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Meine Nachbarschaft: Seckbacher Landstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Platzbenennung: Das Bauwerk .Galerie Seckbacher Landstraße., über der Bundesautob-ahn A.661, ist in .Platz Auf der Suelze. zu benennen

08.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 368/11 Betreff: Platzbenennung: Das Bauwerk "Galerie Seckbacher Landstraße", über der Bundesautob-ahn A 661, ist in "Platz Auf der Suelze" zu benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten, als Platz ausgebildeten Teil der Autobahnbrücke, zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Landstraße gelegen, in "Platz Auf der Suelze" zu benennen und entsprechend zu beschildern. Begründung: In unmittelbarer Nähe des zu benennenden Platzes befindet sich die Flur mit dem Namen "Auf der Suelze". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 67 2015 Die Vorlage OF 368/11 wird als Ortsbeiratsinitiative mit der Maßgabe beschlossen, dass die Platzbenennung "Auf der Suelze" lautet. Abstimmung: SPD, BFF und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU, GRÜNE und LINKE.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Kreuzungsbereich Comeniusstraße/Burgstraße/Saalburgallee/Im Prüfling prüfen

01.10.2015 · Aktualisiert: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2015, OF 894/3 Betreff: Umgestaltung Kreuzungsbereich Comeniusstraße/Burgstraße/Saalburgallee/Im Prüfling prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Kreuzungsbereich der Straßen Comeniusstraße/ im Prüfling/ Saalburgallee / Hartmann- Ibach-Str. so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit von Radfahrern erhöht wird und der Kreuzungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher wird. Begründung: Durch die vielen Einmündungen in dem weiten Kreuzungsbereich ist der Verkehr hier zum Teil extrem unübersichtlich und es kam schon mehrfach zu (oft nicht angezeigten) Unfällen mit Fahrradfahrern. Es wäre schön hier nochmals verschiedene Möglichkeiten zu prüfen (z.B. einen kleinen Kreisel vor der Comeniusstraße - neben den Schienen, oder eine Verkehrsinsel), welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und insbesondere der vielen Radfahrer erhöhen würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um die Ergebnisse des Ortstermins abzuwarten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel

15.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera?

08.09.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 25.08.2015 Betreff: Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera? Vorgang: OM 3537/14 OBR 4; ST 43/15 Der Magistrat wird gebeten, nunmehr zügig mit dem Ortsbeirat Gespräche über ein Verkehrskonzept für die oben genannten und die weiteren Straßen in diesem Bereich aufzunehmen. Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 43, hat der Magistrat angeboten, nach Abschluss der Arbeiten in der Comeniusstraße "die Verkehrssituation in diesem Bereich (zu) analysieren und gemeinsam mit dem Ortsbeirat in einem Planungsgespräch Handlungserfordernisse und -optionen (zu) erörtern." Die Arbeiten in der Comeniusstraße sind nun allem Anschein nach beendet. Dem Ortsbeirat ist sehr an der Analyse und dem angebotenen Planungsgespräch gelegen und er wünscht sich zur Vermeidung weiterer Verzögerungen deren zügige Aufnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 43 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1606 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern

19.05.2015 · Aktualisiert: 17.01.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 29.04.2015 Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zu seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 483, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird. Begründung: 1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90 Prozent des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100 Prozent ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das oben genannte Geviert umschlossen. 2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 954 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunftsersuchen über zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten Vereinsstraße

19.05.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4183 entstanden aus Vorlage: OF 479/4 vom 04.05.2015 Betreff: Auskunftsersuchen über zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat baldmöglichst zu erläutern, welche Planungen für die zuletzt übergangsweise von der Kinder- und Jugendbibliothek/ Stadtteilbibliothek genutzten Räumlichkeiten in der Vereinsstraße (Verbindung zur Preungesheimer Straße, vormals Filiale eines Drogeriemarktes) bestehen. Begründung: Trotz des dankenswerterweise von städtischer Seite erfolgten Ankaufs der Bunkeranlagen besteht dringender Bedarf nach Räumlichkeiten für Vereine und Institutionen in Bornheim. Es wäre vor diesem Hintergrund erstrebenswert, leer stehende Räumlichkeiten aus städtischem Besitz Vereinen zu einem vertretbaren Obolus zumindest übergangsweise zu überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1199 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim

