Meine Nachbarschaft: Seckbacher Landstraße
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Vorlagen
Fahrradbügel statt Poller
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 206/4 Betreff: Fahrradbügel statt Poller Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Sperrflächen die Poller zu entfernen und stattdessen Fahrradbügel anzubringen: · in Alt-Bornheim vor der Hausnummer 3 · Am Rötheneck vor der Hausnummer 7 · in der Bornheimer Landwehr vor dem Zebrastreifen Höhe Linnéstraße 10 Begründung: Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wächst ständig. Die Entfernung von Pollern auf Sperrflächen und das dortige Anbringen von Fahrradbügeln vermeidet zudem eine Beeinträchtigung des Fußverkehrs im Gegensatz zu Neuinstallationen von Fahrradbügeln auf Fußwegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
Bessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 191/4 vom 15.05.2022 Betreff: Bessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Fußgängerüberweg vor dem Kinderzentrum in Höhe Rendeler Straße, Hausnummer 8, für den Autoverkehr besser sichtbar zu machen. Denkbar wäre hier eine Erhöhung des Überweges oder die Einrichtung einer kleinen Bodenwelle, welche die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und somit auch für die der Kita-Kinder erhöht. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße ist extrem abgefahren und daher für den motorisierten Verkehr schlecht sichtbar. An das Verbot, auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen nicht zu halten oder zu parken, hält sich zudem kaum jemand. Um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger rund um und auf besagtem Zebrastreifen zu gewährleisten, müssen dort Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer zum Abbremsen und langsameren Fahren gezwungen werden. Eine Erhöhung des Überweges oder eine kleine Bodenwelle könnten dies bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2096
Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 189/4 Betreff: Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit in der Wollstädter Straße in Fahrtrichtung vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße auf der rechten Seite Parkplätze für die auf der durch die Anbringung von Fahrradabstellbügeln auf der linken Seite wegfallenden Parkmöglichkeiten für PKW geschaffen werden können. Zudem ist das Umfeld im Hinblick auf Parkraum für Anwohner (beispielsweise in Form einer Quartiersgarage) zu prüfen. Begründung: In den in die Wöllstädter Straße einmündenden Straßen im Parkbereich Nr.41 sind bereits Parkplätze durch Fahrradabstellbügel ersetzt worden. Verschärfend für die Parkplatzsituation der Anwohner wird künftig noch sein, dass vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Wollstädter Straße weitere Fahrradabstellbügel angebracht werden, um die oft rechtswidrig zugeparkte Einsicht in die Seckbacher Straße zu gewährleisten. Um die Parkraumbewirtschaftung nicht am Mobilitätsbedürfnis der Anwohner vorbei umzusetzen, müssen auf den PKW angewiesene anwohnende Pendler weiterhin Parkmöglichkeiten im näheren Wohnumfeld finden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 189/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGehwegparken Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2071 entstanden aus Vorlage: OF 185/4 vom 10.04.2022 Betreff: Gehwegparken Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Rendeler Straße direkt gegenüber der Einmündung der Weidenbornstraße und an der Kreuzung mit der Gronauer Straße gegenüber Hausnummer 45 jeweils zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder die Gehwegverengungen (Kaugummiautomat, linkes Bild, bzw. Gehwegparkenschild, rechtes Bild) an diesen beiden Stellen zu beseitigen. Begründung: An beiden Stellen wird der eh schon enge Gehweg durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt (gegenüber der Weidenbornstraße durch einen Kaugummiautomaten, an der Kreuzung mit der Gronauer Straße durch die Beschilderung), was in Kombination mit breiten Autos dann zu Problemen bei der Benutzung des jeweiligen Gehwegs führt. Dieses Problem kann jeweils entweder durch eine Umsetzung der anderen Beschränkungen oder durch eine Aufhebung des Gehwegparkens in dem jeweiligen Bereich gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2313 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2347 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 136 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 4
