Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Begründung
Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was aus der in den 90iger Jahren geplanten Verlagerung der FES Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist, um Platz für ein attraktives Wohngebiet zu schaffen. Begründung: Die FES Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Im Hinblick auf fehlende Flächen für die Wohnbebauung sowie der zwangsläufig von der FES ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr, z.B. in der Comeniusstraße ist der jetzige FES-Standort städtebaulich nicht mehr akzeptabel. Es ist daher wünschenswert, die FES Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, wozu sich z.B. die verkehrsmäßig gut erschlossenen Gewerbegebiete im Riederwald oder entlang der Hanauer Landstraße eignen würden.