16.05.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2015, OF 313/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird beauftragt im Rahmen der Planungen der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH heranzutreten. Diese soll Kosten und mögliche Vorteile der Einführung einer schnellen Busverbindung zwischen Bergen und der U-Bahn-Station Enkheim prüfen und dem Ortsbeirat 16 einen Vorschlag zur Einführung vorstellen. Hierbei sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: 1. Wie hoch wäre der zusätzliche Kostenaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung der Taktung der bestehenden Linien 43 und 42? 2. Wie viel Zeit könnten PendlerInnen aus Bergen durch die Umsetzung sparen, besonders im Berufsverkehr und insbesondere wenn sie zu Anschlussverbindungen der Linie U7 müssen. 3. Könnte nach Einführung dieser "42-Express"-Linie die reguläre Linie 42 durchgängig mit Kleinbussen betrieben werden? 4. Inwieweit könnte dies mit der in der Bachelorarbeit von Frau S. vorgestellten Variante 2 der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte kombiniert werden? Begründung: Ein wichtiger Wunsch des Bergen-Enkheimer Ortsbeirats wurde bei den Lösungsvorschlägen der traffiQ zur Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die Linie 42 nicht berücksichtigt: Die Verbesserung der Anbindung Bergens an die U-Bahn-Station Enkheim durch eine weitere Buslinie. Im April 2015 wurde die Linie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten PendlerInnen - auch im Berufsverkehr - die U-Bahn Station Enkheim in weniger als 10 Minuten (ausgehend von der Station Marktstraße/Landgraben). Zu Randzeiten innerhalb von 6 Minuten. Die U-Bahn-Station Enkheim ist durch die U4 und U7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen. Deshalb nutzen viele EinwohnerInnen von Bergen den PKW um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Die Alternative, die Linie 43 durch Seckbach, benötigt im Berufsverkehr über 30 Minuten zur Haltestelle Seckbacher Landstraße und wird deshalb von diesen PendlerInnen gemieden. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim (wie im April 2015 geschehen) könnte deshalb sowohl die Taktung der Linie 43 als auch die der Linie 42 reduziert werden. Folgende Vorteile sind vorstellbar und sollten deshalb geprüft werden: - Kosteneinsparung, da der neue Bus nur eine kurze Strecke fährt (weniger Busse und weniger Personal notwendig). - Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen von Bergen (auch nur 5 Minuten pro Tag wären erheblich). - Entlastung der Straßen und Einwohner in Seckbach. - Die bestehende Linie 42 könnte mit Kleinbussen betrieben werden, da zu den zwei Stoßzeiten (wenn Schüler den Bus nutzen) die neue Expresslinie für eine Fahrt kurzfristig einspringen könnte. - Das von mehreren Anwohnerinnen kritisierte Parken von Pendlerinnen in Enkheim reduziert sich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus

05.05.2015 · Aktualisiert: 12.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2015, OF 482/4 Betreff: Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Ortsbeirates und des Bethanien-Krankenhauses ein Konzept zur Belebung und Verschönerung des Rosengärtchens am Bethanien-Krankenhaus (Straße: Im Prüfling) zu erarbeiten und anschließend zeitnah umzusetzen. Begründung: Das Rosengärtchen befindet sich in einem trostlosen Zustand. Eine schönere Bepflanzung ist daher vordringlich. Ebenfalls sollte über die Aufstellung von Aschenbechern nachgedacht werden, da bislang die Zigarettenkippen vielfach achtlos auf den Boden geworfen werden. Denkbar wäre zudem, zur Belebung des Rosengärtchens einen kleinen Spielplatz einzurichten. Der Ortsbeirat steht für einen Ortstermin zur Besprechung des weiteren Vorgehens und Abstimmung erster Gestaltungsvorschläge zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 19.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 482/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 482/4 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

27.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinz-Herbert-Karry-Straße: Tempo-30-Bereich erweitern

16.03.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3988 entstanden aus Vorlage: OF 311/11 vom 19.02.2015 Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße: Tempo-30-Bereich erweitern Der Magistrat wird aufgefordert, in der Heinz-Herbert-Karry-Straße die 30 km/h- Geschwindigkeitsbegrenzung stadtauswärts auf Höhe der Autobahnbrücke (A 661) vorzuziehen. Begründung: Stadteinwärts ist die Geschwindigkeitsbegrenzung schon immer bis in Höhe der Autobahnbrücke eingerichtet. Stadtauswärts aber liegt der Anfang der Begrenzung hinter der Bushaltestelle "Eschweger Straße" und hinter der Führung des Radstreifens auf die Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 932 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taktung der Buslinien 38 und 43 besser auf die U 4 abstimmen