Radweg erneuern Heinz-Herbert-Karry-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1962 entstanden aus Vorlage: OF 261/11 vom 03.04.2022 Betreff: Radweg erneuern Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Heinz-Herbert-Karry-Straße in Richtung Seckbach zu erneuern. Dazu gehören die folgenden zwei Maßnahmen: - Die Markierung ab der Heinz-Herbert-Karry- Straße 15 in Richtung Seckbach wird erneuert; - es wird eine deutliche Radwegmarkierung für die Überquerung der Kreuzung von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße eingerichtet. Der Radweg ist der Schulweg zur Friedrich-Ebert-Schule und es sollte den Schülerinnen und Schülern aus Bornheim kommend ermöglicht werden, sicher zur Schule zu kommen. Begründung: Die Radwegemarkierung ist kaum noch zu sehen. Das Wechseln der Spuren auf der Heinz-Herbert-Karry-Straße auf die Abbiegespur in Richtung Arolser Straße ist für Radfahrerinnen und Radfahrer im Berufsverkehr nicht leicht zu bewerkstelligen. Der Kreuzungsbereich ist unübersichtlich. Für die Zeit bis zur endgültigen Sanierung der Wilhelmshöher Straße und des Rückbaus der Baucontainer sollte der Schulweg mit dem Fahrrad zur Friedrich-Ebert-Schule gut und ausreichend markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1784 entstanden aus Vorlage: OF 173/4 vom 10.03.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Der Magistrat wird aufgefordert, westlich des Kreuzungsbereichs Eulengasse/Ecke Am Ameisenberg auf der Eulengasse einen Fußgängerüber weg zu markieren. Begründung: Besonders für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die von Norden bzw. von der Straße Am Ameisenberg kommend die Eulengasse überqueren müssen, ist diese Stelle gefährlich. Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung die Eulengasse befahren, sind häufig schneller unterwegs als erlaubt und "kratzen" die Kurve beim Abbiegen. Im Übrigen handelt es sich um einen Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Kirchnerschule, der auf diese Weise sicherer wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1602
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße, in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 202/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße, in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten den ehemaligen Gehweg zwischen der Treppe am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße - parallel zur Autobahn A 661 und in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs - wieder herzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 12 2022 Die Vorlage OF 202/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBehinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 109/4 vom 17.12.2021 Betreff: Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz) Der Magistrat wird gebeten, den Germania-Spielplatz sowie den Bolzplatz des Nußbaum-Spielplatzes zeitnah zu sanieren und mit barrierefreien Spielgeräten auszustatten. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wann die übrigen Bornheimer Spielplätze saniert werden können. Begründung: Der Statusbericht zur Spielplatzbegehung vom 11.11.2021 durch die Kinderbeauftragte für den Stadtteil Bornheim zeigt eindrücklich, dass unter den Bornheimer Spielplätzen, insbesondere im Falle des Germania-Spielplatzes und des Bolzplatzes des Nußbaum-Spielplatzes, dringender Sanierungsbedarf besteht. Der in die Jahre gekommene (Statusbericht der Kinderbeauftragten) Germania-Spielplatz benötigt, wie bereits mehrfach von der Anwohnerschaft beanstandet, eine grundlegende Erneuerung mit zeitgemäßer Ausstattung (z. B. Klettergerüst, Schaukel, Basketballkorb). Der Belag des Bolzplatzes am Nußbaum-Spielplatz muss dringend erneuert werden. Ferner äußerten Erzieherinnen und Erzieher der nahe gelegenen Kindertagesstätte und Eltern den Wunsch nach Wasserspielen, Toren an den Eingängen zum Spielplatz sowie eine Beschattung am Sandkasten für den Sommer. Mit Verweis auf mehrere Anträge in sämtlichen Frankfurter Ortsbeiräten sollte bei der Sanierung der Spielplätze auf einen barrierefreien Zugang zum Spielplatz und eine barrierefreie Nutzung der Spielgeräte geachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 867 Antrag vom 20.03.2024, OF 395/4 Etatanregung vom 16.04.2024, EA 40
Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 919 entstanden aus Vorlage: OF 82/4 vom 01.10.2021 Betreff: Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung Tempo 30) an der Dortelweiler Straße stadtauswärts vor der Engstelle des Bürgersteiges (Höhe Hausnummer 74) zu installieren. Begründung: Bei einer Schulwegbegehung, die eine Lösung für den gefährlichen Schulweg der Grundschulkinder von der Straße An den Röthen zur Valentin-Senger-Schule suchte, wurde vonseiten der Ämter festgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Bürgersteige der Dortelweiler Staße zu verbreitern oder baulich zu sichern. Eine Straßenverengung kommt aufgrund des Busverkehrs nicht infrage. Mit einem Dialog-Display können die Autofahrerinnen und Autofahrer jedoch auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden - vor allem durch Lichtzeichen (Tempoangabe, Smiley) kann dies in der dunklen Jahreszeit zur Sicherheit der Schulkinder beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 345
Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 764 entstanden aus Vorlage: OF 72/4 vom 14.09.2021 Betreff: Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung Der Magistrat wird gebeten, bei der Auslagerung des Kinderzentrums aufgrund Sanierung folgende Aspekte zu beachten: 1. Die betroffenen Eltern (und Kinder) sollen frühzeitig über den Zeitraum und den Ort der Auslagerung informiert und wenn möglich einbezogen werden. 2. Der Interimsstandort muss für die Betreuung von Kindergarten- und Hortkindern geeignet sein. 3. Der Übergangsstandort soll vom eigentlichen Standort möglichst fußläufig erreichbar sein. Notfalls muss ein Shuttle-Service eingerichtet werden. Begründung: Die notwendige Verlagerung des Kinderzentrums 126 für mehrere Monate bedeutet für alle Beteiligten gravierende Veränderungen. Kinder müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen, was umso besser gelingt, je geeigneter sie ist. Hortkinder müssen ihre Kita nach Schulende selbstständig und sicher erreichen können. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen ihre pädagogische Arbeit sinnvoll fortsetzen können. Eltern, die in der Mehrheit berufstätig sind, sollten hinsichtlich der Bring- und Holzeiten in ihrem Zeitmanagement nicht über Gebühr belastet werden. Die lauten Proteste der Eltern gegen eine Auslagerung in die ehemalige Friedrich-Stoltze-Schule bekräftigen die o. g. Aspekte und haben bereits im zuständigen Dezernat dazu geführt, Alternativstandorte zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2345 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 762 entstanden aus Vorlage: OF 70/4 vom 09.08.2021 Betreff: Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße vor der Hausnummer 383/Ecke Nußbaumstraße (neben oder hinter dem Glascontainer) aufzustellen. Begründung: Bürger haben darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen. Zwar wurden Fahrradbügel vor dem Haus Berger Straße 418 gewünscht, was aber nur durch Wegfall eines Parkplatzes möglich wäre. Ganz in der Nähe, am oben beschriebenen Platz, ist die Aufstellung von Fahrradbügeln jedoch möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 343 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel für die obere Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 763 entstanden aus Vorlage: OF 71/4 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradbügel für die obere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der oberen Berger Straße in Höhe der Hausnummer 418 mehrere Fahrradbügel zu installieren. Direkt vor der Berger Straße 418 könnte hierfür ein Parkplatz weggenommen werden. Eine Alternative wäre die Anbringung von Fahrradbügeln an der Einmündung der Nußbaumstraße in die Berger Straße, z. B. neben dem Glascontainer. Begründung: Da es auf der oberen Berger Straße kaum Fahrradabstellplätze in Form von Bügeln gibt, kam diese Anregung von einer neugegründeten Ateliergemeinschaft in der Berger Straße 418, dem Atelier Ursinn. Alle Mitglieder und die meisten Besucherinnen und Besucher kommen mit dem (Lasten-)Rad ins Atelier und müssen diese häufig auf dem Gehweg abstellen, was wiederum den dortigen Fußverkehr behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 760 entstanden aus Vorlage: OF 68/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Seckbacher Landstraße an mehreren Stellen Fahrradbügel anzubringen, um dem Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu entsprechen. Geeignete Aufstellplätze und erkennbarer Bedarf sind: 1. Ecke An den Röthen 49 bis 51; 2. Ecke Wöllstädter Straße 2; 3. Ecke Am Rötheneck auf beiden Seiten (vor Seckbacher Landstraße 26 und 28). Begründung: Im öffentlichen Raum fehlen an einigen Stellen deutlich feststellbar die Möglichkeiten, Fahrräder sicher anzuschließen. Die wenigen Bügel um Bäume reichen bei Weitem nicht aus. Dies betrifft insbesondere Bereiche in der Nähe von Geschäften oder U-Bahn-Haltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119 Antrag vom 12.10.2022, OF 241/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3010 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ladeparkzone für die Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 31.08.2021 Betreff: Ladeparkzone für die Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Vereinsstraße in Höhe der Hausnummer 35 im vorhandenen Parkraum eine Ladezone einzurichten. Begründung: Die Vereinsstraße verfügt auf einer Seite der Straße über ein absolutes Halteverbot, während die andere Straßenseite mit Parkplätzen versehen ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die teils tagelange Verweildauer von Autos im Parkraum, dass sie für zeitlich begrenztes Ein- und Ausladen kaum legale Möglichkeiten haben. Die Umwidmung eines Parkplatzes in der Mitte der oberen Vereinsstraße zu einer Ladezone ermöglicht eine flexiblere Nutzung des knappen Parkraumes. Sie schafft besonders für die oben wohnenden Anwohner eine legale Möglichkeit, schwere Einkäufe oder schweres Gepäck aus- und einladen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 67/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Ecke Weidenbornstraße 4 (Döneria Imbiss ) zu Weidenbornstraße 11 (Textilreinigung) abzusenken, sodass Rollstuhlfahrer die Straße von der Seckbacher Landstraße kommend Richtung Süden zur Rendeler Straße barrierefrei überqueren können. Begründung: Der Ortsbeirat wurde durch einen Bürger auf diesen Missstand aufmerksam gemacht, da er als Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit hat, die Weidenbornstraße an dieser Stelle zu überqueren. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 4
Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe!
