Jubiläum der „Fähre Höchst“ angemessen feiern

11.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 754/6 Betreff: Haushalt 2023 400-jähriges Jubiläum der "Fähre Höchst" angemessen feiern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 werden 25.000 Euro bereitgestellt, um die erste urkundliche Erwähnung einer Fähre bei Höchst, die auf das Jahr 1623, datiert angemessen zu feiern. Das 400-jährige Jubiläum verdeutlicht, dass es sich bei der Fähre um ein Kulturgut mit Tradition handelt. Entsprechend sollten die Mittel in dem Produktbereich "21 Kultur, Freizeit und Sport" eingestellt werden. Begründung: Die Mainfähre Frankfurt "Walter Kolb" ist ein Wahrzeichen Frankfurts und als Teil des Mainpanoramas in Höchst - ebenso wie Schloss, Zollturm, Justinuskirche und Bolongaropalast - ein Kulturgut mit Tradition. Seit der Einrichtung des Frankfurter Grüngürtels ist sie zudem Teil des Rundwanderwegs und des Radrundwegs. Im Jahr 2023 feiert die Fähre nun ein besonderes Jubiläum: Die erste urkundliche Erwähnung einer Fähre bei Höchst datiert auf das Jahr 1623; die Tradition reicht in diesem Jahr also genau 400 Jahre zurück. Dieses Jubiläum sollte angemessen begangen werden. Auf die Frage, welche Pläne es hierzu gibt, gab es von Seiten des Magistrats allerdings noch keine konkrete Aussage. In seiner Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 546, verkündete der Magistrat lediglich, dass erste Planungen zur Jubiläumsfeier seien, aber noch keine Entscheidungen getroffen wurden und man rechtzeitig über Maßnahmen berichten werde. Wenn man das Jubiläum in diesem Jahr noch feiern will, sollte man hier endlich in die Gänge kommen - möglichst bevor das Jubiläumsjahr vorbei ist. Vor dem Hintergrund dieses Jubiläums erscheint es zudem angemessen, dass die "Fähre Höchst" auch im Haushalt der Stadt Frankfurt nicht mehr nur als ein Verkehrsmittel, sondern eben als ein Kulturgut betrachtet wird. Entsprechend sollten auch die Mittel für die Fähre in dem Produktbereich "21 Kultur, Freizeit und Sport" eingestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 50 2023 Die Vorlage OF 754/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Mit erhöhtem Zuschuss den Fortbestand der „Fähre Höchst“ sichern

11.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 755/6 Betreff: Haushalt 2023 Mit erhöhtem Zuschuss den Fortbestand der "Fähre Höchst" sichern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um Planungssicherheit zu gewährleisten und den Fortbestand der "Fähre Höchst zu sichern, wird im Haushalt 2023 der Zuschuss für die "Fähre Höchst" um 25.000 Euro auf 75.000 erhöht. Vor dem Hintergrund, dass sich in diesem Jahr die erste urkundliche Erwähnung einer Fähre in Höchst zum 400. Mal jährt und damit deutlich wird, dass es sich bei der "Fähre Höchst" mehr um ein Kulturgut, als ein Verkehrsmittel handelt, sollten die Mittel von dem Produktbereich "16 Nahverkehr und ÖPNV" in den Produktbereich "21 Kultur, Freizeit und Sport" übertragen bzw. eingestellt werden. Begründung: Die Mainfähre Frankfurt "Walter Kolb" ist ein Wahrzeichen Frankfurts und als Teil des Mainpanoramas in Höchst nicht nur ein wichtiges Verkehrsmittel, sondern vielmehr mittlerweile ein Kulturgut mit langer Tradition. Seit der Einrichtung des Frankfurter Grüngürtels ist sie zudem Teil des Rundwanderwegs und des Radrundwegs. Doch u. a. aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie und der aktuellen Energiekrise, ist der Fortbestand der Fähre schon seit längerem in akuter Gefahr. Während die städtische Tourismus+Congress GmbH damit wirbt, dass "die Fahrt über den Main . . ein richtiges Vergnügen" sei, und der Magistrat auf Nachfrage betont, dass er "der Höchster Mainfähre einen hohen Stellenwert" beimesse (Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 546), sind die Aussagen zur Unterstützung durch die Stadt Frankfurt sehr unbestimmt und widersprechen sich teilweise. Während bspw. in der Antwort des Magistrats auf die Frage vom 29.10.2020, F 2906, und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 385, ausgeführt wird, dass "dauerhaft die Dieselkosten für die Fähre übernommen" würden, wird in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 546, der Zuschuss für die Treibstoffkosten wieder begrenzt. Im Haushalt findet sich aber selbst dieser Betrag i.H.v. 25.000 Euro nicht wieder. In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 385, hieß es (ohne Nennung eines konkreten Betrags): "Überdies wird die Stadt Frankfurt am Main die Fähre weiterhin in der erforderlichen Höhe unterstützen, um so für deren Erhalt zu sorgen." Um das zu gewährleisten, sollten von Vornherein ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Eine Planung mit Mitteln, die bereits in der Vergangenheit nicht ausreichend waren, erscheint hier nicht sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 51 2023 Die Vorlage OF 755/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst Kultur e. V.

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 747/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Seilerbahn Kunst Kultur e.V. institutionell zu fördern und diese Förderung in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 163 2023 Die Vorlage OF 747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einfriedung des Metzlerparks

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 756/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einfriedung des Metzlerparks Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Einfriedung des Metzlerparks in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Der Metzlerpark ist ein beliebter Treffpunkt am Museumsufer. Er verbindet das Museum der Weltkulturen, das Museum für Angewandte Kunst und die historische Villa Metzler miteinander. Weiter ist auch ein Spielplatz dort zu finden. Leider leiden Metzlerpark, Museen und Spielplatz unter der Nutzung einiger Bürgerinnen und Bürger. Vandalismusschäden an den Museumsgebäuden und dem Spielplatz sind leider keine Seltenheit. Zudem hinterlassen einige Besucherinnen und Besucher dort neben ihrem Müll auch Urin, Kot und Erbrochenes. Um einer weiteren Verwahrlosung des Metzlerparks vorzubeugen, ist es unabdingbar, diesen einzufrieden. Dabei ist auf eine Einfriedung zu achten, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 171 2023 Die Vorlage OF 756/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Kultur erhalten und fördern: Förderung Sommerwerft - Aufstockung des Zuschusses für das internationale Theater- und Musikfestival

31.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 416/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Kultur erhalten und fördern: Förderung Sommerwerft - Aufstockung des Zuschusses für das internationale Theater- und Musikfestival Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für den langfristigen Erhalt und die Sicherung des Vereins protagon e. V. und des antagon Theaters und die Sicherung der jährlich stattfindenden Sommerwerft sind ausreichend Mittel in Höhe von mind. 150.000 Euro jährlich in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen. Begründung: Die Ansiedelung des antagon Theaters im Frankfurter Osten ist eine Bereicherung für die kulturelle Szene in Frankfurt und weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt. Mit der Idee des Theaters im öffentlichen Raum erreicht das Ensemble allein mit dem Sommerwerft-Theaterfestival am Fluss über 100.000 Menschen jeder Altersgruppe. Der jährliche Etat der Stadt ist nicht ausreichend, um das Festival langfristig abzusichern und sollte daher entsprechend angehoben werden, um die Existenz dieser außergewöhnlichen kulturellen Bereicherung für die Stadt Frankfurt am Main zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 19 2023 Die Vorlage OF 416/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Fahrtkostenübernahme für Hort und Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)