16.03.2015 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 312/11 vom 20.02.2015 Betreff: Taktung der Buslinien 38 und 43 besser auf die U 4 abstimmen Der Magistrat wird aufgefordert, bei traffiQ auf eine bessere Abstimmung der Fahrpläne der Buslinien 38 und 43 mit der U 4 hinzuwirken. Seit den Fahrplanänderungen zum Dezember 2014 hat sich die Abstimmung zwischen den einzelnen Linien gravierend verschlechtert. Folgende Fahrplanänderungen sollten vorgenommen werden: 1. Von Seckbach zur U 4 ab Seckbacher Landstraße: 1.1 Der Busfahrplan der Linien 43 und 38 muss wieder besser auf die U-Bahn abgestimmt werden. 1.2 Bei gleicher Taktung sollten drei bis vier Minuten zum Umsteigen eingeplant werden. Der Bus könnte entsprechend früher in Bergen abfahren. 1.3 Wenn die Taktung nicht zueinander passt (zehn Minuten zu sieben/acht Minuten), sollten die Busse auf die Abfahrten der U-Bahn abgestimmt werden. Das würde bedeuten, dass sie nicht immer im gleichen Rhythmus fahren, sondern zum Beispiel abwechselnd alle zehn und 20 Minuten. 1.4 In der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr sollte die Buslinie 38 in der 20-Minuten-Lücke der Linie 43 fahren. 2. Von der U 4 Seckbacher Landstraße nach Seckbach: 2.1 Zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr sollten die Busse der Linie 38 in der 20 Minuten-Lücke der Linie 43 fahren. So würde Seckbach in dieser Zeit wieder eine Anbindung im durchgängigen Zehn-Minuten-Takt erhalten. 2.2 Ab 23:00 Uhr sollten die Busse der Linien 43 und 38 abwechselnd fahren und sich mit der U-Bahn zu einer 15-minütigen Anbindu ng für Seckbach ergänzen (analog zu den frühen Samstag- und Sonntagmorgen). 2.3 Die Busse sollten zwei Minuten früher in Bornheim Mitte abfahren. Begründung: Zu 1.) Von Seckbach zur U 4 ab Seckbacher Landstraße: Problem: Die Taktung der Buslinie 43 und der U 4 sind nicht (mehr) aufeinander abgestimmt. Das betrifft die Fahrten werktags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie samstags zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr. Gut, wenn auch knapp getaktet sind lediglich die Busse, die um X:04 Uhr und X:34 Uhr ankommen. Die U-Bahn fährt drei Minuten später. Bei den Bussen mit der Ankunftszeit um X:14 Uhr und X:44 Uhr überschneidet sich die Ankunftszeit mit der Abfahrtszeit der U-Bahn. Dann wartet man den vollen Takt von sieben bis acht Minuten. Bei den Bussen um X:24 Uhr und X:54 Uhr wartet man fünf Minuten. Werktags, in der Zeit von 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr, fahren zwar vier Busse der Linie 43 pro Stunde zur Seckbacher Landstraße, jedoch nicht im 15-Minuten-Takt, sondern um 21:14 Uhr, 21:24 Uhr, 21:44 Uhr und 21:54 Uhr (Ankunft Seckbacher Landstraße). Der Bus der Linie 38 fährt in dieser Zeit halbstündlich. Er füllt die Lücke jedoch nicht, sondern fährt im Minutenabstand dem Bus der Linie 43 voraus. Auch samstags von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr und praktisch den gesamten Sonntag gibt es diese merkwürdige Taktung. Der Bus der Linie 38 fährt in dieser Zeit ebenfalls alle 15 Minuten und ist auf die U 4 abgestimmt. Problem: U-Bahn und Busse der Linie 43 sind zwar gleich getaktet, aber die Zeiten sind nicht aufeinander abgestimmt. Das betrifft die Zeit werktags von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum überschneiden sich die Ankunftszeiten des Busses mit den Abfahrtszeiten der U-Bahn. Man wartet also die volle Taktzeit von sieben bis acht Minuten. Früher waren sowohl die Taktung als auch die Ankunfts- und Abfahrtszeiten besser, wenn auch teilweise sehr knapp aufeinander abgestimmt. Zu 2.) Von der U 4 Seckbacher Landstraße nach Seckbach: Problem: Statt abwechselnd fahren die Buslinien 43 und 38 in den Randzeiten hintereinander her. Außerdem fahren die vier Busse der Linie 43 pro Stunde nicht im 15-Minuten-Takt, sondern abwechselnd alle zehn und 20 Minuten. Das hat zur Konsequenz, dass es mit manchen U-Bahnen keinen Anschluss nach Seckbach gibt und man an der Seckbacher Landstraße bis zu 20 Minuten warten muss. Das betrifft an allen Wochentagen die Zeiten ab 20:00 Uhr und verstärkt ab 23:00 Uhr. Von 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr fahren vier Busse der Linie 43 pro Stunde im oben beschrieben Rhythmus. Der Bus der Linie 38 fährt nur halbstündlich, jedoch einem Bus der Linie 43 eine Minute voraus. Ab 23:00 Uhr fahren beide Busse ebenfalls im Ein-Minuten-Abstand im nur noch halbstündlichen Rhythmus. Generell ist die Wartezeit zwischen der Ankunft der U-Bahn und der Abfahrt der nächsten Busse mit sechs bis sieben Minuten zu lang. Obendrein kommen die Busse in den Randzeiten häufig verspätet. Der Ortsbeirat vermutet, dass die Fahrerinnen und Fahrer absichtlich später losfahren, weil sie sonst zu früh an den späteren Haltestellen sind. In der Vergangenheit war bis circa 23:00 Uhr ein Zehn-Minuten-Takt nach Seckbach gewährleistet. Danach fuhren beide Busse im 20-Minuten-Takt hintereinander her. Das entsprach dem U-Bahn-Takt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 849 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen

02.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 432/4 vom 18.11.2014 Betreff: Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, dass die Lichtsignalanlage ("Ampel") auf der Seckbacher Landstraße in Höhe des Sankt Katharinen-Krankenhauses so umgerüstet wird, dass seh- und geheingeschränkte Personen gefahrlos während der Grünphase die Straße überqueren können. Zur notwendigen Umrüstung gehört mindestens die Einrichtung eines akustischen Signalgebers, der die Grünphase markiert. Begründung: Die angesprochene Ampel steht in direkter Nähe eines Krankenhauses und an einer viel befahrenen Straße. Die akustische Signalanlage an dieser Ampel und mögliche andere Verbesserungen werden Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, in Zukunft helfen, gefahrlos das Krankenhaus oder die andere Straßenseite zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 485 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept „Im Prüfling“ und umliegende Straßen

07.10.2014 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 entstanden aus Vorlage: OF 412/4 vom 22.09.2014 Betreff: Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende Straßen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und (sofern erforderlich) einem Planungsbüro ein Verkehrskonzept für den Bereich um die Straße Im Prüfling (Bornheim) mit dem Ziel zu erstellen, eine Gleichverteilung der Verkehrsbelastung anzustreben. Begründung: Die Straße Im Prüfling wurde entlang des Bethanien Krankenhauses für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies hat dazu geführt, dass ein wesentlicher Teil des bisher über diese Straße abgewickelten Verkehrs nunmehr durch andere Straßen in diesem Bereich Bornheims fließt (zum Beispiel Usinger Straße, Neebstraße, Weidenbornstraße, Comeniusstraße, Rodheimer Straße, Saalburgstraße). Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit versucht, die zusätzlich auftretenden Verkehrsbelastungen in diesen anderen Straßen durch punktuelle Änderungen der Verkehrsführung und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung abzumildern, was nach Aussagen diverser Anwohner jedoch nur zum Teil gelungen ist. Mit einem abgestimmten Verkehrskonzept sollte nun ein neuer Versuch unternommen werden, eine für sämtliche Anwohner möglichst erträgliche Verkehrsbelastung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 43 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungen zur Gestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks vorstellen

