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Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 29.04.2015 Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zu seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 483, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird. Begründung: 1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90 Prozent des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100 Prozent ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das oben genannte Geviert umschlossen. 2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 954 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116

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