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Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks „Am Erlenbruch“ der geplanten A 66/Anschluss A 661

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.03.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks "Am Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung darauf zu dringen, dass - die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehintergrund "2025" beziehungsweise "2030" im Bereich der geplanten A 66/Anschluss A 661 sofort veröffentlicht und in einer Informationsveranstaltung im Riederwald vorgestellt werden; - eine Messung der Schadstoffbelastung in dem oben angegebenen Bereich sofort veranlasst und eine Berechnung der Schadstoffbelastung im Vergleich zu den Zahlen der im ersten Absatz erwähnten Studie in Auftrag gegeben wird. Dabei soll als Planungsbeispiel auch die komplette Einhausung (beginnend vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) der Baumaßnahme mit einbezogen werden; - der Riederwaldtunnel sowie die Einhausung der A 661 (vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) mit einer Filteranlage versehen wird; - ein ausreichendes Lärmschutzkonzept entwickelt wird. Auch hier soll als Planungsbeispiel die komplette Einhausung der Baumaßnahme mit einbezogen werden. Begründung: Da es bereits in der Vergangenheit Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid gab (Sportmessungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen der Planung des Riederwaldtunnels), ist eine sofortige Messung der Schadstoffe über einen längeren Zeitraum im Bereich der geplanten Baumaßnahmen in Auftrag zu geben. Bei der Auswertung ist zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich eine Schule und eine Kindertagesstätte liegen, auf zwei Sportstätten aktiv Leistungssport betrieben wird und sich in unmittelbarer Nähe eine Altenwohnanlage befindet. Durch die neuen Zahlen der oben erwähnten Studie werden sich wahrscheinlich auch neue Zahlen für Lärm und Schadstoffe ergeben: "Hier ist meines Erachtens eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten nicht auszuschließen..." (Schreiben des Hessischen Umweltministeriums an das Frankfurter Umweltdezernat vom 22.11.2012). Diese müssen entsprechend bewertet werden. Aus diesem Grund erwartet der Ortsbeirat, dass in den Prognosen für die Lärm- und Schadstoffbelastung auch die Einhausung der geplanten Maßnahmen mit einbezogen wird, da in der Bevölkerung diese Möglichkeit als Schutz vor Lärm und Schadstoffen seit Langem dringend gefordert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1414 Aktenzeichen: 61 12

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