19.05.2014 · Aktualisiert: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 607/3 Betreff: Planungen zur Gestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Neugestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Sanierung der Comeniusstraße wird auch der Eingang Weidenbornstraße des Günthersburgparks neu gestaltet. Bisher war der Eingang de facto ungeordnet, was in den vergangenen Jahren häufig zu Beschwerden von Anwohnern/Anliegern führte, da u.a. der freie Zugang zu den Kindertagesstätten und zur Louise-von-Rothschildschule nicht gewährleistet war. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnung der Verbindung zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße in beide Richtungen

25.03.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3022 entstanden aus Vorlage: OF 370/4 vom 11.03.2014 Betreff: Öffnung der Verbindung zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, die sogenannte "kleine Vereinsstraße" (die nördliche der beiden Verbindungstraßen zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße) für beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Begründung: Während der Bauphase der ABG-Neubauten in der Vereinsstraße war diese Verbindung geöffnet und erleichterte die Ausfahrt aus dem Viertel, da eine Abfahrt über die Seckbacher Landstraße nicht mehr nötig war. Ein solche Route über die Seckbacher Landstraße ist mit großen Behinderungen und Zeitverlusten für die Anwohner verbunden, da die Seckbacher Landstraße in der Regel sehr stark vom Verkehr frequentiert wird und ein Einfädeln in den Verkehr daher nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Während der Zeit der Öffnung im Zuge der Neubaumaßnahmen kam es zu keinen nennenswerten Störungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 766 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmaktionsplan

18.06.2013 · Aktualisiert: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293 entstanden aus Vorlage: OF 303/4 vom 12.05.2013 Betreff: Lärmaktionsplan Vorgang: NR 103/11 CDU, GRÜNE; ST 1579/12 Der Magistrat wird gebeten, in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) Der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potenzialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch, umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut, die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich, den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung, z. B. mit einem Rechtsgutachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks „Am Erlenbruch“ der geplanten A 66/Anschluss A 661

15.04.2013 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.03.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks "Am Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung darauf zu dringen, dass - die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehintergrund "2025" beziehungsweise "2030" im Bereich der geplanten A 66/Anschluss A 661 sofort veröffentlicht und in einer Informationsveranstaltung im Riederwald vorgestellt werden; - eine Messung der Schadstoffbelastung in dem oben angegebenen Bereich sofort veranlasst und eine Berechnung der Schadstoffbelastung im Vergleich zu den Zahlen der im ersten Absatz erwähnten Studie in Auftrag gegeben wird. Dabei soll als Planungsbeispiel auch die komplette Einhausung (beginnend vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) der Baumaßnahme mit einbezogen werden; - der Riederwaldtunnel sowie die Einhausung der A 661 (vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) mit einer Filteranlage versehen wird; - ein ausreichendes Lärmschutzkonzept entwickelt wird. Auch hier soll als Planungsbeispiel die komplette Einhausung der Baumaßnahme mit einbezogen werden. Begründung: Da es bereits in der Vergangenheit Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid gab (Sportmessungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen der Planung des Riederwaldtunnels), ist eine sofortige Messung der Schadstoffe über einen längeren Zeitraum im Bereich der geplanten Baumaßnahmen in Auftrag zu geben. Bei der Auswertung ist zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich eine Schule und eine Kindertagesstätte liegen, auf zwei Sportstätten aktiv Leistungssport betrieben wird und sich in unmittelbarer Nähe eine Altenwohnanlage befindet. Durch die neuen Zahlen der oben erwähnten Studie werden sich wahrscheinlich auch neue Zahlen für Lärm und Schadstoffe ergeben: "Hier ist meines Erachtens eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten nicht auszuschließen..." (Schreiben des Hessischen Umweltministeriums an das Frankfurter Umweltdezernat vom 22.11.2012). Diese müssen entsprechend bewertet werden. Aus diesem Grund erwartet der Ortsbeirat, dass in den Prognosen für die Lärm- und Schadstoffbelastung auch die Einhausung der geplanten Maßnahmen mit einbezogen wird, da in der Bevölkerung diese Möglichkeit als Schutz vor Lärm und Schadstoffen seit Langem dringend gefordert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1414 Aktenzeichen: 61 12

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuordnung der Stadtteilgrenzen zwischen den Stadteilen Nordend und Bornheim