26.03.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2023, OF 737/6 Betreff: Haushalt 2023 Fahrtkostenübernahme für Hort und Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des OBR 6 für jede Hortgruppe oder Gruppe in der ESB die Fahrtkosten für den ÖPNV für einen Zoo- und einen Museumsbesuch pro Jahr zu übernehmen. Begründung: Es ist sehr erfreulich, dass die Eintrittsgelder für Kinder in den Zoo und die städtischen Museen abgeschafft wurden. Trotzdem fehlen den Trägern in der Betreuung die finanziellen Mittel, um mit einer Grundschul-Gruppe mit dem ÖPNV in die Innenstadt zu einem Zoo- oder Museumsbesuch zu fahren, da ja Fahrtkosten ab dem sechsten Lebensjahr zu zahlen sind. Vom Frankfurter Westen aus sind keine dieser Bildungsorte fußläufig zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 48 2023 Die Vorlage OF 737/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bücherschrank am Café im Günthersburgpark

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 440/3 vom 12.01.2023 Betreff: Bücherschrank am Café im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Cafés im Günthersburgpark einen Bücherschrank zu installieren. Begründung: Dem Ortsbeirat ist seitens der FES ein vorhandener Bücherschrank angeboten worden, der einen neuen Standort sucht. Der Platz am Café ist von Jung und Alt bestens frequentiert, sodass er sich sicherlich einer hohen Beachtung und Nutzung erfreuen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Natur- und Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Weingut der Stadt Frankfurt mit gutem Beispiel vorangehen lassen

21.03.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3771 entstanden aus Vorlage: OF 785/1 vom 28.02.2023 Betreff: Natur- und Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Weingut der Stadt Frankfurt mit gutem Beispiel vorangehen lassen Jährlich werden im Ortsbezirk 1 viele hundert Flaschen aus dem städtischen Weingut ausgeschenkt. Zusätzlich werden viele dieser Flaschen als sogenannte Ehrengaben anlässlich von Jubiläen durch Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher gereicht. Bei den Flaschen handelt es sich nicht um erkennbare Mehrwegflaschen und der Verschluss besteht nicht aus natürlichem Kork, sondern aus Kunststoff. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, als Eigentümer des Weingutes und Großkunde seinen Einfluss dahin gehend geltend zu machen, dass vom Weingut der Stadt Frankfurt ausschließlich Mehrwegflaschen sowie Naturkorken statt Plastikkorken verwendet werden. Begründung: Jede 0,75-Liter-Weinflasche hat einen CO2-Fussabdruck von 800 bis 900 Gramm. Ein Großteil davon entsteht bei der Flaschenproduktion: Dabei wird Altglas unter hohen Temperaturen und viel Energie eingeschmolzen, um daraus neue Weinflaschen herzustellen. Viel Energie und hohe Temperaturen bedeuten einen hohen CO2-Fußabdruck. Anstatt Flaschen einzuschmelzen, werden Mehrwegflaschen gespült und wiederverwendet. Das Spülen verbraucht dabei weniger CO2 als Schmelzen und Neuproduktion. Mehrwegflaschen können bis zu 50 Mal wiederverwendet werden, Einwegflaschen sind nur für die einmalige Nutzung bestimmt. In Deutschland werden jährlich Hunderte Millionen von Einwegflaschen eingeschmolzen, nur um daraus die exakt gleichen Flaschen wieder herzustellen (www.pfandverein.de/www.lug.bayern.de/vereinbau/087354/index.php) Die angeblichen Nachteile von Korken als Flaschenverschluss ("riecht nach Kork") wurden durch zahllose Innovationen in der Korkindustrie ausgemerzt. Inzwischen gibt es keine Gründe mehr für den Griff zu Plastik. Durch den Rückgang der Verwendung von Kork als Verschluss sind Korkeichenwälder in Südeuropa massiv bedroht. Die jahrhundertealte Nutzung hat dort einen besonders artenreichen Lebensraum entstehen lassen. Zu den 160 Brutvogelarten gehören der Spanische Kaiseradler und Mönchsgeier, Raubwürger, Steinkauz und Schwarzstorch. Die iberischen Korkeichenwälder sind außerdem Winterquartier für nahezu alle nordwesteuropäischen Kraniche und bis zu 60.000 Graureiher. Vom Aussterben bedrohte Tierarten wie der Pardelluchs, der Spanische Kaiseradler und die Großtrappe haben in Korkeichenwäldern ihre letzten Rückzugsräume (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/rohstoffe/04206.ht ml). Kork ist nichts anderes als die Rinde der Korkeiche. Der besondere Aufbau und die Dicke der Korkrinde schützen den Baum vor Hitze, Austrocknung, Infektionen, Schädlingen und Waldbränden. Aus diesen Gründen ist Kork ein ideales Isolier- und Dichtungsmaterial. Kork ist wärme-, kälte- und schallisolierend, leicht, schwimmfähig und fast unverrottbar (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/rohstoffe/04206.ht ml). Der Großteil des Korks geht in die Flaschenstopfproduktion. Dabei bleiben fast drei Viertel des Korks sozusagen als Verschnitt übrig. Von diesen Resten lebt ein anderer Teil der Korkindustrie. Sie werden zu Granulat vermahlen und mit Bindemitteln verklebt. So entstehen Verbundkorken, Dämmkork, Presskorkplatten, Fußbodenbeläge, Schuhsohlen, Kunstobjekte, Pinnwände und vieles mehr (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/rohstoffe/04206.ht ml). Die Nutzung für die Flaschenkorkproduktion ist ein Garant für den Erhalt der Korkeichenwälder. Die mit Qualitätskorken erzielten Preise bieten die höchste Wertschöpfung für die Produzenten. Somit steigt das Interesse, die Korkeichen nachhaltig und schonend zu bewirtschaften (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/rohstoffe/04206.ht ml). Quellen: https://pfandwein.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2051 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 774/1 vom 28.02.2023 Betreff: Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen in Bezug auf die Standortsuche und das Konzept des Kulturdezernates zum Neubau der Oper und des Schauspiels als Spiegellösung am Willy-Brandt-Platz zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen bevorzugt das Kulturdezernat die Spiegellösung gegenüber der geplanten Kulturmeile? 2. Wie begründet das Kulturdezernat diesen Sinneswandel? 3. Mit welcher Begründung soll das Wallservitut umgangen werden, das grundsätzlich das Bauen in den Wallanlagen ausschließt? 4. Wurden negative Auswirkungen der Frischluft- und Kaltluftströme auf das Mikroklima in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel untersucht und mit welchem Ergebnis? 5. Wäre es nicht ratsam, die Erarbeitung des Hochhausrahmenplanes bis Mitte 2023 abzuwarten, um in diesem Zuge klären zu können, ob in der Neuen Mainzer Straße am Sparkassenstandort ein Hochhaus entstehen könnte? 6. Trifft es zu, dass lediglich das Kulturdezernat Gespräche mit den Grundstückseigentümern in der Neuen Mainzer Straße 49 geführt hatte und wäre es nicht ratsam, solche Gespräche nach Amtseinführung eines Oberbürgermeisters gemeinsam mit dem Land und der HELABA zu führen? 7. Die einseitige Entscheidung für die Spiegellösung wird damit begründet, am Willy-Brandt-Platz ein besonders gutes U-Bahn-Angebot für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer zu haben. Trifft es zu, dass der Standort Neue Mainzer Straße 49 in fußläufiger Entfernung von unter 200 Meter zur S-Bahn-Station "Taunusanlage" angebunden ist und somit auch eine überregionale und gut erreichbare Anbindung hätte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1385 Aktenzeichen: 91-8

