Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Altlast-Thematik auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat zur Beantwortung der Anfrage das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) als zuständige Bodenschutz-/Altlastenbehörde beteiligt. Zu Frage 1 Auf den Flächen des ehemaligen Industrieparks Griesheim (IPG) sowie des Fritz-Klatte-Quartiers (FKQ) werden aktuell verschiedene Abbruch- und Neubauverfahren, u. a. zur Erstellung von Rechenzentren und Infrastrukturen durch unterschiedliche Betreiber:innen und Antragsteller:innen durchgeführt. Diese Maßnahmen, die Abbruch, Entsiegelung, Bodenaushub und Bodensanierungen sowie Wiederbebauung und Neuversiegelung umfassen, werden von verschiedenen Behörden für die jeweiligen Belange überwacht. Für die Maßnahmen sind folgende Behörden mit den entsprechenden Aufgaben zuständig: 1) Bauaufsicht der Stadt Frankfurt: Die Bauaufsicht ist zuständig für die Überwachung der Bauverfahren gemäß Baugenehmigung (u. a. durch Baukontrollen). Es wurden mehrere Bau- bzw. Abbruchvorhaben genehmigt. Zu vorhandenen Altlasten wird das RP Darmstadt regelmäßig im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und nimmt zu Sachverhalten Stellung. Vom RP Darmstadt ggf. formulierte Auflagen werden als Nebenbestimmungen in die Abbruchgenehmigung aufgenommen. Soweit Auflagen nicht erfüllt werden sollten, informiert das RP Darmstadt die Bauaufsicht, welche dann ggf. erforderliches bauaufsichtliches Einschreiten prüft. 2) RP Darmstadt Abteilung VI / Dezernat 67 Arbeitsschutz: Die staatliche bzw. behördliche Überwachung erfolgt stichprobenartig durch die Inspektion für Arbeitsschutz beim Bauen (IFAB). Besichtigungstermine vor Ort finden auch im Zusammenwirken mit den Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung - hier der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau Frankfurt - statt. Im Rahmen der Planung der Baumaßnahmen wird ein Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan erstellt, der detailliert die relevanten Schutzmaßnahmen festlegt. Dieser wird bei den Maßnahmen umgesetzt. 3) RP Darmstadt Abteilung IV Umwelt Frankfurt mit den Dezernaten: a) Dez. 41.5 Bodenschutz: Die Überwachung erfolgt hinsichtlich der Baumaßnahmen und Bodeneingriffe vor, während und nach diesen durch Prüfung der Untersuchungen, sowie durch Bestimmung, Genehmigung und Begleitung der Umsetzung von Untersuchungs- und Sanierungskonzepten einschl. Abschlussdokumentationen. Darüber hinaus ist die Bodenschutzbehörde in engem Kontakt mit den Verantwortlichen und vor Ort tätigen Sachverständigen. Die Arbeiten werden bei regelmäßigen und anlassbezogenen Ortsterminen in Abstimmung mit anderen Behörden und den Sachverständigen überwacht. In den Konzepten und Plänen erfolgt die Festlegung umfassender Schutzmaßnahmen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelange bzw. Gefährdungen von Mensch und Umwelt, die bei den Baumaßnahmen detailliert umgesetzt werden. b) Dez. 42.2 Abfall West: Die abfallrechtliche Überwachung hat das Ziel die rechtskonforme Entsorgung der anfallenden Abfälle sicherzustellen. Dies erfolgt auch hinsichtlich nicht baugenehmigungsbedürftiger Arbeiten im Zuge des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, durch einen engen Austausch mit den Verantwortlichen und den von diesen beauftragten Ingenieurbüros sowie durch Vor-Ort-Termine und Besprechungen. c) Dez. 43.1 Immissionsschutz: Überwachung der Sanierungsbereiche für die Belange des Immissionsschutzes sowie der genehmigungsbedürftigen Anlagen, ansonsten erfolgt die Überwachung durch die Bauaufsicht Frankfurt. Zu Frage 2 Für die Baumaßnahmen und die Umwandlung des ehemaligen Industriepark Griesheim und des Fritz-Klatte-Quartiers in Gewerbegebieten erfolgen Abbruch, Entsiegelung und Aushub des Untergrundes im Rahmen des bautechnisch und umwelthygienisch notwendigen Umfangs. Es werden insbesondere Baugründe für Rechenzentren vorbereitet, Infrastrukturtrassen ausgehoben und Abbruchgebäude mit teilw. Unterkellerungen für die Neunutzung rückgebaut. Der