04.04.2013 · Aktualisiert: 28.08.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2013, OF 379/3 Betreff: Neuordnung der Stadtteilgrenzen zwischen den Stadteilen Nordend und Bornheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Kommission einzuberufen, die sich mit der Neuordnung der Stadtteilgrenzen zwischen den Stadteilen Nordend und Bornheim befasst. Im einzelnen wäre dabei insbesondere die Zugehörigkeit der Stadtteilabschnitte zwischen Höhenstraße und Wiesenstraße(Nordend) und Im Prüfling und Comeniusstraße(Bornheim) zu diskutieren. Begründung: Die verwaltungstechnische Zugehörigkeit z.B. der oberen Berger Straße zwischen Höhenstraße und Wiesenstraße mit der St.Josefsgemeinde und Saturn Hansa zum Nordend, verursacht in Bornheim immer wieder erhebliche Irritationen, da dieser Abschnitt als integraler Bestandteil von Bornheim angesehen wird. Andererseits wird z.B. die Comeniusstraße immer wieder von zwei Ortsbeiräten planerisch diskutiert, was erhebliche ineffiziente Doppelarbeit bedeutet. Eine Neuordnung der Stadteilgrenzen wäre daher äußerst sinnvoll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 379/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 379/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 379/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 379/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren

18.03.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29)

15.03.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2072 entstanden aus Vorlage: OF 216/12 vom 03.03.2013 Betreff: Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29) Der Magistrat wird aufgefordert, das Leistungsangebot des Wertstoffhofes Nord (Max-Holder-Straße 29) um die kostenlose Bereitstellung von Streugut in der Winterperiode zu erweitern. Begründung: Die FES stellt keine Streugutbehälter im Stadtgebiet mehr auf, da diese durch Vandalismus regelmäßig zerstört worden sind, und verweist darauf, dass Streugut kostenlos in den Wertstoffhöfen zur Verfügung gestellt wird. Der nächste Wertstoffhof für Kalbach-Riedberg, der diesen Service anbietet, ist der Wertstoffhof Weidenbornstraße 40 (Bornheim). Dies ist mit einer weiten Anfahrt verbunden. Die ortsnahe Bereitstellung in der Max-Holder-Straße wäre eine anwohner- und umweltfreundliche Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 653 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines orangenen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße

12.03.2013 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 261/4 vom 26.02.2013 Betreff: Installation eines orangenen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welches die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstraße einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstraße einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 958 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauprojekte in Bornheim

12.03.2013 · Aktualisiert: 09.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2041 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 04.02.2013 Betreff: Bauprojekte in Bornheim Vorgang: OM 1158/12 OBR 4; ST 1213/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es mittlerweile einen neuen Sachstand bezüglich des Bauvorhabens Eulengasse/Am Ameisenberg gibt, und ob dem Magistrat bezüglich der Liegenschaft Berger Straße 349 (Ecke Eulengasse) Informationen vorliegen. Begründung: Zum Grundstück Eulengasse 53-55 hatte auf Anregung des Ortsbeirates, OM 1158, der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1213 dargelegt, dass er für dieses Grundstück Bauberatungen durchführt. Mittlerweile wurde der Bebauungsplan und die Erhaltungssatzung für diesen Bereich vorgestellt, sodass bezüglich der möglichen Bebauung klarere Grundlagen gegeben sind. Die Liegenschaft Berger Straße 349 ist seit einiger Zeit ungenutzt, auch hier scheint es wahrscheinlich, dass aufgrund der nun geschaffenen Rechtsgrundlagen über die künftige Nutzung (ggf. über ein Bauvorhaben) Informationen vorliegen. Falls Informationen vorliegen, die eine öffentliche Behandlung des Themas nicht erlauben, wird der Magistrat gebeten, vertraulich zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1158 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 633 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!

22.01.2013 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1866 entstanden aus Vorlage: OF 233/4 vom 07.01.2013 Betreff: Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern! Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Prüfling (unterer Teil) für die Fahrtrichtung zur Neebstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu platzieren. Zugleich wird der Magistrat gebeten, in der Straße Im Prüfling ein "Vorfahrt achten"-Schild an der Einmündung der Rodheimer Straße gut sichtbar aufzustellen. Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden seitens der Anwohner, dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Der Eindruck der freien Geradeausfahrt von der Burgstraße aus wird zu oft zum sehr schnellen Fahren genutzt. Das "Vorfahrt achten"-Verkehrsschild an der Rodheimer Straße mahnte in gewissem Maße zu vorsichtiger Fahrweise, es sollte daher wieder aufgestellt werden. Die Straße Im Prüfling (unterer Teil) ist nur für Anlieger konzipiert, doch wird sie in nicht unerheblichem Maße als Durchgangsstraße genutzt. Sehr viele Fahrzeuge benutzen diesen Straßenabschnitt, um an der Ecke zur Neebstraße ordnungswidrig in Richtung Seckbach links abzubiegen. Eine Geschwindigkeitsanzeige bewirkt bei vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern einen positiven "erzieherischen Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Der positive Effekt wird auch dadurch gefördert, dass keine behördliche Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt. Ein Sicherheitsvorteil für Fußgänger und Radfahrer würde sich durch diese Maßnahme auch ergeben. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet daneben für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit ihrer "gefühlten" Wahrnehmung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 639 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern

22.01.2013 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1867 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 07.01.2013 Betreff: Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern Der Magistrat wird gebeten, - das Verkehrszeichen 209 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) besser zu platzieren, sodass es gut und frühzeitig sichtbar ist; - an der Einmündung der Straße Im Prüfling (unterer Teil) in die Neebstraße eine kleine Verkehrsinsel oder zumindest eine Sperrfläche vorzusehen, die deutlich macht, dass die Fahrbahn für Pkws nach rechts verläuft, und - auf der linken Straßenseite der Einmündung den Radweg zu markieren. Begründung: Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern scheint es nicht bewusst, dass Linksabbiegen an der genannten Einmündung verboten ist. Zugleich wird die Straße Im Prüfling oft von Pkws als Schleichweg benutzt, um die Ampelanlage auf der Saalburgstraße an der Kreuzung zur Neebstraße, an der häufiger ein Rückstau entsteht, zu umgehen. Das Verkehrszeichen an der Einmündung ist nicht gut sichtbar, es wird auch leicht durch die Schirme im Außenbereich des dortigen Lokals verdeckt. Da die Straße Im Prüfling für Radfahrer, die aus Richtung Seckbach in die Innenstadt fahren, eine wichtige Verbindung darstellt, wurde die Bordsteinkante entsprechend gerundet. Leider wird diese Rundung von Autofahrern wohl als Einladung zum Linksabbiegen missverstanden. Durch klare Markierung der Einmündung des Fahrradweges und einer Verkehrsinsel oder einer Aufpflasterung würde das ordnungswidrige Verhalten der Verkehrsteilnehmer wohl zumindest eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 638 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach

21.01.2013 · Aktualisiert: 17.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2013, OA 308 entstanden aus Vorlage: OF 152/11 vom 27.12.2012 Betreff: Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planungen zur Einhausung der Autobahn A 661 eine Verbindungsstraße zwischen Seckbacher Landstraße und Friedberger Landstraße zu planen und in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach aufzunehmen. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist eine mittelalterliche Dorfstraße, die den Verkehr des 21. Jahrhunderts aufnehmen muss. Aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Breite ist sie für diese Belastung nicht ausgelegt und somit für diese Aufgabe völlig ungeeignet. Hauptsächlich in den Verkehrsspitzenzeiten ist die Wilhelmshöher Straße hoffnungslos überlastet. Die als komplettes Ensemble unter Denkmalschutz stehende Wohnbebauung im Ortskern Seckbachs - und mit ihm die Anwohnerinnen und Anwohner - wird durch den Verkehr seit Jahrzehnten in Mitleidenschaft gezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2013, OF 161/16 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 4 am 19.02.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 308 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2763, 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2013 Mittel zur Ertüchtigung der Fahrbahn Im Prüfling (unterer Teil) einstellen

07.01.2013 · Aktualisiert: 08.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 224/4 Betreff: Haushalt 2013 Mittel zur Ertüchtigung der Fahrbahn Im Prüfling (unterer Teil) einstellen Der Ortsbeirat möge beschließen die Stadtverordnetenversammlung zu bitten zu beschließen, in die entsprechenden Kostenstellen im Bereich Straßenbau einen angemessenen Betrag einzustellen, damit es möglich wird, noch im Jahr 2013 (im Zuge der Bauarbeiten Comeniusstraße oder im Anschluss daran) die Fahrbahnen im Prüfling (unterer Teil) zu ertüchtigen. Vor allem die Entfernung der Straßenbahnschienen sowie der Ersatz der in diesem Bereich liegenden Steinpflasterung sind dringend erforderlich. Zugleich sollte geprüft werden, ob durch aufgepflasterte Plattformen an ein oder zwei Bereichen die Sperrung für den Durchgangsverkehr und der Geschwindigkeitsbegrenzung auch in der Realität mehr Wirksamkeit verschafft werden kann. Begründung: Die Straßenbahngleise in der Straße am Prüfling sind seit dem Bau der Tiefgarage und der Neugestaltung des Rosengärtchens von der Linienführung abgeschnitten und daher in dieser Hinsicht funktionslos. Zugleich stellen aber die verbliebenen Gleise und die Steinpflasterung insbesondere für Radfahrer eine Herausforderung dar, insbesondere bei Nässe sogar eine Gefahr. Eine Asphaltierung auch dieser Bereiche würde auch die Verkehrsgeräusche mindern. Da die Straße nur für den Anliegerverkehr zur Verfügung steht, ist hier keine vollständige Erneuerung der gesamten Fahrbahn erforderlich, es genügt, wenn der Bereich der Gleise in angemessener Weise saniert wird. Zugleich wird darum gebeten zu prüfen, ob der Bau von Plateau-Aufpflasterungen geeignet ist, den hier gültigen Verkehrsregeln mehr Durchsetzungskraft zu verleihen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 40 2013 Die Vorlage OF 224/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 158/4 vom 12.06.2012 Betreff: Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Zebrastreifen am Anfang des Prüflings zu erhöhen bzw. aufzupflastern (Fahrbahnerhöhung) und die Schilder "Durchfahrt verboten/Anlieger frei" deutlich zu positionieren, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Dies sollte zeitnah und unabhängig von der Sanierung der Comeniusstraße geschehen, da diese erst frühestens für 2013 geplant ist. Begründung: Die teilweise sehr hohen Geschwindigkeiten in der Straße Im Prüfling können dadurch etwas herausgenommen werden. Die sehr hohen Geschwindigkeiten in der Tempo-30-Zone und Anlieger frei-Zone haben sich durch den Wegfall der Straßenbahnverkehrsinsel in der Straße Im Prüfling ergeben, wodurch die Straße breiter geworden ist. Der Eindruck der freien Geradeausfahrt von der Burgstraße aus wird zu oft zum sehr schnellen Fahren genutzt. Der Durchgangsverkehr, obwohl die Straße Im Prüfling (unterer Teil) nicht als Durchgangsstraße konzipiert ist, hat massiv zugenommen. Fast alle Fahrzeuge benutzen diesen Weg Richtung Seckbach. Ein Sicherheitsvorteil für Fußgänger und Radfahrer würde sich durch diese Maßnahme auch ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1531 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg Im Prüfling, Einmündung Burgstraße