OA (Anregung Ortsbeirat)

English Theatre im Ortsbezirk erhalten

21.03.2023 · Aktualisiert: 17.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 342 entstanden aus Vorlage: OF 781/1 vom 04.03.2023 Betreff: English Theatre im Ortsbezirk erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten , sich für den Erhalt des English Theatres am angestammten Platz oder alternativ an einem anderen Standort im Ortsbezirk 1 einzusetzen. Begründung: Das English Theatre hat Strahlkraft weit über Frankfurt hinaus. Es ist äußerst wichtig, das Theater zu erhalten. Sollte dies nicht am heutigen Standort möglich sein, so sollte trotzdem ein Standort in der Innenstadt/Ortsbezirk 1 angestrebt werden, damit das Theater weiterhin leicht zu erreichen ist, auch für Schulklassen und überregionales Publikum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1678 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.05.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 342 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 342 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3289, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vitrinen in der Römerstadtschule

20.03.2023 · Aktualisiert: 25.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 264/8 Betreff: Vitrinen in der Römerstadtschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat, hier das Stadt-Schulamt wird aufgefordert, das (noch unter der Federführung des ehemaligen Baudezernats Schneider) verantwortliche Architekturbüro anzuweisen, die Ausstellungsstücke für die Römerstadt-Schule, die fertig gestellt im Museum für Vor- und Frühgeschichte stehen, abzuholen und am vorgesehenen Platz anzubringen, die kleineren Artefakte nach Vorlage des Museums in den Vitrinen zu gruppieren. Die notwendige Kooperation mit dem jetzigen Baudezernat und Kulturamt wird vom Stadtschulamt eingeleitet. Das Stadtschulamt leitet den Prozess des Transports und Einbaues bis zur Übergabe an die Schule. Begründung: Seit der offiziellen Eröffnung der Schule im Juni 2022 sind die Plätze an den Wänden, Böden und Vitrinen leer, die einige Originalfunde des römischen Tempelbezirks zeigen sollen, auf dem der Neubau der Schule errichtet wurde. Für diesen Zweck jedenfalls wurden die architektonischen Elemente im Neubau der Schule geplant und eingebaut. Die Ausgrabung des Tempelbezirks mit außergewöhnlichen Artefakten der Römerzeit hatte internationale Beachtung gefunden. Noch für Jahre wird hierzu mit wissenschaftlichen Fördergeldern geforscht werden (Dr. Wenzel). Im Gegensatz zur fachwissenschaftlichen Bekanntheit der Grabungsergebnisse auf ihrem Gelände fehlen für die Arbeitenden und Lernenden in der Schule grundlegende Informationen, Erläuterungen und Anschauungsmaterialien. Da von außerhalb, aber auch innerhalb der Schule häufige Anfragen zur Bedeutung des Ortes gestellt werden, ist es höchste Zeit, diese Lücke zu schließen und mindestens die vorbereiteten und bereits bezahlten Ausstellungsgegenstände zu präsentieren. Es ist für die Öffentlichkeit nicht akzeptabel, wenn die bereits finanzierte Ausstellung für die Römerstadt-Schule an der mangelnden Kooperation zwischen den städtischen Ämtern scheitern sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers erneuern

17.03.2023 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 364/12 vom 04.03.2023 Betreff: Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers erneuern Der Ortsbeirat will die Finanzierung eines Kunstprojekts aus dem Ortsbeiratsbudget realisieren und dafür 500 Euro für Materialkosten bereitstellen. Damit sollen die zuletzt beschmierten Brückenköpfe der Brücke in der Nähe des Kätcheslachweihers wieder zeitnah mit neuen Kunstwerken verschönert werden. Gespräche mit dem Gymnasium Riedberg oder der Josephine-Baker-Gesamtschule zur Durchführung des Projektes zum erneuten Besprühen sind seitens des Ortsbeirates geplant. Das Grünflächenamt bietet ergänzend an, zum Schutz der neu aufgebrachten Kunstwerke und Brückenköpfe dem Projekt ein spezielles Beschichtungssystem als Spray bereitzustellen, um weiteren Vandalismus zu begegnen. Der Magistrat wird gebeten, hierfür die Gelder zu reservieren. Begründung: Vor zwei Jahren haben Schüler des Gymnasiums Riedberg in ihrem Kunstprojekt die Betonpfeiler mit Graffiti künstlerisch gestaltet. In schwarzer Farbe befinden sich nun Schmierereien gegen Polizei/Ordnungskräfte und den Tagebau der RWE in NRW als Sachbeschädigung darauf. Viele Bürger zeigen sich empört, dass es den Sprayern an Respekt gegenüber den Künstlern fehlt und es andere nicht strafbare Möglichkeiten gibt, Aufmerksamkeit zu finden und Meinung zu äußern. Ohne erneute Gestaltung und zeitnahe Entfernung der Schmierereien laden diese leider oftmals weitere Sprayer zu ergänzenden Sachbeschädigungen an der Brücke oder im Umfeld ein. Die diskutierte Begrünung anstelle von Kunstwerken ist nach Gespräch mit der Stadt nicht zielführend, da regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen möglich sein müssen. Insofern können und sollten diese Bauwerke nicht begrünt werden. Auch sonstige bauliche Veränderungen könnten zum Erlöschen der Prüfstatik führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2247 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 06.12.2024, OIB 367 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

13.02.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 entstanden aus Vorlage: OF 593/2 vom 26.01.2023 Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkte Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u. a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern orientieren - sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll - neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz - darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Seniorinnen und Senioren beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann. Begründung: Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße - auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat - in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechenden Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße/Ecke Kurfürstenplatz macht die Lücke, die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht - wie seinerzeit einige meinten - durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 177 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1830 Aktenzeichen: 91-8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle „Feldbahnmuseum“ beibehalten

13.02.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3553 entstanden aus Vorlage: OF 594/2 vom 27.01.2023 Betreff: Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle "Feldbahnmuseum" beibehalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die aufgehobene Haltestelle "Feldbahnmuseum" wieder mit diesem Namen einzurichten, die allerdings nur samstags, sonn- und f eiertags (außerhalb der Schulzeiten am Gymnasium) angefahren werden soll; 2. die neu eingerichtete Haltestelle "Gymnasium Römerhof" umzubenennen in "Gymnasium/Feldbahnmuseum Römerhof". Begründung: Es handelt sich um eine Anregung des Feldbahnmuseums. Die zur Förderung des Feldbahnmuseums eingerichtete Bushaltestelle "Feldbahnmuseum" (alte Bushaltestelle) wurde zum letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2022 aufgehoben und durch die Haltestelle "Gymnasium Römerhof" ersetzt. Um den Besuchern des Feldbahnmuseums auch weiterhin die direkte Anreise per ÖPNV sowie die Orientierung zu erhalten, wird gebeten, die Haltestelle "Feldbahnmuseum", die anderenfalls umsonst circa 2019/2020 barrierefrei ausgebaut wurde, beizubehalten und die neue Haltestelle umzubenennen in "Gymnasium/Feldbahnmuseum Römerhof". Allerdings soll die Haltestelle "Feldbahnmuseum" nur samstags, sonn- und feiertags angefahren werden, da nur dann ein Bedarf während der Öffnungszeiten des Feldbahnmuseums besteht, siehe Ziffer 1. und 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1274) vorgelegt hat.

