Meine Nachbarschaft: Schwarzerlenweg
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Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Aufgrund der Definition des Denisweges als Rad-Schulwegroute ist eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs dringend geboten. Einer Anregung des 16. Polizeirevieres folgend, ist der Poller möglichst mit Feuerwehrschließung auszuführen, damit Einsatzfahrzeuge diese Abkürzung auch weiterhin nutzen können. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Die Rad-Schulwegroute ist somit nicht sicher, da es zwischen Radfahrer und Kraftfahren zu gefährlichen Situationen kommen wird. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 963 entstanden aus Vorlage: OF 256/6 vom 11.11.2016 Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das Parken und Halten von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerampel in der Waldschulstraße (in Höhe Mainzer Landstraße) mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Durch die verschiedenen Haltestellen des ÖPNV und Einzelhandelsunternehmen ist der Kreuzungsbereich hoch frequentiert. Eine ehemalige Bushaltebucht wird als Parkstreifen benutzt. Fahrzeuge, die dort im kreuzungsnahen Bereich stehen, behindern den Übergang der Radfahrer und Fußgänger. Durch die dort ansässigen Geschäfte kommt es häufig zum Kurzparken, welches durch geeignete Maßnahme unterbunden werden sollte. Vor allem bewegungseingeschränkte Menschen und Kinderwagennutzer müssen sich mühsam zwischen den Fahrzeugen durcharbeiten, um die Fahrbahn queren zu können. Die Fußgänger sind vor allem für den von der Mainzer Landstraße kommenden abbiegenden Verkehr erst sehr spät zu sehen. Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße (Quelle: (c)Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 435 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 243/6 vom 27.10.2016 Betreff: Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampel an der Kreuzung Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße möglichst schnell zu installieren bzw. diesbezüglich mitzuteilen, wann die Ampel installiert wird. Begründung: Im letzten Jahr hatte der damalige Verkehrsdezernent Stefan Majer den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Ampel Ende 2015, Anfang 2016 installiert werden würde. Nun gab es erneut einen Unfall an dieser Stelle. Der Ortbeirat hält die kurzfristige Installation der Ampel für dringend notwendig, um weitere Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 113 Aktenzeichen: 32 1
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 151/6 vom 14.08.2016 Betreff: Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten Der Magistrat wird gebeten, das Haltverbot auf der nördlichen Seite zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern oder anderen Maßnahmen zu begleiten, damit dort tatsächlich keine Fahrzeuge mehr parken und die Durchfahrt dadurch sehr erschweren. Begründung: Die Kastanienstraße ist unmittelbar nach der Einmündung mit der Waldschulstraße sehr schmal. Daher ist auf der Nordseite ein Haltverbot eingerichtet. Aufgrund des hohen Bedarfs an möglichst wohnortnahen Parkplätzen wird das Haltverbot häufig, insbesondere abends und nachts, missachtet. Dabei wird auch der Gehweg zum Parken in Anspruch genommen. Infolgedessen ist das Befahren der Kastanienstraße für etwas größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) zeitweise stark erschwert. Dass häufigere Kontrollen zu einem überwiegenden Befolgen der Parkregelung führen, ist nicht zu erwarten. Poller sind ein Mittel, welches ein verbotenes Halten auch tatsächlich unterbinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1641 Aktenzeichen: 66 5
Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof
Antrag vom 11.06.2016, OF 74/6 Betreff: Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der TraffiQ zu prüfen, ob für den nächsten Fahrplanwechsel eine bessere Umsteigemöglichkeit für die spezielle Verbindung der Linie 59 (um 04:42 aus Griesheim/Nied am Bahnhof Höchst ankommend) auf die Linie 58 (zum Flughafen um 04:43 Uhr abfahrend) möglich ist. Dabei ist bis zur Fertigstellung des neuen Bahnhofsvorplatzes zu berücksichtigen, dass die genannten Busse unterschiedliche Haltepositionen am Höchster Bahnhof bedienen und ein Umstieg fast nicht möglich ist. Der Bus 58 hat seine Halteposition in der Leverkuser Straße, der Bus 59 hält am Busbahnhof. Begründung: Für Fahrgäste des täglich ersten Busses der Linie 59 aus Griesheim, die zum Industriepark und zum Flughafen fahren möchten, ist es ein Ärgernis, dass die Linie 58 fast zeitgleich abfährt und ein Umstieg aufgrund der 150m entfernt liegenden Haltestelle in der Leverkuser Straße nicht erreichbar ist. Die Prüfung sollte umfassen: Vorverlegung der Fahrt der Linie 59, Abfahrt Erzbergerstraße aktuell 04:13 - neu bspw. 04:11 Verzögerte Abfahrt der Linie 58 am Höchster Bahnhof. Aktuell 04:43 - neu bspw. 04:45 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 67 2016 Die Vorlage OF 74/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil
Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 104 entstanden aus Vorlage: OF 45/6 vom 05.05.2016 Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, einen Schutzstreifen für Radfahrer auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße einzurichten und den Mittelstreifen zu beseitigen. In regelmäßigen Abständen sollen Fahrradpiktogramme auf den Schutzstreifen hinweisen. Begründung: In der Oeserstraße fehlt ab Nied in Fahrtrichtung Innenstadt der Fahrradweg. Der Wunsch von Bürgern, den Fahrradweg auch aus Richtung Nied durch den Wald führen zu lassen, wurde vom Forstamt abgelehnt. Um diese gute Verbindung in die Innenstadt trotzdem auch für Radfahrer aus Nied besser nutzbar zu machen, fordert der Ortsbeirat die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße. Für die Radfahrer aus der Innenstadt in Richtung Nied gibt es in diesem Abschnitt auf der nördlichen Straßenseite bereits einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Dies hätte auch den Effekt, dass der fließende Verkehr durch den Wegfall des Mittelstreifens und die damit verbundene optische Einengung der Straßenansicht entschleunigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1150 Aktenzeichen: 32 1
Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung
Anregung vom 19.01.2016, OA 708 entstanden aus Vorlage: OF 1555/6 vom 15.12.2015 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Beteiligten des Bauvorhabens Bahnhof Griesheim (Deutsche Bahn AG, städtische Ämter, RMV) zu sprechen und dafür zu sorgen, dass 1. sämtliche Aufzüge ein Fahrgastinformationssystem erhalten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzeigen zu lassen; 2. Notrufanlagen in sämtlichen Unterführungen installiert werden. Begründung: In der am 15.12.2015 stattgefundenen öffentlichen Veranstaltung wurde nun vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens von den Planern mitgeteilt, dass die beiden Maßnahmen beim Umbau des Bahnhofs tatsächlich nicht vorgesehen sind. Dies wurde damit begründet, dass ein solches Fahrgastinformationssystem bisher noch nie installiert worden sei und solche Störungen im Internet bekannt gegeben werden könnten. Es wäre aber sicher zu viel von den auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Bahn angewiesenen Kunden des RMV verlangt, wenn sie vor jeder Fahrt im Internet nachsehen müssten, ob in den Stationen, die sie benutzen möchten, die Aufzüge auch alle funktionieren. Zudem ist sicher auch fraglich, wie zuverlässig die Angaben tatsächlich wären, die man dazu im Internet bereitstellen würde. In Griesheim muss man auf jeden Fall sehen, dass hier nach dem Umbau eine besondere Situation bestehen wird. Ein Fahrgast, der im Schwarzerlenweg wohnt, in Richtung Höchst mit der S-Bahn fahren will und auf den Aufzug angewiesen ist, muss dann beispielsweise mit insgesamt vier verschiedenen Aufzügen fahren, bis er auf den Bahnsteig zu seinem Zug gelangt. Deshalb muss er sich gleich bei Benutzung des ersten Aufzugs informieren können, ob einer der anderen Aufzüge defekt ist. Dann kann er sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen, die Fahrt umdisponieren, ganz bleiben lassen oder Passanten um Hilfe bitten. Es soll nicht so weit kommen, dass ein Fahrgast mit drei Aufzügen gefahren ist, dann in der Unterführung steht und erst dort feststellt, dass der letzte Aufzug, der ihn auf den Bahnsteig zum Zug bringen soll, defekt ist. Der Notruf in beiden Bahnhofsunterführungen ist notwendig, um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten. Das gilt auch noch im Handy-Zeitalter (nicht jeder hat immer ein Handy dabei oder ist noch in der Lage, es z. B. nach einem Unfall oder Überfall zu bedienen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 141 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 708 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6813, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 13
Friedhof Griesheim - Diverses
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1482/6 vom 10.09.2015 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Vorgang: OM 1734/12 OBR 6; ST 446/13 Der Magistrat wird gebeten, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen bzw. folgende Fragen zu beantworten: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)? 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke, ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen. 6. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 7. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrige Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sic htbar zu machen. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, erklärt sich der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellanlage entspricht nicht den heutigen Anforderungen an einen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass frei werdende und zusammenhängende Flächen für ein solches Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch eine schmutzige Rumpelkammer. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange dunkel ist bzw. früh dunkel wird, ist dort kaum etwas zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in dieses Gebäude Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit vom Gebäude entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6: Auf dem Friedhof befinden sich neben den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen im Bereich der Gräber, die aufgrund von zeitlichem Ablauf o. Ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 7: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr Hecken entfernt, was dazu führt, dass sich das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche verändert. Der Magistrat wird daher gebeten, von der weiteren Entfernungen von Hecken abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberflächen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 30 Aktenzeichen: 67 4
Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen
Antrag vom 14.09.2015, OF 1461/6 Betreff: Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Weg im Niedwald, der parallel zur Oeserstraße an deren Südseite entlang führt und zur Zeit in der Höhe des Ramada Hotels endet, bis zur Waldschulstraße fortzuführen. Das Wegende ist an die Ampel, die ja in Kürze errichtet werden soll (Kreuzung Waldschulstr./Oeserstr.), heranzuführen (die Ampel soll auch eine Fußgängerampel über die Waldschulstraße erhalten), um so den sicheren Anschluss zum Fuß- und Radweg an der Oeserstraße in Richtung Rebstock herzustellen. Begründung: Der genannte ist sehr gut für Radfahrer und Fußgänger geeigntet. Der Weg, der an der Eisenbahnersiedlung beginnt, führt bisher leider nur bis zum Ramada Hotel, obwohl die meisten Fußgänger und Radfahrer, die den Weg nutzen, weiter in Richtung Waldschulstraße wollen bzw. von dort kommen. Durch die genannte Fortführung würde der bereits eingerichtete gute und sichere Waldweg direkt an den Fuß- und Radweg angschließen, der ab der Waldschulstraße weiter an der Oeserstraße zum Rebstock führt. Jetzt muss man am Ramada Hotel (zwischen parkenden Autos hindurch, was unübersichtlich ist) wieder auf die Oeserstraße. Radfahrer in Richtung Rebstock/Innenstadt müssen dann auf der Straße weiter fahren, Fußgänger müssen zum Bürgersteig auf die gegenüberliegende Seite der Oeserstraße, ohne jede Querungshilfe an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Den im Volksmund „Schwarzer Weg“ genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 14.06.2015 Betreff: Den im Volksmund "Schwarzer Weg" genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der im Betreff genannte Weg unverzüglich einer Reinigung unterzogen wird und ein Grünrückschnitt an dieser wichtigen Wegebeziehung erfolgt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden neben umfangreichen Müllablagerungen auch zahlreiche Tierkadaver (Ratten, Kaninchen) gemeldet. Der Rückschnitt der wuchernden Büsche ist erforderlich, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1500 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 1381/6 vom 12.06.2015 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates 6 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der beiden Richtungen der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße zu erörtern. Denkbar sind z. B. Schutzstreifen für Radfahrer und eine Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Sie verlängern die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1381 Aktenzeichen: 32 1
Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn AG Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufzustellen. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt". Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen und dann die Treppe hoch zum Automaten am Bahnsteig 1 steigen müssen, vor dem oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat stark frequentiert ist. Dann müssen die Reisenden wieder die Treppe hinunter in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch zu laufen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1374 Aktenzeichen: 92 15
Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8
Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim
Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0
Grundstück Eichenstraße 57 bis 59 hier: Fragen zum Eigentümerwechsel