29.05.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2012, OF 149/4 Betreff: Fußgängerüberweg Im Prüfling, Einmündung Burgstraße Der/die OrtsvorsteherIn wird gebeten, beim Magistrat nachzufragen, ob es zwingende technische oder arbeitsorganisatorische Gründe gibt, mit einer Aufpflasterung des genannten Fußgängerüberwegs zu warten, bis die beabsichtigten Kanalbauarbeiten in der benachbarten Comeniusstraße abgeschlossen sind, und, ob es schon Pläne für die Aufpflasterung gibt. Begründung: Im Zuge der seinerzeitigen Umorganisation der Parkordnung in der Straße im Prüfling, unterer Teil, wurde der genannte Fußgängerüberweg provisorisch neu gestaltet mit der Perspektive, ihn im Zuge späterer Bauarbeiten aufzupflastern. Nun wird beobachtet, dass einige Zeitgenossen aus Richtung Hartmann-Ibach-Straße bzw. Burgstraße kommend hemmungslos in das genannte Straßenstück hineinheizen (meist um - was eigentlich nicht vorgesehen ist - Richtung Seckbach Strecke zu gewinnen). Eine rasche Umsetzung der Aufpflasterung würde hier immerhin die Startbedingungen verändern. Das Junktim mit den Kanalarbeiten in der Nachbarstraße ist nicht für jedermann durchschaubar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 12.06.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 149/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 158/4 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein Durchgangsverkehr Im Prüfling

25.05.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2012, OF 148/4 Betreff: Kein Durchgangsverkehr Im Prüfling Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Zebrastreifen an der Einmündung der Straße Im Prüfling in die Burgstraße zeitnah aufgepflastert werden kann und die Schilder Durchfahrt verboten /Anlieger frei deutlicher positioniert werden können, um den Durchfahrtsverkehr so zu unterbinden. Begründung: Immer wieder fahren eilige Autofahrer auf dem Weg nach Seckbach nicht über Saalburgstraße und Neebstraße zur Seckbacher Landstraße, sondern mit hohe Geschwindigkeit durch den unteren Teil der Straße am Prüfling, um dann am Rosengärtchen links in den oberen Prüfling abzubiegen und so die Seckbacher Landstraße zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 12.06.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 148/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 158/4 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße

10.05.2012 · Aktualisiert: 28.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 198/3 Betreff: Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was aus der in den 90iger Jahren geplanten Verlagerung der FES Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist, um Platz für ein attraktives Wohngebiet zu schaffen. Begründung: Die FES Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Im Hinblick auf fehlende Flächen für die Wohnbebauung sowie der zwangsläufig von der FES ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr, z.B. in der Comeniusstraße ist der jetzige FES-Standort städtebaulich nicht mehr akzeptabel. Es ist daher wünschenswert, die FES Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, wozu sich z.B. die verkehrsmäßig gut erschlossenen Gewerbegebiete im Riederwald oder entlang der Hanauer Landstraße eignen würden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 198/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion, sich mit der Vorlage OF 198/3 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

05.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 104/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: ST 837/07 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert den ehemaligen Gehweg zwischen der Treppe am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße - parallel zur Autobahn A 661 - wieder herzustellen. Für Planung und Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der damals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Weiterhin könnten Schüler/innen diesen Weg als Abkürzung zur Friedrich-Ebert-Schule nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2007, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 50 2012 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ringbuslinien mit Minibussen

01.12.2011 · Aktualisiert: 25.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden

01.12.2011 · Aktualisiert: 25.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 692 entstanden aus Vorlage: OF 85/3 vom 19.10.2011 Betreff: Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der jetzt begonnenen Sanierung der Comeniusstraße der Eingang Weidenbornstraße des Günthersburgparks saniert und neu gestaltet werden kann. Begründung: Der Zustand des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße wurde schon mehrfach durch den Ortsbeirat moniert und eine Neugestaltung angemahnt. Im Rahmen der Sanierung der Comeniusstraße bietet sich jetzt die Gelegenheit, beide Sanierungsmaßnahmen kostenoptimal miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 663 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation westliches Bornheim

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 71/4 vom 11.11.2011 Betreff: Verkehrssituation westliches Bornheim Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den massiven Schleichverkehr, der von der Seckbacher Landstraße über die Weidenbornstraße und Comeniusstraße Richtung Burgstraße und Innenstadt fließt, zu unterbinden? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Dortelweiler Straße von ihrer Funktion als Autobahnzubringer zu entlasten? 3. Vor einer schriftlichen Antwort des Magistrats wird um ein Planungsgespräch mit dem Ortsbeirat gebeten. Begründung: Insbesondere in der Dortelweiler Straße und der Comeniusstraße hat der Durchgangsverkehr nach Beobachtungen von Anwohnern in den letzten Jahren deutlich zugenommen, zusätzlich sind Schleichverkehre in der Weidenbornstraße, der Comeniusstraße und im südlichen Teil der Straße Im Prüfling entstanden, die der Ortsbeirat kritisch sieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 364 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße verringern Rechtsabbiegerpfeil am Neebplatz einrichten

