Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1867 entstanden aus Vorlage:
OF 234/4 vom
07.01.2013 Betreff: Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im
Prüfling (unterer Teil) verhindern Der Magistrat wird gebeten,
- das Verkehrszeichen 209
(Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) besser zu platzieren, sodass es gut und
frühzeitig sichtbar ist; - an
der Einmündung der Straße Im Prüfling (unterer Teil) in die Neebstraße eine
kleine Verkehrsinsel oder zumindest eine Sperrfläche vorzusehen, die deutlich
macht, dass die Fahrbahn für Pkws nach rechts verläuft, und - auf der linken Straßenseite der
Einmündung den Radweg zu markieren. Begründung: Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern scheint es
nicht bewusst, dass Linksabbiegen an der genannten Einmündung verboten ist.
Zugleich wird die Straße Im Prüfling oft von Pkws als Schleichweg benutzt, um
die Ampelanlage auf der Saalburgstraße an der Kreuzung zur Neebstraße, an der
häufiger ein Rückstau entsteht, zu umgehen. Das Verkehrszeichen
an der Einmündung ist nicht gut sichtbar, es wird auch leicht durch die Schirme
im Außenbereich des dortigen Lokals verdeckt. Da die Straße Im Prüfling für
Radfahrer, die aus Richtung Seckbach in die Innenstadt fahren, eine wichtige
Verbindung darstellt, wurde die Bordsteinkante entsprechend gerundet. Leider
wird diese Rundung von Autofahrern wohl als Einladung zum Linksabbiegen
missverstanden. Durch klare Markierung der Einmündung des Fahrradweges und
einer Verkehrsinsel oder einer Aufpflasterung würde das ordnungswidrige
Verhalten der Verkehrsteilnehmer wohl zumindest eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2013, ST 638
Aktenzeichen: 32 1