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Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die im Magistratsbericht B 288 vom 29.07.2024 aufgeführten Plätze sind das Ergebnis einer kriteriengestützten Bewertung. Die zugrundeliegenden Kriterien wurden mit dem Leitfaden zur klimaangepassten Gestaltung von Stadtplätzen von den Stadtverordneten beschlossen. Der Magistrat wurde beauftragt, 10 bis maximal 20 Plätze zu benennen, die zeitnah und mit hohem Handlungsbedarf umgestaltet werden sollen. Die im Bericht benannten 13 Projekte berücksichtigen die Umsetzungskapazitäten des Magistrats, da nur so dem attestierten hohen Handlungsbedarf entsprochen werden kann. Die Tatsache, dass Plätze im Bericht nicht namentlich genannt werden, hat keine Relevanz in Bezug auf deren Betroffenheit oder Dringlichkeit. Dies bedeutet vor allem, dass für die Umgestaltung dieser Plätze derzeit keine Arbeitskapazität zugewiesen ist. In der Auswertung ist der Carlo-Schmid-Platz im Feld der besonders dringlichen Maßnahmen und somit mit dem zweitdringlichsten Grad des Anpassungsbedarfes enthalten. Ein Zusammenhang mit den Planungen zum Kulturcampus besteht nicht. Die Freiflächenplanung auf dem gesamten Kulturcampus-Areal ist Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages u.a. mit der ABG. Hierzu sollen Ideen- und Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden. Für den Bereich des Carlo-Schmid-Platzes ist ein Ideenwettbewerb vorgesehen.