Antrag vom 17.11.2014, OF 1194/6 Betreff: Grundstück Eichenstraße 57 bis 59 hier: Fragen zum Eigentümerwechsel Der Verkauf des Grundstücks Eichenstraße 57-59 (sogenanntes ehemaliges Sperzelgelände) durch die Firma Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG an einen Privatmann hat in Griesheim einigen Wirbel ausgelöst. So wurde die Sorge geäußert, durch diesen Eigentümerwechsel könnte es schwieriger werden, die Pläne zur zukünftigen Entwicklung der Griesheimer Mitte umzusetzen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Welche neuen Aspekte ergeben sich durch den Eigentümerwechsel? 2. Wurden mit dem neuen Eigentümer bereits Gespräche geführt? 3. Sieht der Magistrat seine Planungen zur Entwicklung der Mitte Griesheims durch den Eigentümerwechsel in irgend einer Form beeinträchtigt? 4. Welche Entwicklung des Grundstücks Eichenstraße 57-59 streben die Planungen des Magistrats an? 5. Hatte der Magistrat der Aurelis GmbH gegenüber ein Interesse an dem Grundstück deutlich gemacht? 6. Entspricht es den Tatsachen, dass es für diesen Verkauf von privat an privat kein Vorkaufsrecht für die Stadt Frankfurt gab? 7. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Magistrat über das Baurecht (z.B. Sortimentsbeschränkungen) auf die zukünftige Nutzung und Bebauung des Geländes? Begründung: Es besteht die Hoffnung, dass sich so manch unnötige Aufregung durch eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen legen wird, was sicher zum Vorteil für den Stadtteil gereichen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2014 Die Vorlage OF 1194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung)
Eichenstraße 57 bis 59 - Vertane Chance zur Stadtteilentwicklung in Griesheim Mitte
Antrag vom 16.10.2014, OF 1171/6 Betreff: Eichenstraße 57 bis 59 - Vertane Chance zur Stadtteilentwicklung in Griesheim Mitte Seit mehr als zwei Jahren wird im Stadtteil öffentlich über die notwendigen Veränderungen in Griesheim Mitte diskutiert. Das Stadtplanungsamt stellte vor mehr als einem Jahr seine Vorstellungen von der künftigen Entwicklung in Griesheim Mitte vor. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Konversions- und Entwicklungs GmbH (KEG) beauftragt, das Konzept umzusetzen. Die Vertragsunterzeichnung mit der KEG zog sich über mehr als 6 Monate hin. Wesentliches Element hierbei war das Versprechen des Planungsamtes und der KEG, dass die Bürger in die Arbeit eingebunden würden. Ein offener Punkt aus der Vordiskussion war das sog. "Sperzelgelände", das nach der Insolvenz der Fa. Sperzel auch seit etwa zwei Jahren leer stand. Das Stadtplanungsamt führte mehrere Gründe an, warum dieses Gelände nicht für den Wohnungsbau genutzt werden könne. Hier bestand das große Bedürfnis, diese Gründe ernsthaft zu prüfen und transparent darzustellen - so z.B. die Frage des Lärms, der Anwendung der Seveso II-Richtlinie und der Klärung, ob dort andere Wohnformen wie studentisches Wohnen möglich seien. Dies alles ist bisher nicht geschehen. Wie jetzt zu erfahren war, wurde mittlerweile das Gelände Eichenstraße 57-59 von dem Eigentümer, der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, an einen privaten Käufer verkauft. Mit diesem Verkauf wurde ein Gelände von über 8.000 qm ohne Not und vor einer endgültigen Abstimmung über die weiteren Möglichkeiten der An- bzw. Umsiedlung in diesem Bereich dem Einflussbereich der Stadt entzogen. Es besteht nun die Gefahr, dass das ganze Konzept, in das man in Griesheim hohe Erwartungen gesetzt hat, zum Scheitern verurteilt ist, bevor es überhaupt richtig begonnen hat. Eine zweite Situation, wie sie am Bahnhof Griesheim bereits entstanden ist, ist zu befürchten. Die Bürgerinnen und Bürger Griesheims haben zufällig davon erfahren. Eine befriedigende Stellungnahme zu diesem Verkauf seitens der Stadt oder der KEG erfolgte bis heute nicht. Dies vorausgestellt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. Was wurde mit aurelis über die Situation im Stadtteil und in diesem Zusammenhang über die Zukunft dieses Geländes wann und von bzw. mit wem besprochen? Haben das Stadtplanungsamt bzw. die KEG der Fa. aurelis das ernsthafte Interesse der Stadt an diesem Grundstück klar gemacht? 2. Dem Vernehmen nach soll die Fa. aurelis eine Frist von 2 Monaten für einen Verkauf gesetzt haben. Wer wusste bei der Stadt bzw. der KEG ggf. ab wann darüber Bescheid? 3. Hat die Fa. aurelis die Stadt bzw. die KEG von dem anstehenden Verkauf informiert? 4. Unter Bezugnahme auf die zur Zeit stattfindende Entwicklung des Viertels: Warum wurde kein Vorkaufsrecht geltend gemacht? 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt jetzt noch, die künftige Nutzung des Grundstücks so zu steuern, damit eine zweite Situation wie am Bahnhof Griesheim verhindert wird? 6. Wie beurteilt der Magistrat nach diesem Verkauf die Möglichkeiten, das Gewerbe in der Eichenstraße neu zu beordnen? 7. Warum mussten die Bürgerinnen und Bürger, die ja informiert und eingebunden werden sollten, den ganzen Vorgang erst nachträglich und eher zufällig erfahren? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1171/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.
Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim
Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6
Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen
Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 23.06.2014 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten und Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0
Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1
Spielplatz Grünanlage Schwarzerlenweg: Gestaltung und Verschönerung
Antrag vom 23.06.2014, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz Grünanlage Schwarzerlenweg: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz in der Grünanlage, die zwischen den Gebäuden Schwarzerlenweg 41-43 und Schwarzerlenweg 31-43, liegt, mit Spielgeräten für Kinder unter 6 Jahren auszustatten. Dabei soll eine Abstimmung mit dem Betreiber der neuen Kindereinrichtung im Bürgerhaus Griesheim, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V., und der zuständigen Kinderbeauftragten erfolgen. Für diese Maßnahme werden aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Die neue Kindertageseinrichtung im Bürgerhaus Griesheim wird ab voraussichtlich November 2014 Platz für eine U3 Gruppe (1-3 Jahre) mit 10 Kindern und für eine Gruppe (3-6 Jahre) mit 20 Kindern bieten. Die eigenen Freiflächen dieser Kindereinrichtung sind sehr klein. Daher bietet sich eine Nutzung des nur ca. 150 m entfernten öffentlichen Spielplatzes an. Die dort vorhandenen Spielgeräte sind mehr auf Kinder über 6 Jahre ausgerichtet. Daher ist eine Ergänzung für Kinder in der Altersgruppe der Kindereinrichtung sinnvoll. Bei Auswahl und Gestaltung der Spielmöglichkeiten ist eine Zusammenarbeit mit dem Betreiber, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V., sinnvoll. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2014 Die Vorlage OF 1042/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.11.2013 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle "Gretel-Ciba-Halle" der Turnerschaft Griesheim e. V. in der Eichenstraße 9 wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen auch Teilnehmer und Gäste von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u. a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 e. V. Griesheim. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 520 Aktenzeichen: 66 7
Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße
Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0
Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218
Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0
Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13
Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 14.10.2013 Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Vorgang: ST 1400/10 Schon früher war die Belastung der Anwohner und die Verunreinigung der Straßen im Umfeld des Abfallverarbeitungsunternehmens Sperzel in der Eichenstraße in Griesheim Thema in der Bevölkerung und im Ortsbeirat. Inzwischen hat zwar die Firma Meinhardt den Betrieb übernommen, die Probleme seien aber, so schildert es jedenfalls ein Anwohner, noch die gleichen wie früher. Außer Staub würde von dem Betrieb auch immer wieder ein erheblicher Gestank ausgehen. In seiner Stellungnahme vom 28.10.2010, ST 1400, hatte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats hin die Hoffnung geäußert, dass durch den Neubau einer geschlossenen Halle das Problem gelöst werde. Wissend, dass letztlich das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde ist, bittet der Ortsbeirat 6 den Magistrat trotzdem, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden. Der Magistrat wird gebeten, die Beschwerde des Anwohners beim RP vorzutragen und durch Nachfrage beim RP folgende Fragen klären zu lassen: 1. Ist die Halle, deren Baubeginn ursprünglich für Juli 2011 angekündigt war, inzwischen errichtet worden? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 2. Bei einer Kontrolle des Betriebs durch das RP im Jahre 2010 wurden gemäß Vorlage ST 1400 erhebliche Mängel festgestellt. Sind diese Mängel inzwischen abgestellt? 3. Im Jahr 2010 wurden dem Betrieb etliche Auflagen erteilt. Wurden diese inzwischen erfüllt? 4. Welche Kontrollen des Betriebs wurden seit 2010 durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 5. Laut Vorlage ST 1400 wurden zahlreiche Messungen angeordnet. Welche Ergebnisse haben sich hieraus ergeben? 6. Welche Veränderungen an den Anlagen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen, und welche neuen Emissionen können sich hieraus ergeben haben? 