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wieso verzögert sich die Errichtung des Bonameser Kinderbücherschrankes weiter?

07.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2023, OA 326 entstanden aus Vorlage: OF 526/10 vom 07.02.2023 Betreff: Wieso verzögert sich die Errichtung des Bonameser Kinderbücherschrankes weiter? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso der bereits vor zwei Jahren beantragte Kinderbücherschrank für Bonames noch nicht errichtet wurde; 2. wieso der im Rahmen eines Vor-Ort-Termins seitens des zuständigen Amtes vorgeschlagene Standort offenbar nun doch nicht geeignet ist; 3. wieso weder der Bonameser Kinderbeauftragte noch der Ortsbeirat 10 (als Gremium oder vertreten durch die Ortsvorsteherin) trotz mehrfacher Nachfragen nicht proaktiv über weitere Verzögerungen informiert wurden, sondern dankenswerterweise aufgrund von Pressenachfragen in Kenntnis gesetzt wurden; 4. wie der Magistrat die Vorgänge zu 1. bis 3. vor dem Hintergrund der folgenden - zumindest für den Ortsbeirat 10 wichtigen - Gesichtspunkte bewertet: a) Leseförderung von Kindern; b) Förderung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere von jungen Erwachsenen, die sich als Kinderbeauftragte engagieren; 5. wann nun endlich mit der Errichtung des Kinderbüchers chrankes gerechnet werden kann. Begründung: Seit zwei Jahren steht die Errichtung des Bonameser Kinderbücherschrankes nun aus. Dass ein solcher Kinderbücherschrank - noch dazu der erste in Frankfurt - Vorlaufzeit benötigt, ist allen Beteiligten verständlich. Es ist allerdings gänzlich unverständlich, wieso ein bereits vereinbarter Standort nun auf einmal doch nicht in Betracht kommt, und es ist gänzlich unverständlich, wieso dies den ehrenamtlich Beteiligten nicht mitgeteilt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1519 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 326 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3027, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Musikanten-Balustrade im Bolongarogarten

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3517 entstanden aus Vorlage: OF 680/6 vom 19.01.2023 Betreff: Höchst: Musikanten-Balustrade im Bolongarogarten Der Magistrat wird gebeten, mit der Erneuerung der Musikanten-Balustrade im Bolongaro-Garten auch die Informationen aus der Recherche zur Geschichte der Figuren und des Gartens, die vor einiger Zeit dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wurden , in geeigneter Weise a) an der Balustrade, z. B. mittels QR-Code; b) im zukünftigen Bolongaro-Museum, mit Hinweis auf den Garten inklusive Sphinxen, Löwen, Hunde und allen weiteren Skulpturen den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung zu stellen. Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. sollte einbezogen werden. Begründung: Der Vortrag zeigte in interessanter Weise die Entwicklungen und Veränderungen des Bolongaro-Gartens auf und erläuterte die Figuren der Musikanten-Balustrade mit ihren Musikinstrumenten. Diese Informationen sollen den Besucherinnen und Besuchern des Bolongaropalastes und des Bolongaro-Gartens zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1149 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10

01.02.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 751/1 Betreff: Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10 Vorgang: V 146/21 OBR 1; ST 2736/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Laut ST 2736 gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über? 2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage (M 69 / 2015), für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht? 3. Laut ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt? 4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen? 5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen? 6. Wann ist geplant das Projekt öffentlich im OBR 1 vorzustellen? 7. Ist geplant die anderen 4 Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen? Begründung: In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 616 2023 Die Vorlage OF 751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hausener Ortskern aufwerten

28.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 250/7 Betreff: Hausener Ortskern aufwerten Mit der OA 128 vom 18.01.2022 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, auch für den Stadtteil Hausen eine Ideenwerkstatt für den Schutz und die Aufwertung des Hausener Ortskerns zu starten. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag steht leider weiterhin aus. Mittlerweile hat sich die Situation in Hausen weiter verschlechtert, denn das Gelände des Kulturzentrums Brotfabrik wurde an einen neuen Eigentümer verkauft und die Zweigstelle der Sparkasse wurde geschlossen. Es ist noch nicht sicher, ob die lobenswerten Bestrebungen der Stadt zum Erhalt des Kulturzentrums dauerhaft Erfolg haben. Darüber hinaus ist noch ungewiss, welcher Mieter in die Räumlichkeiten der ehemaligen Zweigstelle einziehen wird. Zudem steht die Existenz der Bäckerei auf der Kippe. Ferner stehen einige Gebäude seit Jahren leer und verfallen zusehends. Dabei ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt Frankfurt, aufgrund der hartnäckigen Weigerung der CDU im Hessischen Landtag, keine rechtliche Handhabe gegen spekulativen Leerstand hat. Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit einer Antwort des Magistrats auf die OA 128 zu rechnen, bzw. wann wird eine Ideenwerkstatt für Hausen eingerichtet? 2. Gibt es Förderprogramme der Wirtschaftsförderung oder des Städtebaus, um dem Leerstand und dem Verfall von Gebäuden entgegenzuwirken? 3. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, auch für Hausen ein Quartiersmanagement einzurichten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 608 2023 Die Vorlage OF 250/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)

27.01.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 30.12.2022 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe der Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bezüglich Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, seine Absage einer Haltestelle in seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1126, zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 848 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drei Kinderbücherschränke - jeweils einen für Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim

19.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 entstanden aus Vorlage: OF 430/9 vom 06.01.2023 Betreff: Drei Kinderbücherschränke - jeweils einen für Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, jeweils einen Kinderbücherschrank in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Nach dem erfolgreichen Aufbau des Prototyps im Ortsbezirk 10 freuen sich auch die Kinder in den Stadtteilen des Ortsbezirks 9 über diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Sinnvolle Standorte könnten sein: - Eschersheim: in der Nähe des Wasserturms; - Dornbusch: Mierendorffstraße; - Ginnheim: noch offen. Die jeweiligen Kinderbeauftragten übernehmen die Patenschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Antrag vom 25.08.2023, OF 581/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bücherschrank im südlichen Ostend

17.01.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3376 entstanden aus Vorlage: OF 262/4 vom 03.01.2023 Betreff: Bücherschrank im südlichen Ostend Der Magistrat wird gebeten, am Ausgang der Passage unter den Gleisen des Ostbahnhofs zur Ferdinand-Happ-Straße hin einen Bücherschrank installieren zu lassen. Falls das an der Stelle überhaupt nicht geht, ist ein Standort in der Nähe der Einkaufslage Louis-Appia-Passage ins Auge zu fassen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist von dritter Seite ein Bücherschrank angeboten worden; zeitgleich hat sich eine mögliche Patin aus dem südlichen Ostend gemeldet. Auf dem Weg von den neuen Wohngebieten östlich der Eisenbahnbrücke hin zur U-Bahn-Station und den oben erwähnten Einkaufsmöglichkeiten scheint der erstgenannte Standort ideal. Auch beim als Ersatz genannten Standort wäre eine hohe Frequenz zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“