Belastungsgrad des Baugrundes ist dabei sehr unterschiedlich. Im Vorfeld werden umfassende Untergrunduntersuchungen durchgeführt, um die Belastungen mit Schadstoffen festzustellen und bei den Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Das zeitweise Freilegen und Ausheben von belastetem Material ist dabei aufgrund der flächenhaften Belastungen und der Werksgeschichte unvermeidbar. Bodeneingriffe finden aktuell bis in ca. 5-6 m Tiefe statt. Die Eingriffe werden durch Umsetzung eines umfassenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsplans sowie durch verschiedene andere Sicherheitsmaßnahmen begleitet, die Gefährdungen für Mensch und Umwelt unterbinden. Die Arbeiten werden von unabhängigen Sachverständigen begleitet, die für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen sorgen. Dabei erfolgt eine ständige Abstimmung der Beteiligten mit Anpassungen der notwendigen Regelungen. Das ausgehobene Material wird einer umfassenden Untersuchung unterzogen und je nach Belastungsgrad entweder abfalltechnisch entsorgt oder bei entsprechender Eignung wiederverwertet. Die Wiederverwertung von geeignetem Aushub- und Abbruchmaterial spart Ressourcen für Deponien und Energie und vermeidet Immissionen durch den Transport. Folgende Maßnahmen für den Schutz von Mensch und Umwelt im Zuge der Eingriffe in besonders belastete Aushubbereiche können für die verschiedenen Arbeitsebenen beispielhaft genannt werden: - Permanente fachgutachterliche Aushubüberwachung und begleitende Messungen von leichtflüchtigen Schadstoffen - Bereitstellen von Bodenaushub auf versiegelten, mit Drainagen angelegten Flächen - Arbeitstägliches Abplanen von belasteten Haufwerken und offenen Aushubflächen - Auffangen und Abreinigen von Tagwasser von Bereitstellungsflächen und von abgeplanten Aushubflächen - Niederschlagen von Staub mit Bewetterungsanlagen - Nassreinigen von Fahrwegen mit Kehrmaschinen (Regenwasser und Ableiten von Wasser über Wasseraufbereitungsanlage) - Reinigen von Fahrzeugen mit Reifenwaschanlagen (Reinigen und Ableiten von Wasser über Wasseraufbereitungsanlage) Zu Frage 3 Das Konzept zur Sicherung der Altlasten enthält die bereits bewährten Elemente und wird unter Aufsicht des RP Darmstadt wie folgt umgesetzt: - Grundwassersanierung und -sicherung: Um zu verhindern, dass das belastete Grundwasser den Main oder andere Grundwasserbereiche kontaminiert, wird das gesamte Grundwasser des IPG und FKQ durch eine Brunnengalerie erfasst. Das Grundwasser wird über eine Leitung zum Industriepark Höchst geführt und in der Kläranlage abgereinigt. Anschließend wird es dort dem Main als gereinigtes Wasser zugeführt. - Bodenbelastungen und Versiegelung: Aufgrund der flächenhaften Bodenbelastungen ist eine Versiegelung des Gesamtgeländes durch Bebauung, Verkehrswege und andere versiegelte Flächen zeitnah und dauerhaft wieder herzustellen. Bei den baulichen Veränderungen sind sanierungsbedürftige Bodenbereiche zu sanieren (Sicherung oder Dekontamination). Das Schadstoffinventar wird dabei insgesamt vermindert. Durch die Versiegelung werden die Gefährdungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser gemäß den Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes wirksam unterbunden. Langfristige Entsiegelungen sind nicht vorgesehen. Größere Freiflächen werden durch eine deponietechnische Abdichtung gesichert. Die geplanten Grünflächen und Baumquartiere berücksichtigen die jeweiligen Untergrundbelastungen und werden so errichtet, dass eine Auswaschung der Schadstoffe und eine Durchwurzelung der Belastungsbereiche verhindert wird. - Stroofstraße und Fritz-Klatte-Straße: Die beiden Straßen sind in den Belastungsbereichen (Straßendamm aus Deponat) bereits seit ca. 2005 bzw.1989 deponietechnisch gesichert. Die Sicherungseinrichtungen werden weiter überwacht, gewartet und verbessert. - Griesheimer Alpen bzw. Berg: Die Ablagerungen sind deponietechnisch gesichert. Die Sicherung wird gewährleistet durch Überwachung und Pflege sowie ggf. durch notwendige Reparaturmaßnahmen.

Verknüpfte Vorlagen