Platzbenennung: Das Bauwerk .Galerie Seckbacher Landstraße., über der Bundesautob-ahn A.661, ist in .Platz Auf der Suelze. zu benennen
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
"Galerie Seckbacher Landstraße", über der Bundesautob-ahn A 661, ist in "Platz Auf der Suelze" zu benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten, als Platz ausgebildeten Teil der Autobahnbrücke, zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Landstraße gelegen, in "Platz Auf der Suelze" zu benennen und entsprechend zu beschildern. Begründung: In unmittelbarer Nähe des zu benennenden Platzes befindet sich die Flur mit dem Namen "Auf der Suelze".
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 368/11
Betreff: Platzbenennung: Das Bauwerk
"Galerie Seckbacher Landstraße", über der Bundesautob-ahn A 661, ist
in "Platz Auf der Suelze" zu benennen Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Ortsbeirat fordert den
Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der
Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten, als Platz ausgebildeten Teil der
Autobahnbrücke, zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Landstraße
gelegen, in "Platz Auf der Suelze" zu benennen und entsprechend zu
beschildern. Begründung: In unmittelbarer Nähe des zu benennenden Platzes
befindet sich die Flur mit dem Namen "Auf der Suelze". Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 67 2015
Die Vorlage OF
368/11 wird als Ortsbeiratsinitiative mit der Maßgabe beschlossen, dass die
Platzbenennung "Auf der Suelze" lautet.
Abstimmung:
SPD, BFF und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung
3 CDU, GRÜNE und LINKE.