Platzbenennung: Das Bauwerk .Galerie Seckbacher Landstraße., über der Bundesautob-ahn A.661, ist in .Platz Auf der Suelze. zu benennen
Begründung
"Galerie Seckbacher Landstraße", über der Bundesautob-ahn A 661, ist in "Platz Auf der Suelze" zu benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten, als Platz ausgebildeten Teil der Autobahnbrücke, zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Landstraße gelegen, in "Platz Auf der Suelze" zu benennen und entsprechend zu beschildern. Begründung: In unmittelbarer Nähe des zu benennenden Platzes befindet sich die Flur mit dem Namen "Auf der Suelze".
Inhalt
Antrag vom 08.10.2015, OF 368/11
Betreff: Platzbenennung: Das Bauwerk "Galerie Seckbacher Landstraße", über der Bundesautob-ahn A 661, ist in "Platz Auf der Suelze" zu benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten, als Platz ausgebildeten Teil der Autobahnbrücke, zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Landstraße gelegen, in "Platz Auf der Suelze" zu benennen und entsprechend zu beschildern. Begründung: In unmittelbarer Nähe des zu benennenden Platzes befindet sich die Flur mit dem Namen "Auf der Suelze".Beratung im Ortsbeirat: 11