Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM
4111 entstanden aus
Vorlage: OF 318/11 vom
30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für
Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines
zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über
7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach
verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie
der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu
kontrollieren. Kontrollen
sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher
Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher
Straße; - Berger
Weg/Nussgartenstraße; -
Gwinnerstraße/Gelastraße; -
Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild
(Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung
Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites
Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser
Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats
vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das
Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu
kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich
der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche
Kontrollen offen.
Wegen der Enge der Seckbacher
Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein
Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die
aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein
Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu
durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und
Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die
Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2013, ST 926
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097
Aktenzeichen: 32 4