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Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1866 entstanden aus Vorlage: OF 233/4 vom 07.01.2013 Betreff: Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern! Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Prüfling (unterer Teil) für die Fahrtrichtung zur Neebstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu platzieren. Zugleich wird der Magistrat gebeten, in der Straße Im Prüfling ein "Vorfahrt achten"-Schild an der Einmündung der Rodheimer Straße gut sichtbar aufzustellen. Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden seitens der Anwohner, dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Der Eindruck der freien Geradeausfahrt von der Burgstraße aus wird zu oft zum sehr schnellen Fahren genutzt. Das "Vorfahrt achten"-Verkehrsschild an der Rodheimer Straße mahnte in gewissem Maße zu vorsichtiger Fahrweise, es sollte daher wieder aufgestellt werden. Die Straße Im Prüfling (unterer Teil) ist nur für Anlieger konzipiert, doch wird sie in nicht unerheblichem Maße als Durchgangsstraße genutzt. Sehr viele Fahrzeuge benutzen diesen Straßenabschnitt, um an der Ecke zur Neebstraße ordnungswidrig in Richtung Seckbach links abzubiegen. Eine Geschwindigkeitsanzeige bewirkt bei vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern einen positiven "erzieherischen Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Der positive Effekt wird auch dadurch gefördert, dass keine behördliche Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt. Ein Sicherheitsvorteil für Fußgänger und Radfahrer würde sich durch diese Maßnahme auch ergeben. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet daneben für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit ihrer "gefühlten" Wahrnehmung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 639 Aktenzeichen: 32 1