08.01.2023 · Aktualisiert: 14.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 626/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Florian Koch / Kultur am Main auf dem Brückenspielplatz an der Ecke Brückenstraße / Gutzkowstraße die im Stadtteil beliebte "Frankfurter Kunstsäule" fortzusetzen. Dreimal im Jahr werden zumeist Frankfurter Künstler gebeten, ihre Position auf der 3,60 m hohen Kunst-Litfaßsäule auszubreiten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Das Projekt Frankfurter Kunstsäule stellt seit 2016 durch seine Wechselausstellungen im Öffentlichen Raum eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Für 2023 ist eine Arbeit zum Jubiläum "50 Jahre Elterninitiative Sachsenhausen" am Brückenstraßenspielplatz, mit einer Ausstellung über die Geschichte des Platzes, geplant. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 626/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 626/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz

03.01.2023 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 703/1 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative (OI) beschließen: Der Ortsbeirat 1 benennt die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz". Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Straßenbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Begründung: Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Foto-Atelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 703/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 15 2023 Die Vorlage OF 703/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Absatzes das Wort "Straßenbeschilderung" ersetzt wird durch das Wort "Platzbeschilderung" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die Partei

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbibliothek-Station „Am Kalbacher Stadtpfad“ wieder anfahren

09.12.2022 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 entstanden aus Vorlage: OF 334/12 vom 26.11.2022 Betreff: Fahrbibliothek-Station "Am Kalbacher Stadtpfad" wieder anfahren Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Station "Am Kalbacher Stadtpfad" der Fahrbibliothek der Stadtbücherei in Kalbach wieder anzufahren und somit den seit einiger Zeit eingestellten Leseservice wieder zu aktivieren. Begründung: In Kalbach sind die Kinder mit der Kinderbibliothek, der Schulbibliothek und dem Leseclub in der Außenstelle der Grundschule bestens versorgt. Nicht nur die Kinder und Jugendliche wollen/müssen sich weiterbilden, auch die Erwachsenen sollten, außer durch den Kauf von Büchern, die Möglichkeit zum Ausleihen von Büchern bekommen und durch Lesen von Büchern an Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung teilhaben können. Kalbach-Riedberg ist ein wachsender Stadtteil und verzeichnete besonders in den letzten Jahren ein großes Wachstum. Die Fahrbibliothek der Stadtbücherei fährt auf dem Riedberg zwei Stationen an, jedoch keine in Kalbach. Innenstadtbereiche mit einer eigenen Stadtteilbibliothek verfügen teils weiterhin über zwei Stationen der Fahrbibliothek. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Fahrbibliothek erneut Halt in Kalbach machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 Antrag vom 06.02.2025, OF 590/12

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“

06.12.2022 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2022, OF 151/16 Betreff: Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" Der Ortsbeirat stellt aus seinem Ortsbeiratsbudget 15.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten ein Konzept erarbeitet, das es nun weiter umzusetzen gilt. In der aktuellen Wahlperiode sind Projektarbeiten an den Standorten a) unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring b) Schelmenburgplatz vor der Buchhandlung c) Fritz-Schubert-Ring, Verlängerung Speierlingweg geplant. Aktuell soll zusammen mit dem Grünflächenamt die Gestaltung des Standortes unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings realisiert werden. Hierfür entstehen Kosten für Künstlerhonorare, das Material sowie für die Gestaltung der Objekte in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, die vom Ortsbeirat finanziert werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2022 Die Vorlage OF 151/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißen

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3315 entstanden aus Vorlage: OF 553/2 vom 05.12.2022 Betreff: Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißen Der Magistrat wird gebeten, 1. darauf hinzuwirken, dass das Areal des Kulturcampus zu einem attraktiven, gemischten und nachhaltigen Gebiet entwickelt wird, das den Namen "Kulturcampus" zu Recht trägt und auf dem keine der bisher angedachten Nutzungen zu massiv dominiert; 2. den Neubau der HfMDK südlich der Bockenheimer Landstraße zu ermöglichen und für eine attraktive Anordnung der Hochschule Sorge zu tragen sowie auf mögliche (räumliche) Synergien mit den von der Stadt zu entwickelnden Kultureinrichtungen hinzuwirken; 3. das Offene Haus der Kulturen (OHdK) weiter zu stabilisieren und schnellstmöglich hinsichtlich eines vertraglichen und finanziell tragbaren Pachtverhältnisses mit der ABG zu unterstützen; die Pachtvereinbarung mit dem OHdK sollte auch die Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten im Gebäude des derzeitigen Studierendenhaus für Initiativen, Gruppen und Vereine des Stadtteils ermöglichen; 4. darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Gebäudes des Juridicums, seines Umbaus und seiner Nachnutzung vorgesehen werden; 5. dafür zu sorgen, dass bereits im Kontext des Wettbewerbs ausdrücklich eine CO2-Bilanzierung (Klimakosten) vorgesehen wird, die die Lebenszycluskosten und die "graue Energie" des bereits gebauten Hauses einbezieht und transparent macht. Im Falle von Gestaltungsvorschlägen, die den Erhalt und die Weiternutzung des Juridicums vorsehen, soll im Kontext des Wettbewerbs oder in einer später erfolgenden Machbarkeitsstudie eine Kosten-Nutzen-A nalyse als Entscheidungshilfe erfolgen; 6. darauf hinzuwirken, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes des Juridicums so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (z. B. für Kultur, Gewerbe, Wohnen) mit vorbereitet und ermöglicht wird; 7. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude des Juridicums im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 8. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren sowie in der Wettbewerbsphase sicherzustellen, dass der Ortsbeirat über mögliche Planungsvarianten frühzeitig und umfassend informiert wird. Begründung: Der Ortsbeirat möchte erreichen, dass der Kulturcampus ein für Bockenheim und für die gesamte Stadt attraktives, nachhaltiges, möglichst grünes und durch Kunst und Kultur geprägtes Areal wird. Hierzu müssen sich alle Akteure, die bisher mit der Vorbereitung des Architektenwettbewerbs für das Campus-Areal befasst sind, einigen und zu Kompromissen bezüglich Raumbedarfen, Baumassen und möglichen Anpassungen des Bebauungsplans bereit sein. Die Flächen des Campus sind begrenzt und dürfen nicht durch überzogene Baumassenforderungen überfrachtet werden. Im Zentrum muss die Qualität der Gesamtentwicklung stehen. Die HfMDK ist in Bockenheim willkommen und soll wie bisher geplant Teil des Kulturcampus werden und dafür attraktiv positioniert werden. Sie soll dabei möglichst auch räumliche Synergien mit den anderen Nutzern des Campus eingehen. Der Ortsbeirat begrüßt Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1. Oktober 2022). Der Ortsbeirat möchte nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) die Möglichkeit eröffnen, dass das Gebäude langfristig erhalten bleibt und z. B. für (studentischen) Wohnraum neu genutzt werden könnte. Der Kulturcampus wäre ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen; ein umgebautes Juridicum könnte hier im Mischgebiet einen wichtigen Beitrag leisten. Forderungen zum Erhalt des Gebäudes und zur Neunutzung u. a. als studentischer Wohnraum hat auch die mittlerweile 4. Stadtteilversammlung am 28. September 2022 erhoben. Die Möglichkeit des Erhalts des Juridicum-Gebäudes ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie" (bereits im Gebäude gespeicherte Energie) aktueller denn je. Daher muss in Zeiten von Klimakrise und angesichts knapper werdender Rohstoffe die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden als Möglichkeit in den Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus aufgenommen werden. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM zum Bauen im Bestand (https://dam-online.de/veranstaltung/nichts-neues/) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 Quadratmetern Bruttogrundfläche aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u. a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 656

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderbücherschrank für das südliche Westend