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)
Partei: BFF
Weiter lesenInstandsetzung der Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 42/4 vom 21.06.2021 Betreff: Instandsetzung der Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße zu erneuern und die Gefahrenstellen zu beseitigen. Begründung: Wie den beigefügten Bildern zu entnehmen ist, befindet sich die Straße in einem beklagenswerten Zustand. Besonders gefährlich wird es auf der abschüssigen Straße bei Regen. Der Galgenberg wird aber von zahlreichen Wanderern, Spaziergängern und Fahrradfahrern als Verbindung nach Seckbach und in den Riederwald genutzt. Zu deren Sicherheit soll die Straße instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1729 Antrag vom 18.10.2022, OF 240/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3009 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 522 Beratung im Ortsbeirat: 4
Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 25/11 Betreff: Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder das Abbiegen der Verkehrsteilnehmer in Richtung Innenstadt, an der Einmündung der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße, zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist ergänzend zum eingerichteten Rechtsabbiegegebot zu installieren. Zwecks Realisierung des zusätzlichen Linksabbiegegebots ist die Umsetzung folgender Maßnahmen möglich: 1. Die, die Sicht behindernden Materialien und Baufahrzeuge sind im Baufeld so zu platzieren, dass eine Sichtbehinderung nicht mehr gegeben ist. 2. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels. 3. Die Aufstellung einer Behelfsampel. Begründung: Die Verkehrsführung wurde aktuell folgendermaßen eingerichtet: Wenn man aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße - Richtung Innenstadt - einbiegen möchte, ist dies nicht möglich. Man darf nur noch in Richtung Arolser Straße abbiegen. Das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die Richtung Innenstadt fahren wollen, bis zum Wendekreisel am Ende der Arolser Straße, oder auf den Parkplatz des Supermarkts LIDL fahren müssen, um dort zu drehen. Das ist keinem Verkehrsteilnehmer einsichtig und auch nicht zuzumuten. Aufgrund der mangelnden Einsichtigkeit, hält sich niemand an das Rechtsabbiegegebot. Vom Straßenverkehrsamt wurde das Rechtsabbiegegebot aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse angeordnet. Lt. Amt bestehe die Gefahr, dass bei Ausfahrt aus der Wilhelmshöher Straße aufgrund der Steigung sowie des rechts im Blickfeld befindlichen Baufeldes mit darin abgestellten Baufahrzeugen aus der Atzelbergstraße kommende Kraftfahrzeuge nicht wahrgenommen werden und es zum Zusammenstoß kommen kann. Die Anordnung erfolge aus Gründen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 25/11 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZweiradabstellfläche Karbener Straße/Nußbaumplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7308 entstanden aus Vorlage: OF 546/4 vom 09.02.2021 Betreff: Zweiradabstellfläche Karbener Straße/Nußbaumplatz Der Magistrat wird gebeten, den schon seit Jahren bestehenden Moped-Parkplatz vor dem Haus Karbener Straße 10 offiziell als solchen auszuweisen. Begründung: Offenbar gibt es seit Langem diesen Bedarf sowie eine Lösung dafür. Zudem gibt es beim Handling von Parken und Parkberechtigung für Mopeds sonst allerhand praktische Probleme. Gegenüber, an der Einmündung zum Nußbaumplatz, kann - angezeigt durch Sperrfläche - ohnehin nicht geparkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 854
Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7195 entstanden aus Vorlage: OF 808/11 vom 11.01.2021 Betreff: Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sanierung der Wilhelmshöher Straße die neuen elektrischen Straßenlaternen so auszurüsten, dass das Anbringen von elektrischer Weihnachtsbeleuchtung möglich ist. Begründung: Seit vielen Jahren wird in der Weihnachtszeit an den Straßenlaternen der Wilhelmshöher Straße Weihnachtsbeleuchtung angebracht. Bislang ist dies im Abschnitt zwischen Altebornstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße nicht möglich, da dort Gaslaternen vorhanden sind. Nach Abschluss der Sanierung soll diese Möglichkeit für die komplette Wilhelmshöher Straße gegeben sein. Dies hilft auch, die gefühlte Trennung zwischen den Bewohnern von Seckbach-Atzelberg und Alt-Seckbach zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2244 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 52
Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7192 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 02.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs Der Magistrat wird gebeten, in den Seckbacher Straßen Melsunger Straße, Im Heimgarten, Eschweger Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße im Abschnitt zwischen Melsunger Straße und Eschweger Straße sowie in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Wendekreisel bis Einmündung Heinz-Herbert-Karry-Straße Bewohnerparken einzurichten. Die Reservierungszeiten für Personen mit einem Bewohnerparkausweis sollen montags bis freitags jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Aufgrund der kurzen Fußwege zur U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" wird in den im Tenor genannten ausgewiesenen Straßen seit jeher verstärkt durch Pendler geparkt. Bedingt durch das Parkraumbewirtschaftungskonzept kommt es in Bornheim zur Verdrängung der Pendler. Die so verdrängten Pendler weichen jetzt zunehmend in die angrenzenden Stadtteile und somit auch in das westliche Seckbach aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901
Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 12.10.2020 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch Pkw wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig. Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass Pkw den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 4
Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 22.06.2020 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelbergstraße 127 die Möglichkeit des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg, entweder einseitig oder versetzt, zu prüfen und einzurichten. Die Maßnahme soll ab August umgesetzt werden und ist vorerst bis zum Abschluss der Umleitung während der Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 1 (Altebomstraße - Heinz-Herbert-Karry-Straße), zu begrenzen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug, um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft, den Druck zu reduzieren. Desweiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über die Altebomstraße und die Zeuläcker Straße zeigte sich, dass die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der ab August anstehenden Sanierung des Parkhauses Atzelbergstraße/Arolser Straße ist die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1786 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 3
Bürgersteig Rendeler Straße, unterer Teil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6149 entstanden aus Vorlage: OF 463/4 vom 02.06.2020 Betreff: Bürgersteig Rendeler Straße, unterer Teil Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig im untersten Teil der Rendeler Straße zum Bornheimer Fünffingerplätzchen hin mit geeigneten Mitteln, z. B. Absperrbügeln, gegen Beparken zu sichern. Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden, dass dort für Fußgänger mit Kinderwagen usw. kein Durchkommen ist. Vor einigen Jahren wurde bereits ein Teilstück des Bürgersteigs, vor dem Kinderzentrum/ehemalige Schweißerhalle, entsprechend abgesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1761
Begrünung im nördlichen Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6053 entstanden aus Vorlage: OF 452/4 vom 12.05.2020 Betreff: Begrünung im nördlichen Bornheim Vorgang: OM 560/06 OBR 4; ST 213/07; OM 3759/09 OBR 4; ST 276/10; NR 1125/20 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, eine Planung auszuarbeiten, die zur Begrünung mittels Bäumen in den Straßen Am Ameisenberg, der südlichen Ilbenstädter Straße, der Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag führt. Für die Straße Am Stiegelschlag sollte eine entsprechende Planung bereits vorliegen (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.01.2010, ST 276). Begründung: Alle vier Straßenzüge haben wenig oder kein Begleitgrün durch Vorgärten, sie sind geprägt durch Hausfassaden direkt am Gehweg und beidseitigem Parken. Von daher erscheinen sie dem Ortsbeirat prädestiniert, um in das von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Etat verabschiedete Programm "1000 Straßenbäume" aufgenommen zu werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dabei einige Parkmöglichkeiten wegfallen werden, man muss jedoch auch die Gegenwart und Zukunft der zunehmenden Erwärmung der Stadt sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2006, OM 560 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2007, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3759 Stellungnahme des Magistrats vom 29.01.2010, ST 276 Antrag vom 21.02.2020, NR 1125 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572 Antrag vom 08.11.2024, OF 447/4 Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1059
