Lärmaktionsplan
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM
2293 entstanden aus
Vorlage: OF 303/4 vom
12.05.2013 Betreff: Lärmaktionsplan Vorgang: NR 103/11 CDU, GRÜNE; ST 1579/12
Der Magistrat wird gebeten, in die Stellungnahme zur
Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende
Anmerkungen mit aufzunehmen: i) Der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A
661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden
Darstellung: Die Potenzialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der
Straße Am Erlenbruch, umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet
heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf
zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu
stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und
damit höheren Pegeln als die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt. Die
Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge
erzielt und es wäre gut, die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt
Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden
und es ist möglich, den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die
Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend
dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung, z. B.
mit einem Rechtsgutachten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371
Aktenzeichen: 79 3