Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM
4185 entstanden aus
Vorlage: OF 484/4 vom
29.04.2015 Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage
zu seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 483, eine
flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von
der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der
Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter
Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße
umschlossen wird. Begründung: 1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert
aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist,
dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch
deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders
problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert
befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90 Prozent des
Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100 Prozent ansteigt
(verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages-
und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen
Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden
durch das oben genannte Geviert umschlossen. 2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den
Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum
Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar
kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche
Parkdruck herrscht. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.01.2016, ST 168
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 954
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 116