Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM
2086 entstanden aus Vorlage:
OF 166/11 vom
25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach
kontrollieren Der Magistrat wird
aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen
Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße,
der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das
Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen
durchzuführen: - Seckbacher
Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher
Straße - Berger
Weg/Nußgartenstraße -
Gwinnerstraße/Gelastraße -
Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für
schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den
Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder
offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die
Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2013, ST 926
Antrag vom
30.03.2015, OF
318/11
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111
Aktenzeichen: 32 4