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3302 entstanden aus Vorlage: OF 518/2 vom 22.10.2022 Betreff: Kinderbücherschrank für das südliche Westend Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten für Westend-Süd und dem Schülerladen an geeigneter Stelle einen Kinderbücherschrank aufzustellen. Begründung: Ziel ist es, einen reinen Kinderbücherschrank im südlichen Westend aufzustellen, da hier knapp 4.200 Kinder wohnen und leben. Lesen ist wichtig für die erfolgreiche Entwicklung von Kindern. Lesen verringert Stress, fördert Kreativität, der Wortschatz wird erweitert und die emotionale Intelligenz wird verbessert. Reichlich Gründe, um den Kindern im Westend durch einen Kinderbücherschrank das Lesen und vor allem auch das Thema "Tauschen und Teilen" näherzubringen. Auch im Westend gibt es durchaus Kinder, die in schwierigen oder sozial benachteiligten Verhältnissen aufwachsen. Ein Kinderbücherschrank würde allen Kindern einen kostenfreien Zugang zu Büchern ermöglichen. Der Schülerladen (Kontaktdaten über die Kinderbeauftragte Westend-Süd) ist bereit, die Patenschaft für den Bücherschrank zu übernehmen, und würde auch den Bücherturm mit den Kindern bunt gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 746 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

05.12.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3292 entstanden aus Vorlage: OF 503/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll: a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 657 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Defektes technisches Equipment gefährdet Fortführung renommierter Konzertveranstaltungen im SAALBAU Sossenheim

29.11.2022 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3182 entstanden aus Vorlage: OF 628/6 vom 06.11.2022 Betreff: Sossenheim: Defektes technisches Equipment gefährdet Fortführung renommierter Konzertveranstaltungen im SAALBAU Sossenheim Vorgang: OM 1542/22 OBR 6; ST 1244/22 Mit seiner Anregung vom 08.02.2022, OM 1542, regt der Ortsbeirat beim Magistrat an, technisches Equipment (insbesondere die Ausschübe zur Gewährleistung einer Konzertbestuhlung) im SAALBAU Sossenheim zu reparieren. Mit Stellungnahme vom 30.05.2022, ST 1244, äußert der Magistrat, keine abschließende Stellungnahme geben zu können. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist den Kulturschaffenden (insbesondere den ortsansässigen Vereinen) nicht bekannt, ob vor Veranstaltungsbeginn (beispielsweise in Form des über den Stadtteil hinaus bekannten Neujahrskonzertes) mit einer Reparatur der Ausschübe zu rechnen ist. Die Bürgerhäuser der Stadt Frankfurt am Main sollten hinsichtlich des technischen Equipments, unabhängig von einer Gewinnorientierung, dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, z. B. in Form von einfachen Kulturveranstaltungen, gerecht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alsbald eine entsprechende Reparatur der Ausschübe im SAALBAU Sossenheim zu veranlassen, um eine Gefährdung der überregional bekannten Konzertveranstaltungen und des damit einhergehenden kulturellen Stadtteilengagements zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1244 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 685 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2000 Aktenzeichen: 91-8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsorte im Grünen Ypsilon schaffen

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3146 entstanden aus Vorlage: OF 368/9 vom 11.10.2022 Betreff: Aufenthaltsorte im Grünen Ypsilon schaffen Im Rahmen der Sozialraumanalyse Ginnheim wurde ein fehlender Begegnungsort auch unter freiem Himmel als Defizit im Stadtbezirk von verschiedensten Gruppen (Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Kulturprojekte, Jugendarbeit) identifiziert und der Wunsch geäußert, hier Abhilfe zu schaffen. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Evaluierung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ein oder zwei festinstallierte Pavillons (ähnlich dem sogenannten Tanzpavillon im Grüneburgpark) als Aufenthalts- und Begegnungsorte in die Projektliste des Grünen Ypsilons aufzunehmen und im Rahmen des Projektes an einem geeigneten Standort - unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Quartiersmanagements - umzusetzen. Begründung: Im Grüneburgpark dient der dort installierte Tanzpavillon bereits als Begegnungsort sowohl für private Gruppen und Initiativen als auch kleine Veranstaltungen (z. B. Infoveranstaltungen der Stadt Frankfurt). Er bietet damit ein geeignetes und niedrigschwelliges Angebot, das soziale und kulturelle Miteinander im Umfeld zu fördern und zu beleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 394 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Soccer-Court und Kunstrasenplatz hinter dem Sportfeld Frankfurter Berg/verlängerter Ginsterweg

08.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3082 entstanden aus Vorlage: OF 440/10 vom 24.10.2022 Betreff: Soccer-Court und Kunstrasenplatz hinter dem Sportfeld Frankfurter Berg/verlängerter Ginsterweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von zwei Soccer-Courts und die Ausstattung der hinter dem Spielfeld gelegenen Rasenfläche mit Kunstrasen in zwei neue Felder die Sportmöglichkeiten auf dem Sportfeld erweitert werden können. Begründung: Durch vermehrten Zulauf an sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen und dem Anspruch der MKSV Makedonija e. V. hat sich die Anfrage nach Spielzeiten und -flächen sehr erhöht. Der Ausbau würde allen zugutekommen und die Spannungen zwischen den Protagonisten reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 835 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen

07.11.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3103 entstanden aus Vorlage: OF 501/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen Vorgang: F 549/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Versorgungsleitungen des Labsaals gekappt wurden; 2. wann die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals veranlasst wurden; 3. wer die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals veranlasst hat; 4. weshalb die Kappung der Versorgungsleitungen veranlasst wurden; 5. wie hoch die Kosten wären, um die gekappten Versorgungsleitungen wiederherzustellen; 6. welche weiteren Maßnahmen am Labsaal zu treffen sind, damit das Gebäude bis zu einer endgültigen Umnutzung einer Zwischennutzung zugeführt werden kann; 7. wie hoch die Kosten und die Dauer einer solchen Instandsetzung schätzungsweise ausfallen würden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 8. alle weiteren Maßnahmen zu unterbinden, die einer Zwischennutzung des Labsaals entgegenstehen; 9. die Versorgungsleitungen wiederherzustellen; 10. die in Ziffer 7. erfragten Kosten in den Haushalt für 2023 bzw. das Investitionsprogramm einzustellen; 11. sich bei der Leitung der Universität, dem Land Hessen und der ABG dafür zu verwenden, dass der Labsaal einer Zwischennutzung als Skatehalle zugeführt wird. 12. Andernfalls dem Ortsbeirat zu begründen, was der Zwischennutzung entgegen steht. Begründung: Die Zwischennutzung des Labsaals ist seit Ende letzten Jahres in der Diskussion. Der Verein Concrete Skate e. V. hat bereits ein Zwischennutzungskonzept für den Labsaal ausgearbeitet. Nötigenfalls wäre der Verein sogar bereit und in der Lage, diese Zwischennutzung ohne die gekappten Versorgungsleitungen für Wärme- und Wasserversorgung zu realisieren, schließlich ist eine überdachte Skatehalle für den Winter auch ohne Heizung oder fließend Wasser deutlich angenehmer als das Skaten unter freiem Himmel. Gleichwohl sind in Anbetracht der bereits etwa ein Jahr andauernden Diskussion um die Zwischennutzung des Labsaal die Fragen nach der Kappung der Versorgungsleitungen von Relevanz. Spätestens seit der Antwort des Magistrats auf die Frage vom 17.02.2022, F 549, war der Labsaal als mögliche Skatehalle auch aus Perspektive des Magistrats eine Möglichkeit, suchte dieser gemeinsam mit dem Verein Concrete Skate e. V. einen Standort für eine Skatehalle und beurteilte die Zwischennutzung des Labsaals in diesem Zusammenhang als planungsrechtlich möglich. Diesem politischen Willen schließt sich der Ortsbeirat ausdrücklich an. Trotz bereits gekappter Versorgungsleitungen kann der Labsaal zumindest für eine Zwischennutzung instand gesetzt werden, einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 17.02.2022, F 549 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen

