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Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1867 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 07.01.2013 Betreff: Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern Der Magistrat wird gebeten, - das Verkehrszeichen 209 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) besser zu platzieren, sodass es gut und frühzeitig sichtbar ist; - an der Einmündung der Straße Im Prüfling (unterer Teil) in die Neebstraße eine kleine Verkehrsinsel oder zumindest eine Sperrfläche vorzusehen, die deutlich macht, dass die Fahrbahn für Pkws nach rechts verläuft, und - auf der linken Straßenseite der Einmündung den Radweg zu markieren. Begründung: Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern scheint es nicht bewusst, dass Linksabbiegen an der genannten Einmündung verboten ist. Zugleich wird die Straße Im Prüfling oft von Pkws als Schleichweg benutzt, um die Ampelanlage auf der Saalburgstraße an der Kreuzung zur Neebstraße, an der häufiger ein Rückstau entsteht, zu umgehen. Das Verkehrszeichen an der Einmündung ist nicht gut sichtbar, es wird auch leicht durch die Schirme im Außenbereich des dortigen Lokals verdeckt. Da die Straße Im Prüfling für Radfahrer, die aus Richtung Seckbach in die Innenstadt fahren, eine wichtige Verbindung darstellt, wurde die Bordsteinkante entsprechend gerundet. Leider wird diese Rundung von Autofahrern wohl als Einladung zum Linksabbiegen missverstanden. Durch klare Markierung der Einmündung des Fahrradweges und einer Verkehrsinsel oder einer Aufpflasterung würde das ordnungswidrige Verhalten der Verkehrsteilnehmer wohl zumindest eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 638 Aktenzeichen: 32 1