Haltezonen vor Kinderzentren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5905 entstanden aus Vorlage: OF 445/4 vom 24.02.2020 Betreff: Haltezonen vor Kinderzentren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Kinderzentren in der Straße An den Röthen und in der Rendeler Straße eine Haltezone eingerichtet werden kann. Die Haltezone sollte zeitlich begrenzt sein von 07:00 Uhr bis 17: 00 Uhr und groß genug für einen Transporter des Behindertenfahrdienstes. Begründung: Die integrative Arbeit in den Kinderzentren ist sehr wichtig. Es werden vermehrt behinderte Kinder in den Kinderzentren betreut. Die Kinder werden entweder durch die Eltern oder durch einen Fahrdienst gefahren. Nicht selten müssen sie vor dem Kinderzentrum in zweiter Reihe halten, dies erschwert die kindgerechte Übergabe im Kinderzentrum, die bis zu einer halben Stunde dauern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1031
Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5528 entstanden aus Vorlage: OF 286/16 vom 04.11.2019 Betreff: Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Endhaltestelle Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV dahin gehend einzuwirken, dass ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 jede U 4 bis nach Bergen-Enkheim fährt und nicht nur jede z weite. Begründung: Die Verlängerung der U 4 (Bockenheimer Warte/Bergen-Enkheim) von "Bornheim Mitte" nach Bergen-Enkheim wird sehr begrüßt und der Anschluss wird gut genutzt. Bisher ist es aber so, dass nur jede zweite Bahn nach Bergen-Enkheim fährt. Die Pendler und die Anwohnerschaft haben das berechtigte Interesse, dass jede Bahn bis zur Endstation fährt und nicht nur bis zur Haltestelle "Seckbacher Landstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 298 Aktenzeichen: 92 10
Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2019, OF 403/4 Betreff: Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in den Neunzigerjahren unter dem Planungsdezernenten Wentz diskutierte Verlagerung der FES-Hauptverwaltung aus dem gegenwärtigen reinen Wohngebiet an einen verkehrsgünstigeren Standort, wie z.B. dem Riederwald, möglich ist und ob die damals vorgeschlagene Blockrandbebauung am Standort Weidenbornstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Die FES-Hauptverwaltung liegt in einem reinen Wohngebiet direkt am Günthersburgpark. Der Schwerlastverkehr der FES und damit die Umweltbelastung ist erheblich. Gerade in Zeiten knappen Wohnraums wäre es daher sinnvoll, die Pläne der Neunzigerjahre nochmals zu diskutieren, um ggf. ein attraktives, städtisches Wohnquartier an diesem Standort zu entwickeln. Ein Wohngebiet dort würde auch langfristig die Gestaltung der Verkehrsberuhigung und des sicheren Zugangs zur KITA Drachenhöhle ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 403/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenIm Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Jede U 4 bis Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5321 entstanden aus Vorlage: OF 625/11 vom 05.10.2019 Betreff: Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV dahin gehend einzuwirken, dass ab Fahrplanwechsel 2020/2021 jede U 4 bis Bergen-Enkheim fährt und nicht nur jede Zweite. Begründung: Die Verlängerung der U 4 (Bockenheimer Warte/Bergen-Enkheim) von Bornheim Mitte nach Bergen-Enkheim wurde sehr begrüßt und der Anschluss wird gut genutzt. Bisher ist es jedoch so, dass nur jede zweite Bahn bis nach Bergen-Enkheim fährt. Die Pendler- und Anwohnerschaft hat das berechtigte Interesse, dass jede Bahn bis zur Endstation fährt und nicht nur bis zur Seckbacher Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 402 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 10
Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 372/4 vom 27.08.2019 Betreff: Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. An den Röthen 12 und 14 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn); 2. An den Röthen 26 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn); 3. An den Röthen 63 (Bürgersteig); 4. Preungesheimer Straße 24 (anstelle von "Stellvertretern" aus Beton); 5. Seckbacher Landstraße 46 (Bürgersteig); 6. Vereinsstraße 25 und 28 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn). Dem Ortsbeirat liegen Lagepläne zu den einzelnen Standorten vor, die dem Magistrat gerne zugesandt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2294
Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1
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