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 673 entstanden aus Vorlage: OF 81/4 vom 15.11.2011 Betreff: Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße verringern Rechtsabbiegerpfeil am Neebplatz einrichten Derzeit läuft nur ein Teil des von der Seckbacher Landstraße in die Stadt kommenden Verkehrs über die Neebstraße. Ein nicht geringer Teil der Autofahrer nutzt stattdessen die Weidenbornstraße oder die Usingerstraße, um dann über die Comeniusstraße in die Stadt zu gelangen. Das "Nadelöhr", das diese Aufspaltung des Verkehrs verursacht, ist die Ampel an der Einmündung der Neebstraße in die Saalburgstraße. Die Neebstraße teilt sich vor dieser Ampel in eine Rechtsabbieger- und eine Linksabbiegerspur. Die Ampel gibt Fahrzeugen auf beiden Spuren gleichzeitig grün. Der Ortsbeirat regt an, diese Ampel mit einem grünen Pfeil für Rechtsabbieger auszustatten. Dieser könnte auch als Lichtsignal ausgeführt werden, das taktgleich mit dem Linksabbiegerpfeil für die von der Saalburgstraße kommenden Fahrzeuge aufleuchtet. So könnten ohne weitere Veränderungen mehr Fahrzeuge pro Ampelphase von der Neebstraße in die Saalburgstraße einfahren. Begründung: Die Comeniusstraße ist relativ stark belastet was zu vielen Beschwerden der Anwohner geführt hat. Die Maßnahme würde dazu beitragen, den Umwegsverkehr zu verringern und so die Comeniusstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 299 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße möglichst verringern

15.11.2011 · Aktualisiert: 12.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2011, OF 72/4 Betreff: Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße möglichst verringern Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern einen Termin zu vereinbaren, in dem die Verkehrssituation rund um den Neebplatz erörtert werden kann. Derzeit läuft nur ein Teil des von der Seckbacher Landstraße in die Stadt kommenden Verkehrs über die Neebstraße. Ein nicht geringer Teil der Autofahrer nutzt stattdessen die Weidenbornstraße oder die Usingerstraße, um dann über die Comeniusstraße in die Stadt zu gelangen. Verkehrssteuernde Maßnahmen (eventuell eine Verringerung der Rotphase an der Ampel Neebstraße / Saalburgstraße oder eine Synchronisierung der Grünphase mit der Grünphase an den Ampeln auf der Seckbacher Landstraße) könnten möglicherweise dazu beitragen, den Umwegsverkehr zu verringern und so die Comeniusstraße zu entlasten. Ebenso sind aber auch andere Maßnahmen hier zu prüfen. Begründung: Die Comeniusstraße ist relativ stark belastet, weshalb ja auch hierzu ein Runder Tisch gemeinsam mit dem OBR 3 stattgefunden hat. Daraufhin sind in der Comeniusstraße Maßnahmen getroffen worden, damit hier Tempo 30 besser eingehalten wird, doch sind auch weitere Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 72/4 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Kunst-Bücherschrank für Bornheim

17.10.2011 · Aktualisiert: 10.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2011, OF 64/4 Betreff: Ein Kunst-Bücherschrank für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Initiative "Ausstellungsraum Eulengasse", die sich zur Betreuung bereit erklärt hat, an folgendem Standort einen Bücherschrank aufstellen zu lassen: Ecke Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße. Begründung: Der "Ausstellungsraum Eulengasse" ist mit viel Enthusiasmus in die Seckbacher Landstraße 15 umgezogen und hat sich dort vergrößert. Hier gibt es die Bestrebung, in Verbindung mit den Ateliers und Kunsträumen für die Bevölkerung einen "Kunstbücherschrank" einzurichten und zu betreuen. Direkt vor der Hausnummer 15 scheint aber kein geeigneter Standort zu sein, wohl aber der Kreuzungspunkt Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße auf der Straßenseite Eulengasse. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 64/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Bücherschränke in Bornheim und Ostend

06.09.2011 · Aktualisiert: 10.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2011, OF 49/4 Betreff: Neue Bücherschränke in Bornheim und Ostend Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit den Initiativen, die sich zur Betreuung des jeweiligen Bücherschrankes bereit erklärt haben, an folgenden Orten jeweils einen Bücherschrank aufstellen zu lassen: 1. Paul-Arnsberg-Platz in Höhe der Cafeteria des Bildungszentrums (Betreuung durch das Nachbarschaftszentrum Ostend). 2. Ecke Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße (Betreuung durch den Verein Ausstellungsraum Eulengasse in der Seckbacher Landstraße 15). 3. an der Friedberger Warte Höhe Paulinum (Elterninitiative/Senioren) Begründung: Mit großem Engagement kämpft das Nachbarschaftszentrum Ostend für die Belebung des Paul Arnsberg Platzes und stärkere nachbarschaftliche Solidarität. Ein Bücherschrank wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung. Der "Ausstellungsraum Eulengasse" ist mit viel Enthusiasmus in die Seckbacher Landstraße 15 umgezogen und hat sich dort vergrößert. Hier gibt es die Bestrebung, in Verbindung mit den Ateliers und Kunsträumen für die Bevölkerung einen "Kunstbücherschrank" einzurichten und zu betreuen. Der Wunsch nach einer Aufstellung eines Bücherschrankes im Stadtquartier Atterberry wurde im Rahmen der Spielplatz-Termine mit dem Verein Discorso mehrfach von Vertretern der Elterninitiative und Senioren geäußert. Hier müßte im Vorfeld Rücksprache mit dem Paulinum gehalten und geklärt werden, ob eine Aufstellung bereits im Vorfeld der Platzherstellung Sinn macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 49/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 49/4 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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