05.11.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen

01.11.2022 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 622/6 vom 01.11.2022 Betreff: Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim zu sichern, indem mit den neuen Verantwortlichen der BEOS AG ein mindestens 15-jähriger Vertrag abgeschlossen wird. Begründung: Der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist der Träger des Museums der Frankfurter Feuerwehr. Seit seiner Gründung leistet der Verein ehrenamtlich wertvolle Unterstützung bei der Sammlung, Archivierung und Auswertung historischer Dokumente, Publikationen und Bilddokumenten, welche die Geschichte der Frankfurter Feuerwehr dokumentieren. Diese Arbeit wurde und wird genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Frankfurt Anfragen von Medien und Interessierten zu bedienen sowie Beiträge im Rahmen von Jubiläen und ähnlichen Anlässen zu generieren. Das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 soll ebenfalls in entsprechender Form begleitet werden, auch hier wird auf die bisherige Arbeit des Vereins zurückgegriffen. Der Verein besteht mittlerweile aus mehr als 100 Mitgliedern auch außerhalb des Kontextes Feuerwehr, die sich auch um die Sammlung und den Erhalt von historischen und besonders innovativen, die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägenden Ausrüstungsteilen und Fahrzeugen bemühen. In der Zwischenzeit betreut und restauriert der Verein mehrere Großfahrzeuge, darunter so seltene Stücke wie den ersten Rüstwagen Schiene oder den Falcon, eines der innovativsten Feuerwehrfahrzeuge der 80er-Jahre. Erst vor wenigen Wochen ist der frisch restaurierte orangene Rettungshubschrauber Christoph 2 (eine BO 105) als Dauerleihgabe dem Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. übergeben worden. In seiner Geschichte musste der Verein schon mehrfach umziehen (alte Katastrophenschutzhalle Enkheim, alte Feuerwache Schwälmer Straße) und hat in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr einen gut geeigneten Standort gefunden, wo sich bisherige und aktuelle Nutzung räumlich und inhaltlich ergänzen. Am Rande der Herbstabschlussübung der Frankfurter Jugendfeuerwehr am vergangenen Samstag und der Berichterstattung darüber wurde bekannt, dass der Magistrat versäumt hat, diesen sehr guten Standort zu sichern, indem er einen Vertrag mit der BEOS AG abschließt. Der Vertrag läuft dem Vernehmen nach im Sommer 2023 aus. Dem Verein ist nicht zuzumuten, schon wieder auf Standortsuche zu gehen. Die Ungewissheit über die Nutzung muss zügig beendet werden. Eine inhaltlich und pädagogisch angepasste Museumsarchitektur zur Ausstellung der Exponate ist kaum möglich, wenn schon in wenigen Monaten wieder Schluss sein kann. Insbesondere sind weder ehrenamtliche Helfer noch Sponsoren zu motivieren, in einen Standort mit offener Zukunft zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 12.12.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern

01.11.2022 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 271 entstanden aus Vorlage: OF 174/7 vom 11.06.2022 Betreff: Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen: 1. Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist. 2. Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde. 3. Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune. 4. Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim. 5. Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule. 6. Die Wohnanlage Praunheimer Mühle. Begründung: Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existieren für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Antrag vom 09.06.2024, OF 414/7 Anregung vom 25.06.2024, OA 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2679, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des Bunkers am Marbachweg

13.10.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 entstanden aus Vorlage: OF 345/9 vom 27.09.2022 Betreff: Zukunft des Bunkers am Marbachweg Vorgang: OM 1062/21 OBR 9; ST 1387/22 Der Magistrat wird gebeten, sich unter anderem mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) zu folgenden Punkten auszutauschen, zu prüfen und zu berichten, 1. inwiefern sich die Pläne der BImA für den Bunker am Marbachweg nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine verändert haben; 2. sofern die BImA weiterhin eine Entwicklung für den Wohnungsbau in Betracht zieht, ob sie die Liegenschaft gemäß ihrer Erklärung vom Januar 2019 (Beitrag der BImA zur Wohnraumoffensive (siehe https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2968) zuerst der Stadt Frankfurt anbieten würde; 3. sofern die BImA an dieser Stelle selbst ein Wohnprojekt realisieren will, welcher Anteil an gefördertem Wohnraum hier entstehen soll und ob sie ggf. eine architektonische Lösung unter Einbeziehung des Bestands anstreben würde, wie es die ABG Holding und viele andere schon mehrfach vorgemacht haben; 4. sofern die BImA keine Kooperation mit der Kommune, sondern den Verkauf der Fläche anstrebt, wie sich die Stadt Frankfurt bei der für die Neubebauung benötigten Befreiung der Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf verhalten würde und ob bei der Stadt Frankfurt nicht vielfältige Bedarfe vorliegen, die sich auf dieser Fläche oder mit dieser Immobilie realisieren ließen, für die sie in diesem Fall ihr Vorkaufsrecht nutzen könnte; 5. sofern die Stadt Frankfurt oder die ABG Holding den Bunker von der BImA erwerben könnte, ob sie sich vorstellen kann, über einen Ideenwettbewerb Konzepte unter der Prämisse zu ermitteln, einen Teil des Bunkers zu erhalten und für die Wohnnutzung umzubauen bzw. aufzustocken und mit Räumlichkeiten für Bands mit modernen Nutzungskonzepten zu kombinieren; 6. inwiefern der Kauf des Bunkers aus den hohen noch zur Verfügung stehenden Mitteln für den Ankauf von Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2022 realisiert werden könnte und ob die Stadt Frankfurt der BImA ein Angebot für den Kauf unterbreiten könnte. Begründung: Das Thema des "Musikbunkers am Marbachweg" hat den Ortsbeirat seit Längerem beschäftigt. Leider konnte ein Weiterbetrieb der Proberäume nicht mehr erreicht werden. Im Juni berichtete der Magistrat zuletzt von den Gesprächen, die zum Jahresende geführt wurden. In der Stellungnahme vom 13.06.2022, ST 1387, wird auch dargestellt, dass die BImA plane, den Bunker abzureißen. Die hohen Investitionskosten für den Abriss wird die BImA jedoch wohl nur mit einer Option für die Vermarktung bzw. den Wohnungsbau in Betracht ziehen - hier sind noch viele Fragen offen, vor allem dazu, wie dies planungsrechtlich auf einer Gemeinbedarfsfläche umgesetzt werden soll und ob sie auf diesem Wege auch den dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum schaffen würde. Der Abriss sollte im Jahr 2022 aber auch nicht die selbstverständliche Option sein, wie viele gute Beispiele für Bunkerumbauten und Aufstockungen auch in Frankfurt zeigen. Mit Blick auf die bereits in das Gebäude investierte und für den Abriss benötigte Energie und auch die kulturelle Bedeutung des Gebäudes sollten Optionen unter Einbeziehung des Bestands intensiv geprüft werden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Frankfurt im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik ein Interesse am Erwerb der Fläche und des Gebäudes haben und einen Erwerb aktiv verfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 993 Antrag vom 18.05.2023, OF 548/9 Auskunftsersuchen vom 01.06.2023, V 671 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Wann und wie geht es mit der Sport- und Kulturhalle endlich weiter?

