Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks „Am Erlenbruch“ der geplanten A 66/Anschluss A 661
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM
2121 entstanden aus Vorlage:
OF 174/11 vom
24.03.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und
Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks "Am
Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661 Der Magistrat
wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung darauf zu dringen,
dass - die Ergebnisse der
Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehintergrund "2025" beziehungsweise "2030"
im Bereich der geplanten A 66/Anschluss A 661 sofort veröffentlicht
und in einer Informationsveranstaltung im Riederwald vorgestellt werden;
- eine Messung der Schadstoffbelastung in dem oben
angegebenen Bereich sofort veranlasst und eine Berechnung der
Schadstoffbelastung im Vergleich zu den Zahlen der im ersten Absatz erwähnten
Studie in Auftrag gegeben wird. Dabei soll als Planungsbeispiel auch die
komplette Einhausung (beginnend vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher
Landstraße) der Baumaßnahme mit einbezogen werden; - der Riederwaldtunnel sowie die Einhausung der
A 661 (vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) mit einer
Filteranlage versehen wird; - ein ausreichendes Lärmschutzkonzept entwickelt
wird. Auch hier soll als Planungsbeispiel die komplette Einhausung der
Baumaßnahme mit einbezogen werden. Begründung: Da es bereits in der Vergangenheit
Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid gab
(Sportmessungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen der Planung des
Riederwaldtunnels), ist eine sofortige Messung der Schadstoffe über einen
längeren Zeitraum im Bereich der geplanten Baumaßnahmen in Auftrag zu geben.
Bei der Auswertung ist zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich eine Schule
und eine Kindertagesstätte liegen, auf zwei Sportstätten aktiv Leistungssport
betrieben wird und sich in unmittelbarer Nähe eine Altenwohnanlage
befindet. Durch die neuen Zahlen der oben
erwähnten Studie werden sich wahrscheinlich auch neue Zahlen für Lärm und
Schadstoffe ergeben: "Hier ist meines Erachtens eine Überschreitung von
Immissionsgrenzwerten nicht auszuschließen..." (Schreiben des Hessischen
Umweltministeriums an das Frankfurter Umweltdezernat vom 22.11.2012). Diese
müssen entsprechend bewertet werden. Aus diesem Grund erwartet der Ortsbeirat,
dass in den Prognosen für die Lärm- und Schadstoffbelastung auch die Einhausung
der geplanten Maßnahmen mit einbezogen wird, da in der Bevölkerung diese
Möglichkeit als Schutz vor Lärm und Schadstoffen seit Langem dringend gefordert
wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 758
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1026
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2013, ST 1414
Aktenzeichen: 61 12