7. Der Anwohner trägt vor, dass eine Anlage zur Reduzierung der Staubbelastung durch Befeuchtung der Abfälle zwar inzwischen installiert sei, aber praktisch niemals benutzt werde. Welche Kontrollmöglichkeit gibt es, um herauszufinden, ob die Anlage nur "pro forma" da steht oder auch wirklich eingesetzt wird? Begründung: Das Gebiet ist zwar im Bebauungsplan als Industriegebiet ausgewiesen, trotzdem gibt es hier zahlreiche Wohnhäuser. Die Bewohner dieser Häuser haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Nachdem in der Vergangenheit (siehe Vorlage ST 1400) zahlreiche Verstöße der Vorgängerfirma gegen Auflagen festgestellt wurden, erscheint das Interesse von Anwohnern an einer Aufklärung der von ihnen immer wieder wahrgenommenen Belastungen durch Staub und Gestank nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 129 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1062 Aktenzeichen: 79 3
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen
Antrag vom 02.06.2013, OF 731/6 Betreff: Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch vieler Anwohner nachzukommen und in der Espenstraße in Griesheim Anwohnerparken einzurichten. Begründung: Anwohner der Espenstraße haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, in ihrer Straße Anwohnerparken einzurichten. Hintergrund ist ein ständiger Parkplatzmangel, weil viele Garagen nicht zum Parken, sondern anderweitig genutzt werden. Dies ist zwar rechtlich nicht in Ordnung, praktisch aber schwer zu verhindern. Außerdem gibt es hohen Parkdruck durch zwei Kleingartenanlagen und Sportveranstaltungen, die abends in der Schule stattfinden. Die Anwohner haben eine Unterschriftenliste vorgelegt, aus der hervor geht, dass viele Anwohner der Espenstraße ein solches Anwohnerparken begrüßen würde. Dabei sind sich die Betroffenen bewusst, dass sie für ein solch bevorrechtigtes Parken eine Gebühr zu entrichten hätten. Diese sind sie jedoch gerne bereit zu bezahlen, weil die Situation inzwischen unerträglich geworden ist und es so einfach nicht weiter gehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 731/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0
Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 705/6 vom 01.05.2013 Betreff: Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Ordnungsbehörden (Polizei oder Ordnungsamt) dafür einzusetzen, dass in den Sommermonaten, vor allem in warmen Nächten, die Situation in der Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg erkundet und gegebenenfalls, das heißt, wenn dort die Nachtruhe störende Gruppen angetroffen werden, eingegriffen wird. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine regelmäßigere Beobachtung dieser Grünanlage notwendig erscheint, ist dies zu veranlassen. Begründung: Ein Anwohner hat sich an den Ortsbeirat gewandt und über laute und alkoholisierte Gruppen Beschwerde geführt, die sich nachts in der Anlage aufhalten würden. Der Ortsbeirat 6 bittet deshalb die Ordnungsbehörden, die Situation zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1186 Aktenzeichen: 32 0
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
Antrag vom 30.04.2013, OF 704/6 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2013 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil III Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße
Anregung vom 09.04.2013, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 606/6 vom 13.01.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil III Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn AG zu klären, ob es korrekt ist, dass die Bahn das Gelände entlang der Eichenstraße seit Jahresende 2012 nicht mehr für Bahnzwecke benötigt und es von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Gleichzeitig wird der Magistrat in diesem Falle beauftragt, das Gelände zu erwerben, um es im Zuge der Stadtteilentwicklung Griesheims entwickeln und gegebenenfalls in diesem Bereich für soziale Einrichtungen und Wohnen nutzbar machen zu können. Begründung: In Anbetracht der dringend erforderlichen Wohnungen und sozialen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Möglichkeiten für Senioren, Arztpraxen etc., wäre dieses Gelände ein guter Platz, um Wohnungen oder soziale Einrichtungen anzusiedeln. Außerdem würde dieser Bereich dadurch eine Aufwertung erfahren und den vorhandenen Bedarf in Griesheim decken. Das Argument des fehlenden Geldes sollte hier nicht als ablehnendes Kriterium herangezogen werden. Die Wohnungen können durch eine Wohnungsgesellschaft, wie heute bereits üblich, auch in Griesheim gut vermarktet werden. Auch das Argument, dass man dort nicht wohnen kann, ist nicht richtig, da durch die heutige Bauweise Außenlärm aus Wohnungen herausgehalten werden kann. Das Gewerbe, welches sich zurzeit dort befindet, kann auch an anderer Stelle aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1398 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3151, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 23 20
Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße
Anregung vom 09.04.2013, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 27.11.2012 Betreff: Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Flächen in Kontakt zu treten, um über den Erwerb des Geländes zu verhandeln mit dem Ziel, als Eigentümer dieser Flächen eine bessere Steuerung der Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheims zu erreichen. Begründung: Eine Freistellung des Geländes von Bahnbetriebszwecken in Verbindung mit dem Eigentum an der recht großen Fläche eröffnet der Stadt Frankfurt am Main weitgehende Möglichkeiten, um die Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheims zu gestalten. Neben einer überwiegend gewerblichen Nutzung ist auch eine Bebauung in Form einer Mischnutzung sowohl für Freiberufler und Gewerbetreibende als auch für Wohnungsbauzwecke und Geschäfte möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1397 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 360) und FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3150, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 21 20
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Antrag vom 07.04.2013, OF 697/6 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Vorgang: V 606/13 OBR 6; ST 488/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit ST 488 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück Eichenstraße 32 seit 1998 durch Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung vergeben worden ist. Nach diesem Vertrag ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt. Ferner wurde festgestellt, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Des Weiteren wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die derzeitige Nutzung des Geländes keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorliegen würde. Der Magistrat wird daher aufgefordert mitzuteilen, 1. Ist die angemessene Nutzungsentschädigung auch noch angemessen bei der zweckentfremdeten Verwendung des Areals oder hat die Stadt ein Recht auf Nachforderung in entsprechender Höhe? 2. Hat der Nutzer des Geländes seinen Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandel angemeldet? 3. Weshalb wurde erst jetzt festgestellt, dass das Gelände zweckentfremdet ist? 4. Wie wurde und wer hat festgestellt, dass keine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorhanden sind? Wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt? Wann wird das Gutachten dem Ortsbeirat zugänglich gemacht? 5. Wie wird sichergestellt, dass bei eventuell nachträglich festgestellten Verunreinigungen der Gestattungsvertragspartner für die Kosten der Beseitigung der Verunreinigungen tatsächlich aufkommt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 704 2013 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem Gelände
Antrag vom 07.01.2013, OF 600/6 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem Gelände Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass auf einem unbefestigten Gelände (Schotteruntergrund) in der Eichenstraße 71 in Griesheim ein Autohandel/Gebrauchtwagenhandel betrieben wird? 2. Treffen Informationen zu, dass das Gelände der Stadt gehört und wenn ja, wurde das Gelände zu diesem Zweck oder zu anderen Zwecken an den Betreiber verpachtet? Wenn ja, seit wann wird das Gelände an diesen Betreiber verpachtet? 3. Welche Auflagen sind mit der Verpachtung verbunden, ist der Mietzins der Nutzung angemessen? 4. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf das Grundwasser durch diesen Betrieb, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat im Falle, dass Grundwasserverunreinigungen zu befürchten sind, einzuleiten? Begründung: Das Gelände ist ständig mit ca. 80 Autos vollgestellt. Wenn man sich den Untergrund betrachtet, erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Nutzung hier ohne Schäden für das Grundwasser möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 606 2013 Die Vorlage OF 600/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor die Hausnummer der Liegenschaft "Eichenstraße 71" in "Eichenstraße 32" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0
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