11.10.2022 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 608/6 Betreff: Unterliederbach: Wann und wie geht es mit der Sport- und Kulturhalle endlich weiter? Vorgang: V 272/22 OBR 6; ST 930/22; F 992/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Bereits seit über zehn Jahren setzen sich die Menschen in Unterliederbach für den Ersatz der maroden alten Sport- und Kulturhalle. Im Jahr 2019, also vor über drei Jahren, wurden schließlich neue Hoffnungen geweckt und dem Ortsbeirat ein Entwurf vorgestellt, wonach ein Neubau für sportliche und kulturelle Zwecke und eine Wohnnutzung beabsichtigt war. Kurz darauf, im Jahr 2020 verkündete der Planungsdezernent in einer Pressemitteilung dann an, dass es voranginge. Seitdem: Still ruht der See. Fragen des Ortsbeirats bleiben unbeantwortet, das letzte Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 272 reiht sich in die lange Liste der Vorgänge mit einer sog. vorläufigen Stellungnahme ein (Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 930) und ein Fortschritt ist nicht zu erkennen. Die Frage vom 15.09.2022, F 992, welche Anstrengungen unternommen wurden, um die vergaberechtlichen Fragen zu klären, und was ist mit "Sanierungsarbeiten" gemeint sei, blieb dann wieder mehr oder weniger unbeantwortet. Vielmehr erweckt die Antwort den Anschein, dass die Frage gar nicht richtig gelesen wurde. Fazit: Nach all den Jahren ist immer noch ungewiss, wann die Menschen in Unterliederbach wieder eine Halle haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Im Hinblick auf den geplanten und versprochenen Neubau der Sport- und Kulturhalle in Unterliederbach wird der Magistrat um fristgerechte Beantwortung der offenen Fragen gebeten: 1. Wie weit sind die Klärung der vergaberechtlichen Fragen und die Abstimmung zwischen den zuständigen Dezernaten und der KEG fortgeschritten? 2. Warum konnten die vergaberechtlichen Fragen in den letzten drei Jahren nicht geklärt werden und welche Anstrengungen hat der Magistrat diesbezüglich unternommen? 3. Wird an den in 2019 vorgestellten Plänen eines Neubaus für sportliche und kulturelle Zwecke und einer Wohnnutzung festgehalten oder gibt es zwischenzeitlich andere Pläne? 4. Was ist konkret mit "Sanierungsarbeiten" gemeint? 5. Wie sieht der Zeitplan aus bzw. wann wird endlich mit den Arbeiten an der Sport- und Kulturhalle begonnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 272 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 930 Frage vom 15.09.2022, F 992 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 529 2022 Die Vorlage OF 608/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bücherschrank im neuen Rebstockquartier frühzeitig einplanen

10.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2945 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 15.09.2022 Betreff: Bücherschrank im neuen Rebstockquartier frühzeitig einplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683Ä darauf zu drängen, auf dem entstehenden Quartiersplatz (Sally-Ride-Platz) oder in dessen naher Umgebung einen weiteren Bücherschrank zu errichten. Begründung: In der letzten Sitzung hat der Ortsbeirat einen weiteren Bücherschrank für das Rebstockviertel beschlossen. Gleichwohl sollte, da andernorts im Rebstockquartier nicht möglich (siehe diverse Stellungsnahmen des Magistrats), im Gebiet des derzeitigen Bebauungsplans ein weiterer Bücherschrank bereits frühzeitig eingeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 334 Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung „Bücher verbinden“

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 585/6 vom 13.09.2022 Betreff: Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung "Bücher verbinden" Vorgang: OIB 58/21 OBR 6; ST 308/22 Mit der Vorlage vom 23.11.2021, OIB 58, wurde das Anliegen der Errichtung eines Bücherschrankes zum Leseaustausch der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung beauftragt. In der zugehörigen Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 308, wurde ausgeführt, dass entsprechender Kontakt zum Projekt "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" aufgenommen werden soll und ein Ortstermin zur Standortfindung einberufen wird. Bisher wurde kein Ortstermin einberufen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zur Standortfindung unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie dem Projektteam "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" zu benennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 58 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 308 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 97 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen

22.09.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 309/12 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1 zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit Jahren nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, das in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde leider nicht entfernt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladen

12.09.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2747 entstanden aus Vorlage: OF 441/2 vom 25.08.2022 Betreff: Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, a) den Ortsbeirat unverzüglich darüber zu informieren, ob und wann der Magistrat die öffentlich diskutierte und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates erstmals informell am 18. Juli 2022 vorgetragene Überlegung, die Veranstaltung der Frankfurter Dippemess an einen Standort im Rebstockviertel zu verlegen, auf Machbarkeit prüfen lässt, und das weitere Vorgehen in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 unmittelbar vorzustellen; b) zu prüfen und zu berichten, wie bei einer Verlagerung der Dippemess an den Rebstock das Feldbahnmuseum und die Kleingartenvereine in diese Überlegungen einbezogen werden; c) zu prüfen und zu berichten, wie die Interessen des Feldbahnmuseums berücksichtigt werden, um seinen Museumszweck als Touristenattraktion und seine wirtschaftliche Existenz auch zukünftig für Frankfurt zu erhalten. Begründung: Der Ortsbeirat hat zu den öffentlich diskutierten Überlegungen des Magistrats, die Veranstaltung der Frankfurter Dippemess an einen Standort im Rebstockviertel zu verlegen, schon in seiner Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443, Stellung genommen. Sollte der Magistrat sich jedoch in Kürze dazu entschließen, diese Überlegungen ernsthaft von der Verwaltung prüfen zu lassen, wofür einiges spricht, ist der Ortsbeirat gehalten, sich ohne Zuwarten auf eine etwaige Machbarkeitsprüfung der Stadt, unmittelbar und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern mit anderen Beteiligten (u. a. Messe Frankfurt, Organisatoren der Dippemess, Feldbahnmuseum, Kleingartenvereine) ein faires Bild zu machen. Dies damit der Ortsbeirat gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Ortsbeirates in der Lage ist, die Interessenslage der weiteren Beteiligten an den öffentlich diskutierten Überlegungen des Magistrats einzuschätzen, die schon aus ökologischen, verkehrlichen sowie aus Sicht der Anwohnerinteressen mehr als fraglich erscheinen. Mit Blick auf das Feldbahnmuseum möge der Magistrat berücksichtigen, dass es ganzjährig seine baugenehmigte Eisenbahnstrecke quer durch den Rebstockpark mit seinen Museumszügen nutzt. Dies ist nach Auskunft des Frankfurter Feldbahnmuseum e. V. notwendig, um den Museumszweck zu bedienen und diese Touristenattraktion für Frankfurt am Main zu erhalten. Außerdem dienen die Fahrteinnahmen dazu, die laufenden Kosten zu decken und für den erst kürzlich mit der Stadt abgeschlossenen Pachtvertrag aufkommen zu können. Bei einer Verlagerung der Dippemess und anderer Veranstaltungen, die derzeit am Festplatz durchgeführt werden, wäre der Bahnbetrieb nach Einschätzung des Feldbahnmuseums faktisch über lange Zeiträume, erwartet werden bis zu 200 Belegtage, auf dem Rebstock stillgelegt und das Museum seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2770 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-34-23

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